Rotlichtmilieu: Wie wohnt es sich über einem Puff? – Gedanken dazu

Otto – Soundschnipsel

Rotlicht

Rotlicht

Im Sperrbezirk zu wohnen, oder in einem Haus, in dem auch ein Bordellbetrieb ausgeübt wird, ist den wenigsten vertraut. Es leben definitiv mehr Menschen außerhalb von lüsternen Bewohnerzonen, als in ihnen. In Berlin-Wilmersdorf gibt es ein Haus, in dem das Rotlichtmilieu dezent, aber nicht ohne Spannungen betrieben wird. Die Anwohner hatten es bereits längere Zeit hingenommen. Und sich mit der Zeit damit arrangiert. Irgendwie geht es schon.

Wenn man nur Rücksicht nimmt, lässt es sich vorstellen, dass Rotlicht und Wohnlicht in friedlicher Koexistenz an und bei Bedarf auch ausgeschaltet werden. Im Dunkeln ist gut munkeln. Oder: Aufeinander Rücksicht nehmen. Auf wechselseitige Befindlichkeiten und Schamgrenzen. Die Hausbewohner haben ihre Interessen. Stehen ihnen die Interessen der geschäftlich Interessierten (im Rotlicht) gleichberechtigt gegenüber? Ginge es nach einem demokratischen Bewohner-/Nutzerproporz, eindeutig nicht. Die Rotlichtgeschäftsfrauen wären ‚krass‘ in der Minderheit. Es geht nicht um Demokratie dabei. Es geht um friedliche Koexistenz. Sich gegenseitig akzeptieren und die einen tun lassen, was die anderen nicht erträglich finden, was sie aber nicht ändern können. Was sind dann die Kerninteressen eines florierenden Rotlichtgeschäfts, die man nicht verletzen darf? Ist dieses Geschäft überhaupt noch florierend? Hat es in den letzten Jahren nicht in Wirklichkeit spürbar abgenommen?

Es ist, wie es ist. Geschäfte müssen gemacht werden, es geht für jeden ums Überleben. Für diejenigen, die dort wohnen und schlafen ebenso, wie für diejenigen, die nur hierher kommen, um mit anderen zu schlafen oder Kunden wunschgemäß zu bedienen. Es kommen Freier dorthin, die auf eigenen Kanälen dorthin gelockt wurden. Es sind Männer, die sich bedienen lassen wollen. Wer gut bedient wurde, kommt gern wieder. Stammkundschaft. Im Gegensatz dazu: Laufkundschaft.

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Der große Spieletest: gesichtspunkte.de hat´s getestet: STALKopoly ist saustark und macht Spaß

Monopoly - Quelle: wikipedia

Monopoly - Quelle: wikipedia

Schon als Kinder haben wir gern Monopoly gespielt: und damit Weichen gestellt. Ziehe eine Ereigniskarte, hopse zur Schloßallee und dann setze drei Runden aus. Kaufe Parkallee, ach, herrlich war´s. Stunden verbrachte die Familie mit diesem beliebten Gesellschaftsspiel. Getreu dem Motto: Haste nüscht, biste nüscht besteht das Ziel darin, andere (Mitspieler) in die Insolvenz zu treiben, ganz so wie im richtigen Leben. Ja, damals wurde bereits der Grundstein fürs berufliche Leben gelegt. Das Spiel hat unbestreitbar eine ganz unglaubliche Nähe zum Alltag im Beruf des Haus- und Grundstücksverwalters, da gibt es kein Vertun.

Vertrauensfrage (quelle: gotthal.de)

Vertrauensfrage (quelle: gotthal.de)

Umso überraschter war die Redaktion von gesichtspunkte.de, als sie als weltweit erste Online-Redaktion ein ganz neues, noch nicht erschienenes Spiel in die Hände bekam. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass die Verleger wegen der großen Nähe des Spiels zu Monopoly ihr neu erfundenes Brettspiel STALKopoly noch patentrechtlich überprüfen lassen wollen, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Unsere Onlineredaktion Spieletest (Chefredakteur: Heribert Harpenkötter) befasste sich ausgiebig mit dem Spiel und hat es kritisch rezensiert. Das uns überlassene Testexemplar mussten wir dem Herausgeber inzwischen wieder zurückgeben. Hier der ausführliche Spieletest.

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(Teil 2/3) Interview mit einem Stalkingopfer – Wie Mobbing zum Stalking wird und Norderney zum Synonym

Interview

Zitat Versteh, was ich geworden bin
Es war nicht mein Plan
Und die Leute überall
sie seufzen, halten sich für besser als mich.“

(Cranberries, Ode to my family, deutsche Übersetzung)

In Teil 1 des Interviews erzählte uns ein Stalkingopfer ausführlich die Vorgeschichte eines Stalkingfalls. In Teil 2 des Interviews schließt der Interviewer beim Interviewten (Opfer) an die weitere Entwicklung der Geschichte in ebenfalls ausführlicher, nachhakender Weise an. Teil 3 des Interviews wird sich mit den Stalking-Angriffen selbst und den Tätern auseinandersetzen. Es wird empfohlen, zum besseren Gesamtverständnis alle drei Teile zu lesen. Die Interviews wurden geführt am Ort der Handlung: auf der Nordseeinsel Norderney. Wobei Norderney nur als Synonym zu verstehen ist, denn derartiges kann sich ebenfalls auf  jeder südlich von Norderney gelegenen Insel  ereignen. Vergleiche hierzu dies hier.

(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Teil 2 – …vom Mobbing zum Stalking (VÖ: 04.10.09)
Teil 3 – noch nicht (under construction)
(Bislang erschienen)

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Interview mit einem Unbekannten

Interview mit einem Unbekannten

Frage: Wann fing das Stalking an? Sie sagten eingangs, das wäre im September 2007 gewesen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das noch nicht Stalking, was bislang in Interview-Teil 1 von 3 erzählt wurde?

Antwort: Nein, das ist nicht Stalking. Was bis dahin geschehen war, nannte ich selbst Mobbing. Diese ganzen unglaublichen Vorfälle hatten das erkennbare Ziel, mich und meine Familie aus dem Haus rauszuekeln. Mit ziemlich primitiven Mitteln. Mir kam bei diesem fortgesetzten Terror im eigenen Wohnhaus zugute, dass ich mich im Haifischbecken ‚Wohnen – Mietrecht – Eigentumsrecht‘ gut auskannte. Ich konnte meine berufliche Bildung entgegensetzen. Wir konnten uns wehren. Selbst wenn die Leute über viel mehr Geld verfügten, teure Anwälte beschäftigten und dergleichen. Selbst die teuersten Anwälte waren im Vergleich zu uns Luschen, sie blieben stets zu oberflächlich und verfehlten oft den Kern des Ganzen. Demgegenüber konnten wir durch Detailkenntnis glänzen. Sie hatten ganz einfach kein Herzblut, sahen es als eine Sache, eine Akte, ein Aktenzeichen.

Frage: Sie hatten keinen Anwalt dafür?

Antwort: Doch, doch, schon hier und da. Aber im Wesentlichen brauchte ich keinen. Mein Mobbing-Nachbar  hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünfstellig in Anwaltshonorare investiert. Ich nicht.

Frage: Stellt sich nicht irgendwann einmal die Frage, ob solche Streitereien Sinn machen?

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(Teil 1/3) Interview mit einem Stalkingopfer – über die Vorgeschichte dessen

Interview

Interview mit einem Unbekannten

Interview mit einem Unbekannten

gesichtspunkte.de führte kürzlich ein längeres Interview. Befragt wurde ein Stalkingopfer nach seinen Erfahrungen. Das GewaltschutzG ist noch relativ neu (2007), wie geht die Justiz mit angezeigten Stalking-Fällen um? Geht sie überhaupt damit um? Kann -wer gestalkt wird- Hilfe erwarten? Uns ging es darum, die gelebte Praxis mal anhand ganz konkreter Erfahrungen hinterfragen. Namen des Opfers und der Täter sind aus Gründen des Personenschutzes nicht veröffentlicht. gesichtspunkte.de veröffentlicht heute nur Teil 1 von insgesamt 3 Interviewteilen, da das Interview recht umfangreich ausfiel. Die weiteren Teile erscheinen demnächst. Teil 1/3 betrifft die Anfänge einer Stalkinggeschichte und ihre Ursprünge.

(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Teil 2 – …vom Mobbing zum Stalking (VÖ: 04.10.09)
Teil 3 – noch nicht (under construction)
(Bislang erschienen)

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Frage: Guten Tag, Herr X. (* Name geändert). Sie sagen, sie sind ein Opfer von Stalking geworden?

Antwort: Ja, genau, das fing eigentlich genau genommen schon im September 2007 an.  Die Geschichte zieht sich bin die Gegenwart hin. Ein Ende ist derzeit noch nicht abzusehen.

Frage: Was genau? Was zieht sich hin?

Antwort: Nach meinen Erfahrungen ist Stalking kein stillstehender, statischer Akt, sondern Stalking entwickelt sich mit der Zeit und ufert aus. Es gibt Ruhe- und Drangphasen, Höhepunkte, Unterbrechungen. Aber von vorn: Ich wohne im Grünen. Vor Jahren habe ich an einen alten Unternehmer ein paar Wohnungen verkauft, die er dann selbst bewohnen wollte, direkt über mir.

Frage: Was hat das damit zu tun?

Antwort: Zunächst einmal wenig. Die Sache hat sich entwickelt. Sagte ich schon.

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Operation red scorpion: Der Begriff des Fremdschämens und die Benutzung von Überstücken

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

Zitat Hinter dem Phänomen »fremdschämen« steht ein Einfühlungsprozess, in dem eine Person A sich an Stelle einer anderen Person B schämt. Person B ist sich der schämenswerten Situation nicht bewusst, Person A aber durchaus. Aus dieser peinlichen Berührtheit für die Situation, in der Person B sich unwissend befindet, schämt sich Person A also stellvertretend für diese. Hierbei soll der Akt des Fremdschämens nicht als eine altruistische Leistung angesehen werden. Stattdessen fühlt sich Person A eher unfreiwillig beschämt, da solche Situationen meist aus dem sozialen Rahmen fallen und erst dadurch die Fremdscham ausgelöst wird. Wichtig ist, dass das Phänomen der Fremdscham kein (teil-)automatisierter Prozess ist, so wie es bei der klassischen empathischen Einfühlung ist. Bei letzter greifen verschiedene Bewusstseinsstufen ineinander: von der rein biologischen, unvermittelten, unbewussten Aktivierung einfühlender Spiegelneurone bis hin zum bewussten internen Nachspielen von gesehenen sozialen Situationen inklusive ihrer Bedeutungsdimension. Fremdscham ist genau so ein Nachagieren, ist also immer ein bewusster Prozess, in dem Brüche zum sozial Verhandelten, dem sozial »Normalen« und damit der Norm festgestellt und deren Konsequenzen prospektiv durchlebt werden.“ (Quelle: Nadia Zaboura, Kommunikationswissenschaftlerin, Buch „Das empathische Gehirn„)

So weit, so gut. Rechtsanwalt Hoenig berichtet hier sinngemäß von folgendem:

Beispiel 1 für Fremdschämen: Ein Staatsanwalt will -summa summarum- sieben Anklageschriften verlesen und findet sechs davon nicht. Er benötigt ‚Überstücke‘, das sind Kopien der Anklageschriften, die aus organisatorischen Gründen in der roten Strafakte ‚zur freien Verfügung‘ für schusselige Staatsanwälte liegen. Unterhaltungswert des Berichts ‚Hier herrscht Ordnung‚ sehr hoch.

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Mord als Anfechtungsgrund: Wenn ein Wohngrundstück einfach unerträglich wird

Historie

Sie hatten das Grundstück in Berlin-Dahlem (Ortsteil von Zehlendorf) erst vor kurzem erworben. Darüber wird heutzutage eine Geschichte erzählt. Und die geht so:

Sie hatten das Grundstück gerade erworben, das mit einem Einfamilien-Reihenhaus bebaut war. Und sie fühlten sich nicht wohl dort. So richtig erklären konnten sie sich das nicht. Als die Handwerker das Objekt in einen bezugsfertigen Zustand bringen sollten, fragte einer der Handwerker -irgendwie dummdreist- nach: „Sach ma, wat willst du denn hier in die Mörderbude?“ Und sie fragt nach, fragt, wieso Mörderbude? Na, sagt er, hier sei doch vor längerer Zeit die Frau Soundso umjebracht worden. Ach so, sagt die Erwerberin, das hätte sie aber nicht gewusst. Ist ja auch egal. Der Mord ist geschehen, Vergangenheit.

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Bundesgerichtshof V ZR 158/07 vom 11. April 2008 bejaht Anspruch auf Anbringung Wärmedämmung

Rechtliches

Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.

Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.

Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.

Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.

Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.

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(Neue) Serie: Nachbarn, Nachbarn – Geschichten aus dem Alltag

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

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Eine enge Straße ist die Elmshorner Str. in Berlin-Zehlendorf. Dort holen wir die Tochter ab. Sie hat bei ihrer Freundin übernachtet. Es war toll, die Sonne scheint. Das Fahrrad laden wir hinten in das Auto, denn wir wollen noch anderswo hin. Der Vater der Freundin ist Hobbyimker. Die Gegend ist von Ein- bis Zweifamilienhäusern  durchsetzt, Grundstück reiht sich an Grundstück. Hobbyimker? Richtig: Die Bienen fliegen fleißig ein und aus, es wimmelt. Ob man denn da nicht Ärger mit Nachbarn bekomme? Immer dieses Gewimmel. Setz dich mal mit einem Stück Kirschtorte in den Garten. Kein Problem, sagt die Tochter, die Viecher haben eine andere Ausflugschneise, ihre Flugrichtung geht nicht gen hinter dem Haus gelegenen Garten, sondern zur Straße hin. Dort lang ist ein gedachter „highway to hell“, wobei Bienen nichts tun, sie gelten als friedliebende Insekten, die ihren Stachel für die notwendige, letzte lebensrettende Abwehraktion aufsparen. Die Nachbarn, sagt sie, haben kein Problem, es sind alles nette. Gibt es auch, so was.

Wir fahren los in Fahrrichtung. Die Elmshorner Str. ist eine Sackgasse, an ihrem Ende ist ein Wendekreis. Der ist weiter hinten. So weit wollen wir nicht fahren, um zu wenden. Wir suchen uns eine Auffahrt zu einem Grundstück aus, dort schlagen wir nach links ein, um eine Dreipunktwendung zu machen. Alles ist ziemlich eng. Vor dem Haus steht eine alte Frau, sicher über siebzig, mit Kittelschürze und irgendwelchem Gartengerät, langstielig. Sie schaut grimmig, als sie uns sieht. Ich schlage ein und suche den ersten von drei Wendemarken. Die alte Frau bewegt sich -immer wo anders hinschauend- demonstrativ Richtung ihrer Auffahrt. Sie will sich offenbar in den Weg stellen, verhindern, dass wir Punkt eins von dreien ansteuern können. Es gelingt ihr nur schwer, ich bin inzwischen sehr nahe an ihr dran, nun schaut sie hoch und bläkt: ‚Da hinten ist der Wendekreis.‘ Sie meint wohl, wir haben kein Recht, auf die Grundstücksauffahrt, die über den Bürgersteig angeordnet ist, zu fahren. Ist es ihr alleiniges Wegerecht? Ich setze mit dem großen Auto zurück, Richtung Punkt zwei. Sie schimpft und brubbelt irgendwas Ungehöriges. Wir lassen diese bemerkenswerte „grande dame“ zurück mit ihrem Frust und fahren davon.

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