Wer auf diesen Websites nach dem Stichwort ‚Schnee‘ sucht, muss noch lange kein Drogensüchtiger sein.“ (Suchempfehlung und Esprit dieser Redaktion)
Der Winterdienst hat die 1. Teilzahlung für die Schneesaison 2009/2010 (die am 15.04.2010 endet) im alten Jahr erhalten. Im neuen Jahr fing es mächtig an zu schneien, das ist bekannt, darüber wurde hier ausgiebig berichtet. Nachdem mehrmals Bemängelungen in Fotoform festgehalten und dokumentiert wurden, steht jetzt auch die 2. Teil- bzw. Restzahlung zum Ausgleich an. Das bringt die Wohnungseigentümer auf die Idee, wegen der äußerst mängelbehafteten (bzw. gar nicht) Arbeit zumindest einen Abzug von der Rechnung zu erwägen. Man will ein Zeichen setzen, zivilen Ungehorsam ausüben, gegen untätige Winterdienstfirmen.
Die Sache wächst sich zu einem ersten Dialog zwischen Verwalterin und dem Winterdienstleister aus. Geltend gemacht wird grundlegend eine gegenüber den vertraglich übernommenen Verpflichtungen erheblich reduzierte (Schlecht-)Leistung. Schneebeseitigung wird vertraglich festgelegt in den erforderlichen Bestandteilen von Hand-, Maschinenarbeit und mit Kehrbreiten (auf dem öffentlichen Trottoir 1,50 m, Maschinenarbeit, bei Zuwegungen auf einem Grundstück 1,0 m Kehrbreite, Maschinenarbeit). Im geschilderten Fall gibt es auch eine Abfahrt (Rampe) -siehe obiges Polaroid-, die die Bewohner gebrauchen, um ihre unten auf dem Grundstück geparkten Kraftfahrzeuge nach oben zur Straße hin zu bewegen. Die Straße (in Charlottenburg, OT Ruhleben) ist eine kleine Stichstraße als am Ende liegende Sackgasse in Form eines Kreisrunds. Von der Berliner Stadtreinigung wird die Straße als Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4, niedrig bewertet. Eine Räumung der Straße im Rahmen des Winterdienstes der Berliner Stadtreinigung ist nicht prioritär, mit anderen Worten: Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
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Damit ist nach unseren Erfahrungen aus den letzten Tagen erst im Zeitpunkt der einsetzenden Schneeschmelze zu rechnen.
(Geschichte in Augenblicken – Winter 1978/79 in Norddeutschland) via youtube
Im Telefonat zwischen dem Verwalter und dem Winterdienst kommt es zu einem interessanten Dialog. Der Winterdienstler macht geltend, dass das zu reinigende Grundstück am Xy-weg (Name unwichtig) nicht erreichbar war, weil zu viel Schnee lag. Wir hören damit zum ersten Mal, dass jemand einen bestehenden Vertrag sozusagen wegen höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Wenn das öffentliche Straßenland nicht gefegt wird und Schneeverwehungen stattfinden, dann kann lt. Argumentation des Dienstleisters der Schneeräumtrecker daher nicht an das Grundstück heranfahren und die geschuldete, maschinelle Kehrung vor dem Grundstück und auf dem Grundstück durchführen.
Die Argumentation ist spannend, uns interessiert die Rechtslage. Wir werden diesen Fall zum Anlass nehmen, den Berliner Verband der gewerblichen Schneeräumbetriebe nach diesem Fall zu fragen und um Aufklärung zu bitten. Dass Hausverwalter, um ein anderes Beispiel zu nennen, die Hausverwaltung nicht durchführen können, weil sie das Haus nicht erreichen konnten, dass sie zu verwalten beabsichtigen, haben wir noch nirgendwo gehört. Und aus anderen Straßen in anderen Berliner Stadtbezirken mit einer vergleichbaren Problematik können wir vermelden, dass dort die Winterdienste ohne Probleme eintreffen und den Winterdienst sogar äußerst gewissenhaft erledigen. Für uns ist das eine Ausrede, was der Berliner Schneeräumverband (ohne erreichbare Website) darüber denkt, werden wir bei Gelegenheit berichten. Interessante Rechtsfrage.
Allerdings: Man kann nur hoffen, dass unser Brief an den Berliner Verband nicht zurückkommt. So gut wie nichts scheint noch zu stimmen, weder die Telefonnummer, noch eine Website vorhanden, wir müssen die gute alte Tante POST bemühen. Auch diese könnte Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, womit wir wieder beim Thema sind: ein berechtigter Einwand könnte lauten, unter der angegebenen Anschrift ließe sich der Verband nicht ermitteln.
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Weiterführend
Anfrage an den Berliner Verband (pdf)
Straßenreinigungsgesetz 2003 (Wortlaut bei bsr.info)
Winter-Impressionen (auf mugshooting.de)
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