(Herbert Grönemeyer, Musik nur wenn sie laut ist) via youtube
Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist. Ihr Traummann muss Bassmann sein. Dann vergisst sie, dass sie taub ist. Wie viele andere Menschen in ganz Deutschland und überall woanders auf der Welt.
Die besungene Dame gehört zu den Gehörlosen Tauben (*) Deutschlands und hat damit infolge eines nicht funktionierenden Gehörs nur noch die Möglichkeit, Musik mit dem Körper zu spüren. Ein Bassmann, so die Theorie von Herbert Grönemeyer, wäre demzufolge eine Art Referenzmannpartner für sie. Denn seine Musik könnte ihr u.U. in die Magengrube fahren. Gehörlose Taube(*) wurden in einer früheren Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 828 BGB) auf denselben geistigen Stand gesetzt wie Minderjährige.
Mit der Aktion: „Aushänge für die Ewigkeit“ weist das Büro Gotthal in Berlin als Hausverwalterin verschiedener Kunden im gesamten Stadtgebiet und Umgebung auf eine Sorgfaltspflicht von Autoren hin, die Aushänge, Rundschreiben (ob eckig oder rund, sei dahingestellt) verfassen und geradezu bedenkenlos unters Volk streuen. Als Außendienstler sind die Mitarbeiter der Verwaltung immer wieder darüber erstaunt, in welchen teils drastischen, unterdurchschnittlichen Rundschreiben Mietern und Wohnungseigentümern Informationsangebote und Diktate von Hausverwaltungen angetan werden. Manch Hausaushang ist schlicht unverständlich, nicht wenige enthalten groben Unfug, unzulässige Verallgemeinerungen oder schlichtweg keinerlei Aussage. Man fragt sich, was nun?
Allerdings werden wir die Aktion nicht „DsdSA“ (Deutschland sucht den Super-Aushang) nennen, weil das gerade naheliegend ist. Wer aber selbst direkt an einem Treppenhaus wohnt, und das dürften einige sein, die hier gelegentlich gern lesen, mache einmal mal die Probe aufs Exempel: mit geöffneten Augen durchs Treppenhaus, sehend was uns die Verwalterin des Hauses an guten Informationen anbietet? Ein Klingeltableau, das leicht überarbeitungsbedürftig erscheint, sehen wir fotografisch nachfolgend, mit dem Hinweis, dass auch das ein Display mit einer Informationsvermutung ist: Im Mehrfamilienhaus wollen wir nicht irrlichtern und suchen, und das Tableau sollte uns etwas darüber sagen, welche Menschen hier im Haus wohnen. In diesem Fall allerdings eher nicht: kaum ein Namensschild ist lesbar, eine Menge Namen fehlen, das Tableau scheint seine wesentliche Bedeutung eingebüßt zu haben. Hier konstatieren wir einen verwalterischen Kollaps, einen Stillstand in der Fortsetzung von notwendigem Alltagsgeschäft, Resignation, Rückzug auf Schreibtischtäterei, die die Zustände an Ort und Stelle nicht einmal mehr zur Kenntnis nimmt.
Er gehört ganz unbestreitbar nicht zu den gut Belichteten, was den ‚human factor‘ angeht. Seine Umgangsformen sind eher rüde, dafür aber präzise und knapp. Nur was man nicht verleugnen kann, wird von ihm anerkannt. Alles andere unterscheidet er wie ein italienischer Pizzabäcker in Streifen und Formen, in flache Teller, Ebenen. Niemand weiß so richtig über ihn Bescheid, denkt er.
Doch jetzt ist Weihnachten und seine Mutter hat ihm was geraten, damit er in einem langfristig angelegten Streit noch Punkte auf dem eigenen Wohlverhaltenskonto verdient. Er hat es weitgehend so geschrieben, wie es Mama von ihm verlangt hat. Sogar ohne Schreibfehler.
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Vor ein paar Jahren wurde er Vater, doch seine Tochter wohnt inzwischen anderswo: in einer richtigen Familie, in der es warm ist und reich an sozialen Kontakten in Berlin-Steglitz. Sie ist da gut aufgehoben. Ganz anders er. Mike Manteciori (* Name geändert) hat seinen human factor so gut wie gar nicht im Griff. Im Moment lebt er so ein bisschen in einem Provisorium. Mike muss einen Weihnachts-Wunschzettel geschrieben haben an den lieben Gott und der hat ihn gefragt, ob er sich 2010 verändern möchte? Dazu gehört erneut ein Umzug, diesmal zurück ins Grüne. Gut, letztes Wochenende war er mit seiner Neuen schon in der Wohnung Maße nehmen, in die er jetzt einziehen will. Mama hat auch da geholfen. Beim Messen.
Um im Mehrfamilienhaus nicht unangenehm aufzufallen, wird von professionellen Hausverwaltern insbesondere vor Weihnachten dringend empfohlen, mit dem eigenen Tier rechtzeitig Trainingseinheiten anzufangen, damit das Tier sich dem Menschen adäquat gegenüber benimmt. Direkt aus einer solchen Trainingseinheit stammt dieser Kurzbeitrag. Da die Tierhaltung sich in der Rechtsprechung aller bedeutenden Gerichte immer mehr zur Selbstverwirklichungs- und Selbstbestimmungsdomäne freier Menschen (und Mieter) entwickelt, konnte gesichtspunkte.de in diesem Fall nicht anders, als sich ggü. dem strikten Verbot von Kleintierhaltung zu erlebnispädagogisch wertvollen Verhaltenstipps durchzuringen.
Der künftige Zehlendorfer Hausbesitzer Axel B. aus Berlin-Charlottenburg informierte uns heute über sein künftiges Haustier und kündigte an, trotz werdender Mitgliedschaft in einer Mini-WEG in Berlin-Zehlendorf das Recht auf Haustierhaltung stringent und ‚mit verve‘ durchzusetzen. Beigefügt war folgender Videobeitrag:
Wir wünschen problemfreies Wohnen, demnächst in Zehlendorf, Herr B. aus C. nebst Familie!
Das bunte Kreuzberg steht der Stadt gut zu Gesicht. … Meine eigene Familiengeschichte hat viel mit Berlin zu tun; es war die Heimat meiner Großeltern. Mein Großvater arbeitete hier am Gericht, meine Oma wohnte bis zu ihrem Tod am Schlachtensee. Fast alle meine Geschwister studierten in Berlin.“ Campino, Sänger der Toten Hosen, im Interview mit der Berliner Morgenpost, das ganze Interview hier)
Wer gestern am frühen Abend die Zeit sinnlos in Berlin-Mitte verplemperte, fühlte sich zwangsläufig ganz, ganz sicher. Erst heute war aus einigen gutinformierten Medien zu erfahren, was der offenbar geheim gehaltene Grund für einen Großeinsatz von 600 Polizisten in Berlin-Mitte war. Eines der letzten besetzten Häuser (ja, damals war’s) wurde zwangsgeräumt. Das Haus steht in der Brunnenstr. 183 in Berlin-Mitte.
Wieder so ein Fall: da hat einer in Berlin-Neukölln etwas an seine Wohnungstür gehängt. Findet er’s lustig? Was bedeutet es überhaupt.
Die Recherche ergibt: Die Buchstabenabkürzung steht für ‚all cops are bastards‘ und deswegen hat hier jedenfalls die Polizei keinen Zutritt. Den wird sie wohl auch nicht geltend machen, denn es gibt ja das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das OLG Karlsruhe hat dazu in dem Fall vom 23. Juni 2008 – Az. 1 Ss 329/08 – entschieden, dass sich strafbar wegen Beleidigung (§ 185 StGB) macht, wer auf einen Polizisten zeige und diesem zurufe: ‚A.C.A.B.‘. Selbst schlechtes Englisch sprechende Polizeibeamten könnten sich also darauf berufen. Nähere Informationen und auch Abgrenzungsversuche beispielsweise zum Tragen eines T-Shirts mit diesem Aufdruck hier.
Die Nachrichtenagentur AFP meldete heute auszugsweise folgendes:
Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel. Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.“ (Meldung auf yahoo-Nachrichten ungekürzt hier)
In der Tat. Es ist ein tierisches Gestöhne und viel zu laut. Für Laien: eine Anhebung der wahrgenommenen Lautstärke um +4 dbA empfindet der Mensch als gefühlte Verdoppelung der Lautstärke. Der englische Fall trifft auch, wen wird es wundern, auf bundesdeutsche Verhältnisse zu und wird Hausverwaltern durchaus des Öfteren zur Regelung angetragen. Ob in einer Art Mediationsgespräch zwischen zwei übereinander Wohnenden, das wäre noch sehr direkt.
Hat hier jemand schon mal Probleme nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz fallbezogen zu lösen versucht? (Hä? Was’n das) – Antworten darauf…
Sind Wohnungseigentümer gute Arbeitgeber, wenn sie einen Hauswart anstellen? Oder würden Wohnungseigentümer einem solchen Arbeitnehmer hingegen Vorschriften machen, die diese in einem sonstigen Arbeitsleben niemals hinzunehmen bräuchten? In eine ähnliche Richtung kann die Vermutung gehen, dass, wer eine Eigentumswohnung besitzt, dieser auch berechtigt ist, diese zu bewohnen. Mit oder ohne Lebensgefährten, Lebensabschnittsbegleiter, Trauring, gleichgeschlechtlich, gemischtgeschlechtlich, schwarz, weiß, grün, gelb und so weiter…
Die Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, Siegfried Broß und Herbert Landau haben sich jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde einer Wohnungseigentümerin aus dem Raum Mainz beschäftigt, die eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über ein Hausverbot gegen einen Besucher der Beschwerdeführerin betrifft. Die Eigentümerin ist an einer schizoaffektiven Psychose erkrankt. Die Beschwerdeführerin ist nicht in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen. Sie benötige dringend die Unterstützung ihrer einzigen Kontaktperson, ihres Lebensgefährten R. (* Name geändert).
Im Sperrbezirk zu wohnen, oder in einem Haus, in dem auch ein Bordellbetrieb ausgeübt wird, ist den wenigsten vertraut. Es leben definitiv mehr Menschen außerhalb von lüsternen Bewohnerzonen, als in ihnen. In Berlin-Wilmersdorf gibt es ein Haus, in dem das Rotlichtmilieu dezent, aber nicht ohne Spannungen betrieben wird. Die Anwohner hatten es bereits längere Zeit hingenommen. Und sich mit der Zeit damit arrangiert. Irgendwie geht es schon.
Wenn man nur Rücksicht nimmt, lässt es sich vorstellen, dass Rotlicht und Wohnlicht in friedlicher Koexistenz an und bei Bedarf auch ausgeschaltet werden. Im Dunkeln ist gut munkeln. Oder: Aufeinander Rücksicht nehmen. Auf wechselseitige Befindlichkeiten und Schamgrenzen. Die Hausbewohner haben ihre Interessen. Stehen ihnen die Interessen der geschäftlich Interessierten (im Rotlicht) gleichberechtigt gegenüber? Ginge es nach einem demokratischen Bewohner-/Nutzerproporz, eindeutig nicht. Die Rotlichtgeschäftsfrauen wären ‚krass‘ in der Minderheit. Es geht nicht um Demokratie dabei. Es geht um friedliche Koexistenz. Sich gegenseitig akzeptieren und die einen tun lassen, was die anderen nicht erträglich finden, was sie aber nicht ändern können. Was sind dann die Kerninteressen eines florierenden Rotlichtgeschäfts, die man nicht verletzen darf? Ist dieses Geschäft überhaupt noch florierend? Hat es in den letzten Jahren nicht in Wirklichkeit spürbar abgenommen?
Es ist, wie es ist. Geschäfte müssen gemacht werden, es geht für jeden ums Überleben. Für diejenigen, die dort wohnen und schlafen ebenso, wie für diejenigen, die nur hierher kommen, um mit anderen zu schlafen oder Kunden wunschgemäß zu bedienen. Es kommen Freier dorthin, die auf eigenen Kanälen dorthin gelockt wurden. Es sind Männer, die sich bedienen lassen wollen. Wer gut bedient wurde, kommt gern wieder. Stammkundschaft. Im Gegensatz dazu: Laufkundschaft.
In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:
Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof – dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken, abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten .
Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback, bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?
Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.“ (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)