765/2010: Meckerecke: Himmiherrgottsakramentscheissglumpfvarregs, du orangener Strassenköter!

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Das Einfüllen von verdichteten und durch besondere Vorrichtungen zur Volumenverringerung zerkleinerten Abfällen in die Behälter bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die BSR, die nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt wird.“ (Auszug aus den Leistungsbedingungen der BSR vom 01. Januar 2009 (Amtsblatt 58, 30. Dezember 2008)

Ja moi, dös is nix anderes als a ärgerlicher Schmarn, gelle? Ob’s dafür tatsächlich einen Antragsvordruck gibt? Dieser Textbaustein wurde von „der Mülle“ im Bezirk Berlin-Wedding abgesetzt, um zu rechtfertigen, dass der Restmüll nicht abgeholt worden war. Einen Eierkopf-Award hat gesichtspunkte.de kürzlich schon mal vergeben. Allerdings betraf dieser nicht die BSR (Slogan: „We kehr for You“ – Gegenslogan von uns: „Da lachen ja die Hühner!“ Werbung und Verhalten sollte übereinstimmen), sondern die Berliner Kraftfahrzeugzulassungsbehörde. Zeit wird’s, über den Eierkopf Award nochmals nachzudenken. Er muss nur noch zurückgefordert werden, denn bekanntlich werden derartige Preise verliehen und was, wenn der Leihnehmer (die KFZ-Behörde) den Award nicht zurückgibt?

Ich meine, das kennt man ja von früher, oder? Als wir alle noch richtige Hauswarte hatten, da standen die immer „inne Tonne mittenmang den Müll“ (berolinisch), einen metallenen Stampfer in der Hand. Heute ist alles ganz anders. Es gibt Juristen und Rechtsabteilungen, die machen sich über alles Mögliche Gedanken. Auch übers Müll stampfen. Das ist nun nicht mehr zulässig.

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651/2010: Überraschende Kaufvertragsklauseln, überraschend für den Verwalter! Der Energieausweis!

Rechtliches

Rechtliches

Im Kaufvertragsentwurf für eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding wurde folgendes vom Notar im Entwurfstext vorgeschlagen:

 Der Verkäufer erklärt, keinen (gültigen) Energieausweis für den Kaufgegenstand zu besitzen. Der Käufer erklärt, auch keinen vom Verkäufer verlangt zu haben; er verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer ausdrücklich auf sein gesetzliches Vorlagerecht. Der Notar wies die Beteiligten darauf hin, dass der Energieausweis informativen Charakter habe und Ansprüche gegen den Verkäufer insoweit nur in Betracht kämen, wenn darin vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht würden. Er wies im übrigen darauf hin, dass bei Wohnungseigentum Energieausweise grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude ausgestellt würden und es in einem solchen Fall zweckmäßig sein dürfte, die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises in den Pflichtenkatalog für den Verwalter der Wohnanlage aufzunehmen, z. B. durch Aufnahme einer solchen Pflicht in den Verwaltervertrag oder durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.“ (Quelle: Kaufvertragstext eines Vertragsnotars in Berlin, welcher, bleibt irrelevant)

Erstaunliche Klausel, gefühlt ist sowas eine sogenannte Freizeichnungsklausel. Freizeichnung overloaded: Der Verkäufer zeichnet sich frei, obwohl er liefern muss. Der Notar zeichnet sich frei, weil er keine Lust hat, die Parteien dazu anzuhalten. Und der Erwerber? Geht der dieser Rechtsfrage dann mal nach? Das verspräche interessant zu werden. Was sich Notare so alles ausdenken. Immer wieder vermissen wir bei Notaren eine Art Handkladde, die sie Vertragsparteien an die Hand geben wie eine Art Checkliste. Willst du was zum Thema Eigentumswohnung notarisieren, dann denk doch bitte auch an folgende Punkte, liebe Vertragspartei.

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Stimme der Kritik (Update): Amtsgericht Tiergarten zur Verwaltungsbeiratswahl von vier Personen

Der Kritiker

gesichtspunkte.de hatte kürzlich hier über eine amtsgerichtliche Entscheidung in Tiergarten (Berliner Amtsgerichtsbezirk) berichtet, die unter dem Aktenzeichen 10 C 127/09.WEG am 08.10.09 verkündet wurde. In der (ad hoc) besprochenen Entscheidung ging es um die ‚en bloc‘-Wahl eines Verwaltungsbeirats aus vier Personen. Der Beschluss war für ungültig erklärt worden. Den Wortlaut dieser Entscheidung haben wir uns auch besorgt. Ein kostenloser download-Link befindet sich am Ende dieses Artikels. Der vollständige Wortlaut gibt uns Anlass, noch einmal auf das Thema zurück zu kommen. Wer allerdings die ersten Reaktionen von uns zuerst lesen möchte, bitte hier.

Unsere seinerzeitige Kritik zurück zu nehmen, besteht auch in Kenntnis des (jetzt vorliegenden) kompletten Wortlauts kaum Anlass.  Die Entscheidung lässt uns Verwalter ahnen, dass auf den rechtsprechenden Gerichtsfluren ein Wind von Förmlichkeitserwägungen und stringentem Gedankengut weht, der der Praxis und (was wichtiger ist) dem ganz überwiegenden Eigentümerwillen heftig entgegenweht. Förmlich mag das Leben als Mieter sein. Warum auch Wohnungseigentümer in erster Linie förmliche Erwägungen gegen sich gelten lassen müssen? –  darauf erhalten Ratsuchende gerichtlich kaum eine vernünftige, nachvollziehbare Antwort!

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Traumjob Hausverwalter: Copy-Center, Auskunftei für Makler und Fussabtreter?

Stimme der Kritik

Zitat Schon mit einer Immobilie nährt der Makler die Familie. (Herkunft: Bauerregel, Tetsche im Stern, Erscheinungsjahr unbekannt, eigene  Erinnerung)

Es ist immer wieder ähnlich. Ein Herr Müller von der Fa. Xy Immobilien (* Name verändert) – weder ihn noch die Firma kennen wir – meldet sich über dieses Kontaktformular.

Der Text der Anfrage lautet wörtlich wie folgt, wobei -wie gesagt- Namen und Adressen abgeändert wurden aus Datenschutzgründen:

Zitat Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind von Herrn Dr. Kesselherz (aus Münster – Anm. d. Red.) mit dem Verkauf seiner Wohnung in der Lohengrinstr. 77, 1.OG rechts beauftragt worden und hätten in diesem Zusammenhang gern einige Informationen, da wir zwei Kaufinteressenten haben, die um diese Informationen baten:
1. Gab es schon eine Versammlung in 2009 mit entsprechendem Protokoll, das Sie uns zur Verfügung stellen könnten?
2. Wann wird das Dach erneuert / repariert?
3. Wer kommt für die Altlasten des insolvent gegangenen Eigentümers auf?
4. Das derzeitige Wohngeld beträgt € 525,00, wann ist mit einer Senkung zu rechnen, da unser letzter Kenntnisstand von der Supernova (vormalige Hausverwalterin, abgewählt – Anm. d. Red.)  der ist, dass es eine Sonderumlage gab, die auf das Wohngeld umgelegt wurde und mehr oder weniger für die Dacharbeiten gedacht war.
5. Letztlich bitte ich Sie höflich um die Zusendung eines aktuellen Einzelwirtschaftsplanes.

Allerbesten Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Müller
Xy Immobilien“

Wie schön, nun hat die Verwalterin wieder was zu tun.

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WEG-Rechtsnovelle: Die Novelle hat mehr Probleme geschaffen, als sie gelöst hat – Eine Kritik

Der Kritiker - MRR

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Dr. Dr. Michael J. Schmid, München, ist Richter am OLG und Richter am Bayerischen ObLG a.D..  In einem Aufsatz (ZRP 6/2009, dort Seite 169 ff.) erschien kürzlich ein kritisierender, vor allem kenntnisreicher Aufsatz, den gesichtspunkte.de hiermit bespricht und parallel veröffentlicht.

Schmid sagt einleitend:

Zitat Die WEG-Novelle hat mehr Probleme geschaffen, als die gelöst hat. Die Überführung vom FGG-Verfahren in das ZPO-Verfahren ist nicht gelungen. Der Gesetzgeber hat Probleme geschaffen, die er nur selbst lösen kann.  … Vieles wurde im Gesetzgebungsverfahren übersehen. … Insbesondere im Prozessrecht zeigen sich Konsequenzen der Neuregelung, die nicht bedacht und so wohl auch nicht gewollt gewesen sind.“

Als regelrecht prozesstreibenden Faktor sieht Schmid die Überlegung wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer an, einen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluss nur deshalb anzugreifen, um im Falle der Anfechtung durch einen anderen Wohnungseigentümer nicht versehentlich auf der Verliererseite zu stehen. Dadurch würden Prozesslawinen gefördert, weil die Unterlegenen nun nach den Kostenfolgen der ZPO (Zivilprozessordnung) behandelt würden und dem Obsiegenden dessen gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten hätten. Schmid hebt sich hier als Verfechter der älteren Praxis hervor, wonach die Gerichte Entscheidungen nach eigenem Ermessen (§ 47 WEG a.F.) trafen. Allerdings -so meint nun wiederum gesichtspunkte.de– übersieht Schmid hier das Faktum regelmäßigen Querulantentums, das weitverbreitet ist und nicht wenigen Wohnungseigentümergemeinschaften schmerzlich zu benennende Rechtsverfolgungskosten, selbst wenn Prozesse regelmäßig vollkommen aussichtslos waren, aufgebrummt hatten. Diese Meinung kann hier nur zum Teil nachvollzogen werden. Schmid nennt dies den ‚Zwang zur Anfechtung‘, und offenbar aus ‚wirtschaftlichen Erwägungen‘. Lebensfremd, meint demgegenüber gesichtspunkte.de, denn welcher Wohnungseigentümer denkt schon in regelmäßig nur juristisch-kategorischen Bahnen wie diesen?

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Der Bundesverband Deutsche Tafel treibt es auf den Tafelspitz

Der Kritiker - MRR

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Relativ ätzend, kann man so sagen, berichtet das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe 40/2009 über die Geschäftspraktiken des Bundesverbandes Deutsche Tafel mit Sitz in Berlin-Mitte. Dabei wirbt der (gemeinnützige) Bundesverband mit dem Slogan ‚Die Tafeln – Essen wo es hingehört‚. Und baut nun mit Machtstreben potemkinsche Dörfer des Markenrechts gegen missliebige Mittbewerber auf. Statt Essen für Hilfebedürftige einzusammeln, vergehe sich der Bundesband und dessen Vorsitzender, Gerd Häuser, vor deutschen Gerichten in kleinliche, hochnotpeinliche Jurakriege gegen Mitbewerber um Wohltätigkeit (an noch mehr hilfebedürftigen Menschen). So DER SPIEGEL.

Bundesband Deutsche(r) Tafelspitz vs. Tafel

Bundesband Deutsche(r) Tafelspitz vs. Tafel

Als Beispiel führt DER SPIEGEL die Tiertafel (NL München) an, einen Verein, der kostenlos Futter an bedürftige Hundehalter verteilt. Im November ist die Kindertafel-Glockenbach dran. Das Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutsche Tafel, Gerd Häuser begründet das so:

Zitat Wir haben keine andere Wahl. Wenn wir nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgehen, riskieren wir unseren guten Namen.“ (Quelle: DER SPIEGEL, Ausgabe 40/2009, Seite 54)

Pfui Deibel. Der Bundesband Deutsche Tafel riskiert seinen guten Namen?

Spätestens mit der Veröffentlichung im Spiegel ist es damit nun vorbei. Der Bundesverband hat sich mit diesem Verhalten sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Inwieweit die SPIEGEL-Veröffentlichung daher für den Bundesverband nach hinten losgeht, muss sich noch zeigen. Inwieweit so ein Begriff wie Tafel überhaupt markenrechtlich geschützt werden darf, darüber will sich dieser Kommentar einer eigenen Meinung -in Ermangelung derartiger Kenntnisse- wohlweislich enthalten.

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Zitat des Tages: Harald Schmidt ein ganz Großer, und wem Schmidts Zusammenarbeit genützt hat…

Zitat Schmidt profitiert weiterhin von der Ödnis um ihn rund herum. Wo ein Jörg Pilawa zwischen den Sendern hoch gehandelt wird, ist einer wie Harald Schmidt zwangsläufig ein ganz Großer, der sich nicht scheut, auch mal auf den einen oder anderen Kollegen einzudreschen und die Verhältnisse gerade zu rücken: „Nicht jeder, der ab 22 Uhr sendet, macht eine Late Night.“ (Hans Hoff, Süddeutsche Zeitung, Onlineausgabe vom 09.09.09 – „Beim Bart des Propheten„)

Da hat Hans Hoff ganz ohne jeden Zweifel recht. Und dem deutschen Fernsehpublikum erwächst nun Hoffnung, dass die schrecklichen Momente eines Teams Schmidt-Pocher überwunden sind und sich niemals wiederholen werden.

Zitat Überhaupt hätte es allen seinen ehemaligen Mitarbeitern genützt, mit ihm zusammen zu wirken. Herbert Feuerstein, Manuel Andrack und auch Oliver Pocher, alle seien sie nun auf der Sonnenseite gelandet. Dank Schmidt. „Für alle hat es sich extrem gelohnt“, heißt es dazu aus seinem Mund.“

berichtet Hans Hoff von der Süddeutschen von der Pressekonferenz zur neuen, alten Late Night von Harald Schmidt denn auch. Mag sein, dass es denen genützt hat. Uns aber nicht.

24h Berlin – Ein Fernsehexperiment ist geglückt. Was nicht gesendet wurde…

Der Kritiker - MRR

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Die Sendung „24h Berlin“ wurde am vergangenen Samstag ausgestrahlt und umfasste 24h Reality TV, Eindrücke, Reportagen aus der bundesdeutschen Hauptstadt. Die Sendemacher haben sich derartige Erfolgsquoten(von bis zu 18% Zuschauer-Sendeanteil) nicht zu träumen gewagt.

Gesendet wurde

Eine der vielen Persönlichkeiten, deren Leben die Sendung eingefangen hat, ist eine alte Frau mit verbindlicher Krebsdiagnose. Sie wohnt in einem Hospiz und erwartet ihren sicheren Tod. In wenigen Wochen wird es so weit sein. Sie erzählt vor der Kamera, die fest auf sie gerichtet ist. Zwischenfragen stellen die Kameramänner nicht. Sie lassen die Frau erzählen. Sie erzählt von 1989, von der Wendezeit, und von ihren zwei Kindern, die nun erwachsen sind. Sie haben sie verlassen, genau in diesen Tagen, als die Mauer aufging und man durchschlüpfen konnte. Richtung Westen. Seit dem hat sie ihre zwei Kinder nicht mehr gesehen. Sie sind nie wieder zurückgekehrt. Sie haben sich auch nicht gemeldet. Sie sagt, die haben jetzt ihr eigenes Leben, und sie will auch nichts Schlechtes über sie sagen. Sie sind doch ihre Kinder. Auch wenn sie sich nicht mehr melden. Ihre Augen werden wässrig, stehen dann komplett unter Wasser, sie weint und sagt, sie hat doch nur noch kurze Zeit zu leben, und sie hat nur einen Wunsch: Wenn wenigstens einmal noch ihre Kinder kämen, damit sie sie noch einmal, nur einmal sehen kann. Schnitt.

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Die Versicherung, der Maler, ein Kunde & die Liebhaberei – vom Emailen

Stimme der Kritik

Zitat Wasser ist nass, badubi dubi du….‘ (Alter Berliner Song)

Ich bin seit mehreren Jahren sehr daran interessiert , stärker zu filtern, wer es mit mir tun darf und wer nicht: Wer mit unserem Büro emailen will, muss einen Verhaltenskodex akzeptieren, den wir ausgearbeitet haben und den man hier externer hyperlink nachlesen und externer hyperlinkdownloaden kann. Wer diesen Kodex nicht akzeptiert, darf das auch , denn wir leben in einer freien Welt. Dafür gibt es den Anruf, das ist manchmal gar nicht so schlecht. Man kann dann -ersatzweise- etwas verabreden. Zuallererst, vor jedem anderweitigen Kontakt, muss ein Anlass stehen. Sodann muss eine Verabredung erfolgen. Denn Kommunikation muss verabredet werden, falsche Kommunikation verärgert und führt zu Zurückweisung. Zum Beispiel folgendes: Ich würde Dir ein gern ein Angebot unserer tollen ‚Handwerker-Muckibude‘ zusenden. Darum hat mich Deine Versicherung (‚Türöffner für neue Aufträge‘) herzlich gebeten. Außerdem bin ich ein toller Hecht in Sachen Digitalfotografie und schick Dir, vom Wasserschaden, gleich noch vier bis fünf aussagekräftige Fotos mit dem Angebot, das ganze sogar kostenlos. Die Fotos lasse ich unverkleinert großformatig, damit Du den Wert meiner Digitalaufnahmen erkennst. Das ist doch kein Problem, Du bekommst ein Angebot (Format pdf) und die Fotos (jpg) und Du kannst das Ganze dann ja, klar, ein Vorgang, nicht mehrere, digital in einer Bastelstunde zu einem Schriftstück (Format pdf) zusammenbasteln. So gut beherrsche ich Dokumentenmanagement nicht, ich bin Maler, aber nicht digitaler Büroprofi. Meine Reaktion: Ich bin davon total  genervt und ärgere mich über diese Email. Obwohl ich schon einmal, ein Angebot zuvor, eine andere Stelle des gleichen Schadenfalls betreffend, deutlich gesagt habe: Schickt mir keine Emails, ich habe mit Euch keinen Emailverkehr vereinbart. Ich überlege kurz, ob ich die ‚blacklist‘ scharf schalte und die Emailadresse damit technisch sperre. Ich entschließe mich für einen ‚weichen Weg‘. Ich schreibe eine Kritik (‚Stimme der Kritik‘) und versende den Link dazu an meine Korrespondenzpartner, damit sie mal von meinen „gesichtspunkten“, Emails betreffend, erfahren, und es sich (endlich) merken. Die Abwicklung eines Wasserschadens in einem Haus in Berlin-Wilmersdorf steht heute auf der Todo-Liste.

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Stimme der Kritik: Bankenskandal anders herum: Banken verhindern Wärmedämmungen

Stimme der Kritik

Kein weiterer, unwichtiger Kommentar zur Bankenkrise an sich. Doch diejenigen, die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) verwalten, dürfen sich vor neue Probleme gestellt sehen. Es geht darum, dass wo ein (politischer) Wille ist, auch ein Weg sein muss. gesichtspunkte.de hat sich u.a. mit der Frage beschäftigt, warum die Politik einerseits eine Energie- und Einsparverordnung (EnEV) beschließt, andererseits aber vergisst zu regeln, dass das interner Link ‚Überbauen‘ eines nachbarschaftlichen Grundstücks durch Anbringung einer Vollwärmeschutzfassade von dessen Zustimmung weiterhin abhängt? Es gibt ein öffentlich begründbares Interesse, dies jedem Nachbarn entschädigungslos zu gestatten, damit dem Klimaschutz Rechnung getragen wird. Doch weit gefehlt. Zu viele Rücksichtnahmen auf persönliche Zivilrechtsfragen und die Heiligkeit des Eigentums Dritter steht hier dem öffentlichen Recht entgegen, möglichst viel CO2 einzusparen und dafür zu sorgen, dass die nachfolgenden Generationen besser leben können.

In eine ähnliche Richtung geht das Problem fehlender Beratungskompentenz der Geschäftsbanken bei der Unterstützung von öffentlichen Förderprogrammen, wie sie beispielsweise die externer hyperlinkKreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegt hat. Mit öffentlicher Förderung darf danach rechnen, wer nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanzen ganzer Mehrfamilienhäuser durchführen möchte. Zinsgünstige Kredite stehen zur Verfügung und teils auch Zuschüsse. Es gibt inzwischen für jedes Haus (hoffentlich) einen externer hyperlinkGebäudeenergieausweis, der die Eckwerte positiv, mittelmäßig oder schlecht bewertet. Ein übersichtlicher Verlaufsbalken zeigt uns an, ob unser Haus noch ‚im grünen Bereich‘ bewirtschaftet wird, oder ob längst ein ‚blutrot‘ ausgewiesen werden muss, letzterer Wert ein hundsmiserabler.

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