Die Anlage mit 90 Wohnungen und 100 Garagenplätzen im südlichen Umland besitzt einen hohen Freizeit-und Erholungswert.
Allerdings gilt das nicht in diesen schneereichen Tagen. Die Eigentümer und Mieter, die Besitzer der Wohnungen werden aus gegebenem Anlass auf folgendes per Hausaushang und Eigentümerrundschreiben hingewiesen:
(Zitat)
„Das Wetter ist der gegebene Anlass, auf folgendes hinzuweisen.
Stehen Wohnungen in der Anlage leer oder werden diese nicht regelmäßig bewohnt, bspw. wenn der Eigentümer bzw. Mieter diese nur als Zweit- oder Freizeitwohnung besitzt, gibt es jetzt Anlass für verwaltungstechnische Hinweise in folgender Hinsicht.
• Die mit Daisy und allen weiteren Wettertiefs verbundenen starken Schneefälle lagern sich auf Dachflächen und -insbesondere aber- großflächigen Terrassen ab, bleiben dort liegen. Die Regenrinnen können sich zusetzen, sie vereisen.
***
Und dann kommt (eines Tages) die „brutale Schneeschmelze“, die steht noch bevor. Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.
Die Verwalterin hat zusätzlich den Hauswartungsdienst gebeten, die übrigen gemeinschaftlichen Bereiche auf dieses Problem hin genauer zu inspizieren und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.“
(Zitat Ende)
Kommentar: ein gedankenvoller Blick in die Zukunft, bzw. zu dem, was wird…
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