Ich finde die Berliner Schnauze gut und höre ihr gern zu, wenn sie redet. Sie redet meist etwas unbedarft daher und frei von der Leber weg, unbekümmert und ohne die Folgen zu bedenken. Eine Berufsgruppe von Berliner Originalen sind sicherlich die Gastwirte der Berliner Kleinkneipen, in denen jetzt noch geraucht werden darf. Allerdings gehe ich deswegen nicht in Kneipen, ich bin eben kein Kneipengänger. Mag sein, dass es in zwanzig Jahren die Berliner Stampe (berolinisch für Kneipe) gar nicht mehr gibt, weil sich die Gewohnheiten der Menschen total verändern. Eine andere Berufsgruppe kämpft derzeit laut Eigenauskunft (am Telefon) mit mannigfaltigen Veränderungen, Verwerfungen, so gut wie gar nichts ist noch so, wie es mal war. Es geht um die Schornsteinfeger. Sie haben derzeit mit dem Zeitgeist Zwanzig.Zehn zu tun.
Wartung & Pflege
Zeit der Schneeschmelze: Zeit für eine Art Backoffice, um nicht rausgehen zu müssen…
Zeit der Schneeschmelze: im Back.Office streift ein digitaler Nomade durch die im Herbst geschossenen Fotos. Wir fragten uns bereits: Fluch oder Segen, die Anzahl der geschossenen Fotos. Diesenfalls bedeuten sie Arbeit, und nicht etwa puren Lustgewinn, oder ist Arbeit am Ende doch….? Die Fotos sind kleine Erinnerungs-Bruchstücke an ein Thema, dessen Erledigung bewusst verschoben wurde. Erst wenn es kälter wird, hatte er sich vorgenommen, werde er diese Fotos bearbeiten. Dabei handelt es sich keineswegs um Bildbearbeitung im klassischen Sinne mit Photoshop, Corel Draw oder einem ähnlichen Programm, dass uns die Welt ein Stück schöner macht. Nein, es geht darum, ein hartes Abbild von der Realität zu bearbeiten, das, was man auf den Fotos erkennen kann. Was folgt, ist nicht Bild- sondern Sachbearbeitung.
Die Bearbeitung von Sachen obliegt einem Sachbearbeiter, dessen Hirn zu klein ist, um sich jeden Mist Job merken zu können. Dafür dienen diese Erinnerungskrümel, digitale Fotos. Das Foto zeigt einen Brandwand-Giebel unsererseits, der von einem Grundstücksnachbar Hauswart Mieter was weiß ich wem seinerseits mit Efeu berankt wurde. Eltern haften für ihre Kinder, und Hausverwalter Grundstückseigentümer für ihre Hausbewohner. Eine Absprache hierüber hat nicht stattgefunden. So gingen die Jahre dahin und nun wird das Gewächs immer grösser. Zeit, einzuschreiten. Wir übersenden dem geschätzten Herrn Hausverwalter-Kollegen ein Fax und fordern ihn zu zweierlei auf,
Aus einem Hausaushang & Rundschreiben: Wetter, Schnee- & Eis, Terrassen, Zeit der Schneeschmelze
Die Anlage mit 90 Wohnungen und 100 Garagenplätzen im südlichen Umland besitzt einen hohen Freizeit-und Erholungswert.
Allerdings gilt das nicht in diesen schneereichen Tagen. Die Eigentümer und Mieter, die Besitzer der Wohnungen werden aus gegebenem Anlass auf folgendes per Hausaushang und Eigentümerrundschreiben hingewiesen:
(Zitat)
„Das Wetter ist der gegebene Anlass, auf folgendes hinzuweisen.
Stehen Wohnungen in der Anlage leer oder werden diese nicht regelmäßig bewohnt, bspw. wenn der Eigentümer bzw. Mieter diese nur als Zweit- oder Freizeitwohnung besitzt, gibt es jetzt Anlass für verwaltungstechnische Hinweise in folgender Hinsicht.
• Die mit Daisy und allen weiteren Wettertiefs verbundenen starken Schneefälle lagern sich auf Dachflächen und -insbesondere aber- großflächigen Terrassen ab, bleiben dort liegen. Die Regenrinnen können sich zusetzen, sie vereisen.
Sometimes it snows in april – sometimes I feel so sad… (Prince) – Schnee und Eis und Pflichten
Generell müssen zwischen 07.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends die Wege von Schnee- und Glatteis befreit werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Eigentümer. Bei Schneefall darf der Räumpflichtige das Ende des Niederschlags abwarten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bedeutet der gesetzliche Wortlaut „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls“, dass mit der Schnee- und Glättebekämpfung nicht solange gewartet werden kann, bis jeglicher Schneefall aufgehört hat. … Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (Sand, Granulat o. ä.). Falls erforderlich muss auch bei anhaltendem leichten Schneefall gestreut werden, sofern das Streumittel noch in kurzer Zeit seine Wirkung verliert.“ (Quelle: Info Winterdienst – Rathaus Steglitz-Zehlendorf, download hier am Ende dieses Artikels kostenlos)
Die Zeit macht nur vor dem Teufel halt, heute ist schon beinahe morgen (Barry Ryan, 1971, hier). So oder zumindest so ähnlich lautet die Grundeinstellung der Wetterstrategen in Berlin in diesen Tagen. So schnell, so unerträglich schnell muss es jetzt immer dann gehen, wenn’s losschneit. Die Berliner Schneeräumbetriebe kommen (allerdings) nicht „in die Hufe“, wird gesagt. Die Warmlaufzeiten der Schneebeseitigungsfahrzeuge verhalten sich umgekehrt äquivalent zur Mindest-Tiefsttemperatur des jeweiligen Tages. Wetter, Wetter, Wetter, Donnerwetter nochmal, fluchen Passanten, Mieter, Wohnungseigentümer und Notleidende. Die Schneebeseitigungspflicht werde kaum noch ernst genommen, Tage vergehen, bis die Bürstenbinder in der Wohnanlage antraben. Gefragt wird nach Dienstleistung, ausgeteilt aber wird Streugut. Und das in rauen Massen. Alles andere als schön sieht das aus, sobald später die Schneeschmelze einsetzt. Geschäftsführer Andreas Schmidt von der Fa. ALLCURA Haus- und Grundstücksbetreuung, bringt es im Gespräch auf den Punkt: ‚Genau, auf uns wird das irgendwie abgelastet dann.‘
Hintergrundgespräch Versicherungswirtschaft: Über Feuerlöscher, Rauchmelder und deren Betrieb

Feuerlöscher
Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?
Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.
Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine Frage lautete bspw.:
Wenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“
Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.
Der große Bohei: Die Wartung von Feuerlöschern ist eventuell ein Nullsummenspiel
Dieser Vertrag hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um die termingerechte Prüfung Ihrer Feuerlöscher bemühen müssen. Wir sichern lhnen eine termin- und sachgerechte Wartung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu und informieren Sie rechtzeitig.“ (aus einem Firmenanschreiben mit Wartungsvertragsangebot)
Ja, genau, so etwas liest sich bequem und klingt nach Rundum-Sorglospaket. Genau das brauchen wir: Wartungsverträge noch und nöcher, damit das Leben nicht lebensgefährlich ist oder wird. Auch der Betrag ist eher klein. Für eine Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg kostet die Wartung (die alle zwei Jahre durchgeführt werden soll) 9,40 € pro Gerät, dazu (falls erforderlich) eine Behälterinnenprüfung 5,00€ pro Gerät und ein Prüfsiegelset 4,-€.
Es gibt sogar einen Bundesverband für Feuerlöschgeräte und -anlagen (BFVA) mit Sitz in Hagen, das ist da, wo die Popsängerin Nena herkommt. Sagt die bewerbende Firma. Allerdings stimmt das nicht, bei genauer Recherche stellt sich raus: Mit Sitz in Kassel heißt das Ding allerdings Bundesverbrand (Schreibfehler absichtlich) Brandschutzbetriebe e.V.. Der werbende, immer wieder verwendete Textbaustein wird offensichtlich hinsichtl. seiner Richtigkeit nur selten gepflegt. Was wiederum den Empfänger derartiger Schreiben aber eher verunsichert. Genießt der Anbieter, der mir da schreibt, zu Recht mein Vertrauen?
Polaroid des Tages: In Kreuzberg sind immer wieder Schmierfinken unterwegs
Immer wieder, immer wieder kommen die Schmierfinken. Meist nachts, wenn alles schläft. Schnell die Spraydose aus der Umhängetasche und schwupps, ein neues Graffito. Wie die Fachleute sagen, ein Tag. Unterschiedlich sind die Befindlichkeiten. Die Hausverwalterin empfiehlt, diese sofort wieder entfernen zu lassen.
Preiswert, sauber und gut macht das z.B. die Fa. Ungenannt des Graffito-Entfernungskünstlers Ungenannt. Ungenannt nennt seine Firma ‚Den Lackdoktor für Immobilien.‘ Ist was dran, wenn man sich näher mit seiner Website auseinandersetzt.
Sachen gips, die gips ja gar nicht: Wenn Blätter von den Bäumen stürzen, gibt´s Laubrente, eventuell…
Heute ins Spiel gebracht von einem sich belästigt fühlenden Nachbarn:
Als Laubrente wird ein Anspruch wegen einer ungewöhnlich starken Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von einem fremden Grundstück ausgehendem Laubfall bezeichnet.
Nach deutschem Recht ist es Grundstückseigentümern zuzumuten, auch Laub, welches von fremden Bäumen auf ihr Grundstück weht, zu dulden oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Laubfalls besteht grundsätzlich nicht.
Etwas anderes gilt dann, wenn deutlich mehr Laub als üblich fällt und sich eine wesentliche Beeinträchtigung des betroffenen Grundstücks ergibt. In einem solchen Fall hat der Eigentümer, des den Laubfall verursachenden Grundstücks, dem Betroffenen einen jährlichen Geldbetrag, die Laubrente, zu zahlen. Die Höhe der Laubrente bestimmt sich nach dem Betrag, der sich für den erhöhten Reinigungsaufwand ergibt. “ (Quelle: wikipedia – hier) (Rechtsquelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. März 1983, Az. 6 U 150/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, S. 2886)
Drum prüfe, wer sich ewig schüttelt, ob Nachbar bald hiergegen rüttelt. An deutschen Rechtsgrundsätzen.
Die Systemmeldung: Schornsteinfeger sind aktive Datenschützer – vom Umgang mit dem Berufsstand

Logo Schornsteinfeger
Die Berliner Schornsteinfeger sind in einer Innung zusammengeschlossen. Die Website findet der Interessierte hier. Gar nicht mal schlecht gemacht, die Website. Sehr nützlich: Man kann dort das Grundstück eingeben, zu dem man den zuständigen Schornsteinfeger benötigt und da arbeitet dann im Hintergrund eine Datenbank, die den richtigen Schornsteinfegermeister -im Berliner Jargon: „Schorni“- anzeigt. Aufrufen kann man auch eine „virtuelle Visitenkarte“.
Das Schornsteinfegerhandwerk ist ein in die Jahre gekommenes Handwerk, das sich noch traditionell ausnimmt. Auf der Website der Innung hingegen und an jenem Orte, an dem sich ein ortskundiger Besucher des Adressverzeichnisses echte Arbeitshilfen holen möchte, wird dann mit dieser schönen Systemmeldung aufgewartet. Wie bei anderen streng vertraulichen Contentbibliotheken wird demnach die Funktion der rechten Maustaste von (Windoofs)Benutzern beschnitten, reglementiert und daher verstümmelt. Ein nachvollziehbarer Grund findet sich nicht. Es handelt sich um das Adressmaterial „eines Schornis“, der ausgewiesenermaßen Schornsteinfeger ist.
Foto des Tages: Terrazzo ist wieder up to date, auch wenn er manchmal kaputt geht
Terrazzo hat im Wandel der Zeiten viel durchgemacht. Es gibt sogar eine Stadt gleichen Namens in Italien (Venetien). Schon in der Antike wurden Terrazzoböden hergestellt. Terrazzo ist ein Belag, der vor Ort trocken gemischt und mit Wasser, hydraulischen Kalken oder Zement vermengt und dann auf dem Boden verteilt wird. Das Foto zeigt eine Treppenstufe, die mit Terrazzo belegt ist. Infolge von Korrosion an dem abgebildeten Geländerstützfuß eines Treppenhausgeländers hat sich der Umfang des Stahls vervielfacht und hat mittlerweile den Terrazzobelag und die Treppenstufe abgesprengt. Das wirft Fragen nach der Sanierbarkeit dessen auf.
Während Terrazzo lange Zeit regelrecht ‚out‘ war, wird er inzwischen wieder mehr von den Menschen eingebaut. Terrazzo ist gefühlt ausgesprochen „up to date“ und liegt im Trend. In Küchen, Treppenhäusern, Bereichen mit viel Fußverkehr drüber hinweg.
In dem hier im Foto abgebildeten Fall sind die Treppenhäuser eines Mehrfamilienhauses, das im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ca. 1959 errichtet wurde, zu sehen. Die erste Firma, die mit den Fakten dazu konfrontiert wird, schreibt schon eine Stunde nach Übersendung einer Angebotsanfrage zurück.
…ein Sanierungsangebot können wir Ihnen nicht unterbreiten. Die Treppenstufe ist dauerhaft desolat, sozusagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.“ (Zitat Handwerker)
Allerdings müssen weitere Anfragen abgewartet werden. Terrazzo ist ein Spezialgewerk und nach dem Eindruck des Berichterstatters tummeln sich nur einige wenige Firmen in Berlin und Umgebung in diesem Spezialgewerk herum. Von einer Firma können wir nachrecherchieren, dass der italienische Vater sich schon zur Ruhe gesetzt hat, während sein Sohn die Firma weiter führt. Aber auch der zweite Sohn hat sich auf Terrazzo spezialisiert und eine weitere Firma vergleichbaren Namens gegründet. Fragt der Berichterstatter beim Sohn des fortgeführten Vaterbetriebes nach: „Ist es eigentlich zulässig, Angebotsanfragen an alle Familienmitglieder zu versenden?“ Terrazzobearbeitung als spezielle Familiendynastie. Lachen. Na klar. Okay, machen wir. Der Vorgang steht weiter unter Beobachtung.
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