Das mit dem neuen Anwalt hatte sich gut angelassen. Eine Alternative zu bewährter Zusammenarbeit. Und jetzt?
Der Anwalt schreibt, ich sei stillos.
Ich habe eine Gebührenrechnung seinerseits beanstandet. Gleich als sie kam, beanstandete ich die Höhe und den Umstand, dass wir nun namens der von uns vertretenen Wohnungseigentümer eine solch hohe Rechnung zu bezahlen hätten, einerseits. Und andererseits: Der Anwaltsauftrag lautete ja gerade, die Gegenseite dazu zu zwingen, ihren Giebel auf einem Weddinger Altbau-Nachbargrundstück instand zusetzen, damit unser neugemachter Lichthof (ein Grillplatz) nutzbar ist, ohne dass Putzbrocken auf die Grill- und Sonnenfreunde herabregnen.
In einer Friedenauer Seitenstraße wohnt eine Frau, die Schwierigkeiten mit ihren Wohngeldzahlungen hat. Das eröffnet der Hausverwaltung Tür & Tor und macht rechtsanwaltliche Bearbeitung erforderlich. Forderungsmanagement.
Es geht um das Beitreiben der offenen Wohngelder. Inzwischen sind fünf (!) Verfahrensakten entstanden. Fein säuberlich war die Sache angedacht.
Was ist eigentlich das Problem, wenn man solche „Kunden“ hat? – Die Forderungen wachsen kontinuierlich an und die Verwaltung hätte gern Kontrolle darüber, in welcher Höhe (genau) „aus genau welchem Grund“ Forderungen bereits „ausgelagert“ wurden zu einem könnerischen Rechtsanwalt. Sagen wir: „Die Kundin hat 5.300,- EUR Schulden bei der WEG und welcher Betrag davon wurde wann bereits geltend gemacht mit rechtsanwaltlicher Forderungseinziehung? – So in etwa lautet die Grundfrage dieses Artikels. Antwort darauf nicht.
Der Erwerber ist Mitarbeiter einer Autovermietung und reist quer durch die Republik. Sein Notar schreibt am 18.02.14 an uns, Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit überreiche ich anliegend eine auszugsweise beglaubigte Fotokopie des o.g. Kaufvertrages zur Kenntnisnahme und zum Verbleib. Ich bin mit dem Vollzug des Vertrages beauftragter Notar.
So weit, so gut. Und doch kommen wir ins Grübeln. Es mag „zu spitzfindig“ gedacht sein. Man kann einen Notar nicht beauftragen, einen Vertrag zu vollziehen. Dafür sind die Parteien zuständig. Sie leben ihn. Der Vertragsnotar soll auch nicht schreiben: „Ich bin der Vollzugshelfer des Vertrages.“ Richtiger wäre das. Denn ob der Vertrag vollzogen wird, hängt nicht vom austauschbaren Notar ab, sondern von nicht austauschbaren Vertragsparteien. Okay, das führt jetzt nicht weiter. Aber es sticht heraus als Gedanke. Ob solche „selbstherrlichen“ Textbausteine einfache Lebenssachverhalte zutreffend widerspiegeln können? Ich lass die Frage heute offen. Man kann alles in Frage stellen, ganz rabulistisch. Wozu?
Erfreulich: die Astern stehen in voller Blüte und sehen gar nicht mal so schlecht aus.
Weniger erfreulich: iTunes und das dazugehörige iPhone von Apple, das ist keine Blüte, sondern eher ein Früchtchen, bzw. ne Marke. Die ganze Firmenpolitik von Apple nervt und reglementiert deren User. Wer sich einige Zeit schon mit open source und anderen Systemlösungen befasst ist, ist eher verärgert über die äußerst strenge „proprietäre“ Handhabung von Daten auf Apple-Geräten. So schön die Geräte auch sein mögen, lassen sich Mobiltelefone dieses Herstellers bedauerlicherweise nicht einmal sinnvoll synchronisieren. Was aus dem Windows-Bereich als „drag & drop“ überraschend einfach bekannt ist, Pustekuchen, wenn es um Apple-Endgeräte geht. Die Frage ist, ob man sich das gefallen lassen muss? Muss man eben nicht. Gerätewechsel stehen an, zu prüfen ist Google Android.
Die Redaktion bittet um Verständnis: Wegen des in Deutschland üblichen Presse- und Redaktionsgeheimnisses und der in Berlin sehr ausgeprägten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht wurde beratungs- bzw. vereinbarungsgemäß davon abgesehen, den Namen der Kanzlei vollständig „auszuziffern“. Auch vom Schlagschatten des Fotografen her sollte nicht auf die Person des „elder attorneys at law“ geschlossen werden, dessen Namen stiftende Aktiv- und Passivrubrifizierung oft zum selben führt: zum Verlust der eigenen Prozessposition im Wohnungseigentumsrecht! Vorausgesetzt man stand auf der Gegenseite!
…aufgenommen von einem Fachidioten für Wohnungseigentum (die Redaktion) bei einem Fach….bzw. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei soll in Berlin-Schöneberg an der Hauptstr. sitzen, nicht ganz direkt, aber doch so ein bisschen. Und ihre fachlich-materiell rechtliche Hinwendung zum Wohnungseigentümlichen soll in Berlin bekannt und überwiegend auch geschätzt werden: mit Ausnahme der Gegner sind wohl alle gut auf die Kanzlei zu sprechen, die von ihr vertreten werden. Die einen sehen es sportlich, die anderen eher musikalisch!
Bedeutet Musik aus den Seventies zu hören, einen schlechten Musikgeschmack? #Sinnfragen
Allerdings: Der Aushangschreiber hat keine Ahnung und outet sich als drömeliger Schlecht-Geschmäckler. Denn in Berlin ist längst unumstritten und stets ausgebucht, wenn die einzige funktionierende Disko-Lokomotive Disco Inferno Berlin im Quasimodo aufspielt. Dem Empfänger dieser unwillkommenen Nachricht können wir daher echte Lebenshilfe anbieten. Bitte diesen Link aufsuchen (gilt nur im September 2010), Karten besorgen für den 03. oder 04. September 2010 und die alte Bauernregel beherzigen: Buchen sollst du suchen! In diesem Falle Karten für zwei der besten Unterhaltungskonzerte im Monat September 2010 im Quasimodo. Zur Einstimmung auf den Diskoseptember auf Seite 2 der korrekte Kulturquerverweis via Youtube. Hoher Funfaktor!
Der Alltag hat uns wieder ein. Die Hausverwaltung bearbeitet ganz normale Sachen. Wie jeden Tag. Die Schulferien sind zu Ende. Viele sind wieder da.
Der Datenschutz
Auch Frau Dr. Zander (* Name geändert), die mit uns in keinerlei Beziehung steht. Sie ist Ärztin für Radiologie in Berlin. Heute erreicht uns der CT-Befund (Computertomographie) für Ilse Hochmayer, geboren am 17.12.1941. Sie hat eine „unklare Genese“, normal dimensionierte Herzhöhlen, aber keine größeren myokardialen Narben, die man abgrenzen könne. Sie sei ein „ausgeglichener Versorgungstyp“.
Wir fühlen uns als Hausverwaltung ein, so gut wir können. Nicht alles verstehen wir gleich richtig. Inzwischen ist sogar uns klar geworden, dass dieses Telefax ein Irrläufer an unsere Hausverwaltung ist, der unsere Kernkompetenzen, nicht die Kernspin-Tomographie („des Grauens“) bei weitem übersteigt. Und auch das Maß dessen, das uns etwas anginge. Der Datenschutz der Patientin ist verletzt. Ein Refax mit diesem Hinweis hat die Klinik nun, die solche Befunde per Fax absetzt, eine geläufige Praxis, haben wir schon häufiger gehabt.
…., da lebte ein türkischer Wohnungseigentümer in beengten Wohnverhältnissen. Ja, liebe Kinder, er hatte die Wohnung, die er demnächst beziehen wollte, auf einer Zwangsversteigerung erworben. Und dann war er bei der alten Frau, die in seiner neuen Wohnung wohnte, unangemeldet aufgetaucht und forderte unter Zuhilfenahme seiner ganzen, vielköpfigen Familie an der Wohnungstür in dem alten Berliner Bezirk Schöneberg, dass die alte Mieterin nun jetzt erst einmal ausziehen müsse. Die alte Frau war schon über 80 und ihr Gang war müde vom vielen Leben und einem gerüttelt Maß an lebenslanger Arbeit. Und auch wenn sie krumm und schlurfend ging, eine Hexe war sie nicht! Wenn sie auch rauchte….
“Nach dem gelungenen Gig sitzt man ja meist noch ein wenig beisammen, feiert den eigenen Erfolg, fachsimpelt über Equipment und Musik und irgendwann kommt immer jemand mit der typischen Story daher: „Weißt du noch, damals bei der Show von diesem Gitarristen? Mensch war das peinlich, ich an seiner Stelle wäre im Bühnenboden versunken …“.” (Auszug aus dem Artikel: Die 11 Gebote gegen Fettnäpfchen on stage.“ (Sound-Check 06/08, download am Ende des Artikels)
Es ist Nachmittag in Berlin-Zehlendorf. Die Dipl.-Psychologin Kristin Blau (* Name geändert) erscheint bei ihrer italienischen Freundin Nicoletta della Caliente (* Name geändert) zum vorgezogenen Fünf-Uhr-Tee. Kristin Blau ist mit Roscher Blau (* Name geändert) verheiratet, der als Rechtsanwalt auf einer Website kundtut, dass er Kisuaeli spricht, afrikanischeMundart eben diese afrikanische Sprache. Kein leichtes Unterfangen, dennoch: Kristin Blau und Nicoletta della Caliente parlieren über dies und das und als es an der Haustür schellt, fügt sich etwas zusammen, was wir unter funktionierender Nachbarschaft verbuchen könnten.
Kristin Blaumöchte soll gelegentlich eines Familienfestes, dessen Details hier unwichtig sind, etwas gesanglich vortragen. Das ist einer der „Sinns“, weswegen sie sich mit der italienischen Nachbarin trifft. Es geht darum, Realbooks als Datei hin- und her zu schnipsen via Datenträgeraustausch. Das sind diese Bücher, die Jazzmusiker möglichst immer vollständig besitzen, um eins der unzähligen Jazzstandards parat zu haben, die man spielen kann, bzw. spielen sollte, wenn man darum gebeten wird, und ganz gleich, aus welchem Grund.
„Es wird Nacht, Senhorita, und ich hab kein Quartier, lass mich rein in dein Bettchen, ich will gar nichts von dir…“ (Otto Waalkes, Prophet, 1973, zur BGH-Entscheidung über die Vermietung von Ferienwohnungen in Eigentumswohnanlagen)
Unbestätigten Gerüchten zufolge wird das Berufsleben von Verwaltern nicht einfacher, die sich in diesen „schweren Zeiten“ mit der Verwaltung von Wohnungseigentümern befassen. Jammer, jammer. Das sagen alle. Aber das ist auch richtig, gefühlt. Denn wir haben eine andere Zeit, in der vieles weg geht von der Idee eines Friedrich Merz (CDU), künftig alles „auf Bierdeckeln“ zu erledigen. Gut, werden jetzt viele sagen, der Friedrich Merz, der spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr. Die Frage aller Fragen aber ist: Muss das denn sein?
Richtig, das Leben wird komplizierter. Und während die Verwalter Deutschlands zumindest, was Wohnungseigentum betrifft, die „unerträgliche Leichtigkeit ihres Seins“ noch feste feierten, hatten diejenigen mit einem Miethausverwaltungsschwerpunkt schon länger etliche, fette und glibschige Kröten zu schlucken. Verbraucherschutz, so könnte man das Ansinnen der Richter vor Deutschlands Rechtsprechungsportalen umschreiben. Wer aber schützt Deutschlands Wohnungseigentümer (Verbraucher) von „verkomplifizierenden Richtern“?