Die Nachrichtenagentur AFP meldete heute auszugsweise folgendes:
Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel. Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.“ (Meldung auf yahoo-Nachrichten ungekürzt hier)
In der Tat. Es ist ein tierisches Gestöhne und viel zu laut. Für Laien: eine Anhebung der wahrgenommenen Lautstärke um +4 dbA empfindet der Mensch als gefühlte Verdoppelung der Lautstärke. Der englische Fall trifft auch, wen wird es wundern, auf bundesdeutsche Verhältnisse zu und wird Hausverwaltern durchaus des Öfteren zur Regelung angetragen. Ob in einer Art Mediationsgespräch zwischen zwei übereinander Wohnenden, das wäre noch sehr direkt.
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In einem anderen Fall in Berlin-Wilmersdorf war die Geschichte eher so berichtet worden, dass ein Rotlicht-Etablissement auf Beschwerden der Hausverwalterin reagierte. Es hatte geheißen, wenn die Damen beim Liebesspiel (gegen harte Währung) im Sommer die Fenster zum Hof offenlassen, könnte die 15-jährige Tochter der Hausbewohner kaum noch unbeschwert den Müll runterbringen. Das stimmt, sagt die Betreiberin der Lusteinrichtung und empfindet es nach. Sie hat selbst Kinder in dem Alter. Allerdings wendet sie nun ein, der Herr Gross (* Name geändert) im ersten Obergeschoss Vorderhaus, der sei auch kein Kostverächter. Der habe jetzt eine neue Freundin, und wenn Walter (* Vorname, geändert) zur Sache kommt, dann erfährt das ganze Haus auf unfreiwillige Weise davon.
Was sagt man Menschen, die beim Liebesspiel quietsch vergnügt sind und klar und deutlich wahrnehmbar? Sagt man ihnen, mäßigt euch? Skurril allerdings die Beschreibung der Vorgehensweise dort in Newcastle (England) in der obigen Agenturmeldung. Lärmmessgeräte aufstellen, Dezibel genau notieren und Lustkurven, das alles behördlich angeordnet. Ein amtsgerichtlicher Beschluss ist denkbar, in dem es wie folgt heißt, Entwurf:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verpflichtet, beim Liebesspiel laute Stöhn- und Grunzgeräusche zu unterlassen. Es wird ihnen anheimgestellt, zweckentsprechende Schallschutzmaßnahmen in ihrem Schlafzimmer vorzunehmen. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Geschäftswert wird auf 10.000,- € festgesetzt. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Geschäftswerts einstweilig betreiben, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.“ (freie Erfindung, nicht rechtlich überprüft) – Wir empfehlen, dazu Rechtsrat einzuholen.
Eine andere Idee: Wie der Blogger und NDR-Fernsehjournalist Dennis Gastmann in seinem Blog am 18. Oktober 2009 direkt aus Tokio berichtet (mit Videobeitrag hier) -Stichwort: Sind alle Japaner verrückt?- entspricht es dort der gelebten Praxis vieler sexversessener Japaner, sich in so genannten Love Hotels einzubuchen. Dort kann man einmal richtig zur Sache kommen, auf Gegenseitigkeit, ohne die unmittelbare Nachbarschaft zu belästigen. Vorbei die Zeiten, in denen Menschen sich ihrer Nachbarschaft beim Brötchen holen direkt stellen müssen: ‚Herr Meier, das war aber gestern Abend wieder heftig mit Ihrer Claudia, oder? Muss denn das sein.‘ In Love Hotels lässt es sich unbeschwert lieben und heftig rummachen. Ein Modell für Berlin? Eine schlechtere Idee: Die aus dem Boden gestampften Self Storages in Berlin sind dafür nachweislich weniger geeignet, zumal wer seine Gurkengläschen ‚Spreewälder Gewürzhappen‘ in stählerner Lagerregale storagen will, bestimmt nicht damit rechnet, zwischen den Lagerregal-Straßen lustvolles Gestöhne wahrnehmen zu wollen.
Der immobilere Visionär zeigt hier auf die Asiaten und empfiehlt Großinvestoren, einmal nachzudenken über eine Investitionsstrategie für Turteltäubchen. Mut zur (Markt-)Lücke. Sicher ist: Der Verkehrswert derartiger Immobilien dürfte sich rasch und deutlich erhöhen. Wiewohl der Verkehrswert ursprünglich lediglich als Marktwert einer Immobilie definiert wurde. Nunmehr, so steht schon jetzt fest, wird aus dem Verkehrswert auch ein Quotenindex nach durchdachten wissenschaftlichen Kriterien, der hinsichtlich einer als Love Hotel genutzten Immobilie auch die Verkehrsfrequenz dortselbst mitberücksichtigt. Fortbildung pur. Wodurch er -der Marktwert aka Verkehrswert nach alter Definition- ins Bodenlose fällt beispielsweise hier. Tendenz im Love-Hotel-Markt Deutschland: steigend.
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