1850-15 – Bundesgerichtshof: Spekulationsobjekt Heizölankauf? Der BGH klärt auf. (VIII ZR 249/14) #Urteil

Rechtliches

Bundesgerichtshof
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BGB § 312d Abs. 4 Nr. 6 (Fassung vom 2. Dezember 2004)

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern
weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.

BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 249/14 – LG Bonn
AG Euskirchen

Der BGH-Beschluss im Textdownload ist als Service für dich hier erreichbar…

1849-15 – Lokalwissen: Von Ochsentouren, Ochsenblut, Gespenstern, Samen-Udo und den gern gesehenen Gästen #Rudiments

Kneipe - Stampe - Bierlokal
Kneipe – Stampe – Bierlokal

Im nachfolgenden Beitrag geht es immer nur um Rudi. Um den Musiker Rudi Nielson und um Rudolf Otto Böhne, den dahin geschiedenen Rumpel-Rudi, den sie „das Gespenst“ nannten.

Der Berliner Musiker Rudy Nielson plant in Kürze die Veröffentlichung einer Platte. Davon wird man noch hören. Zur Zeit aber befasst er sich mit Renovierungsplänen in seiner Kreuzberger Wohnung. Es geht um die Veredlung der Fußböden. Eine Ochsentour.

Denn die Ochsentour folgt, in geschichtlich korrekt wiedergegebener Reihenfolge erzählt, dem Ochsenblut. Nielson erinnert an das häufig verwendete Ochsenblut und sagt als Frühsechziger (Gegenteil von Alt-Achtundsechziger), er könne beschwören, in diesem Leben nicht noch ein weiteres Mal Arbeiten wie diese anzufassen.

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1848-15 – Der große Bohei: Zahlen und Statistiken, die einem nichts nützen, sondern Papierverschwendung darstellen #Vattenfall

biggest bohei

Vattenfall-Pseudostatistik Haushaltungen

Eine ordentliche Information ist nützlich. Eine falsche Information, in Serien gedruckt und über das Versorgungsgebiet gestreut, ist schädlich fürs Image. Kunden könnten denken, da will jemand ablenken. Vom Strompreis vielleicht? – Der Punkt: Hausstromzähler in Deutschland sind mit Haushaltungen in Deutschland im Grunde nicht vergleichbar. Ein Unsinn. Und eine Unsitte, Kunden mit derartigem Informationsmüll in Schriftform zu behelligen.

In Berlin-Wilmersdorf fällt die Abrechnung von Vattenfall für den allgemeinen Hausstromzähler nach Überprüfung richtig aus. Die Inventurangaben wurden von der Hausverwaltung Vattenfall gemeldet. Wie aber ist diese Darstellung in der Stromverbrauchsabrechnung 2014 zu verstehen? – Richtig: Sie ist sinnlos und damit sinnfrei. Es handelt sich um pseudofreundliche Verbraucheraufklärung, die keine ist.

Ein Hausstromzähler (Apfel) im Mehrfamilienhaus: Angeschlossen sind Unterstromzähler für Aufzug- und Heizungsstrom. Die hier dargestellte Grafik hat weder effiziente Energieverwendung noch repräsentative Angaben für Haushaltungen (Birnen) in Deutschland zum Inhalt. Solche unnützen Grafiken sind Falschinformationen, ein Verstoß gegen das Gebot der Informationsfreiheit. Falsche Informationen sind wie Sand in den Schuhen aus Hawaii oder Fatima Morgana, ein Wüstengespenst. Es wäre höchste Zeit, dass Vattenfall den Kundenwunsch „bestelle unnütze Gebrauchsgrafiken ab“ fest als Bestandspflegemerkmal integriert. Wir wären dafür: Keine falschen Informationen mehr. Danke, Vattenfall.

1847-15 – Nachruf: Pierre Winnetou Brice ist umgezogen ins „Tal der Toten“

Nachrufe

Trauerkerze

Pierre.Brice_Winnetou


Winnetou „End of Winnetou“

Pierre Brice, eigentlich Pierre Louis Baron Le Bris, (* 6. Februar 1929 in Brest; † 6. Juni 2015 bei Paris) war ein französischer Schauspieler, der vor allem durch die Darstellung des Winnetou in den Karl-May-Verfilmungen der 1960er Jahre bekannt wurde.

An den Plitvicer Seen (Kroatien) drehten während der Sechziger Jahre des vorigen Jahrhundert Filmleute unter Horst Wendlandt und Regisseur Harald Reinl ein paar Westernfiction-Verfilmungen. Karl May, der große Geschichtenerzähler, wenig von dem, was er sich ausdachte, hat er wirklich erlebt. Fake durch und durch: Das tat dem internationalen, jahrzehntelangen Erfolg keinen Abbruch. Denn die Geschichten waren stimmig. Ein kroatisch umherirrender, französischer Apachenhäuptling namens Winnetou auf Winnetour: So wenig an dieser Geschichte richtig ist, so überzeugend spielte der beste, jemals tätige Apache Pierre Brice die Rolle seines Lebens. Um hernach immer wieder mit ihr verglichen zu werden. Die Reinkarnation des Guten.

Pierre Brice, schlangenledergekrönte Indianerrothaut, Vorbild, Sanftmut, große Weltsicht und wenn es nötig war, ein erfolgreicher Kämpfer für die gerechte Sache, unterstützt in richtiger, ehrlicher Männerfreundschaft mit Old Shatterhand, seinem Blutsbruder Lex Barker, der Johnny Weißmüller als Tarzan nachgefolgt war und Indianerrollen gespielt hatte, um dann als großer, weißer Mann mit Schmetterfaust an der Seite von Winnetou zu reüssieren. Das Dreamteam der Sechziger Jahre. Keiner hat diese Filme nicht gesehen, niemand nicht heimlich oder unheimlich Winnetou gespielt. Winntou eröffnete Kindern das große Kopfkino, viele Spielgeschichten und unterstützte die jüngsten Menschen redlich, später bessere Erwachsene zu werden. Ob das gelungen ist? Nun ist er abgeritten zu seinen Ahnen, die Silberbüchse hat er mitgenommen, und wir müssen heute, anstatt uns Adern zu ritzen und Blutbrüderschaft zu begehen, eine Tränenbrüderschaft -mit Brüdern und Schwestern- gewissenhaft  in Erwägung ziehen.

Danke, Pierre Brice, für alles.

1846-15 – Bundesgerichtshof: Im Urteil VIII ZR 243/13 sieht der BGH Wohnungseigentümer als Verbraucher

Bundesgerichtshof
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BGB § 13, § 14; WEG § 10 Abs. 6

a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucher-schutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzu-stellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsge-schäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

b) Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten – wie etwa einem Energie-lieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs – handelt die Wohnungs-eigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögens-verwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.

BGH, Urteil vom 25. März 2015 – VIII ZR 243/13 – OLG Hamburg
LG Hamburg

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1845-15 – Vorgangsticker: Der geschädigte Fahrzeuginhaber

Vorgangsticker.Alltag

Tatort: Berlin-Kreuzberg, Mehrfamilienhaus, Eckhaus, Innenhof
Elektronisch per Website gemeldet/Emailformular:

> Ich bin Mieter
> WHG-Nr.:
> Vorgang: aussen
>
> Was willst Du melden?
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mein Wagen, VW California, B-XYZ 123 (*), wurde am Wochenende durch
> herabfallendes Mauerwerk verursacht durch das Sanieren der Fenster zum
> Parkplatz im Innenhof an der Motorhaube beschädigt.
> Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit mir auf.
> Eine Anzeige behalte ich mir vor.

Kurzmitteilung
Bitte rufen Sie mich vormittags kurz an: 030 8181830 – und folgende Fragen:
1. Warum waren Sie mit dem Auto auf dem Hof? Haben Sie einen Mietvertrag? Mit wem?
2. Wer hat Fenster saniert? Auf wessen Veranlassung hin? Wer war der konkrete Störer?

Ob Sie eine Anzeige machen oder nicht, können wir nicht beeinflussen. Das müssen Sie schon selbst entscheiden.

Wie heißt dieser Vogel? Kiebig? Jedenfalls nicht Rohrsänger.

(*) geändert

1844-15 – Positionen: Mangelhafte Kundenfreundlichkeit bei eRechnungen von #Vattenfall – Operation #Zählerstand

Drehstrom-Wohnungszähler

Positionen

Echtzeitstrom - Peter Glaser, Zitat
Echtzeitstrom – Peter Glaser, Zitat

Ob wir uns auf elektronische Rechnungen einlassen sollen? Warum nicht? Jedoch sollten wir ganz klare Voraussetzungen nennen, unter denen wir solche Dinge mit uns machen lassen: Sonst fahren uns die Großen mit ihren Scheinvorstellungen von Kundenfreundlichkeit einfach an die Wand und helfen uns Mehrarbeit, Zuvielbeschäftigung und spamartige Verseuchung in widerlichster Art über… – Wir denken konstruktiv nach.

eRechnungen (elektronische Rechnungen) sollen für zwei Beteiligte die Anforderungen, die Kosten, den Aufwand der Rechnungslegung und Bezahlung bequem und besser machen. Eine solche Vereinbarung bedarf, um erfolgreich zu sein, absoluter Zweiseitigkeit – Win-Win-Situation: Beide gewinnen. Sonst scheitert es.

Ein paar Fehler spreche ich nachfolgend an.

eRechnungen müssen als Datei versendet werden. eRechnung ist nicht per Emailverkehr anzukündigen, dass irgendwo anders als im Emailpostfach Rechnungen abrufbar sind, bspw. auf einer Website, die allerdings als Archiv sehr gut geeignet ist. Für Archivzwecke sind Online-Login-Seiten gut geeignet.

Das funktioniert ganz gut.

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1843-15 – Positionen: Der öffentliche Dienst ist ein Umstandswauwau

Positionen

Wutgebloggt

leider kann Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Internet-Registerauskunft nicht bearbeitet werden. Bitte übersenden Sie den vollständigen Antrag (Daten des Ansprechpartners) nebst
der handschriftlich unterschriebenen Nutzungsordnung und das SEPA-Lastschriftmandat. Digital unterschriebene Daten können hier leider nicht akzeptiert werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (Absender: Amtsgericht Hamm, „Service“ zum Handelsregister)

Der öffentliche Dienst in Deutschland traut sich nichts. Ihm fehlt der Mut zur Veränderung. Das muss mit dem System allumfassender Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun haben. Daraus resultiert ein zu großes Egal, was es kostet.

Egal, ob es nützt.

Egal, ob es anwendbar ist.

Der öffentliche Dienst ist altbacken, ihm fehlt ein angenehmer Hang zur guten, besseren Moderne. Ganz schlimm die Prozeduren der öffentlichen Verwaltung, in denen sich der öffentliche Dienst geriert, das Internet als Dienstleistungsersatz für echte Bürgernähe anzubieten. Hier wird es katastrophal. Wir berichteten beispielsweise über den so genannten Elektronischen Ansprechpartner, ein unbrauchbares, unwirksames Tool zur Aufgabenvereinfachung.

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1842-15 – Positionen: Die Fa. Knallkopfemails hat viele Mitarbeiter

Positionen

Wutgebloggt

Dass Bloggen etwas Unseriöses anhafte, ist ein Gerücht. Bloggen ist auch ein Wutkatalysator. Sich Frust von der Seele schreiben. Etwa, was den Umgang von Mitmenschen betrifft, die Mitarbeiter einer Hausverwaltung per Email einseitig fernsteuern möchten, ohne selbst zu begreifen, das ihre Idee von Fernsteuerung nicht funktioniert.

Die Firma Knallkopfemails scheint viele Mitarbeiter zu haben. So jedenfalls dem Posteingang nach, in dem es um Wut aus Missverständnissen geht. Dafür spricht der gereizte Ton in Emails, denen mangelnde Kompetenz zugrunde liegt. In Bremen ist jetzt eine Wutpartei gewählt worden. Siehste.

Hatte allerdings einen ganz anderen Zusammenhang.

1841-15 – Positionen: Wie groß ist die Kulanz bei denkbaren Ablesefehlern an den Wasseruhren? Antwort: Ziemlich hoch

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"
Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Leider hat sich bei der KW-Abrechnung ein Übertragungsfehler beim Kaltwasserzählerstand eingestellt. Abgerechnet wurden der Nutzerin 146,845 m² statt richtig nur 46,845 m². Es ist wohl niemandem aufgefallen, da die Plausibilität erst ab 150 m³ Wasserverbrauch greift.

In der Wohnung ist ein neuer Kaltwasserzähler angebracht. Uns fällt der u.E. zu hohe Verbrauch dieser Uhr auf. Der Eigentümer weist uns ebenfalls darauf hin. Wir fragen die Ableser, die sind Profis. Sie müssen für die Richtigkeit ihrer Arbeit einstehen. Die Antwort überrascht. Die Plausibilität greift? Wann greift eigentlich Plausibilität? Antwort: Wenn das Denken einsetzt. Und nicht die Software.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine kleine 1-Zimmer-Wohnung. Und ehrlich gesagt empfindet man eine Kulanz von 150 m³ doch als reichlich hoch. Als viel zu hoch. Selten, ein solcher Verbrauch in einer 1-Zimmer-Wohnung. Aber gut zu wissen. Misstraue den Daten des Ablesers erst einmal grundsätzlich. Selbst die urdeutschesten aller Ablesewerte können zuweilen spanisch daherkommen oder zumindest so aufgefasst werden. Es war eben kein Leben im Saus unter der Dauer-Brause, sprich Dusche.

Die Mieterin erhält eine Dusch-Gutschrift.