Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt. Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über 3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)
Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.
Christian Wulff, Jörg Kachelmann und die Justiz macht, was sie will – wer nicht blind ist, sieht viele Parallelen, aller Verlogenheit zum Trotz ist Qualität immer noch das Ergebnis längeren Nachdenkens! – Der Bürger in seinen geistigen Rückzugsgebieten, Vorurteilen, Vorverurteilung und es ist aus mit der gesetzlichen „Unschuldsvermutung“? Deren Preis liegt gegenwärtig weit über dem „veranschlagten“ Kaufpreis von 20.000,- EUR. „Öffentliche Verwaltung“ als Hort schlechter Fehlentwicklungen. Es geht um „Ausnahmerecht“. Dabei dürfte noch niemand zum Fall Wulff eine feste Meinung haben, weil sie gegenwärtig nicht mit gerichtsfesten Fakten untermauert zu sein scheint.
Dies Foto nahm der Berichterstatter an der Front auf, in einer Wohnung. Der Mieter hatte sich ins Krankenhaus gezündelt, aus welchem Grund, bleibt für den Moment unaufgeklärt. Ein armes Schicksal: Überforderung, hohe Anforderungen an das tägliche Leben, vielleicht zu hohe? Dies auszubreiten wäre verfehlt. Nicht alles darf ein Berichterstatter ausbreiten, ausbreiten, sensationslüstern. An Lüsterklemmen wie diesen holt man sich einen Kurzen. Nicht 3 Zimmer, aber Küche und Hass? Nun ja. Im Oktober 2010 wurde vermutlich der Berliner Tütenbomber aufgeklärt, die in einem ansonsten ungeführt gebliebenen Haushalt auffallend sorgfältig „archiviert“ und geordnet wiederauffindbar. Seltsam.
„Seinen täglichen Digitalismus“ neu definiert, sinngemäss erkannt, dass nicht jede Berichterstattung zutreffend auf diese Website passt. „Digitalismus über alles und jeden“ wurde zum Hospitalismus, teilthemenartige Umzüge erwogen. Eine Auslagerungsstätte themenfeindlichen Gedankenguts ist u.a. dies Blog auf tumblr.com, eine Art Microblog. Im Gegensatz zur hiesigen „Makroküche“. Wohnen hier, essen dort, denken dort. Für den Aspekt der Lustbefriedigung gibt es bereits genug andere weltweite Angebote. Kein Bedarf.
Christian Wulff hat die Einstellung des Verfahrens gegen sich Zug um Zug gegen Zahlung von 20.000,- EUR abgelehnt. Die persönliche Meinung darüber gehört hier nicht hin, hier geht es um das bewohnte Mehrfamilienhaus. Christian Wulff hingegen, das ist bekannt, wohnt im Einfamilienhaus, dessen Adresse Synonym für viele verschiedene Arten von vermeintlichem „Hospitalismus“. Ob das einmal anders werden wird, ist die Frage. Namentlich „Hotelrechnungen von 750,- EUR“: Eine Meinung darüber zu haben, ist erlaubt. Wo, ist verlinkt. Capture opinions, oder ist die Sache schizo? Mitnichten: Meinung zu diesem „Lebenssachverhalt“ gehört nicht auf dieses beruflich durchtriebene Themenblog. So jedenfalls der Anspruch.
Inwieweit trifft eigentlich Rechtsprechung auf unseren Einzelfall hilfreich zu und wir können sie uns hinter den Spiegel stecken? – Die hier angerissene Entscheidung ist so eine, die hilfreich ist und mit deren Hilfe wir ein besseres „standing“ in unserem „bürgerlichen Alltag“ erhalten. Deswegen haben wir die Entscheidung herausgesucht und sogar ausführlich besprochen.
Das OLG München (AZ 23 U 3798/11) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von nachhaltigen Willenserklärungen (hier: Kündigung eines Handelsvertretervertrages) umfassend auseinandergesetzt. Dies hat große Bedeutung für die alltägliche Praxis.
Wäre wie man „rappen“ kann leichter als Buchhaltung, entstünde berufsidiomatisches, großartiges Wortgerüst in langen Kilometerfahnen. Oder Unsinn. Die Abrechnung ist fertig. Diese. Jeden Tag eine andere. Nach getaner Arbeit rappt der dienstbeflissene Verwalter bisschen russisch. Allerdings zart. Der Werbespruch: „Ihr Schuldner muss kein russisch können. Er wird uns auch so verstehen.“ – Hochlyrik vom Inkasso Team Moskau. Niemand hat die Absicht, einen Link dorthin zu ‚verrichten‘.
Vermögensübersicht? Bilanz? Die beste Kurzübersicht auf einem Fetzen DIN A4-Papier, quer. Alle signifikanten Eckzahlen einer gesunden oder maladen WEG. Justiztypen von den Gerichten haben keine Ahnung von Buchhaltung. Sonst würden sie nicht so viel Quatsch „richten“ zu diesem Thema. Gesagt ist gesagt. Spasiba, danke. Wie heute ein Amtsrichter in einem Strafverteidigerblog sagt: „Vielen Dank, dass Sie mir so lange zuhören mussten.“
Das Kürzel „GV-Vollmacht heißt übrigens „Vollmacht für die generelle Inlandszustellungsbevollmächtigung“ und regelt, dass der Wohnungseigentümer anstatt an sich selbst, Zustellungen seiner Post vom Verwalter der WEG an einen Dritten vornehmen lässt. Weil wir immer wieder gern gefragt werden, was „GV“ bedeutet. #Definitionen
Ja, die Sache ist ein „running gag“. Aber gar nicht so komisch, sondern rechtlich von einigermaßen großer Bedeutung. Nicht wahr?
So wie in Lichtenberg, wo eine Bauingenieurin mit ständigem beruflichen Aufenthalt in Algerien eine Berlinerin bevollmächtigt hat, ihre Post von der Verwalterin in Empfang zu nehmen. Dass dies auch rechtlich richtig eingeordnet wird, bedarf es eines Formalismus. Den versendet die Verwalterin an die Eigentümerin via Email nach Algerien. Damit die Sache „rund“ ist und kein Raum für falsche Interpretationen ist. Nach dem Motto „So war das ja gar nicht gemeint“. Doch, so war es gemeint. Und nicht anders.
Es geht ums Recht und um Vertragsgestaltung: Wie man sich Verträge baut, sie pflegt und dafür sorgt, dass Richtigkeit und „correctness“ das Maß aller Dinge sind. Und es geht um die TELEKOM und wie sie das versucht, mit teilweise überraschenden Arbeitsergebnissen. Vom schleichenden Übergang von Vertragsbeziehungen auf Dritte.
Als uns kürzlich jemand diesen „verfälschten Header“ (sehr gelungen) zuspielte, haben wir schallend gelacht. Ja, da steckt auch Wahrheit drin. Doch wie viel? – Man soll nicht voreingenommen gegen eine Sache sein, bis man das Gegenteil beweisen kann.
Und wie dumm ist eigentlich Bohnenstroh? Fragen über Fragen. Interessant aber auch der Fall eines gewöhnlichen Büroumzugs: Die Hausverwaltung zieht um, ist Kunde bei der TELEKOM und hat schon wirklich zigfach mitgeteilt, dass sie umgezogen ist. Wer wüsste das besser als das Unternehmen TELEKOM: Erleben, was verbindet. So heißt es.
Ein Bienchen für korrektes „Lärm melden“ erhält heute eine namentlich ungenannt bleibende Mieterin aus Berlin-Wedding von der Redaktion von gesichtspunkte.de – Ihr Brief, Ihre Beschwerde schaltet ein erfrischendes Kopfkino an von der Idee, dass es sich lohnen müsste, in Berlin zu leben. Mit all diesen verrückten Schrägheiten, individualistischen Einzelschicksalen und dem gelungenen „Menschenmix“, von dem, wer liest, eine Ahnung bekommen kann…
Zielfinder: Hausfriedensstörung: Wie aber eine Lösung bzw. eine Auflösung finden für eine eingehende Beschwerde über die Störung des Hausfriedens? Ulla Meinecke: „Am Anfang war ich sicher, dass ich sie nicht mag.“ So weit, Überschrift und Fortsetzung hier links sind aus „Die Tänzerin“ von Ulla Meinecke, einem Song, den sie gemeinsam mit dem „deutschen Paten des Soul“ Edo Zanki in den Achtzigern aufnahm. Sehr sparsam instrumental begleitet, aber mit einer puristischen Großartigkeit, dass es einem schwindlig wird. Kein windiges Ding, ein Song von großartiger Größe, Ausdruck und mit einem Anflug vom „Stolz italienischer Frauen“ (Albumtitel). Ach, Ulla, Du hast immer so schöne Alben gemacht. Sie „graue Eminenz der Plattenindustrie“, immer für mindestens 100 bis 200.000 Plattenverkäufe gut, hatte es geheißen. Aktuell erinnert sich der pflichtbeflissene Hausverwalter musikalisch, wenn es irgendwo in Berlin-Wedding emotional brennt. Auszüge aus einer (redigierten) Email an die Hausverwaltung:
In den Altakten der Verwaltung finden sich auch immer Perlen aus der Vergangenheit des eigenen Berufsalltags. Von einer solchen Perle, die inzwischen älter als zehn Jahre alt ist, handelt der nachfolgende Artikel. Mit einer gewissen Distanz und Thementreue erzählt, sind solche Geschichten nach Ablauf einer gewissen Zeit wie „olle Kamellen“, die man nochmal aufwärmt. Aber damals, da waren sie ganz ohne jeden Zweifel berührend und besondere Ausnahmeerscheinungen eines recht umfassenden Berufsbildes. Solcher Art gestrickte Geschichten passieren einem nur einmal. Und dann nie wieder. Dafür gibt es allerdings andere Geschichten, die einem später passieren, die sind wieder auf eine ganze Art und Weise „vollkommen bekloppt“.
Ganz ohne Zweifel hatte Alfred Kramer (* Name geändert) aus Berlin-Lichterfelde eine richtige „Ratsche“. Nachts schlich er um die Mülleimer des Hausgrundstücks in Berlin-Zehlendorf herum und sammelte im Altpapier „handfeste Beweise“ gegen die Verschwörer von der Hausverwaltung.
Er hatte 2000 selbst dafür gesorgt, dass die Hausverwaltung in Amt und Würden geriet. Die kleine WEG war heftig zerstritten. Sie ist es bestimmt auch heute noch.
Jetzt allerdings ist die Zeit gekommen, alte Akten, die mehr als 10 Jahre alt sind, zu vernichten und so kommt der Berichterstatter wieder in Gedanken zurück in jene wilden, bewegten Jahre um die Jahrtausendwende in Berlin-Lichterfelde.
Investitionsbank Berlin – Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf
Wir wissen im Grunde genommen recht wenig darüber Bescheid, wie weitgehend auch vollkommen abwegig belegene Vertragskonstellationen „in wesensfremden Bereichen“ solche Bereiche überlagern, in denen wir täglich leben, ohne groß nachzudenken? Ein Beispiel: Das Kleingedruckte der Kreditkarte, hier der MASTERCARD. Eine kritische Beleuchtung dessen.
Wieviel Kredit ein Mensch hat bzw. bekommt und welchen er verspielt, wenn er sich eine Kreditkarte beantragt, ist in vielerlei „Kleingedrucktem“ allenfalls versehentlich zu lesen. Niemals aber besteht die Absicht desjenigen darin, derartige „Nebenkriegsschauplätze“ mit zu vergegenwärtigen. Die Karte selbst exisitiert schon seit vielen Jahren, doch was damit alles möglich ist, überrascht. Zumindest wenn man sich das „Kleingedruckte“ bei passender Gelegenheit wieder einmal querliest. Ein willkürlicher Auszug des Grotesken:
Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?
Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.