Ohne Worte.
Betriebskosten
649/2010: RadioEins interviewt Klaus-Dieter Tschäpe (Fa. RUWE) zum „Alptraum auf vier Rädern“
Interview Klaus-Dieter Tschäpe (RUWE)
Interview mit Klaus-Dieter Tschäpe (Fa. RUWE) (Quelle: Radiosendung 10.02.10, 18:10 Uhr)
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Das Interview mit dem Chef von vielen Mitarbeitern, die einen Migrationshintergrund haben (…), ist ein beeindruckendes Dokument der Zeitgeschichte. ‚Etwas mehr Gelassenheit wäre besser‘, sagt Tschäpe. Richtig aber ist: die Leistungen im gesamten Stadtgebiet lassen sehr stark zu wünschen übrig. Humor hat Tschäpe trotzdem, wie man hört.
Wir haben ihn hier und da schon verloren. Angesichts der (nicht erbrachten) Leistungen.
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Weiterführend
- Quelle: radioeins (Website)
- Firma: Ruwe Webauftritt (Website)
- Ärgerlich: Schnee & Eis in Berlin (Suchstichwort)
607/2010 Skurril: Aus der Schneebeseitigungsstatistik des heutigen Tages
Eine Wohnungseigentümerin aus Berlin-Wilmersdorf meldet um 11:32 Uhr wie folgt:
falls sich jemand freut, dass der Eingang vor Haus 67 (* geändert) teilweise gefegt ist, soll er sich nicht über den beauftragten Winterdienst freuen, es war nur Frau Meier (* geändert). Bis jetzt ist heute noch kein Winterdienst hier gewesen. Vor Haus 46 ist es ganz schlimm, festgetretener antauender Neuschnee, nichts gefegt, nichts gestreut. Heute nacht wird es wieder überfrieren. Wem nutzt die Versicherungssumme, wenn er gefallen ist? Mir und den meisten anderen jedenfalls nicht. Mein Motto ist: Vorsorgen ist besser als heulen. Deshalb habe ich zur Selbsthilfe gegriffen.
Es grüßt Sie, Frau Meier“ (aus der 1. Email)
604/2010: Lied des Tages: Froh zu sein, bedarf es wenig, ….
Rolf Zuckowski, Froh zu sein, bedarf es wenig (via Youtube)
Froh zu sein, bedarf es wenig, und wer Schnee fegt, ist ein König!“ (alter Liederkanon, in Verwalterkreisen)
*** Weiterlesen
601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:
„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“
Briefschnipsel: Dein Treppenhausfußboden, das empfindliche Wesen – Rücksichtnahme
Ein Treppenhausfußboden ist ein fragiles Etwas, eine empfindliche Oberfläche und ein sensibles Oberes. Der Gebäudereiniger hat es verletzt. Er missachtete den PH-Wert. Das Drama, den empfindlichen Treppenhausbelag zu meucheln, spielte sich im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg ab. Dort gehört Prokrastination zur Lebensart.
Unschönes Ergebnis. Er sieht unschön aus, der Fußboden. Da hilft weder Clerasil, noch gut zureden. Reine Haut startet hier, für ein reines Gewissen ist die Geschäftsleitung des Gebäudereinigers verantwortlich. Ob dem Fußboden auch ein neuer Clerasil-Pickel-Blocker-Stift helfen würde, der seit kurzem auf dem Markt ist?
(via Youtube)
Serie Plattitüden: Ick freu mir wie ´nen Kullerkeks – Entsorgungschaos nach Schneefällen
Der Hauskommissar meldet aus Berlin-Wilmersdorf:
der Zustand an der Müllstelle hat sich wieder normalisiert. Sieht alles so aus wie es sein soll.“ (aus einer Email)
Da ist der Spruch gerechtfertigt und angemessen: sich wie ein Kullerkeks zu freuen, dass was passiert ist, nachdem erst längere Zeit nichts passiert ist. Der Winterdienst hat ziemlich versagt, und die Müllentsorger, gleich mehrere davon, kamen auch nicht zurecht. Das war hier in den letzten Wochen immer wieder berichtet worden zum Suchstichwort „Schnee„.
Telefonterror: Die Gebäudereinigungsfirma lässt anrufen – von Notlügen
„Lass den Telefonterror, ruf jetzt bitte nicht mehr an, es gibt gar nichts auf der Welt, was jetzt so wichtig sein kann.“ (Spliff, Album 85555, 1984)
Die Gebäudereinigung Schniederpelz (* Name geändert) ruft an. Eine sonnige Dame fragt sich durch, wen sie denn jetzt am Telefon hätte? Und wer denn in der Frage der guten Gebäudereinigung hier zuständig sei? – Ich antworte direkt: ‚Wieso, wir haben doch heute schon sauber gemacht.‘ Sie stutzt. ‚Also Sie vergeben keine Aufträge dafür.‘ ‚Nein, nein, das machen wir alles selbst. Ein perfekter Verwalter macht alles selbst‘, werfe ich ein, ‚ich geh morgens immer los, putzen, und wenn’s sein muss, schraube ich auch mal eine Glühbirne ein, auch wenns die jetzt gar nicht mehr offiziell gibt.‘ Das Ziel meiner Notlüge: Ich will sie schnell wieder los werden und weiter arbeiten. Ich habe keine Zeit für nicht benötigte zusätzliche Gebäudereinigungsdienstleister und will mich auf Diskussionen auf gar keinen Fall einlassen.
Aber ich geb zu: es war gelogen. Ich war erfolgreich: Sie gibt es gleich auf, legt auf. Die besonders dreisten Lügen sind immer die erfolgreichsten…schade, aber es ist so…der perfekte Verwalter? Was’n das? Mögliche Antworten hier.
Polaroid des Tages: Der Winterdienst hatte eine gute Ausrede, doch die sticht nicht? Oder??
Wer auf diesen Websites nach dem Stichwort ‚Schnee‘ sucht, muss noch lange kein Drogensüchtiger sein.“ (Suchempfehlung und Esprit dieser Redaktion)
Der Winterdienst hat die 1. Teilzahlung für die Schneesaison 2009/2010 (die am 15.04.2010 endet) im alten Jahr erhalten. Im neuen Jahr fing es mächtig an zu schneien, das ist bekannt, darüber wurde hier ausgiebig berichtet. Nachdem mehrmals Bemängelungen in Fotoform festgehalten und dokumentiert wurden, steht jetzt auch die 2. Teil- bzw. Restzahlung zum Ausgleich an. Das bringt die Wohnungseigentümer auf die Idee, wegen der äußerst mängelbehafteten (bzw. gar nicht) Arbeit zumindest einen Abzug von der Rechnung zu erwägen. Man will ein Zeichen setzen, zivilen Ungehorsam ausüben, gegen untätige Winterdienstfirmen.
Die Sache wächst sich zu einem ersten Dialog zwischen Verwalterin und dem Winterdienstleister aus. Geltend gemacht wird grundlegend eine gegenüber den vertraglich übernommenen Verpflichtungen erheblich reduzierte (Schlecht-)Leistung. Schneebeseitigung wird vertraglich festgelegt in den erforderlichen Bestandteilen von Hand-, Maschinenarbeit und mit Kehrbreiten (auf dem öffentlichen Trottoir 1,50 m, Maschinenarbeit, bei Zuwegungen auf einem Grundstück 1,0 m Kehrbreite, Maschinenarbeit). Im geschilderten Fall gibt es auch eine Abfahrt (Rampe) -siehe obiges Polaroid-, die die Bewohner gebrauchen, um ihre unten auf dem Grundstück geparkten Kraftfahrzeuge nach oben zur Straße hin zu bewegen. Die Straße (in Charlottenburg, OT Ruhleben) ist eine kleine Stichstraße als am Ende liegende Sackgasse in Form eines Kreisrunds. Von der Berliner Stadtreinigung wird die Straße als Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4, niedrig bewertet. Eine Räumung der Straße im Rahmen des Winterdienstes der Berliner Stadtreinigung ist nicht prioritär, mit anderen Worten: Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
Aus einem Hausaushang & Rundschreiben: Wetter, Schnee- & Eis, Terrassen, Zeit der Schneeschmelze
Die Anlage mit 90 Wohnungen und 100 Garagenplätzen im südlichen Umland besitzt einen hohen Freizeit-und Erholungswert.
Allerdings gilt das nicht in diesen schneereichen Tagen. Die Eigentümer und Mieter, die Besitzer der Wohnungen werden aus gegebenem Anlass auf folgendes per Hausaushang und Eigentümerrundschreiben hingewiesen:
(Zitat)
„Das Wetter ist der gegebene Anlass, auf folgendes hinzuweisen.
Stehen Wohnungen in der Anlage leer oder werden diese nicht regelmäßig bewohnt, bspw. wenn der Eigentümer bzw. Mieter diese nur als Zweit- oder Freizeitwohnung besitzt, gibt es jetzt Anlass für verwaltungstechnische Hinweise in folgender Hinsicht.
• Die mit Daisy und allen weiteren Wettertiefs verbundenen starken Schneefälle lagern sich auf Dachflächen und -insbesondere aber- großflächigen Terrassen ab, bleiben dort liegen. Die Regenrinnen können sich zusetzen, sie vereisen.