Chuck Norris: Hausordnung

1746/13: Positionen: Von der Hausordnung, der Unordnung, dem Tippelbruder und Frank Zander

Chuck Norris: Hausordnung

Chuck Norris: Hausordnung

Sie wurde berühmt über Berlin hinaus: Tüten Erna hatte ihren gesamten Hausrat immer dabei, in Tüten. Sie hatte einen Einkaufswagen, den sie am Kudamm hoch und runter schob. Tüten Erna steht für Obdachlose in Berlin.

Anruf aus Berlin-Wilmersdorf: Ein Gast im Hause, den man sich nicht wünscht. Er liegt im Dachgeschoss und „schnarcht“. Niemand will ihn jetzt wecken. Man muss auch mal ausschlafen dürfen. Was zu weit geht, geht zu weit. Zumindest auf Dauer. Die Hausverwaltung agiert schnell. Und dann teilt sie der Polizei den Vorgang noch mit.

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1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

Positionen

Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

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1743/13: Wald- & Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite

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Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)

Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.

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1742/13: Linktipp: Von Brandlasten in Treppenhäusern erzählt „schadenprisma.de“-Autor Dipl. Ing. Matthias Münch

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Brandlasten im Treppenhaus

Brandlasten im Treppenhaus

Darüber haben wir mehrfach berichtet.

Die Zeitschrift „Schadenprisma“ hat jetzt einen gewissenhaft recherchierten Artikel veröffentlicht. Einige von unseren Fotos wurden unterstützend zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu dem Artikel (pdf-Dokument).

Weblotse

Klara Fall: Sprich zur Sache selbst

1741/13: Versammlung: Vom ersten Zusammentreffen mit der neugegründeten WEG

Einladung zur Eigentümerversammlung

Einladung zur Eigentümerversammlung

Aktion: Klara Kopp. Die Dinge durch Gespräche klären und Kommunikation verbessern. Das Unterpfand des gestrigen Abends war „gute Kommunikation“, ein Eselsthema, eine Königsdisziplin und der Versuch, dass sich alle unter- und miteinander verstehen mögen. Also ein Gottesdienst der neugewonnen Möglichkeiten? Amen.

Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Kunden? Telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Email. Ganz einfach.

Manches stirbt aus, deswegen ist es durchgestrichen. Anderes kommt neu hinzu. Auch auf der Agenda: Die Mailingliste. Oder eine newsgroup. Die Form ist egal, es zählt, dass man eine Plattform hat, auf der Basis derer sich Eigentümer und Verwalterin miteinander vernetzen.

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Rechtliches

1740/13: Recht: Die Anwendung einer Anliegergemeinschaft von Grundstücken nach dem WoEigG

Rechtliches

Die verschiedenen Grundstücke in Berlin-Kreuzberg bilden eine „Anliegergemeinschaft“ und regeln, weil Anlieger naturgemäß Anliegen haben, die sie zu vertreten trachten:

Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, richten sich die Rechtsverhältnisse der  Anliegergemeinschaft nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG), auch wenn die
Anliegergemeinschaft nicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.

Der Anliegervertrag sagt aus: „Für die Abstimmungsverhältnisse wird vereinbart, dass jeder Anlieger pro m2 der maximal genehmigungsfähigen BGF (= Bruttogeschossfläche) eine Stimme hat, unabhängig von der Größe des Grundstücks und unabhängig davon, ob Wohnungseigentum gebildet wurde und eine Vielzahl von Wohnungseigentümern Eigentümer des Grundstücks sind.“ Also, BGB versus WoEigG.  Das führende Prinzip, unterschiedliche Rechtsnaturen über einen wohnungseigentumsrechtlichen Kamm zu scheren, ist bemerkenswert. Ist das Gesetz nicht so schlecht wie sein Ruf? Niemand sagte, das ginge und dann kam einer und hat´s gemacht.

Der „Verwaltungsbeirat“ ist ein „Anliegerbeirat“. Interessantes Konstrukt, ausgedacht, um einen gemeinsamen Spielplatz nebst Geh- und Wegerechten zu unterhalten. Mit Verwalter, Stimmrechten und allem drum & dran. Grundlage aller Handlungen aber ist das WoEigG, auch wenn weitere Anrainer dieser gemeinschaftlich genutzten Fläche vom WoEigG ansonsten „unbefleckt“ „unberührt“ geblieben sind.

1739/13: Briefe an die Redaktion: Hausverwaltung erteilt den Segen „Urbi & Orbi“ für Pflanzungen auf dem Vorgartenbeet

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ich habe mit den Beiräten abgesprochen, dass einige zusätzliche Pflanzungen auf dem Vorgartenbeet (das große von 24a) gemacht werden sollten, da es recht kahl aussieht. Ich würde das mit dem Gärtner von der Gartenpflegefirma, Herrn Schinowsky, absprechen. Habe ich auch Ihren Segen? (Email eines Verwaltungsbeiratsmitglieds zur Gartenpflege)

Die Antwort fällt kurz aus: „meinen Segen, ja, den haben Sie! Urbi & orbi.“ (Auszug aus der Antwort) – Wir waren ja schon mal Papst. Also geht das, ist kurz, präzise, prägnant. Die Namen der Protagonisten und die „harten Fakten“ wurden verändert, aus Tatenschutzgründen.

1737/13: Internationale Fragen: Vom Wedding Ballett, Spandau Ballett und der Tänzerin

icon Internationale

ballett

Der Verwalter als „Durchlauferhitzer“ in internationalen Beziehungen:

The owner of Mrs.  Sewchenko´s (* Name geändert) „ballet appartement“ is Mr. Hyde (* Name geändert). I sended him a copy of this email, to inform him about your worry, better about the worry of Your rental. The problem is internally named „The Wedding Ballet“, not „Spandau Ballet“. Sorry, joke. Have a nice day and please contact Mr. Hyde directly. If necessary, let uns be informed about the finish. Thomas Gotthal, International Secretary of foreign affairs (Emailantwort an Wohnungseigentümer im Ausland, radebrechend)

Das Augmentativ der überaus zarten Balletttänzerin ist der „tapsige Tanzbär“. Par excellence. Das Diminutiv als Verniedlichungsform eines Gewaltigen? Gewalt klingt brutal,  Stimmgewalt ist wünschenswert, „Gewaltchen“ klingt niedlicher. Übt die beste aller Hauptstadtharfen Sirene, ist das augmentativ „Ruhestörung“. Ist es hingegen die Harfe, die sie äußerst liebreizend zu zupfen versteht, würde man es als „Harfchen spielen“ verniedlichen, der Nachbar sich „trollen“, wollte er nicht mit den Schönen Künsten kollabieren. ‚“Wat jehn mich die Schönen Künste an?‘, ein widerlicher Rohling, der dies fragte. Wir sehen: Diese Sache ist subjektiv wie nüscht. Es gibt „diminutiv“. So wie es Dimitrov gibt und sicher auch Dimitrovchen. Womit wir bei den „Internationalen Fragen“ angekommen sind. Internationaler Säbeltanz auf hohem Niveau.

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1736/13: Alltag: Der Anruf, die Klarheit und die Unwiederbringlichkeit der Wohnung

Katastrophe

Sätze wie Torpedos, durch den Draht geschossen: Und Jesus haben sie ans Kreuz geschlagen.

Der Mieter ruft mit zitternder Stimme an und erkundigt sich, wann er wieder in die ausgebrannte Wohnung hineindürfe? Die Hausverwaltung erklärt, sie sei derzeit unbewohnbar, müsse entrümpelt, getrocknet und gereinigt werden. Nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bekäme er die Wohnung wohl nicht wieder. Eine Vermüllung in Höhe von durchschnittlich 1,50 m über Fußbodenoberkante und ein nachfolgender Wohnungsbrand mit lebensgefährlichen Rauchgasvergiftungen des paralysierten Mieters sei ein schwer erträglicher Zustand der Wohnung selbst, wie auch des Hauses im Ganzen, dessen Bewohnersicherheit oberste Priorität habe.

Ob er sich nicht lieber an das Sozialamt wenden wolle, wie man ihm in dieser für ihn schlimmen Situation behilflich sein könne? Ja, das ist ein Gedanke, sagt er. Er würde sich dann melden, um zu besichtigen, ob noch Wertgegenstände in der Wohnung waren? Wir hätten eigentlich keine gesehen, sagen wir ganz leise. Es stimmt. #Ausnahmemomente des #Berufslebens

Brrrrr, es ist kalt im deutschen Frühling. Was ist ethischer? Einem Hilflosen die Hilfe zu verweigern, weil es einem die Verantwortung für alle anderen gebietet? Oder ist das bereits Hilfe: Einem Hilfesuchenden die Stelle zu erläutern, die Hilfe zu bieten imstande ist? Für den Moment bleibt einiges zurück und vieles ungeklärt.

1729/13: Lichtenberg: Es hat gebrannt und wenn die Hausverwaltung anruft, „kann ja jeder anrufen“, sagt die Polizei!

Donna Summer Gedenk- und Gedächtnisfeuer

Donna Summer Gedenk- und Gedächtnisfeuer

Der Wohnungsbrand ist glimpflich verlaufen, weil er relativ rasch bemerkt wurde. Herr Hase (* Name geändert), der Mieter, wurde ins Krankenhaus gebracht, mit Rauchvergiftungen. Die Polizei und die Feuerwehr suchten nach der Brandursache. Was dabei rausgekommen ist, ist unklar. Die Hausverwaltung ruft am „day after“ gleich morgens bei der Polizei an. Ärgerlich: Wenn in solchen Fällen Polizeibeamten am Telefon einen reglementieren. Vom Beamten fällt auch der Satz: „Bitte unterlassen sie solche Anrufe“ und es fällt einem unweigerlich ein, was die berühmte Gruppe Extrabreit über Polizisten in den Achtzigern sang. Was fällt dem eigentlich ein, in solchen Fällen solche Sprüche zu klopfen. Dummkopf.

Die nachfolgend dem Bericht eingefügten Einschübe textlicher Art sind nicht Inhalt meiner Email. Entwurf meiner Email an die Experten vom Feuerschaden gestern Abend in Berlin-Lichtenberg:

Guten Tag, Polizei, ei ei,

der gestrige Brandschaden in der Whg Trallalastr., Lichtenberg, abends unter obiger Vorgangsnummer bedarf jetzt rascher Bearbeitung. Ich erfahre gerade von einem Herrn Liedtke, wie viele schöne und treffsichere Datenschutzvorschriften es in Brandfällen geben soll. Haha. Allerdings ist das nicht komisch. Zum Vorgang ist auch die Hausverwaltung im Haus von der Polizei abgeschrieben worden. „Polizisten speichern, was sie wissen, elektronisch ein. Alles kann ja irgendwo und irgendwann mal wichtig sein.“ Also Spaß beiseite und „volle Auskunft“, bitte jetzt, so schnell als möglich.

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