Wieder so ein Fall: da hat einer in Berlin-Neukölln etwas an seine Wohnungstür gehängt. Findet er’s lustig? Was bedeutet es überhaupt.
Die Recherche ergibt: Die Buchstabenabkürzung steht für ‚all cops are bastards‘ und deswegen hat hier jedenfalls die Polizei keinen Zutritt. Den wird sie wohl auch nicht geltend machen, denn es gibt ja das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das OLG Karlsruhe hat dazu in dem Fall vom 23. Juni 2008 – Az. 1 Ss 329/08 – entschieden, dass sich strafbar wegen Beleidigung (§ 185 StGB) macht, wer auf einen Polizisten zeige und diesem zurufe: ‚A.C.A.B.‘. Selbst schlechtes Englisch sprechende Polizeibeamten könnten sich also darauf berufen. Nähere Informationen und auch Abgrenzungsversuche beispielsweise zum Tragen eines T-Shirts mit diesem Aufdruck hier.
Nö, das gibt’s öfter. Aushänge, die Menschen in Eigenregie aushängen, zu deren Urheberschaft sie sich aber nicht bekennen. Weil sie im Auftrag handeln. Sie sagen nicht, ich heiße Maxe Müller und ich bin beauftragt, für die Hausverwaltung folgendes mitzuteilen, sondern sie wechseln ihren gegenwärtigen Geisteszustand einfach aus und schlüpfen in eine Fremdrolle: Nicht wir sind Deutschland, sondern ‚Ihre Hausverwaltung‘. Ein anderes Beispiel kannst du hier sehen.
Transkribiert wird da folgendes wörtlich mitgeteilt:
Schloss wurde ausgetauscht wegen drohenden Wasserrohrbruch! Melden Sie sich bein Hausverwalter. Ihre Hausverwaltung.“
Beim Amtsgericht Spandau ist eine Klage auf Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen anhängig. Inhaltlich geht es darum, dass in der Spandauer WEG seinerzeit die Dachgeschosse in unterschiedlicher Weise ausgebaut wurden, zu Wohnzwecken. Eins wurde nicht ausgebaut. Das alles steht hier nicht im Streit, wenn es auch Streitthema ist. Unfreiwillig. Denn das sind alles Dinge, die müssen einfach recherchiert werden, dann werden die Fakten aufgeschrieben, aufaddiert und es kommen neue Berechnungen zustande. Die Berechnungen bilden ihrerseits die Grundlage für einen Umschaltbeschluss. In Ansatz gebracht wird ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Stichtag nicht mehr die alte Wohnfläche oder der entsprechend daran orientierte Miteigentumsanteil. In Ansatz gebracht wird dann die neue Wohnfläche als Verteilungsmaßstab für die Abrechnung von Wohngeldern, ergo auch für Wirtschaftspläne, die die Grundlage für Zahlungen an die Gemeinschaft bilden.
Wo fängt man damit an? Und wo hört man auf, noch intensiv nachzuforschen? Diese Überlegung nennt man das Ermessen der Versammlung. Denn sie entscheidet, wie zu verfahren praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis ist ein Beschluss. In diesem Fall beschloss die WEG folgendes:
Beschluss 14|03|02| Vorbereitungsbeschluss Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtl. der Betriebs- und Verwaltungskosten auf Wohn- bzw. Heizflächen durch die WEG wird die Verwalterin ermächtigt, den Zutritt zur Wohnung Piepenbrink (* Name geändert) notfalls auch gerichtlich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erzwingen, um zusammen mit einer Architektin die zugrunde zu legenden Flächen zu ermitteln.“ (Quelle: Beschlussprotokoll)
Fredy Sieg, eigentlich Alfred Gyss, (* 28. September oder 29. September 1878 in Berlin; † 25. oder 26. Februar 1962 in Ost-Berlin) war ein deutscher Schauspieler, Kabarettist, Komiker und volkstümlicher Vortragskünstler.Wie es Tradition bei den Volkssängern war, schrieb er sich seine Vorträge überwiegend selbst. Mehr als hundert Lieder hat er getextet und auch meist selbst vorgetragen. Ab 1924 war er Hauskomiker in Erich Carows „Lachbühne“, der er bis zu deren Zerstörung im Bombenkrieg 1943 treu blieb. Er kam stets im Straßenanzug auf die Bühne, als feiner Herr mit weißen Gamaschen und Stöckchen. Sein Thema war das Leben der kleinen Leute in den Vororten, das er aus eigener Erfahrung kannte. Sieg zeichnete komische Genre- und Typenbilder wie den ,Doofen‘, den ,Angler‘ oder den ,Portier‘. Zu seinen bekanntesten Vorträgen gehören Das Lied von der Krummen Lanke und Hochzeit bei Zickenschulze aus Bernau. Letzteres gilt als eines der turbulentesten Vortragsstücke der Brettlkomik, verbaler Slapstick – beinahe so berühmt wie der Überzieher von Otto Reutter oder Hermann heesta von Claire Waldoff. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Sieg weiter bei Erich Carow in dessen neuem Domizil in Berlin-Gatow auf, ebenso in Hans Joachim Heinrichs‘ Kammerbrettl (1945–1949), wo auch der junge Eberhard Cohrs als Komiker anfing. Und man sah ihn in Großvarietés wie dem Berliner Friedrichstadt-Palast oder dem Steintor in Halle/Saale. Auch im Berliner Rundfunk war er zu hören. (Aus der deutschen Wikipedia Fredy Sieg)
Fredy Sieg ist 1962 gestorben, aber das hier dargebotene Lied ist unsterblich geworden, ähnlich wie andere Berliner Originale dieses Künstlers. Hörenswert.
Vor reichlichen Jahren hatte ich im Berlin-Zehlendorfer Heimatmuseum die Gelegenheit, das Originalmanuskript von Fredy Sieg einzuscannen. Es ist hier als Download verfügbar.
Niemand hat etwas gesagt. Aber einer doch. Ein Mieter in dem Haus in Berlin-Wilmersdorf, das an die Fernwärmeheizungsanlage (Vattenfall) angeschlossen ist. Es gibt eine witterungsgeführte Außensteuerung. Wenn es kalt wird, geht die Heizung an. Nachts wird sie abgesenkt. Und morgens wieder angestellt. Das kann im Heizungskeller eingestellt werden. Eine Art Temperaturkurve.
Nun sagt der (einzige) Mieter, der etwas sagt, die Heizung geht zu spät an und fährt zu früh runter. Zeiten meldet uns der vermietende Wohnungseigentümer nicht. Er erbittet unseren Kommentar. Die Verwalterin denkt einfacher. Es gibt tatsächlich keine einzige Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf tatsächliches Gehör, im Unterschied zu demjenigen, der rechtliches Gehör fordert, es aber längst nicht mehr verdient. Und im Unterschied zu denjenigen, die keinen Anspruch mehr auf Heizungsleistung haben. Wir kennen Fälle, wo Menschen lieber in den Knast gehen, als Heizung zu beziehen und die gelieferte Wärme ordentlich zu bezahlen. So liegt der Fall mit dem eingangs erwähnten Mieter aber nicht, um das gleich klarzustellen.
Da lachen ja die Hühner
Eine ganz andere Idee ist aber: Wenn der Mieter ein Zeitexot ist, mag er das so empfinden. Ein Zeitexot? Das ist ein Mensch, der mit den Hühnern ins Bett geht (also sehr früh – fotografische Umsetzung hier) und mit dem ersten Hahnenschrei (also wieder sehr früh) aufsteht. Schreien die Hähne in dieser Jahreszeit überhaupt früh? Oder schweigen sie wie die Lämmer? Uns fehlt das landwirtschaftliche Bauernwissen. Eine Recherche über Hühnergeschrei verbietet sich für uns.
Oder er hat Schichtdienst. Geht extrem spät schlafen (Spätschicht) und schläft ‚bis in die Puppen‚. Und dann die hausseitigen Einstellungen, Zeitfenster, wann was angeht und was ausgeht. Die orientieren sich nicht nach Exoten, sondern nach ‚bürgerlichen‘ Kriterien wie Tageszeit und Nachtzeit. Beispielsweise Nachtabsenkung ab 23 Uhr abends, Schlummerschlaf auch bei der Wärmeabnahme. Morgens um 5:30 Uhr wieder an, denn um 07 oder 08 Uhr wird geduscht, gefrühstückt, Zeitung gelesen, im Morgen- bzw. Schlafrock, je nach persönlichem Geschmack. Das ist das Bürgerliche daran, die feste Annahme, so wird es wohl sein, bei der ganz überwiegenden Zahl der hiesigen Hausparteien. Zu berücksichtigen war, dass das Haus hälftig Büros beinhaltet und hälftig Wohnungen. Menschen, die nicht im Büro schlafen, soll es geben, die erscheinen (gutbürgerlich gedacht) um 08 oder 09 Uhr zur Arbeit. Da sind die anderen (ebenfalls so gedacht) gerade weg, weil sie selbst anderswo arbeiten müssen.
Auch Herr Schnabeltier (*Name geändert) weiß das. Was er noch nicht weiß ist, was eine Ausfrierung ist. Doch, doch, das weiß er eigentlich schon, denn er weiß eigentlich schon seit mehr als zehn Jahren immer, wie der Hase lang läuft. Hat Prozesse geführt, ohne Ende. Und lässt auch die Leute nicht rein, die die Ausfrierung technisch umsetzen müssen. ‚Gut Ding will Weile haben‘, wurde hier berichtet. Wohin das führen kann, sagten wir schon. Und so kam es auch. Herr Schnabeltier nannte das ganze mal einen Rattenschwanz. Die Sache geht entschieden zu weit. Daran ist nicht Herr Schnabeltier Schuld. Schuld sind ‚die Anderen‘ (Ihr, der Rest) – schuld ist der Verwalter – schuld war nur der Bossa Nova. Man ahnt es schon. Die Geschichte geht schon etwas länger. Wer aber Plakate ins Fenster hängt, um anderen zu sagen, das sie doof sind, hat Anspruch drauf, dass derartige Bekenntnisse gesehen werden. Der will nicht rechtliches Gehör haben, sondern tatsächliches. Womit wir auch schon beim roten Faden dieses Beitrags sind: es geht darum, gehört zu werden.
Lend me your ear and I sing you a song, and I try not to sing out ouf key,‘ (Beatles – With A little help from my friends), ‚leih mir dein Ohr und ich sing dir ein Lied und ich bemüh mich, die Tonart zu sehn‘ (sinngemäss, aber gereimt übersetzt, von Ulf Schoenwälder, Berlin) – Uh ja, ich schaff´s, wenn mir die Freunde helfen!
Allerdings wurden in diesem Haus die Freunde mit den Jahren viel weniger. Denn die ehemaligen Freunde fühlten sich von Herrn Schnabeltier aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens zunehmend im Stich gelassen. Allein gelassen blieben sie mit ihrer Forderung, Herr Schnabeltier habe sich auch ‚unter Freunden‘ wie jeder andere an den gemeinschaftlich entstehenden Kosten mit Wohngeldzahlungen zu beteiligen. Noch mehr allein gelassen fühlten sie sich, als Herr Schnabeltier auch noch anfing zu prozessieren, uneinsichtig um sich hauend, wie ein kleiner, trotziger Rotzlöffel, der nicht einsehen will, dass man jedem unartigen Jungen irgendwann sein Spielzeug einfach wegnimmt. Doch auch das ist eine andere Geschichte. Heute redet niemand mehr von Freundschaft und auch Herr Schnabeltier lässt sich eigentlich nur noch ungern blicken. Schlechtes Gewissen?
Die Nachrichtenagentur AFP meldete heute auszugsweise folgendes:
Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel. Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.“ (Meldung auf yahoo-Nachrichten ungekürzt hier)
In der Tat. Es ist ein tierisches Gestöhne und viel zu laut. Für Laien: eine Anhebung der wahrgenommenen Lautstärke um +4 dbA empfindet der Mensch als gefühlte Verdoppelung der Lautstärke. Der englische Fall trifft auch, wen wird es wundern, auf bundesdeutsche Verhältnisse zu und wird Hausverwaltern durchaus des Öfteren zur Regelung angetragen. Ob in einer Art Mediationsgespräch zwischen zwei übereinander Wohnenden, das wäre noch sehr direkt.
Angela Merkel war in der Sauna und ging anschließend fußläufig über den Grenzübergang Bornholmer Str., Berlin-Wedding, über die innerdeutsche Staatsgrenze ’schwofen‘ im Westen. Schwieriger war es für Angela Merkel,
Anruf eines Tischlers. Er und ich, wir kennen uns nicht. Er sagt, er ruft für Herrn Prof. Z. (* Name geändert) aus Berlin-Zehlendorf an.
Hmmmh. Und? Die Sache mit den Außenbrettern. Ich erinnere das. Was kann ich für den Tischler tun? Ich kenne ihn nicht. Herr Prof. Z. ist mit meiner Antwort nicht einverstanden. Sagt dieser Tischler. Ich unterbreche ihn nach einer Weile. ‚Warum rufen sie mich an‘, frage ich noch einmal etwas deutlicher. Ja, er sei nicht zufrieden, der Prof., und er hat als Tischler einiges für ihn gemacht. Die Küche. Noch andere Dinge. Und? Die Außenbretter sind nicht von ihm gemacht worden. Die hat ein anderer Tischler (aus unserer Handwerkerdatenbank) gemacht. Sie sind irgendwie unterschiedlich, sagt der Tischler. Ich kläre ihn auf. ‚Rufen sie mich bitte nicht mehr an‘, sage ich, ‚lassen wir es dabei, wie es ist. Herr Prof. Z. kann mich gern anrufen, mir was sagen. Sie aber nicht. Ich kenne sie nicht. Ich kann nicht mit ihnen vertrauliche Dinge verhandeln, ohne sie zu kennen.‘
Nun wird er ganz kiebig. ‚Dann muss die Sache eben anders laufen, über Anwalt.‘ Häh? Tischler, bleib bei deinen Leisten. Und ruf bitte nicht mehr an. Danke dafür. Muss man unsere Einstellung dazu erklären? Ich finde nicht.
Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme. Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.
Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer! Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.
Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….
Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber. Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt. Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein. Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.