In der Kundenbeziehung eines WEG-Verwalters gilt das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Aus einer Email an verschiedene Wohnungseigentümer:

ZitatAnbei Rechnungsvorgang, bereits durch Architekt geprüft an sechs weitere Augen mit der Bitte um weitere Freigabe durch vier Augen….Danke. Frau Xy nimmt die Freigabe entgegen und weist dann den Rechnungsbetrag an.“

So oder so ähnlich laufen eine Vielzahl von Vorgängen in einer Art fast automatischem workflow.  Ein Architekt hat die Handwerkerrechnung geprüft. Er gibt sie in einer Weise frei, die Prüfvermerke enthält. Die dann übersendete Handwerkerrechnung (mit Prüfvermerk) gibt der Verwalter -sicherheitshalber- noch einmal an „dazu berufene Wohnungseigentümer“ (der Anlage in Zehlendorf) weiter. Denn mehrere Augen sehen mehr als nur zwei, die sich anschicken, Rechnungen zu bezahlen. Sicherheit durch Transparenz.

Diese Rechnung wird angewiesen aus innerlicher Akzeptanz, aus der Mitkenntnis (mehrerer) relevanter Miteigentümer und mit einem guten Gefühl, dass sie nun bezahlt wurde. Am Ende dürfte da auch ein Handwerker sein, der mit seiner Kundin und ihrer guten und gewissenhaft anmutenden Zahlungsmoral positiv angesehen wird. Alle sind zufrieden. Nichts lief versehentlich, nichts geschah ohne Mitwissen relevanter, freiwilliger Teamworker.  Ein ganz anderes Beispiel.

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Berlin hat gute Erfahrungen: Die Zuständigkeit der Abteilung 21 – doch Opfer melden Kritik an

Positionen

Screenshot parlamentsferien.de

Screenshot parlamentsferien.de

Zitat Die Verfahren werden in der Abteilung 21 der Amtsanwaltschaft geführt. Diese Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine besonders effektive und nachhaltige Verfolgung jener Verstöße. Die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Abteilung der Amtsanwaltschaft Berlin, dem Familiengericht und der Polizei gestaltet sich gut.“ (Quelle: Drucksache 6/12 132, Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), Antwort vom 05 Juni 2008, Justizsenatorin von der Aue, vollständiger Wortlaut der Anfrage hier)

Sven Kohlmeier (SPD) wollte vom Senat wissen, welche Erfahrungen das Land Berlin mit dem (2002 eingeführten) Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gemacht hat? Die seit 2002 bis 2007 geführten Verfahren gibt der Senat wie folgt an (auf Bild klicken) Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007  (Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

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(Teil 2/3) Interview mit einem Stalkingopfer – Wie Mobbing zum Stalking wird und Norderney zum Synonym

Interview

Zitat Versteh, was ich geworden bin
Es war nicht mein Plan
Und die Leute überall
sie seufzen, halten sich für besser als mich.“

(Cranberries, Ode to my family, deutsche Übersetzung)

In Teil 1 des Interviews erzählte uns ein Stalkingopfer ausführlich die Vorgeschichte eines Stalkingfalls. In Teil 2 des Interviews schließt der Interviewer beim Interviewten (Opfer) an die weitere Entwicklung der Geschichte in ebenfalls ausführlicher, nachhakender Weise an. Teil 3 des Interviews wird sich mit den Stalking-Angriffen selbst und den Tätern auseinandersetzen. Es wird empfohlen, zum besseren Gesamtverständnis alle drei Teile zu lesen. Die Interviews wurden geführt am Ort der Handlung: auf der Nordseeinsel Norderney. Wobei Norderney nur als Synonym zu verstehen ist, denn derartiges kann sich ebenfalls auf  jeder südlich von Norderney gelegenen Insel  ereignen. Vergleiche hierzu dies hier.

(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Teil 2 – …vom Mobbing zum Stalking (VÖ: 04.10.09)
Teil 3 – noch nicht (under construction)
(Bislang erschienen)

***

Interview mit einem Unbekannten

Interview mit einem Unbekannten

Frage: Wann fing das Stalking an? Sie sagten eingangs, das wäre im September 2007 gewesen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das noch nicht Stalking, was bislang in Interview-Teil 1 von 3 erzählt wurde?

Antwort: Nein, das ist nicht Stalking. Was bis dahin geschehen war, nannte ich selbst Mobbing. Diese ganzen unglaublichen Vorfälle hatten das erkennbare Ziel, mich und meine Familie aus dem Haus rauszuekeln. Mit ziemlich primitiven Mitteln. Mir kam bei diesem fortgesetzten Terror im eigenen Wohnhaus zugute, dass ich mich im Haifischbecken ‚Wohnen – Mietrecht – Eigentumsrecht‘ gut auskannte. Ich konnte meine berufliche Bildung entgegensetzen. Wir konnten uns wehren. Selbst wenn die Leute über viel mehr Geld verfügten, teure Anwälte beschäftigten und dergleichen. Selbst die teuersten Anwälte waren im Vergleich zu uns Luschen, sie blieben stets zu oberflächlich und verfehlten oft den Kern des Ganzen. Demgegenüber konnten wir durch Detailkenntnis glänzen. Sie hatten ganz einfach kein Herzblut, sahen es als eine Sache, eine Akte, ein Aktenzeichen.

Frage: Sie hatten keinen Anwalt dafür?

Antwort: Doch, doch, schon hier und da. Aber im Wesentlichen brauchte ich keinen. Mein Mobbing-Nachbar  hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünfstellig in Anwaltshonorare investiert. Ich nicht.

Frage: Stellt sich nicht irgendwann einmal die Frage, ob solche Streitereien Sinn machen?

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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten…

icon_linktipp

Folkert Janke, Rechtsanwalt (Quelle: Homepage rae-juk.de)

Folkert Janke, Yvonne Kloth-Janke (Quelle: Homepage rae-juk.de)

… sagte Karl Kraus, und hier erwähnten wir es schon, wenn auch aus Anlass einer Betrachtung des Wortes Verve (Kurt Tucholsky). Es wird gestritten. Sie streiten wir die Bürstenbinder. Das nervt. Weil es vom Wesenskern der zu klärenden Angelegenheit ablenkt. Es ist kontraproduktiv.

Das haben offenbar ein paar Berliner Rechtsanwälte entdeckt und einen Ratgeber veröffentlicht, in dem es auch um Stilsicherheit im Streit geht. Das finden wir sehr gut. Und geben daher einen Linktipp aus.

Unter der Überschrift ‚Streiten Sie höflich und respektvoll‘ verlangen daher die Rechtsanwälte Janke & Kloth folgendes von ihrer Mandantschaft, und es liest sich gut:

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

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gesichtspunkte.de vergibt neue Creative Commons Lizenz für Stalking-Schilder

Stop Stalking Schild (Beachte Creative Commons)

Stop Stalking Schild (Beachte Creative Commons)

Zitat Lügen haben kurze Beine.“ (Volksmund)

Die Redaktion von gesichtspunkte.de hat in diesen Tagen wieder viel zu tun. Es sind Zeiten hochproduktiven Schaffens, schöpferischen Schöngeists und voller Neuerungen. Als ein weiteres konkretes Arbeitsergebnis einer einzelfallbezogenen Rundumarbeit legt die Redaktion heute folgende Arbeit als beta release 1.0 vor, unter heutigem Datum nach den Vorgaben der Creative Commons lizensiert. Damit ist die Arbeit urheberrechtlich geschützt und sie darf  von anderen erst nach Genehmigung durch uns verwendet werden. Die Lizenz ist nachstehend abgebildet und im Interesse der Vermeidung von handfesten rechtlichen Nachteilen unbedingt gewissenhaft zu beachten.

Da der Entwurf selbsterklärend ist, muss viel erläuternder Begleittext nicht hinzugefügt werden. Er war erforderlich, da er konkret benötigt wird.

Creative Commons License
Dieses Werk bzw. dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

Weiterführender Link

Beiträge Thema Stalking

Beiträge mit Creative Commons Lizenz

Der BGH entscheidet: Miete ist auch dann zu zahlen, wenn öffentlich-rechtliche Bauvorschriften die Wohnnutzung nicht zulassen

Bundesadler

Bundesadler

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009, Az VIII ZR 275/08:

ZitatMieter müssen für Teile der Wohnung, die laut Vertrag vermietet sind, auch dann Miete zahlen, wenn diese nach öffentlich- rechtlichen Bauvorschriften gar nicht für die Wohnnutzung zugelassen sind.“

Zwei vorherige Rechtszüge:
AG München – Urteil vom 12. März 2008 – 414 C 28869/07
LG München I – Urteil vom 8. Oktober 2008 – 14 S 5934/08

Im Mietvertrag war eine Wohnfläche von 129,40 m²  angegeben. Zu der angemieteten Wohnung gehörten unter anderem Räume im Dachgeschoss. Die Mieter waren der Meinung, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich- rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwenden Wohnflächenverordnung bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Die Wohnfläche betrage danach tatsächlich nur 108,60 qm. Daher verlangten die Mieter für die Jahre 2004 bis 2007 die Rückzahlung der wegen der geringeren Wohnfläche zu viel bezahlten Miete in Höhe von 3.537,96 €.

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Bundesgerichtshof V ZR 158/07 vom 11. April 2008 bejaht Anspruch auf Anbringung Wärmedämmung

Rechtliches

Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.

Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.

Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.

Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.

Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.

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Innovativ: Viagra in allen denkbaren Farben und Formen – denn „Weihnachten ist Potenzzeit“

SPAM

Viagrafreie Zone Verbotsschild

Viagrafreie Zone Verbotsschild

Kaum konzentrieren kann sich der moderne Hausverwalter-MenschMann. Denn auf komischen Wegen kommen immer wieder neue Angebote, sich mit anderen als den eigentlichen Kernaufgaben zu befassen. Irgendwo haben wir mal gehört, dass die Superpille Viagra nicht gesund sei, und insbesondere nicht, wenn man sie in Unmengen nascht. Gut, nun haben wir eigentlich ständig neue Angebote dieser Art, die niedlichen Dinger zu erwerben. Lutschen, zerkauen oder schlicht runterschlucken?

Und da der Mensch Mann bekanntlich schwer „nein“ sagen kann, mussten wir täglich gleich mehrere Schachteln davon erwerben, zwanghaft. Jedem individuellen Angebot folgend. So viel, wie angeboten wurde zu bestellen, konnten wir indessen nicht tagtäglich verspeisen.  Deshalb entschloss sich gesichtspunkte.de, diese Website zur Viagra-freien Zone zu erklären. Noch dieses eine Mal soll dieser verlockende Hinweis hier abgedruckt werden, entlarvend. Zugleich soll ein Hyperlink scharfgeschaltet werden. Denn,  so die bestechende Idee:  Wenn man Viagra per Hyperlink umleitet in die unendlichen Weiten der Internet-Galaxie, dann werden vermutlich Jahrzehnte vergehen, bis geschickte, neue Spyder den Weg zurück, von Link zu Link, klink, zu uns finden. Und wir haben endlich Ruhe. Ganz schön gewitzt, oder?

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Sachen gips, die gips ja gar nicht: Die Verwalterin als Geburtshelfer des Grundbuchamts

Rechtliches

Leitsatz der Berichterstattung

Sachen gips, die gips ja gar nicht. (Alte, eigene Redensart)

Verursacher & Vorlageberechtigter

Amtsgericht Lichtenberg als Verwalter des Wohnungsgrundbuch-Bezirks in Berlin-Neukölln

Festgestellte Hindernisse

– Das Geburtsdatum der Wohnungseigentümerin Monika Furtwängler (* Name geändert) weicht ab. Während das hinterlegte Versammlungsprotokoll der Verwalterbestellung zur niedrigsten Blattnummer die Unterschriftenbeglaubigung für Monika Furtwängler (*), geborene Schniederpelz (*), geboren am 13.07.1956 enthält, ist in der WEG-Serie (der weiteren, fortlaufend nummerierten Wohnungsgrundbuchblätter zur Blatt Nummer 9897 (* Blattnummer geändert) allerdings nur eine Monika Paravent (* Name geändert), geborene Schniederpelz (siehe oben), geboren am 13.07.1958 grundbuchlich eingetragen.

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Zitat des Tages: Rabulistisch ist die Auffassung des Beklagten! Rabulistisch? – Klärungsbedarf

Zitat Etwas rabulistisch ist aber die Auffassung des Beklagten, dass für die bereits abgeschlossenen Jahre 2003 bis 2007 nur noch Abrechnung verlangt werden könne, nicht aber Rechnungslegung, der Beklagte aber gleichzeitig sich dem entziehen will, dass er sagt, er sei ja niemals Verwalter gewesen.“

Ohne zu sehr in den Fall einzusteigen, der nicht  den Berichterstatter persönlich betrifft, streiten zwei Parteien (Vorverwalter und Miteigentümer) um die Frage, ob und ggf. welche Abrechnungen vom Vorverwalter vorzulegen sind, der seit Mitte letzten Jahres rechtskräftig nicht mehr Verwalter ist. Und zwar auf Betreiben des Klägers und Miteigentümers. Denn ein Beschluss aus dem Jahre 2003 wurde nach (immerhin) fünf Jahren aufgehoben, womit der ehemalige Verwalter seinerzeit zum Verwalter bestellt worden war. Die Wohnungseigentümer hatten es während fünf Jahren nicht vermocht, die Verwalterfrage einvernehmlich zu regeln, denn von vornherein war diese Bestellung 2003 nur eine solche gewesen, die provisorischen, vorübergehenden Charakter hatte. Bereits 2003 wurden die Eigentümer der Anlage dringend im Protokoll gebeten, alternierende Verwalter vorzuschlagen. Nicht einmal eine provisorische Wiederbeauftragung des durch Landgerichtsbeschluss rechtskräftigen Nicht-mehr-Verwalters gelang den Klägern. Erst im Mai 2009 schickten sie diesem nach mehrfachem erfolglosen Drängen und Bitten eine unwirksam gemachte Verwaltervollmacht zu, die bis zum 31.12.2008 befristet war. Diese merkwürdigen Umstände spielen nun eine Rolle in dem anhängigen Gerichtsstreit. Aktenzeichen und Gerichtsbezirk sind für die Berichterstattung hier ohne jede Bedeutung.

Was aber ist eine „rabulistische Auffassung des Beklagten“ (des Vorverwalters)? Diese Frage wiederum interessierte gesichtspunkte.de aus reiner Neugier. Mangels eigener Bildung in diesem Punkt. Wir suchen herum und vermuten zunächst, es handele sich um Rabulismus. Schließlich werden wir zum Stichwort Rabulistik wenigstens in ähnlicher Weise fündig. Bei Wikipedia heißt es dazu:

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