762/2010: Wohnungswirtschaftliches Hearing: Die Rechtsanwälte Wanderer & Kollegen luden ein

„Es wird Nacht, Senhorita, und ich hab kein Quartier, lass mich rein in dein Bettchen, ich will gar nichts von dir…“ (Otto Waalkes, Prophet, 1973, zur BGH-Entscheidung über die Vermietung von Ferienwohnungen in Eigentumswohnanlagen)

Unbestätigten Gerüchten zufolge wird das Berufsleben von Verwaltern nicht einfacher, die sich in diesen „schweren Zeiten“ mit der Verwaltung von Wohnungseigentümern befassen. Jammer, jammer. Das sagen alle. Aber das ist auch richtig, gefühlt. Denn wir haben eine andere Zeit, in der vieles weg geht von der Idee eines Friedrich Merz (CDU), künftig alles „auf Bierdeckeln“ zu erledigen. Gut, werden jetzt viele sagen, der Friedrich Merz, der spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr. Die Frage aller Fragen aber ist: Muss das denn sein?

Richtig, das Leben wird komplizierter. Und während die Verwalter Deutschlands zumindest, was Wohnungseigentum betrifft, die „unerträgliche Leichtigkeit ihres Seins“ noch feste feierten, hatten diejenigen mit einem Miethausverwaltungsschwerpunkt schon länger etliche, fette und glibschige Kröten zu schlucken. Verbraucherschutz, so könnte man das Ansinnen der Richter vor Deutschlands Rechtsprechungsportalen umschreiben. Wer aber schützt Deutschlands Wohnungseigentümer (Verbraucher) von „verkomplifizierenden Richtern“?

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745/2010: Die Neuigkeiten vom Tage, und mein Tagebuch der gesammelten Harmlosigkeiten…

Der Querulant

Der Querulant

Lied des Tages: House of Cards (Omega, 1976)

Wenn viele Dinge passieren und reflektiert werden, und alle innerhalb eines Arbeitstages, dann nennt man deren Zusammenfassung eine Subsumtion. Eine solche versuchen wir hier überfliegerartig als Tagesbericht zu erstatten. Wem das zu schwierig erscheint, der suche Zerstreuung auf der neuen Partner-Website bekenntnisblog.de. Wir halten nochmals fest: das könnten wir sehr gut verstehen…denn das Thema ist schnell ranzig.

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681/2010: Zwangsvollstreckungsbericht: Entschuldigen Sie, können Sie Schwyzerdütsch?

screenshot Amtsschreiberei Oeltgen-Gösgen

screenshot Amtsschreiberei Oeltgen-Gösgen

Landesflagge Schweiz

Landesflagge Schweiz

Gegen den Schuldner der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Berlin-Schöneberg bestehen Forderungen von mehr als 12.000,- € (* Betrag nicht geändert). Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentümer, diese vertreten durch den Verwalter, fragt inzwischen folgendes an:

 Es stellt sich die Frage, ob Sie selber ein Konto in der Schweiz einrichten wollen (dies ist kein Scherz)? (Aus einem Rechtsanwaltsbrief)

Antwort, und passen sie gut auf, Frau Bundeskanzlerin: Nein, ein Konto in der Schweiz hatten wir bislang nicht. Wir beabsichtigen auch nicht, eins zu eröffnen. Wir haben die Diskussionen der letzten Wochen rege mit verfolgt. Was ist der Hintergrund dieser Frage? Eine drohende Raubkopie, erstellt von einem Ex-Banker und verkauft an die baden-württembergischen Steuerbehörden? Nachtigall, ick hör dir trapsen! (berolinisch)

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648/2010: Wetten dass..? 01.2010: Niemals ausgestrahlte Wettvorschläge (einer Hausverwaltung)

Wetten dass 01.2010 - Wohngeldrückstände

Wetten dass 01.2010 - Wohngeldrückstände

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Weiterführend

633/2010: Die rüstigen Rentner vom Chiemsee angeklagt vor Gericht: ihr Anlageberater (noch) nicht


Grannie Gang (Filmausschnitt)- Monty Python (englisch) (via Youtube)

Die ganze Geschichte steht heute in der Süddeutschen und wird so eingeleitet:

 Weil sich fünf Rentner um ihr Geld betrogen fühlten, kidnappten sie kurzerhand ihren Anlageberater. Nun stehen sie wegen Geiselnahme und Körperverletzung in Traunstein vor Gericht.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, hier

Von wegen alt und hilfebedürftig. Der Rädelsführer der Kidnapper, Roland K., ist 74 Jahre alt, seine Frau Sieglinde schon 79.

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619/2010: Goldene Worte: Über das glimpfliche Ende eines Rechtsstreits über Wohngeld in Berlin

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 In dem Rechtsstreit WEG Irgendwostraße in Berlin-Nirgendwo (* Ort geändert)
78 C512/09 WEG (* Verfahrensnummer geändert)

teilt die Beklagte mit, dass sie die Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen zur Erhaltung des Rechtsfriedens am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin geleistet hat. Die Beklagte ist gerade erst in das Haus eingezogen und zieht es vor, die mögliche Zerrüttung mit der Wohngemeinschaft aufgrund des Rechtsstreits durch Zahlung des geltend gemachten Betrages zu vermeiden. … Die Beklagte kündigt ferner an, für den Fall, dass die Klägerin die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ (Quelle: Schriftsatz einer Rechtsanwältin)

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601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten

Bundesgerichtshof

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

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Foto des Tages: Eine Allianz der Hirnlosen bildet gefährliche Banden im Süden Berlins – von Videotie

Stalking Joe Mc Donald

Stalking Joe Mc Donald

„Er ist auch ausgezogen, aber nur, um ungezogen zu sein.“ (Erkenntnis)

Es ist eine ‚Allianz der vollkommen Hirnlosen‘, hat einer gesagt. Eine andere nannte ihn den Wurm. Wieder ein anderer sagte, er sei eine Zecke. Er habe sich einen Wirt gesucht, wie das Parasiten so machen. Und den saugt er jetzt aus.

Nicht alles trifft die Sache richtig gut. Richtig ist aber folgendes: er macht Psychoterror, hält sich selbst für einen bewegten Linken, aber achtet die Menschenwürde anderer Menschen nicht, sondern tritt sie mit Füssen. Seit Monaten macht er dieses Spiel mit den Videokameras. Ob er eine angeschlossen hat oder nicht, darüber streitet er nicht. Wenn man ihn danach befragt, dann weicht er nebulös aus, obwohl es alle gesehen haben. Die hier abgebildete Kamera ist in einem Dachgeschoss montiert auf einem Stativ. Das ‚magische Auge‘ zeigt aus dem Küchenfenster der Büroeinheit und schielt zwischen den Lamellen einer heruntergelassenen Jalousie hindurch. Die Kamera ist auf einen privaten Garten gerichtet. Er ist weiterhin ‚der Wurm‘, und einer nennt ihn jetzt auch Stalking Joe Mc Donald.

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In Berlin-Spandau sinnieren die Verfahrensbeteiligten über Grundrechten von Wohnungseigentümern

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Beim Amtsgericht Spandau ist eine Klage auf Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen anhängig. Inhaltlich geht es darum, dass in der Spandauer WEG seinerzeit die Dachgeschosse in unterschiedlicher Weise ausgebaut wurden, zu Wohnzwecken. Eins wurde nicht ausgebaut. Das alles steht hier nicht im Streit, wenn es auch Streitthema ist. Unfreiwillig. Denn das sind alles Dinge, die müssen einfach recherchiert werden, dann werden die Fakten aufgeschrieben, aufaddiert und es kommen neue Berechnungen zustande. Die Berechnungen bilden ihrerseits die Grundlage für einen Umschaltbeschluss. In Ansatz gebracht wird ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Stichtag nicht mehr die alte Wohnfläche oder der entsprechend daran orientierte Miteigentumsanteil. In Ansatz gebracht wird dann die neue Wohnfläche als Verteilungsmaßstab für die Abrechnung von Wohngeldern, ergo auch für Wirtschaftspläne, die die Grundlage für Zahlungen an die Gemeinschaft bilden.

Wo fängt man damit an? Und wo hört man auf, noch intensiv nachzuforschen? Diese Überlegung nennt man das Ermessen der Versammlung. Denn sie entscheidet, wie zu verfahren praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis ist ein Beschluss. In diesem Fall beschloss die WEG folgendes:

Zitat Beschluss 14|03|02| Vorbereitungsbeschluss Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtl. der Betriebs- und Verwaltungskosten auf Wohn- bzw. Heizflächen durch die WEG wird die Verwalterin ermächtigt, den Zutritt zur Wohnung Piepenbrink (* Name geändert) notfalls auch gerichtlich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erzwingen, um zusammen mit einer Architektin die zugrunde zu legenden Flächen zu ermitteln.“ (Quelle: Beschlussprotokoll)

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Verfahrensbericht: Es wird zunehmend kälter in Deutschland, und die Ausfrierung kommt!

Rechtliches

Der Winter kommt. Soviel ist sicher.

Auch Herr Schnabeltier (*Name geändert) weiß das. Was er noch nicht weiß ist, was eine Ausfrierung ist. Doch, doch, das weiß er eigentlich schon, denn er weiß eigentlich schon seit mehr als zehn Jahren immer, wie der Hase lang läuft. Hat Prozesse geführt, ohne Ende. Und lässt auch die Leute nicht rein, die die Ausfrierung technisch umsetzen müssen. ‚Gut Ding will Weile haben‘, wurde hier berichtet. Wohin das führen kann, sagten wir schon. Und so kam es auch. Herr Schnabeltier nannte das ganze mal einen Rattenschwanz. Die Sache geht entschieden zu weit. Daran ist nicht Herr Schnabeltier Schuld. Schuld sind ‚die Anderen‘ (Ihr, der Rest) – schuld ist der Verwalter – schuld war nur der Bossa Nova.  Man ahnt es schon. Die Geschichte geht schon etwas länger. Wer aber Plakate ins Fenster hängt, um anderen zu sagen, das sie doof sind, hat Anspruch drauf, dass derartige Bekenntnisse gesehen werden. Der will nicht rechtliches Gehör haben, sondern tatsächliches. Womit wir auch schon beim roten Faden dieses Beitrags sind: es geht darum, gehört zu werden.

Zitat Lend me your ear and I sing you a song, and I try not to sing out ouf key,‘ (Beatles – With A little help from my friends), ‚leih mir dein Ohr und ich sing dir ein Lied und ich bemüh mich, die Tonart zu sehn‘ (sinngemäss, aber gereimt übersetzt, von Ulf Schoenwälder, Berlin) – Uh ja, ich schaff´s, wenn mir die Freunde helfen!

Allerdings wurden in diesem Haus die Freunde mit den Jahren viel weniger. Denn die ehemaligen Freunde fühlten sich von Herrn Schnabeltier aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens zunehmend im Stich gelassen. Allein gelassen blieben sie mit ihrer Forderung, Herr Schnabeltier habe sich auch ‚unter Freunden‘ wie jeder andere an den gemeinschaftlich entstehenden Kosten mit Wohngeldzahlungen zu beteiligen. Noch mehr allein gelassen fühlten sie sich, als Herr Schnabeltier auch noch anfing zu prozessieren, uneinsichtig um sich hauend, wie ein kleiner, trotziger Rotzlöffel, der nicht einsehen will, dass man jedem unartigen Jungen irgendwann sein Spielzeug einfach wegnimmt. Doch auch das ist eine andere Geschichte. Heute redet niemand mehr von Freundschaft und auch Herr Schnabeltier lässt sich eigentlich nur noch ungern blicken. Schlechtes Gewissen?

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