Aus unserer Serie „Du und dein Spülstein, Tipps & Tricks für ein gedeihliches Miteinander“ heute dieses Unikat aus Berlin-Lankwitz:
Dieses Toilettenbecken ist nicht eklig, sondern schlicht längere Zeit nicht in Benutzung gewesen. Und ohne jede Aufsicht. Der WC-Kasten etwas undicht, floss immer wieder Wasser nach und mit ihm braune Sedimente, die sich nun abgesetzt haben, wenn sie auch nur eher zufällig braun sind. Merke. Wartung, Pflege & Aufsicht benötigt so ein Toilettenbecken. Sonst ist´s Essig mit der Schönheit: bzw. wird jetzt Essigessenz benötigt, um den braungewordenen Spülstein wieder sauber….
Auf dem Balkon zu frühstücken, das könnte hier unter Umständen problematisch sein. Schon die gusseisernen Standfüße kleinster Bistrotische wiegen was. Ganz zu schweigen vom Frühstückspersonal. Und wenn der Hausbutler zusätzlich noch kommt, um Spreewälder Gewürzgurken zu reichen, dann ist´s Essig: nein, hier lieber vorher verwalterische Maßnahmen ergreifen. Sonst endet das Frühstück im Vorgarten des Hauses in Berlin-Pankow.
Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.
Das Berolinismus-Magazin gesichtspunkte.de hat sich gestern Abend und heute mit zwei weiteren wichtigen sprachlichen Unterscheidungen befasst. Wie die Überschrift verrät, ist zu unterscheiden:
Wenn sich in Berlin-Wilmersdorf eine Dame gereiften Alters davon zurückziehen möchte, die drei Blumenrabatten (Vorgärten) vor den drei Hauszugängen der Wohnanlage wie ein „eigen Gartenland“ gärtnerisch zu unterhalten, es regelmäßig zu gießen und zu hegen und zu pflegen, muss man eine „Tulpentruppe“ installieren. Hierbei handelt es sich um ein neu zu wählendes Gremium von Wohnungseigentümern, die mit der Absicht gewählt werden, fortan drei Rabatten gärtnerisch zu unterhalten. In der Regel ist diese Tätigkeit ehrenamtlich, allerdings dürfen die freiwillig Agierenden bei gewissenhafter Ausübung ihres Mandats eine gewisse Dankbarkeit der Übrigen erwarten. Ihrer Tätigkeit steht insbesondere nicht im Weg, dass andere Eigentümer derselben Anlage von Gartenarbeit wenig halten, auch wenn sie bspw. zugeben, inzwischen das Wässern mittels eines Gartenschlauchs erlernt zu haben. Von Bedeutung ist der Identifikationsfaktor der ehrenamtlich Tätigen dabei fürs Gemeinwohl aller übrigen Wohnungseigentümer. #Nachgedanken einer Eigentümerversammlung
Jeder noch so harmlose Hinweis auf öffentlich sichtbar aufgehängten Schildern weckt bei Betrachtern Denkweisen und die Frage, inwieweit sich hieraus Denkverbote ergeben? Und für wen?
Von bestimmten Fotos sagen die Betroffenen, sie hätten ein „Recht auf das eigene Bild“. Dazu gehören nach den Gefühlen der Menschen inzwischen auch die Außenansichten ihrer Häuser. Google Street View hat eine Debatte über die „Vertraulichkeit des öffentlichen Raums“ entfacht. Im vorliegenden Fall hat gesichtspunkte.de-StreetView allerdings ein kleines Werbeschild ausgemacht, dass in Berlin-Neukölln an der Straßenecke Heidelberger Str./Elsenstr., Berlin-Neukölln (google Streetview hier) angebracht ist.
Alle Vöglein sind schon da, alle Vöglein, alle…. #Liedtext
Richtig ist: Wer baut, kann auch einen Vogel haben oder mehrere. Das wussten wir ja schon immer. Wie weit allerdings die Liebe zu den eigenen „Hausgenossen“ geht, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Das focht den Gesetzgeber an, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, eine Art „Lex ornithologicus“ oder so ähnlich. Das Naturschutzgesetz setzt die Maßstäbe für den Vogelschutz.
Waschmaschinen leben länger mit Calgon. Oder mit einer guten Wasserenthärtungsanlage.
Genau genommen handelt es sich nicht um Instandhaltung. Denn es erfolgt erstmals ein Einbau einer Wasserenthärtungsanlage. Der Platzhirsch soll Grünbeck sein, munkelt man. Hintergrund: Das Berliner Wasser ist recht kalkhaltig. Nach dem Einbau der Enthärtungsanlage ist das Wasser weicher. Es läuft über ein Salz und wird weich gefiltert.
Immer wieder machen auch Unberechtigte die Haustür in Berlin-Schöneberg auf. Z.B. mit einer Kreditkarte. Wiederum andere Handwerker „unseres Vertrauens“ renovieren eine Wohnung. Weil der Eigentümer ihnen keine Schlüssel gibt, kommen sie auf den Dreh mit dem Schraubenzieher.
Dass das Berliner Wasser nicht zu einer trüben Plörre wird, darum kümmern sich liebevoll die Berliner Wasserbetriebe. Selbiges gilt -in analog anzuwendender Sichtweise auch für die Rendite der Anteilseigner. Das Unternehmen ist derzeit berichtsstark. Es kommt dauernd in den Medien vor.
Beim Berliner Wasser alles klar? Mitnichten. Die Berliner Wasserbetriebe sehen sich seit längerem harscher Kritik ausgesetzt. Einerseits wird die Höhe der Wasserpreise bemängelt. Senator Wolf (Die Linke) verneint, dass aktuell vorliegende Rückkaufangebote der derzeitigen Anteilseigner aus der vormaligen Privatisierung diskutabel seien. Zu hoch, so Senator Wolf, um dem Ziel, angemessenen, niedrigeren Wasserpreisen frönen zu können. Das Thema steht oben auf der Beobachtungsliste vieler.
Weiteres kommt hinzu. Mehrere Fernsehsendungen haben berichtet, bundesweit seien „mit System“ zu große Wasseruhren eingebaut worden. In Leipzig hat ein Gericht ausgeurteilt, dass die dortigen Wasserbetriebe einen kleineren einbauen müssten, mit der Folge, dass infolge von Messungenauigkeiten ein ersprießlicher Rückforderungsbetrag vergütet werden müsse. Und jetzt schauen alle Berliner Bürger eher interessiert zu, wenn die Wasserbetriebe infolge Eichablaufs neue Wasserzähler einbauen.
Der heutzutage tätige Immobilienmensch muss sich hinsichtlich seiner Zielgruppen darüber bewußt sein, mit wem er es genau zu tun hat. Eine Antwort darauf, was eine grosse Masse von Menschen in Deutschlands Lebensmitte von ihrer Umwelt, ihrer Stadt, dem Wohnen, Fortbewegung und dem jährlichen Urlaub erwarten, versuchte ein Artikel namens „Die grüne Hölle“ zu geben, der jüngst im SPIEGEL erschienen ist. Ein Artikel für Sinnsuchende, Zielfinder, also Orientierungslose. Hinterher ist man ein Stück schlauer! PRESSESCHNIPSEL ist dabei nur ein klitzekleiner Auszug eines Größeren.
Wenn was im SPIEGEL steht, wirkt es häufig distanziert, ein bisschen ironisch oder schweißnass vom Süffisanten. In dem Artikel „Die grüne Hölle“ befasste sich der SPIEGEL jüngst mit einer Art Typenkunde über den Tübinger. Mag auch dahingestellt sein, was davon stimmt: es ist köstlich zu lesen. Auszugsweise dieses Zitat hier oben. Der ganze Artikel im Format „pdf“ (zum download) ist unbedingt empfehlenswert und nachfolgend natürlich verlinkt. Hinterher mag der Leser bitte entscheiden, wie er sein eigenes ManTantra einschwingt: eine Bildungsreise, ökologisch korrekt per Pedes oder Velo, ins nahe Tübingen eventuell eingeschlossen?