Verfahrensbericht: Es wird zunehmend kälter in Deutschland, und die Ausfrierung kommt!

Rechtliches

Der Winter kommt. Soviel ist sicher.

Auch Herr Schnabeltier (*Name geändert) weiß das. Was er noch nicht weiß ist, was eine Ausfrierung ist. Doch, doch, das weiß er eigentlich schon, denn er weiß eigentlich schon seit mehr als zehn Jahren immer, wie der Hase lang läuft. Hat Prozesse geführt, ohne Ende. Und lässt auch die Leute nicht rein, die die Ausfrierung technisch umsetzen müssen. ‚Gut Ding will Weile haben‘, wurde hier berichtet. Wohin das führen kann, sagten wir schon. Und so kam es auch. Herr Schnabeltier nannte das ganze mal einen Rattenschwanz. Die Sache geht entschieden zu weit. Daran ist nicht Herr Schnabeltier Schuld. Schuld sind ‚die Anderen‘ (Ihr, der Rest) – schuld ist der Verwalter – schuld war nur der Bossa Nova.  Man ahnt es schon. Die Geschichte geht schon etwas länger. Wer aber Plakate ins Fenster hängt, um anderen zu sagen, das sie doof sind, hat Anspruch drauf, dass derartige Bekenntnisse gesehen werden. Der will nicht rechtliches Gehör haben, sondern tatsächliches. Womit wir auch schon beim roten Faden dieses Beitrags sind: es geht darum, gehört zu werden.

Zitat Lend me your ear and I sing you a song, and I try not to sing out ouf key,‘ (Beatles – With A little help from my friends), ‚leih mir dein Ohr und ich sing dir ein Lied und ich bemüh mich, die Tonart zu sehn‘ (sinngemäss, aber gereimt übersetzt, von Ulf Schoenwälder, Berlin) – Uh ja, ich schaff´s, wenn mir die Freunde helfen!

Allerdings wurden in diesem Haus die Freunde mit den Jahren viel weniger. Denn die ehemaligen Freunde fühlten sich von Herrn Schnabeltier aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens zunehmend im Stich gelassen. Allein gelassen blieben sie mit ihrer Forderung, Herr Schnabeltier habe sich auch ‚unter Freunden‘ wie jeder andere an den gemeinschaftlich entstehenden Kosten mit Wohngeldzahlungen zu beteiligen. Noch mehr allein gelassen fühlten sie sich, als Herr Schnabeltier auch noch anfing zu prozessieren, uneinsichtig um sich hauend, wie ein kleiner, trotziger Rotzlöffel, der nicht einsehen will, dass man jedem unartigen Jungen irgendwann sein Spielzeug einfach wegnimmt. Doch auch das ist eine andere Geschichte. Heute redet niemand mehr von Freundschaft und auch Herr Schnabeltier lässt sich eigentlich nur noch ungern blicken. Schlechtes Gewissen?

Weiterlesen

Die Jugendgerichtshilfe Spandau ruft an, und die sind richtig nett – von Schuld und Sühne

Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme.  Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.

Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer!  Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.

Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….

Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber.  Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt.  Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein.  Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.

Weiterlesen

Praxisbericht: Der Schuldner hat die Haft abgesessen, nun droht erneut Verhaftung…

Ein (weiterer) Verfahrensbericht: Zwangsvollstreckung

Zitat Das Leben erzählt uns Geschichten – wir berichten drüber.“ (Redaktionsmotto)


***

Handschellen

Handschellen

gesichtspunkte.de kann nicht häufig von Grenzbereichen wie folgenden berichten, in denen Haus- und Grundstücksverwalter sich bewegen. Heute wieder ein Fall wie dieser hier. Whow! Der Schuldner hat die Verpflichtung auferlegt bekommen, die Verwalterin nebst einer ihr genehmen Fachfirma in sein Sondereigentum hereinzulassen. Der Verwalterin, bzw. ihrer Fachfirma sei es hiernach zu gestatten, zum Zwecke der Unterbrechung der Heiz- und Wasserversorgung die entsprechenden Stränge zu kappen. Klappen drauf, keine weiteren Lieferungen. Man friert, besonders im (bevorstehenden) Winter! Einen derartigen Vorgang, den die Versammlung der Eigentümer vorher beschließen muss, nennt man Ausfrierung.

Allerdings hat dieser Schuldner noch nicht eingewendet, er sei gar nicht Nutzer der Einheit, sondern irgend so ein ominöses Konstrukt von mathematischen Berechnungen mit der Zahl Pi. Man sieht: die Wege des Herrn sind nicht einheitlich, heute diese, morgen eine andere Strategie. Doch auch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Verzetteln wir uns nicht.

Was nun diesen Schuldner angeht, so ist allerdings dessen Verhalten nicht üblich. Auch für Menschen mit 30 Jahren in dieser Berufsbranche gibt es noch neue Erfahrungen wie diese. Dinge, die man so noch nie erlebt hat. Das Verhalten dieses Schuldners gehört ganz unbestreitbar zu diesen besonderen Ausnahmen. Deshalb findet es diese Website  angemessen  zu berichten, dass es so etwas tatsächlich gibt. Sonst würde es niemand glauben.

Bereits im September 2007 hatte gesichtspunkte.de berichtet, dass es Schuldner (von Wohngeld) gibt, die Ausfrierung riskieren. Teil 01 dieses Fortsetzungsromans auf Raten befasste sich erst einmal damit, dass es derartiges überhaupt gibt. Ein fachlich genau beschriebenes Terrain entstand hier, auch ein ‚Haifischbecken‘?

Weiterlesen

(Teil 2/3) Interview mit einem Stalkingopfer – Wie Mobbing zum Stalking wird und Norderney zum Synonym

Interview

Zitat Versteh, was ich geworden bin
Es war nicht mein Plan
Und die Leute überall
sie seufzen, halten sich für besser als mich.“

(Cranberries, Ode to my family, deutsche Übersetzung)

In Teil 1 des Interviews erzählte uns ein Stalkingopfer ausführlich die Vorgeschichte eines Stalkingfalls. In Teil 2 des Interviews schließt der Interviewer beim Interviewten (Opfer) an die weitere Entwicklung der Geschichte in ebenfalls ausführlicher, nachhakender Weise an. Teil 3 des Interviews wird sich mit den Stalking-Angriffen selbst und den Tätern auseinandersetzen. Es wird empfohlen, zum besseren Gesamtverständnis alle drei Teile zu lesen. Die Interviews wurden geführt am Ort der Handlung: auf der Nordseeinsel Norderney. Wobei Norderney nur als Synonym zu verstehen ist, denn derartiges kann sich ebenfalls auf  jeder südlich von Norderney gelegenen Insel  ereignen. Vergleiche hierzu dies hier.

(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Teil 2 – …vom Mobbing zum Stalking (VÖ: 04.10.09)
Teil 3 – noch nicht (under construction)
(Bislang erschienen)

***

Interview mit einem Unbekannten

Interview mit einem Unbekannten

Frage: Wann fing das Stalking an? Sie sagten eingangs, das wäre im September 2007 gewesen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das noch nicht Stalking, was bislang in Interview-Teil 1 von 3 erzählt wurde?

Antwort: Nein, das ist nicht Stalking. Was bis dahin geschehen war, nannte ich selbst Mobbing. Diese ganzen unglaublichen Vorfälle hatten das erkennbare Ziel, mich und meine Familie aus dem Haus rauszuekeln. Mit ziemlich primitiven Mitteln. Mir kam bei diesem fortgesetzten Terror im eigenen Wohnhaus zugute, dass ich mich im Haifischbecken ‚Wohnen – Mietrecht – Eigentumsrecht‘ gut auskannte. Ich konnte meine berufliche Bildung entgegensetzen. Wir konnten uns wehren. Selbst wenn die Leute über viel mehr Geld verfügten, teure Anwälte beschäftigten und dergleichen. Selbst die teuersten Anwälte waren im Vergleich zu uns Luschen, sie blieben stets zu oberflächlich und verfehlten oft den Kern des Ganzen. Demgegenüber konnten wir durch Detailkenntnis glänzen. Sie hatten ganz einfach kein Herzblut, sahen es als eine Sache, eine Akte, ein Aktenzeichen.

Frage: Sie hatten keinen Anwalt dafür?

Antwort: Doch, doch, schon hier und da. Aber im Wesentlichen brauchte ich keinen. Mein Mobbing-Nachbar  hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünfstellig in Anwaltshonorare investiert. Ich nicht.

Frage: Stellt sich nicht irgendwann einmal die Frage, ob solche Streitereien Sinn machen?

Weiterlesen

Ping Pong: Extensions – Haarverlängerungen, Dateinamen und quälende Prozesse

Ping Pong

Extensions

Extensions

Von künstlichen Verlängerungen ist hier die Rede, von Dateinamen und von quälenden Prozessen.

Als Extensions bezeichnet man künstliche Haarverlängerungen.

Bei den Dateinamen (zumindest im Windows-Bereich) nennt man die drei Buchstaben hinter dem Punkt im Dateinamen „Extension“, oder auf Deutsch Endung. Die Dateiendung gehört zu einer bestimmten Programmanwendung und wenn diese Klasse registriert ist, weiß ein PC, mit welchem Programm er das öffnen kann. Eine interessante Website zur Klärung ist übrigens die hier. Heute schickt uns jemand drei Dateien, die sehen bei uns so aus, als Anlage zu einer Email:

Dateien ohne Extension

Dateien ohne Extension

Weiterlesen

Zitat des Tages: Das Landgericht entscheidet sich zu einem Hinweis an den Schuldner

Rechtliches

Zitat Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 574, Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar ist. Auf etwaige weitere Eingaben in dieser Sache ist daher nur dann eine Nachricht des Beschwerdegerichts zu erwarten, wenn dessen Prüfung ergibt, dass dazu eine prozessuale Notwendigkeit besteht.“

Der Schuldner erheblicher Wohngeldbeträge wendet sich gegen die vermeintliche Rechtswidrigkeit einer andauernden Zwangsverwaltung, die von der betreibenden Gläubigerin (der WEG) fortgesetzt wird, bis die Zwangsversteigerung der Einheit erfolgreich durchgeführt wird. Diese Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zahlung von Gläubigervorschüssen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Einheit, seien grob rechtswidrig. Sogar die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof soll zugelassen werden. Das Landgericht verneint das. Es weist den Schuldner in der gebotenen Klarheit darauf hin, dass in dieser Sache weder ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung steht, noch auf weitere Eingaben Antworten des Gerichts zu erwarten sind. Eine bemerkenswert ausdrücklich formulierte Klarstellung.

Hintergrund

Der Schuldner zahlte lange Jahre kein  Wohngeld und nutzte jeden rechtlich denkbaren Weg aus, Beschlüsse der WEG (im Übrigen rechtsgrundlos) anzufechten. Der WEG sind neben den Wohngeldausfällen beträchtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten entstanden, in fünfstelliger Höhe. Der Wohngeldausfall ist inzwischen sechsstellig. Das Landgericht hat für die vom Schuldner vorgetragenen weiteren Argumente kein Verständnis.

 

 

Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

Weiterlesen

Ein ganz und gar aussichtloses Unterfangen: Ohne Moos nix los! Zahlungsverweigerung total

Milchmädchenrechnung

Milchmädchenrechnung

Einige sagen über ihn, er habe seinen Verstand seit Jahren schon verloren. Er zahlt seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld und ist als Prozesshansel auf allen, rechtlich möglichen Gerichtsfluren der Welt zuhause, um nur ja den Beweis anzutreten, er sei im Recht. Wie viel das ganze schon gekostet hat? Und warum es überhaupt sein kann, dass einer wie er? Nun, das sind Fragen, die mit den Randbereichen rechtstaatlicher Ausfransungen zu tun haben. An angefransten Ecken des deutschen Rechts geht die Welt aufgrund ihrer überaus großen Fairness zugrunde. Auch ein Schuldner darf was sagen. Warum auch nicht? Aber was er mit System sagt und immer wieder, und auch über Jahre, das macht schließlich doch müde! Und es hat eine Art Eigendynamik. Der Schuldner trotzt und streitet wider seine Zahlungsbeitragspflicht, er konzentriert sich immer mehr auf sein rechtsstaatliches Tun, bis sein Tun schließlich zu einem wahnhaften Gerechtigkeitsdenken verbiegt, dass den eigenverantwortlich begangenen Fehlern vergangener Zeiten einfach nichts unrechtes mehr abgewinnen kann. Die anderen sind schuld, die Gläubiger. Sie haben ihn zu Unrecht verklagt auf Zahlung, und das fing schon im Jahre 2000 an. Und seit diesem Zeitpunkt hat der Schuldner sich immer für etwas ganz besonderes gehalten. Doch die Gemeinschaft hat sich das nicht gefallen lassen. Sie hat Gegenmaßnahmen ergriffen. Sie hat die Zwangsversteigerung der beiden Wohneinheiten beantragt und für die Zwischenzeit die Zwangsverwaltung.

Weiterlesen

Die Ladung zum Antritt der Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist da! Haftantritt!

RechtlichesDer Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.

Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.

Weiterlesen

Schuldner ist selbst verantwortlich für den geschmälerten Verkehrswert seiner Wohnung

Diese Sache ist heiss!

Klassisches Eigentor
Klassisches Eigentor

Zwangsvollstreckung ist eine schwierige Königsdisziplin, die vor allem Schuldner oft selbst nicht richtig beherrschen. Zu diesem Eindruck gelangt, wer sich einen Verkehrswertbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg sorgfältig durchliest. Ohne zu sehr in die Einzelheiten einzusteigen. Der Verkehrswert einer 100 m² großen Wohnung in Kreuzberg wurde vom Amtsgericht auf den Wert von 43.200,- EUR festgesetzt. Das klingt erst einmal recht wenig. Finden wir auch.

Die Begründung des Amtsgerichts lässt allerdings erkennen, dass dafür triftige Gründe ausschlaggebend sind, die der Schuldner selbst herbeigeführt haben soll. Gegen die durch den Sachverständigen getroffene Feststellung eines geringen Werts von 43.200,- EUR hatte sich der Schuldner mit zwei Beschwerdeschriften schriftlich eingelassen. Wohl in dem Glauben, er könne das Gericht von einem erheblich höheren Wert überzeugen. Das Gericht wies diese Gründe jedoch zurück. Im Einzelnen:

Der Verkehrswert einer Wohnung sei nicht zu errechnen, sondern könne nur geschätzt werden in freier Anlehnung an verschiedene Verfahrensarten und äußere Umstände, der Vorgang der Einschätzung sei subjektiv und dennoch käme es hier zu gerechtfertigten Abweichungen durch den Gutachter. Auf den ermittelten Verkehrswert ist ein Abschlag von 25% vorgenommen worden. Dieser begründe sich durch „eine unklare Vermietungssituation“ und „fiktiven Kosten für eine Wohnungsinstandsetzung“. Der Schuldner steht unter Zwangsverwaltung. Auch mit dem Zwangsverwalter befindet er sich im Rechtsstreit bezüglich der Zahlung von Mietrückständen und der Räumung der Wohnung. Das Ende dieses Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Der Schuldner selbst ist (noch) Geschäftsführer der Firma Xy GmbH (* Name geändert), gegen die der Rechtsstreit geführt wird. Der Schuldner, bzw. die von ihm selbst vertretene Mieterin ist somit wesentlich mitverantwortlich für die vorliegende, schwierige Mietsituation. Das Amtsgericht wörtlich: „Ein Mieter, der kein Nutzungsentgelt zahlt, gegen den ein unter Umständen langwieriges Räumungsverfahren betrieben werden muss, schmälert nach Auffassung des Gerichts den Wert einer Wohnung als Renditeobjekt.“ 

Weiterlesen