Leider hat sich bei der KW-Abrechnung ein Übertragungsfehler beim Kaltwasserzählerstand eingestellt. Abgerechnet wurden der Nutzerin 146,845 m² statt richtig nur 46,845 m². Es ist wohl niemandem aufgefallen, da die Plausibilität erst ab 150 m³ Wasserverbrauch greift.
In der Wohnung ist ein neuer Kaltwasserzähler angebracht. Uns fällt der u.E. zu hohe Verbrauch dieser Uhr auf. Der Eigentümer weist uns ebenfalls darauf hin. Wir fragen die Ableser, die sind Profis. Sie müssen für die Richtigkeit ihrer Arbeit einstehen. Die Antwort überrascht. Die Plausibilität greift? Wann greift eigentlich Plausibilität? Antwort: Wenn das Denken einsetzt. Und nicht die Software.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine kleine 1-Zimmer-Wohnung. Und ehrlich gesagt empfindet man eine Kulanz von 150 m³ doch als reichlich hoch. Als viel zu hoch. Selten, ein solcher Verbrauch in einer 1-Zimmer-Wohnung. Aber gut zu wissen. Misstraue den Daten des Ablesers erst einmal grundsätzlich. Selbst die urdeutschesten aller Ablesewerte können zuweilen spanisch daherkommen oder zumindest so aufgefasst werden. Es war eben kein Leben im Saus unter der Dauer-Brause, sprich Dusche.
Die Mieterin erhält eine Dusch-Gutschrift.