Die Versammlung, die noch kurz vor Weihnachten einzuberufen war, hat gewichtige Gründe:
Die Versammlung soll über zwei (neue) Abrechnungen für die Jahre 1999 (!!) und 2000 (!!) entscheiden. Nach zehn Jahren mit Prozessen gibt es jetzt die siebente Fassung (!!) der Abrechnung(en). So schreibt es einer der Wohnungseigentümer mit rotem Kugelschreiber auf seine Tischvorlage. Die darüber prozessierten, taten es mehrfach und immer wieder. gesichtspunkte.de hat darüber u.a. hier berichtet.
Als einer der Wohnungseigentümer einmal sagte, ihm kämen die Versammlungen seiner WEG zunehmend vor wie Muppet-Shows, hat sich dieser Eindruck im Gehirn der Verwalterin eingebrannt. Dieser Vergleich, er wurde nie vergessen. Heute Abend wieder Muppet-Show?
Als nun die heutige Versammlung eröffnet wird, hat niemand hinsichtlich der Tagesordnung Bedenken. Die (siebente) Fassung von zwei Jahresabrechnungen wird unter TOP 02 richtig zur Abhandlung kommen. Unter TOP 03 erfolgt noch der Abwahlantrag gegen die derzeitige Verwalterin: Abwahl aus wichtigem Grunde. Was dann noch an weiteren Tagesordnungspunkten folgt, ist dagegen Geplänkel.
Sie hat eine schrille, tönende Stimme, das Alter der Stimme ist geschätzt 70plus. So ein bisschen überdreht und fast falsettartig. Sie versteht jetzt, dass jemand das Telefon abgehoben hat. Sie sagt: ‚Ach, ist doch jemand zuhause.‘ Sie stellt sich als Frau Müller-Dornscheid (* Name geändert, Doppelname) vor. Sie fragt auch nicht, mit wem sie spricht.
Nun sagt sie: ‚Sind Sie erkältet? Sie haben eine ganz schreckliche Stimme.‘
Ich verneine höflich, sage, es ginge mir gut, für meine schreckliche Stimme könne ich daher heute nichts. Oft sagen mir Leute, ich hätte eine sehr sympathische, Vertrauen erweckende Telefonstimme. Würde ich so aussehen, wie es meine Stimme am Telefon verspricht, heißa…, doch das ist eine andere Geschichte, die hier eine Rolle spielen kann.
Schon mit einer Immobilie nährt der Makler die Familie. (Herkunft: Bauerregel, Tetsche im Stern, Erscheinungsjahr unbekannt, eigene Erinnerung)
Es ist immer wieder ähnlich. Ein Herr Müller von der Fa. Xy Immobilien (* Name verändert) – weder ihn noch die Firma kennen wir – meldet sich über dieses Kontaktformular.
Der Text der Anfrage lautet wörtlich wie folgt, wobei -wie gesagt- Namen und Adressen abgeändert wurden aus Datenschutzgründen:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind von Herrn Dr. Kesselherz (aus Münster – Anm. d. Red.) mit dem Verkauf seiner Wohnung in der Lohengrinstr. 77, 1.OG rechts beauftragt worden und hätten in diesem Zusammenhang gern einige Informationen, da wir zwei Kaufinteressenten haben, die um diese Informationen baten: 1. Gab es schon eine Versammlung in 2009 mit entsprechendem Protokoll, das Sie uns zur Verfügung stellen könnten? 2. Wann wird das Dach erneuert / repariert? 3. Wer kommt für die Altlasten des insolvent gegangenen Eigentümers auf? 4. Das derzeitige Wohngeld beträgt € 525,00, wann ist mit einer Senkung zu rechnen, da unser letzter Kenntnisstand von der Supernova (vormalige Hausverwalterin, abgewählt – Anm. d. Red.) der ist, dass es eine Sonderumlage gab, die auf das Wohngeld umgelegt wurde und mehr oder weniger für die Dacharbeiten gedacht war. 5. Letztlich bitte ich Sie höflich um die Zusendung eines aktuellen Einzelwirtschaftsplanes.
Allerbesten Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Müller Xy Immobilien“
Wie schön, nun hat die Verwalterin wieder was zu tun.
Fredy Sieg, eigentlich Alfred Gyss, (* 28. September oder 29. September 1878 in Berlin; † 25. oder 26. Februar 1962 in Ost-Berlin) war ein deutscher Schauspieler, Kabarettist, Komiker und volkstümlicher Vortragskünstler.Wie es Tradition bei den Volkssängern war, schrieb er sich seine Vorträge überwiegend selbst. Mehr als hundert Lieder hat er getextet und auch meist selbst vorgetragen. Ab 1924 war er Hauskomiker in Erich Carows „Lachbühne“, der er bis zu deren Zerstörung im Bombenkrieg 1943 treu blieb. Er kam stets im Straßenanzug auf die Bühne, als feiner Herr mit weißen Gamaschen und Stöckchen. Sein Thema war das Leben der kleinen Leute in den Vororten, das er aus eigener Erfahrung kannte. Sieg zeichnete komische Genre- und Typenbilder wie den ,Doofen‘, den ,Angler‘ oder den ,Portier‘. Zu seinen bekanntesten Vorträgen gehören Das Lied von der Krummen Lanke und Hochzeit bei Zickenschulze aus Bernau. Letzteres gilt als eines der turbulentesten Vortragsstücke der Brettlkomik, verbaler Slapstick – beinahe so berühmt wie der Überzieher von Otto Reutter oder Hermann heesta von Claire Waldoff. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Sieg weiter bei Erich Carow in dessen neuem Domizil in Berlin-Gatow auf, ebenso in Hans Joachim Heinrichs‘ Kammerbrettl (1945–1949), wo auch der junge Eberhard Cohrs als Komiker anfing. Und man sah ihn in Großvarietés wie dem Berliner Friedrichstadt-Palast oder dem Steintor in Halle/Saale. Auch im Berliner Rundfunk war er zu hören. (Aus der deutschen Wikipedia Fredy Sieg)
Fredy Sieg ist 1962 gestorben, aber das hier dargebotene Lied ist unsterblich geworden, ähnlich wie andere Berliner Originale dieses Künstlers. Hörenswert.
Vor reichlichen Jahren hatte ich im Berlin-Zehlendorfer Heimatmuseum die Gelegenheit, das Originalmanuskript von Fredy Sieg einzuscannen. Es ist hier als Download verfügbar.
Anruf eines Tischlers. Er und ich, wir kennen uns nicht. Er sagt, er ruft für Herrn Prof. Z. (* Name geändert) aus Berlin-Zehlendorf an.
Hmmmh. Und? Die Sache mit den Außenbrettern. Ich erinnere das. Was kann ich für den Tischler tun? Ich kenne ihn nicht. Herr Prof. Z. ist mit meiner Antwort nicht einverstanden. Sagt dieser Tischler. Ich unterbreche ihn nach einer Weile. ‚Warum rufen sie mich an‘, frage ich noch einmal etwas deutlicher. Ja, er sei nicht zufrieden, der Prof., und er hat als Tischler einiges für ihn gemacht. Die Küche. Noch andere Dinge. Und? Die Außenbretter sind nicht von ihm gemacht worden. Die hat ein anderer Tischler (aus unserer Handwerkerdatenbank) gemacht. Sie sind irgendwie unterschiedlich, sagt der Tischler. Ich kläre ihn auf. ‚Rufen sie mich bitte nicht mehr an‘, sage ich, ‚lassen wir es dabei, wie es ist. Herr Prof. Z. kann mich gern anrufen, mir was sagen. Sie aber nicht. Ich kenne sie nicht. Ich kann nicht mit ihnen vertrauliche Dinge verhandeln, ohne sie zu kennen.‘
Nun wird er ganz kiebig. ‚Dann muss die Sache eben anders laufen, über Anwalt.‘ Häh? Tischler, bleib bei deinen Leisten. Und ruf bitte nicht mehr an. Danke dafür. Muss man unsere Einstellung dazu erklären? Ich finde nicht.
Als eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. …dem als Naturprodukt weitgehend geruchslosen Erdgas aus Sicherheitsgründen laufend ein Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben. Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und durchschnittlicher Kondition unverbrannt ausströmendes Gas durch den typischen Geruch wahrnehmen.“ (Quelle: DVGW-TFGI 2008 – G600, Seite 185 ff.)
Eine Wohnungseigentümerin aus Berlin-Zehlendorf herrscht auf der Straße einen weiteren Miteigentümer unfreundlich an. Sie sagt einfach so: ‚Der Heizungsraum ist immer noch abgeschlossen. Ich hole eine Einstweilige Verfügung beim Gericht ein.‘ Die Frage ist, was soll’s? Eine Einstweilige Verfügung? Entspricht es eigentlich ordnungsgemäßer Verwaltung, den Heizungsraum einer Wohnanlage gegen den jederzeitigen Zutritt durch Wohnungseigentümer (insbesondere aber: durch Unbefugte) abzuschließen? Die Tür, um die es geht, ist verschlossen, weil eine Gasfeuerstätte dahinter ist. Ergebnis der Recherche: Eine derartige Tür muss sogar abgeschlossen sein. Allerdings gibt es in der aktuellen Gesetzesflut in Deutschland (aber auch im Europäischen Rechtsraum) sich teils widersprechende Gesichtspunkte in dieser Frage: nennen wir das Ying und Yang, für und wider, plus, minus. Dieses zeitigt die Erkenntnis, dass auch die eventuellen Kläger eines Einstweiligen-Rechtsschutz-Verfahrens vor allem eins haben müssen: Vernunft.
Schornsteinfeger-Website mit Usability
gesichtspunkte.de hat sich da mal näher umgeschaut. Sozusagen als kostenloser Servicehinweis und zur Eindämmung unsinniger Klagereien. Festzuhalten ist, dass ein Heizungsraum sich als solches über eine Begriffsverwendung juristisch erschließt. Damit muss also nicht zwangsläufig der technisch-rechtliche Begriff des Heizungsraums (der erst aber einer gewissen Größe der beheimateten Anlage angenommen wird) gemeint sein. Die Spielwiese, auf der wir forschen, heißt Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter, Zugangsrechte.
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Der Heizungsraum ist im Zweifel zwingendes Gemeinschaftseigentum. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 06.03.2006 (AZ: 2 W 13/06) u.a. entschieden, dass Räumlichkeiten und Flächen, die einem einzigen Zugang zu einem in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Heizungsraum bilden, nicht Gegenstand des Sondereigentums sein können. Ein jederzeitiges Betreten durch Eigentümer muss hier auch nicht gewährleistet sein.
Schon viel wurde -auch auf dieser Website- über den Anwaltsberuf geschrieben.
Es ist ein Rechtsstreit angelegt in Berlin-Steglitz-Zehlendorf (Doppelbezirk), wo genau, unwichtig. Vor dem Landgericht streiten die Parteien in zweiter Instanz über irgendetwas, das ein Grundstück zur Straße hin einfriedet. Es geht um einen Zaun. Der Familienvater ist in dem Rechtsstreit Antragsgegner. Er hat seinen Sohn bevollmächtigt, für ihn die Schriftsätze einzureichen. Dieser Sohn, so sagt der Rechtsanwalt der Antragsteller aus Berlin-Wilmersdorf, ‚hält noch immer die Fäden in der Hand‘ bezüglich verschiedener Sondereigentume. Der Sohn war auch teilender Eigentümer. Ein geharnischter Vorwurf?
Der Familienvater sei nur ‚formal‚ Eigentümer. Und? Ist er nun Eigentümer oder nicht? Ist es ihm verboten, seinen Sohn zu bitten, Schriftsätze nach (altem) WEG-Recht an das Gericht einzureichen? Woher kommt der ‚Vorwurf‘? Was ist der Sinn eines derartigen Vorwurfs?
Dieser Sohn hat die Zaunanlage errichtet, behauptet der Rechtsanwalt. Auch das stimmt nicht und ist bereits anders vorgetragen worden. Der Kern dieses Verfahrens liegt allerdings auch nicht in der Frage, wer einen Zaun errichtet hat. Es geht um den Abriss eines Zauns, gleich wer ihn da hingestellt hat. Es geht dem Rechtsanwalt um ein ganz bestimmtes Feindbild, um die Zuweisung eines Schwarzen Peters, um die Benennung eines insgesamt Hauptschuldigen. Wegen dessen verwerflichen Gesamttreibens nun ein Prozess geführt werden muss. Er betreibt die Umkehrung des Schuldprinzips. Der Täter (Mandant) wähnt sich als Opfer (eines Zaunbaus) und bezeichnet die Gegenseite als Täter (Zaunerrichter) im Gesamtrahmen eines äußerst verwerflichen Handelns.
Schreibt ein Verwaltungsbeirat, er wünsche nun ‚getreu Cato, dem Älteren‘ den Verwaltervertrag (endlich) abzuschließen. Die Wohnanlage in Berlin-Dahlem soll vertragsgerecht gestellt werden. Da hat er recht. Dass das so und nicht anders ist, dazu musste erst einmal recherchiert werden. Diese Sache -dieser Verwaltervertrag- lag anfänglich herum, erst aus diesen und jenen Gründen, die Übernahmehandlungen ggü. der Vorverwaltung waren viel wichtiger. Auch steckte eine gewisse Absicht dahinter: Erst einmal die Zusammenarbeit nachweislich gut anlaufen zu lassen, und dann ein bisschen abzuwarten, ob sich die Zusammenarbeit gut entwickelt. Sie entwickelte sich gut. Nun ist es Zeit, über eigene Schatten zu springen.
Es gibt Verwalter, die arbeiten ohne (schriftlichen) Verwaltervertrag als Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Das büro gotthal gehört nicht zu dieser „freiheitsliebenden Kategorie“ eines unförmlichen Miteinanders. Schon die Berufsbezeichnung Verwaltung assoziiert eine ordnende Form. Richtig ist nach Auffassung der auf Wohnungseigentum spezialisierten Fachverwaltung, dass insbesondere Wohnungseigentümer sehr gut beraten sind, in Schriftform Rechte und Pflichten miteinander festzulegen. Die schriftlich Agierenden wiederum besorgen sich entweder Vordrucke aus dem Papierwarengeschäft (WEG-Verwaltervertrag, Soundso-Verlagsvordruck Nr. 0815) oder – und das finden wir besser – es gibt einen eigens entwickelten (und mit den Jahren beträchtlich fortgeschriebenen) Muster-Verwaltervertrag. Eine ganz eigene Strickart, state of the art. Wer in dem Geschäft Ahnung hat, kann solche eigenen gelebten und entwickelten Vordrucke vorweisen, die sich überwiegend kundenfreundlich lesen. Von wegen Ausgewogenheit.
Die meisten Leute wollen streiten.“ (Volker Semler, Rechtsanwalt, Mediator)
Volker Semler aus Berlin-Zehlendorf ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich u.a. mit außergerichtlichem Konfliktmanagement professionell. Er ist Partner in dieser Sozietät.
Er hat einen seiner verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Beruf des Mediators gelegt. In diesem (etwas neueren) Tätigkeitsbereich sind Menschen unterwegs, die sich mit dem Lösen unüberwindlicher Konflikte zwischen Menschen befassen. Problemlösungen finden. ‚Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg‘, so könnte der berufliche Ehrenkodex eines solchen Mediators lauten. Volker Semler erklärt das Entstehen von (zu weitgehenden) Konflikten so:
Konflikte treten auf, wenn die Bedürfnisse eines Menschen oder einer Gruppe nicht in dem Maße erfüllt werden, wie es nach der jeweiligen Vorstellung sein sollte. In Konfliktsituationen sind die Betroffenen der Auffassung, sie hätten aus diesem oder jenem Grund einen Anspruch und ein Recht darauf, von anderen Personen/Parteien etwas zu verlangen bzw. zu verweigern. Wenn die andere Partei entgegengesetzter Auffassung ist, besteht bei beiden Beteiligten eine Abweichung zwischen der subjektiven Vorstellung, wie ihre jeweilige Realität beschaffen sein sollte und wie sie tatsächlich ist.“ (Quelle: Homepage Semler, hier)
Aus einer Email an verschiedene Wohnungseigentümer:
Anbei Rechnungsvorgang, bereits durch Architekt geprüft an sechs weitere Augen mit der Bitte um weitere Freigabe durch vier Augen….Danke. Frau Xy nimmt die Freigabe entgegen und weist dann den Rechnungsbetrag an.“
So oder so ähnlich laufen eine Vielzahl von Vorgängen in einer Art fast automatischem workflow. Ein Architekt hat die Handwerkerrechnung geprüft. Er gibt sie in einer Weise frei, die Prüfvermerke enthält. Die dann übersendete Handwerkerrechnung (mit Prüfvermerk) gibt der Verwalter -sicherheitshalber- noch einmal an „dazu berufene Wohnungseigentümer“ (der Anlage in Zehlendorf) weiter. Denn mehrere Augen sehen mehr als nur zwei, die sich anschicken, Rechnungen zu bezahlen. Sicherheit durch Transparenz.
Diese Rechnung wird angewiesen aus innerlicher Akzeptanz, aus der Mitkenntnis (mehrerer) relevanter Miteigentümer und mit einem guten Gefühl, dass sie nun bezahlt wurde. Am Ende dürfte da auch ein Handwerker sein, der mit seiner Kundin und ihrer guten und gewissenhaft anmutenden Zahlungsmoral positiv angesehen wird. Alle sind zufrieden. Nichts lief versehentlich, nichts geschah ohne Mitwissen relevanter, freiwilliger Teamworker. Ein ganz anderes Beispiel.