Ein Wohnungseigentümer aus Berlin-Wilmersdorf ergänzt einen virtuellen Notizzettel für die WEG-Verwalterin
Die Eingangstür klemmt.
Der Bewegungsschalter im Außenbereich ist falsch eingestellt.
Die Verwalterin bestätigt den Eingang unformell: sie schreibt….
„danke, we care about that fu**ing bull*s*it “ (keine Änderungen vorgenommen)
Der Wohnungseigentümer reagiert prompt: er schreibt …
“ Alright Motherf***ker, that´s damn cool – like it is outside!“
Womit er recht hat. Mit wem man es machen kann und bei wem man so was besser lässt, ist Gegenstand genauerer Überlegungen und verbietet sich in der Geschäftswelt der Nüchternen, Sachlichen und Bemühten. In anderen Zusammenhängen allerdings ist die Wahl einer vor Ausdruckskraft strotzenden, deutlichen Hip-Hopper-Sprache aus der amerikanischen Bronx (reden die da noch so? oder ist das schon nicht mehr zeitgemäß?) üblich, vernünftig und dient dem Bedürfnis des Informanten, den Mandanten zutreffend orientiert zu halten. Wer hätte das besser ausdrücken können?
Richtig aufpassen müssen die Bewohner dieses Hauses in Berlin-Wilmersdorf. Der Blick des Hauskommissars Braatz ist folgerichtig aus dem Keller treppaufwärts in den Innenhof gerichtet. So ungefähr muss es ausgesehen haben, als Roland Emmerich den Weltuntergangsstreifen „The day after tomorrow“ abdrehte, nur das wir hier ganz klipp und klar Berliner Verhältnisse anmelden müssen. Einstweilen kann nicht empfohlen werden, eine gute Flasche Wein aus dem eigenen Keller zu holen. Dem Schnee-nicht-beseitigungs-Fachbetrieb, der dies hier (nicht) erledigte, müssen wir die Hammelbeine…aber was sag ich.
Frau Schulz (* Name geändert) aus Berlin-Wilmersdorf ruft an und erwähnt beiläufig auch folgendes Problem.
Direkt unter ihr ist die Wohnung von Frau Marth (* wie vor). Die wohnt im Hamburger Raum und ist nie in Berlin-Wilmersdorf. Frau Marth hat die Heizung daher runtergefahren, das Thermostat zugemacht. Direkt unter Frau Marth auf derselben Seite hat Herr Dr. Schuckel (* wie vor) seine Wohnung kürzlich nach dem Auszug des alten Mieters komplett renoviert und aktuell steht sie jetzt leer. Er hat noch nicht neu vermietet. Auch er lässt das Thermostat weitgehend zu. Direkt unter Herrn Dr. Schuckel wohnen „die Dänen“, das ist so ein Pärchen, die haben die Wohnung (im Hochparterre) als Feriendomizil erworben. Auch die sind eigentlich nie da, da sie in Dänemark wohnen, leben, arbeiten und ihre Sightseeing-Touren nach Berlin, Erholungswochenenden vom dänischen Stress, finden offenbar bevorzugt in der Sommerzeit statt.
Der Verwaltungsbeirats-Vorsitzende einer Wohnanlage aus Berlin-Wilmersdorf hat eine gute Idee. Er hängt einen Nachweis aus, eine Art Tabelle als Liste, abgefragt wird:
Datum und Uhrzeit
Lesbarer Name und Firma
Erledigung (was genau wurde gemacht?)
Die Idee ist richtig. Seit ihrer Einführung hat sich nunmehr herausgestellt, dass grundsätzlich niemand Unbefugtes die Heizungsanlage bedient hat. Bedienen konnte. Allerdings: der Unbefugte trägt sich möglicherweise nicht ein? Das wird nicht der Fall sein. Denn niemand hat einen Schlüssel. Nur eine klitzekleine Gruppe von Vertrauensleuten (Beirat, Hauswart, der Fernwärmelieferant) darf rein. Alle anderen nicht.
Die Idee, den Nachweis protokollarisch festzuhalten, als Stützbrücke für eine gute Kommunikation, ist richtig. Und passt zum eingangs verlinkten Thema. Und deshalb findet es hier (erneut) Erwähnung. Es wird kälter in Deutschland, da müssen die Heizungsanlagen zuverlässig arbeiten und was noch besser ist, sie müssen richtig und vernünftig eingestellt werden. Von Menschen, die voneinander wissen. Gut so. Danke für die gute Idee.
Niemand hat etwas gesagt. Aber einer doch. Ein Mieter in dem Haus in Berlin-Wilmersdorf, das an die Fernwärmeheizungsanlage (Vattenfall) angeschlossen ist. Es gibt eine witterungsgeführte Außensteuerung. Wenn es kalt wird, geht die Heizung an. Nachts wird sie abgesenkt. Und morgens wieder angestellt. Das kann im Heizungskeller eingestellt werden. Eine Art Temperaturkurve.
Nun sagt der (einzige) Mieter, der etwas sagt, die Heizung geht zu spät an und fährt zu früh runter. Zeiten meldet uns der vermietende Wohnungseigentümer nicht. Er erbittet unseren Kommentar. Die Verwalterin denkt einfacher. Es gibt tatsächlich keine einzige Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf tatsächliches Gehör, im Unterschied zu demjenigen, der rechtliches Gehör fordert, es aber längst nicht mehr verdient. Und im Unterschied zu denjenigen, die keinen Anspruch mehr auf Heizungsleistung haben. Wir kennen Fälle, wo Menschen lieber in den Knast gehen, als Heizung zu beziehen und die gelieferte Wärme ordentlich zu bezahlen. So liegt der Fall mit dem eingangs erwähnten Mieter aber nicht, um das gleich klarzustellen.
Da lachen ja die Hühner
Eine ganz andere Idee ist aber: Wenn der Mieter ein Zeitexot ist, mag er das so empfinden. Ein Zeitexot? Das ist ein Mensch, der mit den Hühnern ins Bett geht (also sehr früh – fotografische Umsetzung hier) und mit dem ersten Hahnenschrei (also wieder sehr früh) aufsteht. Schreien die Hähne in dieser Jahreszeit überhaupt früh? Oder schweigen sie wie die Lämmer? Uns fehlt das landwirtschaftliche Bauernwissen. Eine Recherche über Hühnergeschrei verbietet sich für uns.
Oder er hat Schichtdienst. Geht extrem spät schlafen (Spätschicht) und schläft ‚bis in die Puppen‚. Und dann die hausseitigen Einstellungen, Zeitfenster, wann was angeht und was ausgeht. Die orientieren sich nicht nach Exoten, sondern nach ‚bürgerlichen‘ Kriterien wie Tageszeit und Nachtzeit. Beispielsweise Nachtabsenkung ab 23 Uhr abends, Schlummerschlaf auch bei der Wärmeabnahme. Morgens um 5:30 Uhr wieder an, denn um 07 oder 08 Uhr wird geduscht, gefrühstückt, Zeitung gelesen, im Morgen- bzw. Schlafrock, je nach persönlichem Geschmack. Das ist das Bürgerliche daran, die feste Annahme, so wird es wohl sein, bei der ganz überwiegenden Zahl der hiesigen Hausparteien. Zu berücksichtigen war, dass das Haus hälftig Büros beinhaltet und hälftig Wohnungen. Menschen, die nicht im Büro schlafen, soll es geben, die erscheinen (gutbürgerlich gedacht) um 08 oder 09 Uhr zur Arbeit. Da sind die anderen (ebenfalls so gedacht) gerade weg, weil sie selbst anderswo arbeiten müssen.
Die Nachrichtenagentur AFP meldete heute auszugsweise folgendes:
Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel. Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.“ (Meldung auf yahoo-Nachrichten ungekürzt hier)
In der Tat. Es ist ein tierisches Gestöhne und viel zu laut. Für Laien: eine Anhebung der wahrgenommenen Lautstärke um +4 dbA empfindet der Mensch als gefühlte Verdoppelung der Lautstärke. Der englische Fall trifft auch, wen wird es wundern, auf bundesdeutsche Verhältnisse zu und wird Hausverwaltern durchaus des Öfteren zur Regelung angetragen. Ob in einer Art Mediationsgespräch zwischen zwei übereinander Wohnenden, das wäre noch sehr direkt.
In der Email eines Wohnungseigentümers aus Berlin-Wilmersdorf heißt es soeben:
Eine Gardinenstange ist in meiner Wohnung abgefallen. Können sie mir einen schnellen Handwerker raten, den ich beauftragen kann?“
Es handelt sich wohlgemerkt um eine Eigentumswohnung, nicht um eine Mietwohnung.
Eine Anfrage eines Eigentümers, einen passenden Spezialisten für das Wiederanbringen einer abgefallenen Gardinenstange zu empfehlen, hatten wir allerdings auch noch nicht. Für Handwerkerreferenzen dieses Gewerk betreffend dankbar, verbleibt die Redaktion … und arbeitet weiter. Allerdings: auch ein echter Vertrauensbeweis in die besondere Fachkunde einer Hausverwaltung.
Schon viel wurde -auch auf dieser Website- über den Anwaltsberuf geschrieben.
Es ist ein Rechtsstreit angelegt in Berlin-Steglitz-Zehlendorf (Doppelbezirk), wo genau, unwichtig. Vor dem Landgericht streiten die Parteien in zweiter Instanz über irgendetwas, das ein Grundstück zur Straße hin einfriedet. Es geht um einen Zaun. Der Familienvater ist in dem Rechtsstreit Antragsgegner. Er hat seinen Sohn bevollmächtigt, für ihn die Schriftsätze einzureichen. Dieser Sohn, so sagt der Rechtsanwalt der Antragsteller aus Berlin-Wilmersdorf, ‚hält noch immer die Fäden in der Hand‘ bezüglich verschiedener Sondereigentume. Der Sohn war auch teilender Eigentümer. Ein geharnischter Vorwurf?
Der Familienvater sei nur ‚formal‚ Eigentümer. Und? Ist er nun Eigentümer oder nicht? Ist es ihm verboten, seinen Sohn zu bitten, Schriftsätze nach (altem) WEG-Recht an das Gericht einzureichen? Woher kommt der ‚Vorwurf‘? Was ist der Sinn eines derartigen Vorwurfs?
Dieser Sohn hat die Zaunanlage errichtet, behauptet der Rechtsanwalt. Auch das stimmt nicht und ist bereits anders vorgetragen worden. Der Kern dieses Verfahrens liegt allerdings auch nicht in der Frage, wer einen Zaun errichtet hat. Es geht um den Abriss eines Zauns, gleich wer ihn da hingestellt hat. Es geht dem Rechtsanwalt um ein ganz bestimmtes Feindbild, um die Zuweisung eines Schwarzen Peters, um die Benennung eines insgesamt Hauptschuldigen. Wegen dessen verwerflichen Gesamttreibens nun ein Prozess geführt werden muss. Er betreibt die Umkehrung des Schuldprinzips. Der Täter (Mandant) wähnt sich als Opfer (eines Zaunbaus) und bezeichnet die Gegenseite als Täter (Zaunerrichter) im Gesamtrahmen eines äußerst verwerflichen Handelns.
Ein 23-Jähriger stürzte heute früh aus einem Mehrfamilienhaus in Wilmersdorf in die Tiefe und verletzte sich dabei schwer.
Gegen 5 Uhr 20 alarmierten Anwohner des Hauses in der Babelsberger Straße die Polizei, weil ein Mann über die Balkone auf das Dach geklettert war. Als die Polizisten den 23-Jährigen aufforderten, das Dach zu verlassen, lief dieser zunächst weiter bis zum nächsten Haus und kletterte von dort auf einen im sechsten Obergeschoss gelegenen Balkon. Dort starrte er in die Wohnung einer 54-jährigen Mieterin. Die Frau erschrak und forderte den Kletterer lautstark auf, ihren Balkon zu verlassen. Der junge Mann hangelte sich daraufhin an der Balkonbrüstung entlang und stürzte kurz darauf ohne Fremdeinwirkung in die Tiefe. Aufgrund der hohen Blumenrabatte überlebte der 23-Jährige den Sturz. Er kam mit einer Rippen- und Beckenfraktur zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die Gründe seiner Klettertour sind bislang unbekannt. Den Erkenntnissen der Kriminalpolizei zur Folge ist nicht von einem Einbruchsversuch auszugehen.
Im Sperrbezirk zu wohnen, oder in einem Haus, in dem auch ein Bordellbetrieb ausgeübt wird, ist den wenigsten vertraut. Es leben definitiv mehr Menschen außerhalb von lüsternen Bewohnerzonen, als in ihnen. In Berlin-Wilmersdorf gibt es ein Haus, in dem das Rotlichtmilieu dezent, aber nicht ohne Spannungen betrieben wird. Die Anwohner hatten es bereits längere Zeit hingenommen. Und sich mit der Zeit damit arrangiert. Irgendwie geht es schon.
Wenn man nur Rücksicht nimmt, lässt es sich vorstellen, dass Rotlicht und Wohnlicht in friedlicher Koexistenz an und bei Bedarf auch ausgeschaltet werden. Im Dunkeln ist gut munkeln. Oder: Aufeinander Rücksicht nehmen. Auf wechselseitige Befindlichkeiten und Schamgrenzen. Die Hausbewohner haben ihre Interessen. Stehen ihnen die Interessen der geschäftlich Interessierten (im Rotlicht) gleichberechtigt gegenüber? Ginge es nach einem demokratischen Bewohner-/Nutzerproporz, eindeutig nicht. Die Rotlichtgeschäftsfrauen wären ‚krass‘ in der Minderheit. Es geht nicht um Demokratie dabei. Es geht um friedliche Koexistenz. Sich gegenseitig akzeptieren und die einen tun lassen, was die anderen nicht erträglich finden, was sie aber nicht ändern können. Was sind dann die Kerninteressen eines florierenden Rotlichtgeschäfts, die man nicht verletzen darf? Ist dieses Geschäft überhaupt noch florierend? Hat es in den letzten Jahren nicht in Wirklichkeit spürbar abgenommen?
Es ist, wie es ist. Geschäfte müssen gemacht werden, es geht für jeden ums Überleben. Für diejenigen, die dort wohnen und schlafen ebenso, wie für diejenigen, die nur hierher kommen, um mit anderen zu schlafen oder Kunden wunschgemäß zu bedienen. Es kommen Freier dorthin, die auf eigenen Kanälen dorthin gelockt wurden. Es sind Männer, die sich bedienen lassen wollen. Wer gut bedient wurde, kommt gern wieder. Stammkundschaft. Im Gegensatz dazu: Laufkundschaft.