652/2010: Eierkopf Award 01.2010: And the Award goes to …the öffentliche Verwaltung of Berlin!

Eierkopf Award

Eierkopf Award

Überholt:  Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können vom 1. September 2009 bis zum 15. Februar 2010 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Das BAFA stellt im Internet unter www.bafa.de auch weitergehende Informationen und Erläuterungen in einem Flyer (pdf) zum Antragsverfahren zur Verfügung. Auch eine Telefon-Hotline (030-3464-65480) wurde eingerichtet.“ (Quelle: berlin.de, hier) – Stichwort: Zuschuss für Nachrüstung, Recherche 11.02.2010 (Achtung, Fristablauf! – 15.02.2010)

(Nach telefonischer Auskunft der obigen Hotline (Anruf 11.02.10) ist dort weder bekannt, dass beispielsweise Berlin sagt, es fördert auch 2010 (wer fördert? wohin muss man sich wenden? Hat Berlin denn aus eigenen Mitteln 2009 bereits gefördert? Fördern Land und Bund? Gibt das doppelt Geld?) den Einbau von Rußpartikelfiltern. Die Bundesbehörde (bafa.de) hat derzeit ein Entscheidungsvakuum und rechnet dortigen Angaben zufolge erst Ende April mit einer Entscheidung 2010 betreffend.

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Die Verleihung von wichtigen Awards gehört zu den emotional spannendsten und betörenden Augenblicken des Lebens. Die Academy of ‚the Eggheads-Awards‘ hat getagt, das Ergebnis steht nun fest und der Laudator -hübsch gekleidet und nett anzusehen- zuppelt am Briefumschlag, der den Preis enthält. Hinterher wird dem Geehrten Gelegenheit gegeben, eine Dankesrede zu halten. Wem der Geehrte für alles dankt, und so weiter. Nach langer Prüfung und genauer Überlegung hat gesichtspunkte.de den Eierkopf Award 01.2010 erstmalig heute verliehen. Verdient gewonnen hat ihn die öffentliche Verwaltung von Berlin für die praktikabel ausgestaltete Umsetzung einer europäischen Richtlinie über den erforderlichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Autos mit Dieselmotoren (Feinstaub-Vermeidung), die Schaffung von innerstädtischen Umweltzonen und das gesamte begleitende Antrags- und Genehmigungsszenario.

Begründung der Jury im Detail:

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651/2010: Überraschende Kaufvertragsklauseln, überraschend für den Verwalter! Der Energieausweis!

Rechtliches

Rechtliches

Im Kaufvertragsentwurf für eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding wurde folgendes vom Notar im Entwurfstext vorgeschlagen:

 Der Verkäufer erklärt, keinen (gültigen) Energieausweis für den Kaufgegenstand zu besitzen. Der Käufer erklärt, auch keinen vom Verkäufer verlangt zu haben; er verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer ausdrücklich auf sein gesetzliches Vorlagerecht. Der Notar wies die Beteiligten darauf hin, dass der Energieausweis informativen Charakter habe und Ansprüche gegen den Verkäufer insoweit nur in Betracht kämen, wenn darin vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht würden. Er wies im übrigen darauf hin, dass bei Wohnungseigentum Energieausweise grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude ausgestellt würden und es in einem solchen Fall zweckmäßig sein dürfte, die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises in den Pflichtenkatalog für den Verwalter der Wohnanlage aufzunehmen, z. B. durch Aufnahme einer solchen Pflicht in den Verwaltervertrag oder durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.“ (Quelle: Kaufvertragstext eines Vertragsnotars in Berlin, welcher, bleibt irrelevant)

Erstaunliche Klausel, gefühlt ist sowas eine sogenannte Freizeichnungsklausel. Freizeichnung overloaded: Der Verkäufer zeichnet sich frei, obwohl er liefern muss. Der Notar zeichnet sich frei, weil er keine Lust hat, die Parteien dazu anzuhalten. Und der Erwerber? Geht der dieser Rechtsfrage dann mal nach? Das verspräche interessant zu werden. Was sich Notare so alles ausdenken. Immer wieder vermissen wir bei Notaren eine Art Handkladde, die sie Vertragsparteien an die Hand geben wie eine Art Checkliste. Willst du was zum Thema Eigentumswohnung notarisieren, dann denk doch bitte auch an folgende Punkte, liebe Vertragspartei.

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648/2010: Wetten dass..? 01.2010: Niemals ausgestrahlte Wettvorschläge (einer Hausverwaltung)

Wetten dass 01.2010 - Wohngeldrückstände

Wetten dass 01.2010 - Wohngeldrückstände

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Weiterführend

633/2010: Die rüstigen Rentner vom Chiemsee angeklagt vor Gericht: ihr Anlageberater (noch) nicht


Grannie Gang (Filmausschnitt)- Monty Python (englisch) (via Youtube)

Die ganze Geschichte steht heute in der Süddeutschen und wird so eingeleitet:

 Weil sich fünf Rentner um ihr Geld betrogen fühlten, kidnappten sie kurzerhand ihren Anlageberater. Nun stehen sie wegen Geiselnahme und Körperverletzung in Traunstein vor Gericht.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, hier

Von wegen alt und hilfebedürftig. Der Rädelsführer der Kidnapper, Roland K., ist 74 Jahre alt, seine Frau Sieglinde schon 79.

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619/2010: Goldene Worte: Über das glimpfliche Ende eines Rechtsstreits über Wohngeld in Berlin

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 In dem Rechtsstreit WEG Irgendwostraße in Berlin-Nirgendwo (* Ort geändert)
78 C512/09 WEG (* Verfahrensnummer geändert)

teilt die Beklagte mit, dass sie die Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen zur Erhaltung des Rechtsfriedens am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin geleistet hat. Die Beklagte ist gerade erst in das Haus eingezogen und zieht es vor, die mögliche Zerrüttung mit der Wohngemeinschaft aufgrund des Rechtsstreits durch Zahlung des geltend gemachten Betrages zu vermeiden. … Die Beklagte kündigt ferner an, für den Fall, dass die Klägerin die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ (Quelle: Schriftsatz einer Rechtsanwältin)

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605/2010: Kleines Verwalter-Latinum: Hausmusik nicht Housemusic und eindeutig nicht Screamo


Benutzer motherfuckingfairies via Youtube – Barbie Girl Screamo Version

 Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.“ Karl Kraus (hier)

Das Zusammenleben in Ballungsräumen, wie in der Großstadt Berlin, hat seine Sonnen- und seine Schattenseiten. In der Rechtsprechung ist unbestritten, dass zur freien Entfaltung eines jeden Menschen verschiedene Dinge gehören. Dazu gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Stichwort: Fernsehempfang) ebenso, wie die generelle Zulässigkeit der Haustierhaltung, aber auch und insbesondere die Freiheit eines jeden Menschen, ein Instrument zu erlernen (also das Musizieren). Was Musik angeht, so sind nicht nur die Geschmäcker stark unterschiedlich und generationsbedingt mannigfaltig. Wir leben inzwischen mehr als früher in Spartenzeiten. Spartenradio für Jazz, House, Trip Trop und Trapp Tripp, Hardrock, Emo, Ambience, um nur einige zu nennen, von denen wiederum manche noch nicht existieren. Was nicht ist, kann noch werden. Musiksorten, -untergattungen und -stile zu ordnen, sie vollständig zu benennen und schließlich enzyklopädisches Wissen hierüber anzuhäufen, ist allerdings überflüssig wie ein Kropf.  Als eierlegende Wollmilchsau betätigt sich der Chronist hier nicht. Vielmehr sollen ein paar Gesichtspunkte lediglich nur genannt werden, die die Hausmusik in Deutschlands Wohnzimmer betreffen

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601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten

Bundesgerichtshof

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

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Rhabarber: Prozesse von Querulanten vor Gericht enden immer: Wir werden alle sterben! Palim, Palim!


Im Gefängnis: Bald wieder Zeit für kultige Spiele (Dieter Hallervorden, Nonstop Nonsens, Fernsehserie 1975-1980) via Youtube

Es gibt, immer wenn Gerichtsdinge anstehen, diese Art Verfahren, die komplett überflüssig sind. Sie haben überhaupt keine Aussicht auf Erfolg oder kosten lediglich nur Zeit und Geld, verfolgen aber kaum lohnenswerte Ziele. Manchmal ist selbst das nicht zu erkennen: das Ziel. In denen es um etwas geht, was von einem menschlichen Standpunkt aus zweitrangig ist. Entscheidender erscheint uns, dass wir gesund sind und unsere begrenzte Lebenszeit nützlichen, schönen Dingen zugewendet ist, besonders wenn wir glauben, dass die Lebenszeit von vornherein begrenzt ist. Die inzwischen aufgelöste, etwas schräge Berliner Band Knorkator (1994-2008) hat das sehr gut auf den Punkt gebracht: Wir werden alle sterben! Den Kopf frei bekommen von Zwängen und wirtschaftlichen Sorgen, dass es uns gut geht. Und doch streiten manche wie die Kesselflicker vor Gericht. Das sind oft Menschen, denen etwas abhanden gekommen ist: Lebensglück.

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This is Alice Schwarzer – dies sind alles Neger (Otto, ca. 1978) – heutzutage gelten andere Regeln

Rechtliches

Otto.Soundschnipsel.Alice.Schwarzer

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 19.01.2010 -Aktenzeichen 24 U 51/09- brandaktuell auf Schadenersatz gegen einen Hausverwalter entschieden. Die Verlagsgruppe Haufe berichtet hier aktuell über den Fall, Teilzitat:

 Lehnt ein Immobilienverwalter Mietinteressenten allein schon aufgrund ihrer Hautfarbe oder ausländischen Herkunft ab, kann er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haften.

Hintergrund Ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft, das auf Wohnungssuche war, hat sich im Jahr 2006 auf eine Annonce eines Wohnungsverwalters gemeldet und einen Besichtigungstermin vereinbart. Den Besichtigungstermin sollte die Hausmeisterin des Objekts durchführen. Diese wies das Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an „Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet. Daraufhin verlangte das Paar Schadenersatz und Schmerzensgeld.“

Der überaus interessante Fall wird ausführlicher unter obigem Link dargelegt. Indem wir den Artikel teilweise zitieren, möchten wir einen Linktipp aussprechen und empfehlen, die informative und gut gemachte Website der haufe-Verlagsgruppe zum dargestellten Fall zu besuchen.

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Die Klospülung kann man jemandem abstellen, aber der Klodeckel muss deswegen nicht trist aussehen

icon Polaroid des Tages

Polaroid des Tages: Dolphin Dance

Polaroid des Tages: Dolphin Dance

  Da wo man Dir Platz anbietet, da setz Dich ruhig nieder – und lass allen Unbill hinter dir! (Alte deutsche Redensart, Quelle und Verfasser unüberprüft)

In Berlin-Kreuzberg sitzt es sich auf manchem Lokus extra schick. Denn dort bestehen einige Menschen darauf, ihrem Klodeckel etwas Pfiff einzuverleiben. In diesem Fall handelt es sich um ein besonders schickes Hochglanz-Extra-Exemplar. Der Mieter hat seine Wahl getroffen: es sollten Delfine sein, und es wurden Delfine. Im Bauhaus oder beim Obi-Baumarkt: überall hat man die Möglichkeit, sich Klodeckel anzuschaffen, die individualisiert erscheinen, es aber in Wirklichkeit natürlich gar nicht sind. Denn derartige Klodeckel werden industriell hergestellt, vermutlich kommen viele davon aus dem asiatischen Raum.

Entgegen anderslautenden Behauptungen trifft es nicht zu, dass Kreuzberger grundsätzlich nur mit bemalten Klodeckeln ausgestatteten Wasserklosetts ihre Geschäfte verrichten. Andererseits ist zutreffend, dass es welche gibt, die noch nicht einmal einen Klodeckel haben. Die Befindlichkeiten, die persönlichen Vorlieben, aber auch die finanzielle Omnipotenz der Kreuzberger Haushaltung dürfte hierfür mehr oder minder ausschlaggebend sein. In Kreuzberg gibt es jetzt sogar einen, dem wird das Wasser bald abgestellt, also auch das für die Klospülung. Jemandem die Klospülung abzusperren, ist ein zulässiges Mittel der Zwangsvollstreckung.  Wenn der Schuldner einen dann nicht rein lässt, nennt man das noch nicht automatisch fruchtlose Zwangsvollstreckung. Dann droht ersatzweise Haft. Auch wenn’s niemand so recht glauben will.

Die Idee für solche Klodeckel aus dem asiatischen Raum ist nicht schlecht. Denn genau aus derselben Ecke treffen immer wieder Nachrichten darüber ein, dass sich die asiatischen gar nicht oder viel zu wenig an internationale Abkommen zum Schutz der Wale halten. Kürzlich kam die Dokumentation Die Bucht mit dem berühmten Delfin-Filmtrainer Ric O´Barry in die Kinos, der das Massenabschlachten von Delfinen in einer japanischen Bucht umfassend filmte. Selten hat man mehr Rot im Wasser vor der japanischen Küste gesehen.

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