150-09 – Tischler, bleib bei Deinen Leisten! – Von fehlgeleiteten Anrufen

Tischlerhandwerk
Tischlerhandwerk

Anruf eines Tischlers. Er und ich, wir kennen uns nicht. Er sagt, er ruft für Herrn Prof. Z. (* Name geändert) aus Berlin-Zehlendorf an.

Hmmmh. Und? Die Sache mit den Außenbrettern. Ich erinnere das. Was kann ich für den Tischler tun? Ich kenne ihn nicht. Herr Prof. Z. ist mit meiner Antwort nicht einverstanden. Sagt dieser Tischler. Ich unterbreche ihn nach einer Weile. ‚Warum rufen sie mich an‘, frage ich noch einmal etwas deutlicher. Ja, er sei nicht zufrieden, der Prof., und er hat als Tischler einiges für ihn gemacht. Die Küche. Noch andere Dinge. Und? Die Außenbretter sind nicht von ihm gemacht worden. Die hat ein anderer Tischler (aus unserer Handwerkerdatenbank) gemacht. Sie sind irgendwie unterschiedlich, sagt der Tischler. Ich kläre ihn auf. ‚Rufen sie mich bitte nicht mehr an‘, sage ich, ‚lassen wir es dabei, wie es ist. Herr Prof. Z. kann mich gern anrufen, mir was sagen. Sie aber nicht. Ich kenne sie nicht. Ich kann nicht mit ihnen vertrauliche Dinge verhandeln, ohne sie zu kennen.‘  

Nun wird er ganz kiebig. ‚Dann muss die Sache eben anders laufen, über Anwalt.‘ Häh? Tischler, bleib bei deinen Leisten. Und ruf bitte nicht mehr an. Danke dafür. Muss man unsere Einstellung dazu erklären? Ich finde nicht.

149-09 – Foto des Tages: 20 Jahre Mauerfall: 09.11.1989 – 09.11.2009 – Danke!

20 Jahre Mauerfall: 09.11.1989 - 09.11.2009 (Idee: Thomas Gotthal)
20 Jahre Mauerfall: 09.11.1989 - 09.11.2009 (Idee: Thomas Gotthal)

„Ich bin nicht nah am Wasser gebaut, aber es gibt drei Momente in meinem Leben, wo ich wirklich am Fernsehen Weltgeschichte verfolgt habe und geweint habe“, sagte der Minister. Neben dem Mauerfall habe er bei der Ansprache des früheren Außenministers Hans-Dietrich Genscher (FDP) auf dem Balkon der Prager Botschaft und angesichts der Bilder während des Putsches gegen den sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow geweint.“

Außenminister Guido Westerwelle,   AFP-Meldung 09.11.09 – vollständig hier

148-09 – Der Bundesfinanzhof (IX B 124/08) behandelt Zahlung an Instarücklage nicht als Werbungskosten

Bundesadler
Bundesadler

Es hat sich viel geändert im bundesdeutschen Recht über die Wohnungseigentümergemeinschaft. So hat u.a. der BGH die Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) als selbständiges Rechtsgebilde, den so genannten teilrechtsfähigen Verband bestätigt. Durch die WEG-Rechtsnovelle zum 01.07.2007 wurde dies noch näher ausgestaltet. Die Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer an die Instandhaltungsrücklage ist durch die neue Rechtslage allerdings steuerlich in Frage gestellt worden. Denn die Zahlung derartiger Beiträge im Rahmen des monatlich zu zahlenden Wohngelds fließe nun, so die Rechtsmeinung dazu, einem anderen Vermögenskreis zu, als zuvor. Während vorher die WEG sozusagen als Gemeinschaft nach Bruchteilen behandelt werden würde, womit diese Zahlungen zwar Ansparcharakter hätten, die für solche Aufwendungen später  zu verwenden sind, die diesem Kreis erst noch entstehen (vergleichbar: Eigenkapitalbildung). Mit dem Entschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Teilrechtsfähigkeit des Verbandes hat sich ein zentrales Argument der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eindeutig überholt: Eindeutig sei der zahlende Wohnungseigentümer mit Leistung der Insta-Rücklage an den teilrechtsfähigen Verband im Unterschied zur vorherigen ideellen Beteiligung des Wohnungseigentümers (Rechtslage zuvor) nicht mehr Herr der in § 10 VII WEG erfolgten Vermögenszuordnung. Mit einfachen Worten: erst zahlt der Wohnungseigentümer derartige Anteile ‚an sich selbst‘ als Mitglied einer Gemeinschaft und im (neuen) jetzigen Fall an ein vollkommen eigenständiges, fremdes Vermögensgebilde, den teilrechtsfähigen Verband.

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147-09 – Im Schneckentempo regeln sich die Dinge, wenn der Fiskus Erbe von Wohnungseigentum wird…

Icon methusalem

Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)
Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)

„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)

Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009,  Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘

Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen.  Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.

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146-09 – Die Jugendgerichtshilfe Spandau ruft an, und die sind richtig nett – von Schuld und Sühne

Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg
Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme.  Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.

Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer!  Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.

Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….

Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber.  Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt.  Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein.  Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.

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145-09 – Das Twitterrad.io ist noch nicht ganz ausgereift…und verbesserungsbedürftig!

twitterrad.io (Screenshot)
twitterrad.io (Screenshot)

(zumAnsehen aufs Bild klicken)

Allerdings: Eine witzige Idee. Selbst ausprobiert. Resultat: Da muss wohl noch ne deutschsprachige Engine gestrickt werden. Im Moment überhaupt noch nicht zu gebrauchen.

Weiterführende Links

Twitterrad.io (beispielhaft User gotthal) – gern mit eigenem Twitternamen versuchen

Credits:

(Danke, Johnny) via facebook

144-09 – Zum Mauerfall: Thomas Gotthal’s Beitrag direkt auf Dominostein vor Brandenburger Tor…

Dominostein Facebook-Mr. Wong
Dominostein Facebook-Mr. Wong

Zitat Es wäre so wichtig, etwas zu sagen, wenn ich nur wüsste was?“ (Th. Gotthal, 1. Reaktion auf die Benachrichtigung)

Mr. Wong und facebook hatten ein gemeinsames Vorhaben  und das klang vielversprechend.  Zum Mauerfall-Jubiläum hatten beide Beiträge für die Domino-Galerie angekündigt. Die “Domino-Galerie” in Berlin, die vom Potsdamer Platz bis hin zum Reichstag entlang der vormals „letzten deutschen, noch funktionierenden Stadtmauer“ (Eigenzitat – grrr…) verläuft, wird bereits am 7. und 8. November geöffnet sein. Fallen werden die Dominosteine dann am 9. November ab 20:00 Uhr zum “Fest der Freiheit”, das bereits um 19:00 mit einem Open-Air-Konzert beginnt. Mehr Infos zum Fest sowie dem kompletten Programm gibt es hier. Dem Chefredaktör is nichts zu schwör. Dies auch insbesondere nicht peinlich. Der Wunsch ist Vater des Gedankens und heilig, ihm zu huldigen, werden wir Mahnwachen am Brandenburger Tor positionieren. Sensationell.

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143-09 – Die Mängelmeldung des Tages kam per Email: Von Gardinenstangen…

Handwerker - Umstandswauwau oder Problemlöser?
Handwerker - Umstandswauwau oder Problemlöser?

In der Email eines Wohnungseigentümers aus Berlin-Wilmersdorf heißt es soeben:

Zitat Eine Gardinenstange ist in meiner Wohnung abgefallen. Können sie mir einen schnellen Handwerker raten, den ich beauftragen kann?“

Es handelt sich wohlgemerkt um eine Eigentumswohnung, nicht um eine Mietwohnung.

Eine Anfrage eines Eigentümers, einen passenden Spezialisten für das Wiederanbringen einer abgefallenen Gardinenstange zu empfehlen, hatten wir allerdings auch noch nicht. Für Handwerkerreferenzen dieses Gewerk betreffend dankbar, verbleibt die Redaktion … und arbeitet weiter. Allerdings: auch ein echter Vertrauensbeweis in die besondere Fachkunde einer Hausverwaltung.

142-09 – Was ist eigentlich eine ‚teleologische Reduktion‘ – jedenfalls kein Küchenrezept

Kochrezept 'Furunkel'
Kochrezept 'Furunkel'

Vorsicht, die nachfolgenden Gedanken gelten als intellektuell anspruchsvoll!

Die vorstehende Abbildung zeigt die Übersetzung eines Kochrezepts mit Hilfe eines internetbasierten Übersetzungsdienstes. Das Ergebnis ist haarsträubend, wie man zugeben muss. Die so genannte ‚teleologische Reduktion‚ hat im Gegensatz dazu nichts mit haarsträubenden Übersetzungsversuchen zu tun. Und auch nichts mit der Reduktion als Bestandteil ausgefeilter Küchentechnik. In einem vernünftigen Sinne genau diametral entgegengesetzt ist die teleologische Reduktion. Die (zutreffende) Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm in der Rechtswissenschaft ist damit gemeint. Zur Vermeidung von -ahhhhhh!- hermeneutischen Zirkeln, wie bitte?

Zitat Mit dem Ausdruck Hermeneutischer Zirkel (von griech. ἑρμηνεύω [hermēneúō]: „auslegen, erklären, übersetzen“) wird der Problembefund bezeichnet, dass das Verstehen des Sinns kultureller Äußerungen (Darstellungen, Texte usw.) jeweils an bestimmte Vorbedingungen (Vorwissen und Vorannahmen, Werturteile, Begriffsschemata usw.) des Interpreten gebunden ist, welche im Regelfall nicht mit jenen des Autors deckungsgleich sind. Der Prozess der Annäherung beider „Verstehenshorizonte“ ist nicht direkt zielführend abschließbar, sondern besteht in einer je fortschreitenden Annäherung. Die Vorstellung eines kreisförmigen Zirkels bildet dabei die Tatsache ab, dass es keinen objektiv beginnenden und linearen, direkt zielführenden Weg zum Sinn z. B. eines Textes gibt, sondern der Verstehende sich erstens je bereits in einer verstehenden Annäherungsbewegung befindet und dabei zweitens wenn nicht sich schlicht „im eigenen Kreise drehend“, dann doch bestenfalls analog einer konzentrischen Spirale je sich dem Verstehensziel annähert, ohne es direkt erreichen zu können.“ (Quelle: wikipedia – hier)

Starker Tobak. Alles klar?

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141-09 – WEG-Rechtsnovelle: Die Novelle hat mehr Probleme geschaffen, als sie gelöst hat – Eine Kritik

Der Kritiker - MRR
Der Kritiker - MRR

Dr. Dr. Michael J. Schmid, München, ist Richter am OLG und Richter am Bayerischen ObLG a.D..  In einem Aufsatz (ZRP 6/2009, dort Seite 169 ff.) erschien kürzlich ein kritisierender, vor allem kenntnisreicher Aufsatz, den gesichtspunkte.de hiermit bespricht und parallel veröffentlicht.

Schmid sagt einleitend:

Zitat Die WEG-Novelle hat mehr Probleme geschaffen, als die gelöst hat. Die Überführung vom FGG-Verfahren in das ZPO-Verfahren ist nicht gelungen. Der Gesetzgeber hat Probleme geschaffen, die er nur selbst lösen kann.  … Vieles wurde im Gesetzgebungsverfahren übersehen. … Insbesondere im Prozessrecht zeigen sich Konsequenzen der Neuregelung, die nicht bedacht und so wohl auch nicht gewollt gewesen sind.“

Als regelrecht prozesstreibenden Faktor sieht Schmid die Überlegung wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer an, einen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluss nur deshalb anzugreifen, um im Falle der Anfechtung durch einen anderen Wohnungseigentümer nicht versehentlich auf der Verliererseite zu stehen. Dadurch würden Prozesslawinen gefördert, weil die Unterlegenen nun nach den Kostenfolgen der ZPO (Zivilprozessordnung) behandelt würden und dem Obsiegenden dessen gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten hätten. Schmid hebt sich hier als Verfechter der älteren Praxis hervor, wonach die Gerichte Entscheidungen nach eigenem Ermessen (§ 47 WEG a.F.) trafen. Allerdings -so meint nun wiederum gesichtspunkte.de– übersieht Schmid hier das Faktum regelmäßigen Querulantentums, das weitverbreitet ist und nicht wenigen Wohnungseigentümergemeinschaften schmerzlich zu benennende Rechtsverfolgungskosten, selbst wenn Prozesse regelmäßig vollkommen aussichtslos waren, aufgebrummt hatten. Diese Meinung kann hier nur zum Teil nachvollzogen werden. Schmid nennt dies den ‚Zwang zur Anfechtung‘, und offenbar aus ‚wirtschaftlichen Erwägungen‘. Lebensfremd, meint demgegenüber gesichtspunkte.de, denn welcher Wohnungseigentümer denkt schon in regelmäßig nur juristisch-kategorischen Bahnen wie diesen?

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