Ein Provisorium ist ein Provisorium ist ein Provisorium. #Alte deutsche Redensarten
Jeder weiß es, aber keiner beachtet diese Binsenweisheit. Auch nicht die Wohnungseigentümer und der Verwalter in der Kreuzberger Möckernstr., wo schon seit vielen Jahren die Treppenhausrenovierungen beider Treppenhäuser des Vorderhauses und des Seitenflügels erledigt sind. Sind schön geworden. Beide sehen gut aus. Genau genommen ist schon bald wieder mal dran, die Anstriche zu überholen. Die Zeit macht nur vor dem Teufel halt.
[iframe_youtube video=“e8_-l9k3Ftw“] Max und Moritz – Wilhelm Busch – Eine Bubengeschichte in 7 Streichen – KOMPLETT (via Youtube)
Während die Zöllner derzeit noch in den letzten Vorbereitungen einer mehr als interessanten, neuen CD stecken, die den „7 Sünden“ nachfolgt, hat Wilhelm Busch sieben Streiche verfasst. Erstveröffentlichung: 4. April 1865
Deutsches Kulturgut, gelesen und bebildert. Dies Jahr, ein guter Jahrgang freilich, ist das Jahr derjenigen, die 1962 geboren wurden und nunmehr Silberhaut feiern: Fünfzig Jahre. So wie Dirk Zöllner, der Anfang Juni eine neue CD namens „Uferlos“ herausbringen wird. Man darf gespannt bleiben.
Wilhelm Busch aber, wie geschaffen für den Sonntagabend. Statt Jauch. 😉
Hintergrundgericht: In Berlin-Kreuzberg in der Oranienstr. isst man bei Max & Moritz gut und wer es dort nicht mag, isst Goldbroiler am Leuschnerdamm in der Henne 🙂
„In den Baugebieten wird die Höhe der baulichen Anlagen in der Regel mit sieben Vollgeschossen festgesetzt. Dabei lehnt sich die Höhenentwicklung an die traditionelle „Berliner Bauweise“ an, die in der Altbebauung 5 Vollgeschosse zuließ, deren Traufhöhe bei 21,0 m bis 22,0 m liegt und heute die Errichtung von sieben Vollgeschosse ermöglicht.“
…sagt -nur mal so beispielsweise- der Berliner Bebauungsplan IX-990 für den Bezirk Berlin-Wilmersdorf in seiner Begründung. Und wir lernen daraus: Wo früher noch, zu Kaiser´s Zeiten, fünf herrliche Vollgeschosse prangten, wird heute uns die Luft zum Atmen zunehmend abnehmend, bzw. knapper. Fünf gleich sieben, so lautet die Berliner Gleichung zur „klassischen Traufhöhe“.
Sehr cool: Die Record Release Party für die CD fand im Oktober 2010 im Kreuzberger Yorckschlösschen statt. Hier wurde darüber berichtet.
Typ „Frauenband“, wie ne Art „überkommene Kaste“, wer redet heute schon noch von „Frauenband“, als wäre das was Besonderes. Ist es nämlich nicht mehr. Vorbei die Zeiten, in denen die Berliner Journalistin Anke Kuckuck Bücher schrieb über die Bedeutung von „Frauen in der Rockmusik“. Alles Schnee von gestern. Allerdings war Anke wichtig. Das Buch erschien Mitte der Achtziger und ist längst vergriffen. Anke Kuckuck ist immer noch aktiv. Proaktiv.
Jetzt gibt es bspw. die Shevettes aus Berlin, herzig, knuffig, großartig. Hört mal rein. Der Song ist der Titelsong der letzten CD dieses Namens: „Seize You“. Hörtipp.
Mehr Infos gibt’s auf der Website der Damen. Oder auf blackbirds.tv. Oder überall woanders.
Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:
Entscheidung V ZR 251/10
Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette:
WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1
Leitsatz:
Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.
BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein
Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.
Richtiger Künstler am Werke da in Berlin-Kreuzberg
Ja. Sieht nett aus. War allerdings zuvor nicht angefragt worden. Nun gibt es eine Strafanzeige wg. Sachbeschädigung. Das Kunstwerk ist wieder weg. Kurze Zeit später schon. Das Foto dient jetzt der Polizei, wo es ein Sonderdezernat gibt. Mehr als jedes zweite Graffiti wird aufgeklärt, sagt die Polizei. Mal sehen.
Hatten wir ja auch schon mal: so eine Aufklärungsquote. Der Künstler war dann in der freiwilligen, gemeinnützigen Arbeit tätig. So hatte das ein gutes Ende. Damals in Spandau.
Die Werbe- und Vertriebskanäle der städtischen Entsorgungsbetriebe ändern sich. In Zeiten des Web 2.0 hat sich jetzt die Berliner Stadtreinigung entschieden, nicht mehr wie früher in „Die Sendung mit der Maus“ für die städtischen Mülldienste zu werben (Link unten), sondern jedem Apple-iPhone und -iPad-Benutzer eine so genannte App kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Praktisch: Es wurden Kartendaten des Berliner Straßen- und Verkehrswegekenners kaupert media gmbh integriert.
Praktisch, praktisch: Man blättert das Abfall-Abc auf und sucht nach einem eigenen Suchbegriff, in unserem Beispiel: Kondome. Aha! Kondome sind Hausmüll und an den meisten Stationen abzugeben. Klasse, endlich eine fundierte und hochoffizielle Beratung darüber, wo ich welchen Müll entsorge. Was sollen wir lange herumreden, einfach sich so einen runterholen, installieren, fertig ist die Laube. Letzteres alte Berliner Redensart.