1517/12: Zeit der Zärtlichkeit: Drücken Sie hier, drücken Sie da!

Ich selbst – 1984 – bei Einführung des Apple MacIntosh

 „Schüttel Deine Apps, denn du bist kein Pad!“ #iPad-Anmache, ursprünglich „Schüttel was Du hast, denn du bist kein Brett.“ (Spliff – „Das Blech“, 1982, Album 85555)

Ja, damals in meiner Garage in San Cupertinando, oder wie hieß das da unten in good ol´ Southern California, wo es never rained, wie der Erfinder der weltberühmten Orgel Albert Hammond einst besang? Eigentlich ist bis hierhin alles falsch. Ist auch egal, ist lange her und „our bro´ Steve“ lebt nun schon seit einiger Zeit nicht mehr. Aber hinterlassen hat er uns eine bessere Welt. Wo früher noch Recht und Ordnung, Sitte und Anstand herrschte, heißt es heute kuscheln, drücken, stupsen undsoweiter. Selbst der SPIEGEL ist jetzt in meinem Posteingang und ist sich nicht zu schade, mir folgendes zu schreiben:

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1516/12: Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate

Rechtliches

Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie.

Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel:

Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich.

Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst nicht erforderlich sei. „Zur Wirksamkeit dieses Vertrages ist mein Wortlaut nicht erforderlich“, sagte die Vertragsklausel und vergaß sich zu löschen. Ach, wäre es doch „mission impossible“, mit Selbstvernichtungsmecha…….

Marie-Antoinette aus Paris wusste in diesem Moment: Es ist doch nichts besonderes, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Es ist nur ein ganz gewöhnlicher Vordruck mit Klauseln zum Ausfüllen oder zum Umformulieren. So wie Millionen andere Traktate, mit denen Menschen etwas notariell ausmachen. Auch wenn es manchmal hübscher verpackt ist, besser kaschiert oder individueller aussieht. Also anders als hier.

Weblotse

(EP)

1515/12: Rechtsprechung: Der BGH hat sich in V ZR 56/11 vom 14.10.2011 mit Stimmrechtsverboten und baulichen Veränderungen befasst.

Bundesgerichtshof

Baut ein Wohnungseigentümer von mehreren im Bereich seiner Einheiten Gemeinschaftseigentum um, ohne die dafür erforderliche Genehmigung der übrigen Eigentümer zu besitzen, so hat dies in der Regel mannigfaltige Gründe. Die spannungsgeladene Frage aber ist, wie gehen Menschen mit solchen (üblichen) häufig auftretenden Konflikten (konstruktiv) um? Hiervon erzählt der nachfolgende Artikel und berichtet über Spannungsfelder, die im Rahmen eines BGH-Beschlusses zur Abhandlung kamen.

Ohne allzu sehr in die Details eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Dresden einsteigen zu wollen, bildet der hier unter Berichterstattung gestellte Fall doch Parallelen zu „üblichen Zwistigkeiten“ im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentümern. Denn es geht oft in solchen Streitigkeiten nur noch wenig um die Sache selbst, sondern um Emotionen, Machtfragen und den Kampf um ein Obsiegen oder Unterliegen im gemeinsamen Hahnenkampf vor Gerichten. Insofern der dargestellte Fall weiteren Fällen nicht unähnlich, die hier in Berlin derzeit auf Durchführung drängen.  Deswegen wird die Bedeutung des Bundesgerichtshofs-Beschlusses als „grundlegend“ anerkannt und Züge von „kluger Vernunft“ lassen sich sehen.

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1514/11: Positionen: Vom Verwalternachweis zur Verwalterbestellung, der Verwalterzustimmung und dem Spandauer Brückenzoll

Banner Wald & Wiesenrecht

Most users ever online were 72, on 4. Februar 2012, 03:59 #aus der Zugriffsstatistik dieser Website

Ja, lustig ist das Verwalterleben. Und nachts um 03:59 Uhr tummelten sich auf dieser Website gleichzeitig 72 Leser, das ist viel. Haben die Leute nachts nichts Besseres zu tun?

Eine Sache, die nicht unerwähnt bleiben darf, ereignet sich heute „vor den Toren Berlins“, weit außerhalb der Stadtgrenzen, in Berlin-Spandau, also noch nicht im „Berliner Speckgürtel“, obwohl…. Haha, früherer Witz aus den Zeiten, als Berlin noch von einer funktionierenden Stadtmauer umgeben war. Schon in den achtziger Jahren hat ein lieber Freund seit jenen Jahren und Berufskollege seinen Hauptwohnsitz in Spandau gehabt. An diesen erinnert uns heute Korrespondenz mit einem weiteren Spandauer Verwalterkollegen, den wir hier und da geschätzt haben und hier und da als „bisschen neben dem fachlichen Faden“, nicht unschräg, eingeschätzt haben. Diese Art Einschätzungen ist nie statisch, sondern belebt und aktiv, wie das Leben selbst. Die Wiedereinführung des „Spandauer Brückenzolls“ und nicht mehr und nicht weniger steht hier auf dem Spiel und das geht so:

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1513/12: Veranstaltungstrompeter: Vom 20.(heute) bis 25.02.2012 findet auf dem Messegelände die BAUTEC, Baufachmesse, statt

Veranstaltungstrompeter

Veranstaltungstrompeter

15. Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik – 21. – 25. Februar 2012, Messegelände Berlin – Link zur Homepage der Messe unten – Veranstaltungsort
Messegelände Berlin – Öffnungszeiten: Dienstag – Freitag
9.00 –18.00 Uhr – Samstag 9.00 –17.00 Uhr

Es gibt sie schon recht lange, die Bautec, die „Baufachmesse“ auf dem Berliner Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Im Jahre 2012 allerdings lässt sich vermuten, dass sich die Bautec zur „Eierlegenden Wollmilchsau“ der Baufachmessen weiter entwickeln könnte. Der Grund ist ganz einfach: Inzwischen kann man die Bautec auch als „Dachmesse“ weiterer Fach- und Spezialmessen begreifen, die rund ums Thema Bauen – Wohnen – Immobilien boomt. In Wahrheit ist die Bautec daher anders als früher nicht mehr nur eine Fachmesse für ein fachidiotisches Publikum, sondern für die interessierte Allgemeinheit. Wir werden uns in diesem Jahr dort ebenfalls als interessiertes Publikum herumtreiben.

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1512/12: Video: Partyzone Deutschland – Deutschland feiert sich ab (via Spiegel.TV)

Eine Sendung von Spiegel.TV. Sehenswert.

1511/12: FotoPodcast: ökotest ‚Das Rund ums Haus Paket‘ für 19,80 €

1511/12: FotoPodcast: ökotest ‚Das Rund ums Haus Paket‘ für 19,80 €

1510/12: Kleines Hausverwalter-Latinum: Wie man einen Termin zwecks Treffen vereinbart

HV-Latinum 01.12: HowTo vereinbar einen Termin!

HV-Latinum 01.12: HowTo vereinbar einen Termin!

Ich hörte zwar längst, dass Suchmaschinen auch Bilder durchsuchen können. Aber was ist mit den Menschen? Ich schrieb:

Der Wunsch, sich miteinander zu treffen, ist und bleibt eine höchstpersönliche Angelegenheit.

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1509/12: In eigener Sache: Mein Beruf „Haus- & Grundstücksverwalter“ – Selbst- und Fremdwahrnehmung

Mein Beruf: Haus- & Grundstücksverwalter

(bitte aufs Bild klicken für große Ansicht)