Niemand ist perfekt. Am wenigsten Handwerker, die ihr Geld nach eigenem Hören und Sagen nicht „am Schreibtisch“ verdienen, sondern auf gutgeführten Baustellen. Ob überall zu viel Geld auf Baustellen verdient wird, auf denen hinter am „gutgeführten Schreibtisch“ ebenso kreativ abgerechnet wird, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, lautet dazu die Plattitüde aus unserem Redensarbeiten-Index. Den Klempner jedenfalls, der in Berlin-Spandau unter einer Badewanne einen schiefsitzenden Dichtring im Bereich der Fußbodenentwässerung fand, nennt man dort jetzt einen Vollidioten.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, Provisionen für unabhängige Finanzvermittler ganz zu verbieten. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Berater seinen Kunden nicht die für sie am besten passenden Finanzprodukte verkauft – sondern die, bei denen ihm selbst die größte Provision winkt. (yahoo Nachrichten, Link unten)
Große Aufmerksamkeit. Das EU-Parlament will sich endlich an die Frage der Vermittlungsprovisionen machen. Das merkt doch jeder, der mal eine Finanzierung haben möchte oder eine Versicherung abschließt. Die gesamte Finanzbranche ist in Verruf. Vermittelt wird nicht nach einem Qualitätsrating, sondern angesichts der Frage, ob die Vermittlung Provision bringt und wenn ja, wie viel. Je mehr, desto besser….aber eventuell desto schlechter das Finanzprodukt. So könnte es sein, davon haben wir doch alle schon mal gehört, oder?
Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?
Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.
Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine Frage lautete bspw.:
Wenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“
Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, diesmal in FF/M, hörte unsere Redaktion folgendes:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die (allzu) strengen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung gelockert. Ein Vermieter darf nach dieser Entscheidung die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Betrag unter dem Begriff „Versicherung“ zusammenfassen (Az. VIII ZR 346/08). In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom 16. September 2009 erteilte der BGH der Ansicht der beklagten Mieter und auch den zuvor damit befassten Düsseldorfer Richtern eine Absage. Sie hatten gemeint, die Abrechnung sei ohne eine Aufschlüsselung in die verschiedenen Versicherungsarten formell unwirksam. Das hielt der BGH jedoch für überspannt, auch weil die Unterteilung des Vermieters dem im Mietvertrag vereinbarten Kostenartenkatalog entsprach. Gleich einem Urteil vom 15. Juli 2009 (Az. VIII ZR 340/08) befand der BGH bereits: Eng zusammenhängende Kosten dürfen in einer Summe dargestellt werden, die Abrechnung bleibt für den Mieter nachvollziehbar.
Seit einigen Jahren schießen auch in Berlin die so genannten self storages aus dem Boden. Die Idee ist einfach. Menschen haben Plünnen, Sachen, die sie aktuell nicht benötigen. Und fast jeder trennt sich nur ungern von seinen Sachen. In diese ‚Marktlücke‘ (?) haben findige Immobilienmuftis die Idee ganzer Speicherstädte hinein gebaut. Sie bieten, was uns fehlt: Speicher-, Lager-, Kellerraum, wobei der jetzt meist überirdisch daherkommt. Und das nicht als überirdisch im Sinne von oberaffeng… gemeint. Einer ganz anderen Lösung, die uns vernünftig vorkommt, liegen Beweggründe zugrunde, die sich ebenfalls nicht von der Hand weisen lassen: Informationsaustausch bzgl. Erfahrungen mit unseriösen und überteuerten Schlüsselnotdiensten lässt sich im Internet auch googlen.
Jürgen Steinhäuser von der Puchheimer (Münchner) Firma Key.Storage meint folgendes:
Jeder von uns kennt jemanden, der sich schon einmal ausgesperrt hat und deshalb einen Schlüsselnotdienst rufen musste. Bundesweit sperren sich pro Jahr ca. 2.000.000 Menschen aus. In ca. 700.000 Fällen muss ein Schlüsselnotdienst gerufen werden.“ Und weiter (a.a.O.): „KeyStorage kann nicht verhindern, dass Sie Ihre Schlüssel verlieren oder verlegen. Aber wir können etwas dafür tun, dass Sie – wenn es passiert – nicht an einen überteuerten Notöffnungsservice geraten: Wir lagern Ihren Ersatzschlüssel ein und bringen ihn im Bedarfsfall bei Ihnen vorbei.“ (Jürgen Steinhäuser, Quellen: XING, Website)
Wasser ist nass, badubi dubi du….‘ (Alter Berliner Song)
Ich bin seit mehreren Jahren sehr daran interessiert , stärker zu filtern, wer es mit mir tun darf und wer nicht: Wer mit unserem Büro emailen will, muss einen Verhaltenskodex akzeptieren, den wir ausgearbeitet haben und den man hier nachlesen und downloaden kann. Wer diesen Kodex nicht akzeptiert, darf das auch , denn wir leben in einer freien Welt. Dafür gibt es den Anruf, das ist manchmal gar nicht so schlecht. Man kann dann -ersatzweise- etwas verabreden. Zuallererst, vor jedem anderweitigen Kontakt, muss ein Anlass stehen. Sodann muss eine Verabredung erfolgen. Denn Kommunikation muss verabredet werden, falsche Kommunikation verärgert und führt zu Zurückweisung. Zum Beispiel folgendes: Ich würde Dir ein gern ein Angebot unserer tollen ‚Handwerker-Muckibude‘ zusenden. Darum hat mich Deine Versicherung (‚Türöffner für neue Aufträge‘) herzlich gebeten. Außerdem bin ich ein toller Hecht in Sachen Digitalfotografie und schick Dir, vom Wasserschaden, gleich noch vier bis fünf aussagekräftige Fotos mit dem Angebot, das ganze sogar kostenlos. Die Fotos lasse ich unverkleinert großformatig, damit Du den Wert meiner Digitalaufnahmen erkennst. Das ist doch kein Problem, Du bekommst ein Angebot (Format pdf) und die Fotos (jpg) und Du kannst das Ganze dann ja, klar, ein Vorgang, nicht mehrere, digital in einer Bastelstunde zu einem Schriftstück (Format pdf) zusammenbasteln. So gut beherrsche ich Dokumentenmanagement nicht, ich bin Maler, aber nicht digitaler Büroprofi. Meine Reaktion: Ich bin davon total genervt und ärgere mich über diese Email. Obwohl ich schon einmal, ein Angebot zuvor, eine andere Stelle des gleichen Schadenfalls betreffend, deutlich gesagt habe: Schickt mir keine Emails, ich habe mit Euch keinen Emailverkehr vereinbart. Ich überlege kurz, ob ich die ‚blacklist‘ scharf schalte und die Emailadresse damit technisch sperre. Ich entschließe mich für einen ‚weichen Weg‘. Ich schreibe eine Kritik (‚Stimme der Kritik‘) und versende den Link dazu an meine Korrespondenzpartner, damit sie mal von meinen „gesichtspunkten“, Emails betreffend, erfahren, und es sich (endlich) merken. Die Abwicklung eines Wasserschadens in einem Haus in Berlin-Wilmersdorf steht heute auf der Todo-Liste.
Die Wohngebäudeversicherung versichert auch Leitungswasserschäden. In einer Wohnanlage (Baujahr 1976) steigen -für die Verwalterin bemerkbar- die Leitungswasserschäden spürbar an. Das gibt Anlass zu einer besorgten Meldung an die Wohnungseigentümer. Die Verwalterin findet es ‚fairnymphdich‘, den Wohnungseigentümern mitzuteilen:
aus gegebenem Anlass möchte ich meinen Eindruck nicht unerwähnt lassen, dass sich die Anzahl der stets auftretenden Wasserschäden (Leitungswasser) stark steigert. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Beobachtung durch die Gebäudeversicherung haben. Erfahrungsgemäß verlangen diese irgendwann bei hoher Schadenstatistik sogenannte Eigenanteile bei weiteren Leitungswasserschäden. So weit ist es jetzt noch nicht. Aber das kann passieren. Wir machen die Versicherung nicht darauf aufmerksam. Möglicherweise muss man irgendwann über substanzielle Instandsetzungsmaßnahmen nachdenken? Dies nur als „Gesichtspunkt“ ordnungsgemäßer Verwaltung. Dann kommt einem das Thema zu gegebener Zeit nicht insgesamt unbekannt vor.“
Genau, es gehört sich, den Wohnungseigentümern derartige Gefährdungsumstände beizeiten mitzuteilen, denn wer hat einen besseren Überblick über die (von der Verwalterin geführte) Schadenstatistik der Wohnanlage?