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Für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der datenverarbeitende Betrieb seinen Sitz hat. Damit ist für das von der Firma Google mit Sitz in Hamburg durchgeführte Projekt Street View als Aufsichtsbehörde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auch für die Erhebung von Daten durch Aufnahme von Straßenansichten in Schleswig-Holstein zuständig.“ (Quelle: Gutachten Prof. Dr. Johannes Caspar, Gutachten zu google Streetview, Link zum Volltext am Ende des Artikels)
Auf der Wohnungseigentümerversammlung in Berlin-Wilmersdorf gestern Abend sind alle in einigermaßen guter Stimmung. Nur der Sitzungsleiter nicht, denn er ist stark erkältet. „Ich hab so nen Hals“, kalauert er und verweist auf einen bisweilen trocknen und manchmal erlösenden Husten. Im Verlauf der Sitzung reichen inzwischen die Wohnungseigentümer dem Verwalter Sitzungsleiter Hustenbonbons an, die in der grünen Verpackung, deren Name nichts zur Sache tut. Das ist organisiertes Doping, um den Sitzungsverlauf noch günstig zu beeinflussen. Alles wird gut werden, eventuell.











