639/2010: Außendienstbericht: Dadideldum, der Kommissar geht um – und wer im Loch angesäuert ist!

Begehungsprotokoll

Begehung am 29.01.2010, Projekt Zukunft. Im Keller eines Hauses in Berlin-Dahlem (Zehlendorf) geht der Lochfraß in die nächste Runde. Das gefräßige Mistkerlchen hat einen gehörigen Appetit. Ob die Muffen, Verschraubungen und Passstücke noch lange durchhalten, ist ungewiss. Wenn endlich was geschieht. Der Hauskommissar kombiniert scharf. Ein Fachmann für derartig Unterirdisches muss her. Er muss uns sagen, was wir zu tun haben. Außerdem: Nach § 10 EnEV (neueste Fassung, seit September 2009) müssen wärmeführende Leitungen gedämmt sein. Das erfüllen die hier nur zum Teil. Der Fachmann muss die weitere Dämmung anbieten. Alles in allem gibt’s einen fachlichen Rat zu bestellen, das kostet noch nichts. Und ein Kostenangebot. Das kostet auch noch nichts. Wenn das Angebot gut ist, dann kostet’s was. Damit’s nicht bald noch viel kostet.

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Report: Instandhaltung: Schornstein und Schornsteinfeger im Wandel der Zeiten – Trends

Schornsteinköpfe in Pankow

Schornsteinköpfe in Pankow

Ich finde die Berliner Schnauze gut und höre ihr gern zu, wenn sie redet. Sie redet meist etwas unbedarft daher und frei von der Leber weg, unbekümmert und ohne die Folgen zu bedenken. Eine Berufsgruppe von Berliner Originalen sind sicherlich die Gastwirte der Berliner Kleinkneipen, in denen jetzt noch geraucht werden darf. Allerdings gehe ich deswegen nicht in Kneipen, ich bin eben kein Kneipengänger. Mag sein, dass es in zwanzig Jahren die Berliner Stampe (berolinisch für Kneipe) gar nicht mehr gibt, weil sich die Gewohnheiten der Menschen total verändern. Eine andere Berufsgruppe kämpft derzeit laut Eigenauskunft (am Telefon) mit mannigfaltigen Veränderungen, Verwerfungen, so gut wie gar nichts ist noch so, wie es mal war. Es geht um die Schornsteinfeger. Sie haben derzeit mit dem Zeitgeist Zwanzig.Zehn zu tun.

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Baupraxis: Erst Autos anzünden und jetzt Kinderwagen: Verwalter müssen handeln, Überlegungen

 „Wenn jemand ein Treppenhaus anstecken will, braucht er keinen Kinderwagen“ – Hartmann Vetter (Berliner Mieterverein, 2005 zum Tagesspiegel)

In Berlin-Neukölln gibt es einen merkwürdigen Trend zu Brandstiftungen an im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen.

Am 07.07.2009 brennt ein Kinderwagen im Treppenhaus in der Wissmannstr.. (Quelle)

Am 22.12.2009 ist ein Kinderwagen in der Jonasstr. in Neukölln in Brand gesteckt worden. (Quelle)

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

In der Silvesternacht und am Neujahrstag wurden in Berlin-Neukölln insgesamt neun Kinderwagen in Brand gesetzt, meldet die Berliner Morgenpost hier. Betroffen waren Miethäuser in der Sonnenallee in acht Fällen (verschiedene Häuser) sowie ein Haus in der Nogatstr.. Das Landeskriminalamt soll ermitteln, ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt. Dass es diesen nicht gibt, ist unwahrscheinlich.

Am 07.01.2010 brennen mehrere Kinderwagen im Keller eines Wohnhauses in der Ossastr. in Berlin-Neukölln. (Quelle)

Am 13.01.2010 (gestern) meldet die Polizei einen Kinderwagen als Brandursache in einem Mehrfamilienhaus in der Anzengruberstraße.

Und so weiter, und so fort. Richtig ist auch: Nicht allein in Neukölln brennen insbesondere Kinderwagen in Treppenhäusern, aber dort besonders häufig. Auch andere Bezirke wurden von Kinderwagen-Brandstiftern heimgesucht.

 

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Nachbarn: Brrrr….. es ist fußkalt mittenmang, sagt Frau Schulz aus Wilmersdorf

Frau Schulz (* Name geändert) aus Berlin-Wilmersdorf ruft an und erwähnt beiläufig auch folgendes Problem.

Direkt unter ihr ist die Wohnung von Frau Marth (* wie vor). Die wohnt im Hamburger Raum und ist nie in Berlin-Wilmersdorf. Frau Marth hat die Heizung daher runtergefahren, das Thermostat zugemacht. Direkt unter Frau Marth auf derselben Seite hat Herr Dr. Schuckel (* wie vor) seine Wohnung kürzlich nach dem Auszug des alten Mieters komplett renoviert und aktuell steht sie jetzt leer. Er hat noch nicht neu vermietet. Auch er lässt das Thermostat weitgehend zu. Direkt unter Herrn Dr. Schuckel wohnen „die Dänen“, das ist so ein Pärchen, die haben die Wohnung (im Hochparterre) als Feriendomizil erworben. Auch die sind eigentlich nie da, da sie in Dänemark wohnen, leben, arbeiten und ihre Sightseeing-Touren nach Berlin, Erholungswochenenden vom dänischen Stress, finden offenbar bevorzugt in der Sommerzeit statt.

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Der Heizungsraum ist zwar immer abgeschlossen, aber Zugriff haben mehrere Menschen. Welche?

Update

Heizung

Ursprungsartikel Muss ein Heizraum abgeschlossen sein?

Der Verwaltungsbeirats-Vorsitzende einer Wohnanlage aus Berlin-Wilmersdorf hat eine gute Idee. Er hängt einen Nachweis aus, eine Art Tabelle als Liste, abgefragt wird:

  • Datum und Uhrzeit
  • Lesbarer Name und Firma
  • Erledigung (was genau wurde gemacht?)

Die Idee ist richtig. Seit ihrer Einführung hat sich nunmehr herausgestellt, dass grundsätzlich niemand Unbefugtes die Heizungsanlage bedient hat. Bedienen konnte. Allerdings: der Unbefugte trägt sich möglicherweise nicht ein? Das wird nicht der Fall sein. Denn niemand hat einen Schlüssel. Nur eine klitzekleine Gruppe von Vertrauensleuten (Beirat, Hauswart, der Fernwärmelieferant) darf rein. Alle anderen nicht.

Die Idee, den Nachweis protokollarisch festzuhalten, als Stützbrücke für eine gute Kommunikation, ist richtig. Und passt zum eingangs verlinkten Thema. Und deshalb findet es hier (erneut) Erwähnung. Es wird kälter in Deutschland, da müssen die Heizungsanlagen zuverlässig arbeiten und was noch besser ist, sie müssen richtig und vernünftig eingestellt werden. Von Menschen, die voneinander wissen. Gut so. Danke für die gute Idee.

Hintergrundgespräch Versicherungswirtschaft: Über Feuerlöscher, Rauchmelder und deren Betrieb

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?

Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.

Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Eine Frage lautete bspw.:

ZitatWenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“

Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.

Der Winter kommt, die Heizung geht an, aber was ist ein Zeitexot? – Benutzungsregeln Heizung

Heizung

Niemand hat etwas gesagt. Aber einer doch. Ein Mieter in dem Haus in Berlin-Wilmersdorf, das an die Fernwärmeheizungsanlage (Vattenfall) angeschlossen ist. Es gibt eine witterungsgeführte Außensteuerung. Wenn es kalt wird, geht die Heizung an. Nachts wird sie abgesenkt. Und morgens wieder angestellt. Das kann im Heizungskeller eingestellt werden. Eine Art Temperaturkurve.

Nun sagt der (einzige) Mieter, der etwas sagt, die Heizung geht zu spät an und fährt zu früh runter. Zeiten meldet uns der vermietende Wohnungseigentümer nicht. Er erbittet unseren Kommentar. Die Verwalterin denkt einfacher. Es gibt tatsächlich keine einzige Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf tatsächliches Gehör, im Unterschied zu demjenigen, der rechtliches Gehör fordert, es aber längst nicht mehr verdient. Und im Unterschied zu denjenigen, die keinen Anspruch mehr auf Heizungsleistung haben. Wir kennen Fälle, wo Menschen lieber in den Knast gehen, als Heizung zu beziehen und die gelieferte Wärme ordentlich zu bezahlen. So liegt der Fall mit dem eingangs erwähnten Mieter aber nicht, um das gleich klarzustellen.

Da lachen ja die Hühner

Da lachen ja die Hühner

Eine ganz andere Idee ist aber:
Wenn der Mieter ein Zeitexot ist, mag er das so empfinden. Ein Zeitexot? Das ist ein Mensch, der mit den Hühnern ins Bett geht (also sehr früh – fotografische Umsetzung hier) und mit dem ersten Hahnenschrei (also wieder sehr früh) aufsteht. Schreien die Hähne in dieser Jahreszeit überhaupt früh? Oder schweigen sie wie die Lämmer?  Uns fehlt das landwirtschaftliche Bauernwissen. Eine Recherche über Hühnergeschrei verbietet sich für uns.

Oder er hat Schichtdienst. Geht extrem spät schlafen (Spätschicht) und schläft ‚bis in die Puppen‚. Und dann die hausseitigen Einstellungen, Zeitfenster, wann was angeht und was ausgeht. Die orientieren sich nicht nach Exoten, sondern nach ‚bürgerlichen‘ Kriterien wie Tageszeit und Nachtzeit. Beispielsweise Nachtabsenkung ab 23 Uhr abends, Schlummerschlaf auch bei der Wärmeabnahme. Morgens um 5:30 Uhr wieder an, denn um 07 oder 08 Uhr wird geduscht, gefrühstückt, Zeitung gelesen, im Morgen- bzw. Schlafrock, je nach persönlichem Geschmack. Das ist das Bürgerliche daran, die feste Annahme, so wird es wohl sein, bei der ganz überwiegenden Zahl der hiesigen Hausparteien. Zu berücksichtigen war, dass das Haus hälftig Büros beinhaltet und hälftig Wohnungen. Menschen, die nicht im Büro schlafen, soll es geben, die erscheinen (gutbürgerlich gedacht) um 08 oder 09 Uhr zur Arbeit. Da sind die anderen (ebenfalls so gedacht) gerade weg, weil sie selbst anderswo arbeiten müssen.

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Die Frage ist: Darf oder muss ein Heizungsraum abgeschlossen sein? – Alltag

Positionen

Heizung

Zitat Als eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben.  …dem als Naturprodukt weitgehend geruchslosen Erdgas aus Sicherheitsgründen laufend ein Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben. Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und durchschnittlicher Kondition unverbrannt ausströmendes Gas durch den typischen Geruch wahrnehmen.“ (Quelle: DVGW-TFGI 2008 – G600, Seite 185 ff.)

Eine Wohnungseigentümerin aus Berlin-Zehlendorf herrscht auf der Straße einen weiteren Miteigentümer unfreundlich an. Sie sagt einfach so: ‚Der Heizungsraum ist immer noch abgeschlossen. Ich hole eine Einstweilige Verfügung beim Gericht ein.‘ Die Frage ist, was soll’s? Eine Einstweilige Verfügung? Entspricht es eigentlich ordnungsgemäßer Verwaltung, den Heizungsraum einer Wohnanlage gegen den jederzeitigen Zutritt durch Wohnungseigentümer (insbesondere aber: durch Unbefugte) abzuschließen? Die Tür, um die es geht, ist verschlossen, weil eine Gasfeuerstätte dahinter ist. Ergebnis der Recherche: Eine derartige Tür muss sogar abgeschlossen sein. Allerdings gibt es in der aktuellen Gesetzesflut in Deutschland (aber auch im Europäischen Rechtsraum) sich teils widersprechende Gesichtspunkte in dieser Frage: nennen wir das Ying und Yang, für und wider, plus, minus. Dieses zeitigt die Erkenntnis, dass auch die eventuellen Kläger eines Einstweiligen-Rechtsschutz-Verfahrens vor allem eins haben müssen: Vernunft.

Schornsteinfeger-Website mit Usability

Schornsteinfeger-Website mit Usability

gesichtspunkte.de hat sich da mal näher umgeschaut. Sozusagen als kostenloser Servicehinweis und zur Eindämmung unsinniger Klagereien. Festzuhalten ist, dass ein Heizungsraum sich als solches über eine Begriffsverwendung juristisch erschließt. Damit muss also nicht zwangsläufig der technisch-rechtliche Begriff des Heizungsraums (der erst aber einer gewissen Größe der beheimateten Anlage angenommen wird) gemeint sein. Die Spielwiese, auf der wir forschen, heißt Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter, Zugangsrechte.

***

Der Heizungsraum ist im Zweifel zwingendes Gemeinschaftseigentum. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 06.03.2006 (AZ: 2 W 13/06) u.a. entschieden, dass Räumlichkeiten und Flächen, die einem einzigen Zugang zu einem in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Heizungsraum bilden, nicht Gegenstand des Sondereigentums sein können. Ein jederzeitiges Betreten durch Eigentümer muss hier auch nicht gewährleistet sein.

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Notfall Wasserohrbruch – Es muss schnell reagiert werden – Über gute Kommunikation

Schild für Notfälle - Entwurf Büro Gotthal

Schild für Notfälle - Entwurf Büro Gotthal

Am Wochenende Rohrbruch im Keller eines Spandauer Mehrfamilienhauses. Der Anrufer auf dem Anrufbeantworter hat noch ein bisschen Komik hinter sich. Denn er telefoniert offenbar mit dem Handy aus dem Keller des Hauses heraus, und die Stimme ist verhallt, man hört Wassertropfen. Steht er da bereits mit Gummistiefeln in der Kloake? Der Anruf kommt am Samstag um 14:00 Uhr. Zufällig hört ein Mitarbeiter der Hausverwaltung die Nachricht am Sonntag um 11:00 Uhr früh ab.

Die Hausverwalterin dieses Hauses ist keine ’24-Stunden-Hotline‘ mit intensiver Nachtberatung am Sonntagabend. Wenn aber ein Rohr bricht oder die Heizungsanlage ausfällt, also in
unaufschiebbaren Notfällen, sind die Bewohner des Hauses jedoch unter gar keinen Umständen allein gelassen. Die Verwalterin hat dies so gelöst, und eigentlich ist es auch bekannt. Mit Beschilderungen ist es auch an gut sichtbaren Stellen schriftlich angezeigt.

Wir haben hierfür eine Haus- und Grundstücksbetreuungsfirma in gewissenhafter Weise als Hauswartin mit Hausinspektortätigkeit beauftragt. Die Firma  ist so aufgestellt, dass die diversen (vielen) Mitarbeiter im Turnusbetrieb Notdienste (nachts, auch am Wochenende) haben. Man ruft einfach die Rufnummer 030 123 45 67 (*Rufnummer geändert) an. Das ist die reguläre Festnetznummer der Firma, die sowieso auf gelben Aufklebern im Haus überall hängt. Das funktioniert: Man hinterlässt eine verständliche Nachricht und wird binnen 15-30 Minuten zurückgerufen vom zuständigen Außendienstmitarbeiter.

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Eine bestechend einfache, aber treffsichere Idee: KeyStorage – Warum Vollpfosten Schlüssel kennzeichnen

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key.storage

key.storage

Seit einigen Jahren schießen auch in Berlin die so genannten self storages aus dem Boden. Die Idee ist einfach. Menschen haben Plünnen, Sachen, die sie aktuell nicht benötigen. Und fast jeder trennt sich nur ungern von seinen Sachen. In diese ‚Marktlücke‘ (?) haben findige Immobilienmuftis die Idee ganzer Speicherstädte hinein gebaut. Sie bieten, was uns fehlt: Speicher-, Lager-, Kellerraum, wobei der jetzt meist überirdisch daherkommt. Und das nicht als überirdisch im Sinne von oberaffeng… gemeint.
Einer ganz anderen Lösung, die uns vernünftig vorkommt, liegen Beweggründe zugrunde, die sich ebenfalls nicht von der Hand weisen lassen: Informationsaustausch bzgl. Erfahrungen mit unseriösen und überteuerten Schlüsselnotdiensten lässt sich im Internet auch googlen.

Jürgen Steinhäuser von der Puchheimer (Münchner) Firma Key.Storage meint folgendes:

Zitat Jeder von uns kennt jemanden, der sich schon einmal ausgesperrt hat und deshalb einen Schlüsselnotdienst rufen musste. Bundesweit sperren sich pro Jahr ca. 2.000.000 Menschen aus. In ca. 700.000 Fällen muss ein Schlüsselnotdienst gerufen werden.“ Und weiter (a.a.O.): „KeyStorage kann nicht verhindern, dass Sie Ihre Schlüssel verlieren oder verlegen. Aber wir können etwas dafür tun, dass Sie – wenn es passiert – nicht an einen überteuerten Notöffnungsservice geraten: Wir lagern Ihren Ersatzschlüssel ein und bringen ihn im Bedarfsfall bei Ihnen vorbei.“ (Jürgen Steinhäuser, Quellen: XING, Website)

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