Nord-Neukölln gilt als bunter, multikultureller Kiez, der immer mehr Studenten und Künstler anzieht. Doch seit einigen Wochen versuchen Neonazis, Migranten und alternative Projekte mit Propaganda, dem Einschlagen von Scheiben und sogar Morddrohungen einzuschüchtern. Beobachter warnen vor dem Erstarken der militanten Naziszene im Bezirk. So wurden in der Nacht zu Montag an die Tür des Wohnhauses, in dem ein junger, im Bezirk gegen Rechtsextremismus engagierter Gewerkschafter wohnt, dessen Name, das als Nazisymbol verbotene Keltenkreuz und die Wörter „Neun Millimeter“ gemalt. Gemeint ist ein für Handfeuerwaffen übliches Kaliber.“ (Zitat Ende)
Erschienen in der Tagesspiegel-Onlineausgabe vom 20.12.2009.
„Erhöhung der Instandsetzungsrücklage wäre o.k.“ (Aufschrift auf Bierzettel)
Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern zur Sicherstellung von Instandhaltungsvorhaben, die in der Zukunft liegen.
Instandsetzungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern für Instandsetzungsvorhaben infolge unterlassener Instandhaltung?
Bitte die beiden vorherigen Definitionen noch nicht als gottgegeben hinnehmen. Dazu ließe sich noch was ausführen. Ist aber gar nicht das Thema, nur weil es so auf einem Bierzettel stand.
Auf einer Versammlung in Berlin-Neukölln ist der Zeitdruck inzwischen groß geworden. Etliche Eigentümer sitzen schon etwas unruhiger auf ihren Stühlen. Wir sind in einer Stampe. Zur Begriffsklärung Stampe am Ende dieses Artikels.
Sie will jetzt gehen, denkt sie. Sie haben beide noch was vor, auch ihr Lebensgefährte hat schon ein paarmal was herüber gemurmelt. Sie fasst sich ein Herz und sie trifft eine Entscheidung. Time to say goodbye. Aber die Eigentümer sind nach jahrelangen pädagogischen Empfehlungen eines Versammlungsleiters auch ein bisschen geschult in Sachen wechselseitiger Rücksichtnahme. Es gehört zu den vornehmen Pflichten eines Eigentümers, einer Versammlung beizuwohnen. Und nur wenn man gar nicht anders kann, entscheiden allein die Füße – gehen! So weit ist es jetzt. Später steht noch der Wirtschaftsplan 2010 an.
Am Freitagabend treffen sich die Wohnungseigentümer einer Anlage aus Berlin-Neukölln in einer Neuköllner Kneipe in der Donaustr.. Die Tagesordnung ist recht umfassend angelegt. Sie wirkt so ein bisschen wie gewollt, aber die Frage ist, ob sie auch gekonnt ist? Das ist sie auf den ersten Blick schon. Denn eine umfassende Agenda zu behandelnder Gesprächspunkte (TOPe) lässt einen bemühten Eindruck der Verwalterin erahnen, umfassend zu verhandeln. Die Sachen, um die es geht, sind im Wesentlichen im TOP 04 (Instandhaltung und Instandsetzung) untergebracht, aber besonders dieser TOP ist sehr lang, er hat viele Unterpunkte. Die kosten alle Geld. So viel Geld wie benötigt wird, ist nicht da. Also ist die Frage, ob man Prioritäten setzen will und wenn ja, welche?
Schon unter TOP 01 (Formalia) müssen eine ganze Reihe von Ausnahmen besprochen werden. Es hat sich was bewegt, mehrere Wohnungseigentümer haben ihre Wohnungen verkauft. Es sind jede Menge neuer Wohnungseigentümer da. Von den insgesamt 47 Wohnungen wurden rund fünf seit der letzten Versammlung verkauft. ‚Zeit, dass sich was dreht‘, könnte man den ‚Kaufrausch‘ neuer Wohnungseigentümer zusammenfassen. Erleichterung für die Alteigentümer, die jetzt in die Jahre gekommen sind. Die Kinder sind flügge geworden, aus den einstmals angeschafften Wohnungen ausgezogen. Sie haben nun keine Verwendung mehr für die Wohnungen.
Wieder so ein Fall: da hat einer in Berlin-Neukölln etwas an seine Wohnungstür gehängt. Findet er’s lustig? Was bedeutet es überhaupt.
Die Recherche ergibt: Die Buchstabenabkürzung steht für ‚all cops are bastards‘ und deswegen hat hier jedenfalls die Polizei keinen Zutritt. Den wird sie wohl auch nicht geltend machen, denn es gibt ja das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das OLG Karlsruhe hat dazu in dem Fall vom 23. Juni 2008 – Az. 1 Ss 329/08 – entschieden, dass sich strafbar wegen Beleidigung (§ 185 StGB) macht, wer auf einen Polizisten zeige und diesem zurufe: ‚A.C.A.B.‘. Selbst schlechtes Englisch sprechende Polizeibeamten könnten sich also darauf berufen. Nähere Informationen und auch Abgrenzungsversuche beispielsweise zum Tragen eines T-Shirts mit diesem Aufdruck hier.
Nö, das gibt’s öfter. Aushänge, die Menschen in Eigenregie aushängen, zu deren Urheberschaft sie sich aber nicht bekennen. Weil sie im Auftrag handeln. Sie sagen nicht, ich heiße Maxe Müller und ich bin beauftragt, für die Hausverwaltung folgendes mitzuteilen, sondern sie wechseln ihren gegenwärtigen Geisteszustand einfach aus und schlüpfen in eine Fremdrolle: Nicht wir sind Deutschland, sondern ‚Ihre Hausverwaltung‘. Ein anderes Beispiel kannst du hier sehen.
Transkribiert wird da folgendes wörtlich mitgeteilt:
Schloss wurde ausgetauscht wegen drohenden Wasserrohrbruch! Melden Sie sich bein Hausverwalter. Ihre Hausverwaltung.“
Mit dem Schrecken kam eine Neuköllner Wohnungsmieterin und ihr Sohn vergangene Nacht davon, nachdem Unbekannte ihre Wohnungstür in Brand gesetzt hatten. Die 48-jährige bemerkte gegen 0 Uhr 15 das Feuer an der Eingangstür in der Herrfurthstraße, flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr. Beide wurden von Feuerwehrleuten geborgen und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen, die ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen hat.
gesichtspunkte.de meint dazu:
Auch die noch so sorgsam aufgestellte Hausordnung eines Mehrfamilienhauses beinhaltet nach gründlicher Durchsicht aller vorhandenen Formularverträge kein explizites Verbot des Anzündens fremder Wohnungstüren. Eine solche Hausordnung wäre ein Überregulativ an überraschenden Vertragsklauseln. Gegen solche gehen deutsche Gerichte extensiv, nicht restriktiv vor und kippen regelmäßig deren Allgemeingültigkeit. Wer Klauseln verwendet, muss sie gegen sich gelten lassen. Allerdings kann bereits aus dem deutschen Strafrecht messerscharf geschlossen werden, dass das Anzünden von fremden (oder eigenen) Wohnungstüren tatsächlich aus Gründen anderweitiger Verbotsregelung dringend abzuraten ist.
Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)
Heute wird es wieder filo-so-fisch: Er schreibt uns ‚Der Fortschritt ist eine Schnecke. Langsam, langsam geht es voran.‘ Immerhin: es geht voran. ‚Keine Atempause, Geschichte wird gemacht, es geht voran.‘ (Fehlfarben, 1982 – Ein Tag (es geht voran).
Wir befinden uns im Fadenkreuz von Gemächlichkeit und Allmählichkeit. Der (neue) Wohnungseigentümer fällt uns auf durch Beharrlichkeit, Genauigkeit und stringente Zielverfolgung. Alles positive Sachen. Aber heute ist das Tempo beklagt, die Gemächlichkeit und das Tempo der Schnecke, die keine Rennschnecke zu sein scheint. Während wir uns an den Film ‚Im Land der Raketenwürmer‚ (Synonym für hohes Tempo, im Gegensatz zu Schneckentempo) noch erinnern, hat der Erwerber seine Wohnung fest im Instandsetzungs-Würgegriff. Es werden Wände rausgerissen, neue Fenster eingesetzt, die ganze Raumaufteilung wird umstrukturiert. Später soll die Tochter dort wohnen (und sich wohlfühlen). Wird sie, soviel ist sicher. Die Bearbeitung dieser Herzensangelegenheit durch den (liebenden) Vater für seine Tochter sieht ganz danach aus, dass alles richtig gemacht werden wird. Die Wohnung war gut ausgesucht, nicht mal teuer, zwar in Neukölln, aber durchaus mit einem entzückendem Grünblick nach hinten raus, Ruhe, Frieden, was wünscht man sich mehr? – Richtig: Das Tempo muss jetzt groß sein. Man brennt vor Ungeduld, dass endlich alles fertig wird. Alles muss schnell gehen. Wie beim Bauen üblich, zieht sich alles hin. Und dann noch diese zusätzlichen Erschwernisse, die Zeitverzögerungen darstellen: Hier und da muss der WEG-Verwalter involviert werden, weil Dinge am Gemeinschaftseigentum auffällig sind. Der versucht nun, zeitadäquat und „non-verhinderlich“ tagesaktuell zu reagieren und keine Fortschrittsbremse darzustellen. Bisher lief alles gut, so das Empfinden der WEG-Verwalterin.
Sachen gips, die gips ja gar nicht. (Alte, eigene Redensart)
Verursacher & Vorlageberechtigter
Amtsgericht Lichtenberg als Verwalter des Wohnungsgrundbuch-Bezirks in Berlin-Neukölln
Festgestellte Hindernisse
– Das Geburtsdatum der Wohnungseigentümerin Monika Furtwängler (* Name geändert) weicht ab. Während das hinterlegte Versammlungsprotokoll der Verwalterbestellung zur niedrigsten Blattnummer die Unterschriftenbeglaubigung für Monika Furtwängler (*), geborene Schniederpelz (*), geboren am 13.07.1956 enthält, ist in der WEG-Serie (der weiteren, fortlaufend nummerierten Wohnungsgrundbuchblätter zur Blatt Nummer 9897 (* Blattnummer geändert) allerdings nur eine Monika Paravent (* Name geändert), geborene Schniederpelz (siehe oben), geboren am 13.07.1958 grundbuchlich eingetragen.
Ich selbst - 1986 - IX. Parteitag der SED in Ost-Berlin
(Hinweis: Foto und Bildunterschrift sind nicht echt, diese Art Fotos findest du hier)
Wir kennen seit langem das Internetportal berlin.de. Und wir haben immer wieder auch mit den Bezirksmolochen in unserer tagtäglichen Arbeit zu tun. Große Behörden sind sie, die Rathäuser von Berlin. Nach der Bezirksreform sollte es ja so sein, dass durch die Zusammenlegung zu neuen, größeren Verwaltungsbezirken Synergieeffekte entstehen. Aus Friedrichshain und Kreuzberg wurde nun Friedrichshain-Kreuzberg. Hat eigentlich irgendjemand mal ausgerechnet, wie viel Geld dieser Bezirk einmal für die Gestaltung eines komplett anderen Webauftritts außerhalb von berlin.de ausgegeben hatte, bevor offenbar bezirksübergreifend entschieden wurde, die Rathäuser Berlins in eine Nische der Website berlin.de zu verorten?
Auch neue Wappen mussten mit der Bezirksreform her. Das hat auch Geld gekostet. Und dann so ein Modernisierungsdruck auf dem „Unternehmen Verwaltung“ (Frankiermaschinenaufdruck). Be Berlin, heißt es, aber Berlin ist nicht nur arm, sondern auch sexy. In kaum einem Adressdatenbestand wie dem der Berliner Verwaltungen muss der arme Verwalter fremder Mehrfamilienhausgrundstücke ähnlich viel rumfuhrwerken, wie in den Kontaktdaten der bezirklichen Rathäuser.
Im Bauen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin-Neukölln ein eigenes Ermessen an den Tag gelegt. Es ging um die Frage, wie man mit außenliegenden, ungeschützten Laubengängen umgeht, die das Wetter nicht abriegeln. Laubengänge sind so eine architektonische Erfindung der fünfziger, sechziger Jahre. Vorn und hinten dran gepappt , sind sie den Wohnungen vorgelagert, die sich an diesem „Außenflur“ entlang ergießen. 1999 hatte die Gemeinschaft die Laubengänge und vieles andere instandgesetzt. Damals gingen die Diskussionen, wie immer in solchen Fällen, in grundlegendere Richtungen. Was ist eigentlich ein Laubengang? Dazu an anderer Stelle mehr.
Ein in der Baubranche beruflich tätiger Miteigentümer hatte seinerzeit gebeten, auch zu prüfen, inwieweit man die Laubengänge einfach komplett verglast, damit das Wetter nicht mehr herein schlägt. Denn im Winter beispielsweise bildet sich dort schon mal Eis auf den Trittflächen. Das war damals abgelehnt worden, weil es viel zu kostspielig war. Die Gemeinschaft hatte andere Probleme. Eine äußerst marode Vorverwaltungssituation mit Pleite derselben war gerade abgewendet worden. Für die nun festgelegten, viel geringeren Arbeiten mussten nichtsdestotrotz empfindliche Sonderumlagen gezahlt werden. Und es kam noch ein Nachschlag: Die Metallstützen der Balkongeländer stellten sich als konstruktiv angegriffen heraus. Alles in allem wurden locker 250.000,- DEM (Deutsche Mark) „verballert“. Die Baufirma ging übrigens kurze Zeit später pleite.