„Ich verstehe nicht, warum du den Beamten böse bist! Die tun doch nichts.“ (vollkommen abwegiger Beamtenwitz, Quelle unbekannt)
Jubel im Raubtierhaus im Dezember 2009. Auf Antrag der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und mit Zustimmung aller Parteien wird das Gesetz durch gewunken, das eine nur als skurril zu bezeichnende Rechtslücke schließt. Und jetzt wieder eine Preisverleihung: gesichtspunkte.de verleiht den selten vergebenen AWARD FROM THE WOOD! Die Initiative, die Gesetzeslücke zu schließen, hatte seinerzeit der Betreiber dieses Blogs gestartet. Wir ersparen uns Wiederholungen, verweisen lediglich auf den Abschlussbericht und bitten Nichteingeweihte, dort die weiterführenden Links anzuklicken.
Das Berliner NachbarrechtsG wurde geändert wie folgt, Zitat:
Überholt: Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können vom 1. September 2009 bis zum 15. Februar 2010 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Das BAFA stellt im Internet unter www.bafa.de auch weitergehende Informationen und Erläuterungen in einem Flyer (pdf) zum Antragsverfahren zur Verfügung. Auch eine Telefon-Hotline (030-3464-65480) wurde eingerichtet.“ (Quelle: berlin.de, hier) – Stichwort: Zuschuss für Nachrüstung, Recherche 11.02.2010 (Achtung, Fristablauf! – 15.02.2010)
(Nach telefonischer Auskunft der obigen Hotline (Anruf 11.02.10) ist dort weder bekannt, dass beispielsweise Berlin sagt, es fördert auch 2010 (wer fördert? wohin muss man sich wenden? Hat Berlin denn aus eigenen Mitteln 2009 bereits gefördert? Fördern Land und Bund? Gibt das doppelt Geld?) den Einbau von Rußpartikelfiltern. Die Bundesbehörde (bafa.de) hat derzeit ein Entscheidungsvakuum und rechnet dortigen Angaben zufolge erst Ende April mit einer Entscheidung 2010 betreffend.
***
Die Verleihung von wichtigen Awards gehört zu den emotional spannendsten und betörenden Augenblicken des Lebens. Die Academy of ‚the Eggheads-Awards‘ hat getagt, das Ergebnis steht nun fest und der Laudator -hübsch gekleidet und nett anzusehen- zuppelt am Briefumschlag, der den Preis enthält. Hinterher wird dem Geehrten Gelegenheit gegeben, eine Dankesrede zu halten. Wem der Geehrte für alles dankt, und so weiter. Nach langer Prüfung und genauer Überlegung hat gesichtspunkte.de den Eierkopf Award 01.2010 erstmalig heute verliehen. Verdient gewonnen hat ihn die öffentliche Verwaltung von Berlin für die praktikabel ausgestaltete Umsetzung einer europäischen Richtlinie über den erforderlichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Autos mit Dieselmotoren (Feinstaub-Vermeidung), die Schaffung von innerstädtischen Umweltzonen und das gesamte begleitende Antrags- und Genehmigungsszenario.
Zum besseren Verständnis für diesen Artikel lies hier noch einmal den Ursprungsartikel. Dort am Ende verweist ein (neuer) Link auf den hiesigen Artikel zurück.
***
Neukölln bleibt doch Neukölln. Selbst Kurt Krömer ist schon weggezogen nach Kreuzberg. Zwar nicht deswegen. Dafür ist aber Lichtenberg in Neuköllner Angelegenheiten inzwischen wenigstens teilweise zuständig: grundbuchtechnisch. Denn die Grundbuchämter werden aus Rationalisierungsgründen teils nicht mehr im selben Bezirk geführt, in dem das Grundstück liegt. So wie es früher einmal war. Als es noch keine Blogs gab. Lichtenberg macht Neukölln mit. Dieser Fall hier ist schon ein bisschen skurril.
In Berlin-Neukölln wird manchmal falsches notiert. Geburtsdaten, Eigentümernamen…. das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Nicht nur aus Zufall unterscheidet der Eintrag dazu bei wikipedia strikt zum guten Glauben. Das Gegenteil davon wiederum ist Bösgläubigkeit und um alle drei Begriffe könnte es auch hier -in diesem Artikel- gehen. Doch spalten wir nicht Haare.
Paar Kaufverträge hat es gegeben. Es wurden jetzt einige Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage verkauft. Befasst war in zwei Fällen das Notariat Björk (* Name geändert). Der Notar bemüht sich seit Monaten um Umschreibung des Eigentums auf die beiden Erwerber. Alle anderen vertraglichen Klauseln sind erfüllt, jetzt muss umgeschrieben werden. Aber das soll nicht sein.
gesichtspunkte.de hatte diesen Fall bereits hier im September 2009 berichtet. Interessant aber ist, dass der Fall noch immer nicht ausgestanden ist.
Generell müssen zwischen 07.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends die Wege von Schnee- und Glatteis befreit werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Eigentümer. Bei Schneefall darf der Räumpflichtige das Ende des Niederschlags abwarten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bedeutet der gesetzliche Wortlaut „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls“, dass mit der Schnee- und Glättebekämpfung nicht solange gewartet werden kann, bis jeglicher Schneefall aufgehört hat. … Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (Sand, Granulat o. ä.). Falls erforderlich muss auch bei anhaltendem leichten Schneefall gestreut werden, sofern das Streumittel noch in kurzer Zeit seine Wirkung verliert.“ (Quelle: Info Winterdienst – Rathaus Steglitz-Zehlendorf, download hier am Ende dieses Artikels kostenlos)
Die Zeit macht nur vor dem Teufel halt, heute ist schon beinahe morgen (Barry Ryan, 1971, hier). So oder zumindest so ähnlich lautet die Grundeinstellung der Wetterstrategen in Berlin in diesen Tagen. So schnell, so unerträglich schnell muss es jetzt immer dann gehen, wenn’s losschneit. Die Berliner Schneeräumbetriebe kommen (allerdings) nicht „in die Hufe“, wird gesagt. Die Warmlaufzeiten der Schneebeseitigungsfahrzeuge verhalten sich umgekehrt äquivalent zur Mindest-Tiefsttemperatur des jeweiligen Tages. Wetter, Wetter, Wetter, Donnerwetter nochmal, fluchen Passanten, Mieter, Wohnungseigentümer und Notleidende. Die Schneebeseitigungspflicht werde kaum noch ernst genommen, Tage vergehen, bis die Bürstenbinder in der Wohnanlage antraben. Gefragt wird nach Dienstleistung, ausgeteilt aber wird Streugut. Und das in rauen Massen. Alles andere als schön sieht das aus, sobald später die Schneeschmelze einsetzt. Geschäftsführer Andreas Schmidt von der Fa. ALLCURA Haus- und Grundstücksbetreuung, bringt es im Gespräch auf den Punkt: ‚Genau, auf uns wird das irgendwie abgelastet dann.‘
Die Verfahren werden in der Abteilung 21 der Amtsanwaltschaft geführt. Diese Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine besonders effektive und nachhaltige Verfolgung jener Verstöße. Die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Abteilung der Amtsanwaltschaft Berlin, dem Familiengericht und der Polizei gestaltet sich gut.“ (Quelle: Drucksache 6/12 132, Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), Antwort vom 05 Juni 2008, Justizsenatorin von der Aue, vollständiger Wortlaut der Anfrage hier)
Sven Kohlmeier (SPD) wollte vom Senat wissen, welche Erfahrungen das Land Berlin mit dem (2002 eingeführten) Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gemacht hat? Die seit 2002 bis 2007 geführten Verfahren gibt der Senat wie folgt an (auf Bild klicken) Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007 (Quelle: Senat Bln)
Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)
Sachen gips, die gips ja gar nicht. (Alte, eigene Redensart)
Verursacher & Vorlageberechtigter
Amtsgericht Lichtenberg als Verwalter des Wohnungsgrundbuch-Bezirks in Berlin-Neukölln
Festgestellte Hindernisse
– Das Geburtsdatum der Wohnungseigentümerin Monika Furtwängler (* Name geändert) weicht ab. Während das hinterlegte Versammlungsprotokoll der Verwalterbestellung zur niedrigsten Blattnummer die Unterschriftenbeglaubigung für Monika Furtwängler (*), geborene Schniederpelz (*), geboren am 13.07.1956 enthält, ist in der WEG-Serie (der weiteren, fortlaufend nummerierten Wohnungsgrundbuchblätter zur Blatt Nummer 9897 (* Blattnummer geändert) allerdings nur eine Monika Paravent (* Name geändert), geborene Schniederpelz (siehe oben), geboren am 13.07.1958 grundbuchlich eingetragen.
Ich selbst - 1986 - IX. Parteitag der SED in Ost-Berlin
(Hinweis: Foto und Bildunterschrift sind nicht echt, diese Art Fotos findest du hier)
Wir kennen seit langem das Internetportal berlin.de. Und wir haben immer wieder auch mit den Bezirksmolochen in unserer tagtäglichen Arbeit zu tun. Große Behörden sind sie, die Rathäuser von Berlin. Nach der Bezirksreform sollte es ja so sein, dass durch die Zusammenlegung zu neuen, größeren Verwaltungsbezirken Synergieeffekte entstehen. Aus Friedrichshain und Kreuzberg wurde nun Friedrichshain-Kreuzberg. Hat eigentlich irgendjemand mal ausgerechnet, wie viel Geld dieser Bezirk einmal für die Gestaltung eines komplett anderen Webauftritts außerhalb von berlin.de ausgegeben hatte, bevor offenbar bezirksübergreifend entschieden wurde, die Rathäuser Berlins in eine Nische der Website berlin.de zu verorten?
Auch neue Wappen mussten mit der Bezirksreform her. Das hat auch Geld gekostet. Und dann so ein Modernisierungsdruck auf dem „Unternehmen Verwaltung“ (Frankiermaschinenaufdruck). Be Berlin, heißt es, aber Berlin ist nicht nur arm, sondern auch sexy. In kaum einem Adressdatenbestand wie dem der Berliner Verwaltungen muss der arme Verwalter fremder Mehrfamilienhausgrundstücke ähnlich viel rumfuhrwerken, wie in den Kontaktdaten der bezirklichen Rathäuser.
Der Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.
Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.
Berlin hat sich vor mehreren Jahren Unternehmensberater geleistet. Die sollten die ‚olle Verwaltung aufmüpfen‘ und daraus etwas machen, was später seinen Niederschlag in den Poststellen der Ämter und Behörden fand. Die Frankatur-Maschinen der öffentlichen Verwaltung wurden mit einer psychologischen Leerformel aufgehübscht. Die Verwaltung frankierte ihre Briefe fortan mit dem tiefsinnigen Signet ‚Unternehmen Berlin‘ und einem Haken dran. Nun konnte der Empfänger solcher Post interpretieren, ob das lediglich eine Maßnahme zur Bildung von Corporate Identity wäre, oder ob das ganze inhaltlich richtig ist. (Eigen)Werbung, die nach hinten losgeht, kennen wir aus der Satire zu genüge. Der Haken dran, das ließe sich eventuell so interpretieren: Berlin, ein Unternehmen? Das kannst Du abhaken! Denn da wird nie was draus.
Nein, es wäre unsachlich, derartiges zu behaupten. ‚Berlin ist arm, aber sexy‚, so lautet das Credo des Bürgermeisters Klaus Wowereit. Und der Spruch hat es tatsächlich in sich. Er legt offen, und zwar ehrlich, was hier ein Riesenproblem ist. Berlin hat kein Geld.
gesichtspunkte.de bittet um Einsendung tatsächlicher Einzelschicksale!
Das ist ein Gesichtspunkt, der uns kaum aufläuft. Und doch gibt es ihn: Wohnungseigentümer geraten, wie andere Menschen auch, aus persönlichen Gründen in eine bedrohliche, soziale Schieflage. Sie werden arbeitslos, können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten oder die Firma wird geschlossen. Das sind heute ganz gewöhnliche Tatsachen, mit denen Menschen sich auseinandersetzen müssen. Und dann kommt der Amtsschimmel mit einem Haufen verschiedener, anzuwendender Vorschriften und haut in andere Breschen. Das Wohnungseigentum solle in erster Linie veräußert werden, das Tafelsilber soll versilbert werden, und dann könne man zur Miete weiter wohnen. Hier und da sind solche Betrachtungen der Ämter jedoch vollkommen niedersinnig. Denn es hängt sicherlich vom Einzelfall ab, ob ein derartiges Vorgehen sinnvoll ist.
Entscheidend ist beispielsweise, in welcher Zeit das Wohnungseigentum erworben wurde. Zweitens spielen die noch auf dem Wohnungseigentum valutierenden Darlehen eine Rolle, die mit Zins und Tilgung bezahlt werden müssen; hinzu kommt auch das Wohngeld für die gemeinschaftliche Verwaltung. Liegt beispielsweise eine durchaus mietähnliche Belastung vor, so kann es einen ernstlichen Kollateralschaden für den ohnehin benachteiligten Hartz IV-Empfänger sein, die zu besseren Zeiten mit viel Liebe zum Detail und hohen Kosten zu einem Puppenstübchen modernisierte Wohnung aufgeben zu müssen. Muss der Hartz IV-Empfänger dann sozusagen in eine ‚Nissenhütte‘ (Neubau, 23. Stock im noch unmodernisierten Plattenbau in Hohenschönhausen, Beispiel) umziehen? Das kann im Einzelfall so vernichtend auf die Psyche eines angeschlagenen Menschen wirken, dass dieser sich schließlich erhängen möchte. Ernsthaft.
gesichtspunkte.de ruft angesichts derartiger Umstände dazu auf, uns genauere Schilderungen von Einzelschicksalen schriftlich einzusenden. Wir sind dann berechtigt, auf der Grundlage derartiger Schilderungen Einzelfallbeispiele auf dieser (oder weiteren) Website(s) zu veröffentlichen. Gern nehmen wir Anregungen dazu entgegen. Und noch dies: Wir sichern Einsendern strikten, interessewahrenden Datenschutz bei möglicher Berichterstattung darüber zu. Die folgenden Schilderungen werden anhand der gemachten Angaben nicht recherchierbar aufbereitet. Selbstverständlich!