1515/12: Rechtsprechung: Der BGH hat sich in V ZR 56/11 vom 14.10.2011 mit Stimmrechtsverboten und baulichen Veränderungen befasst.

Bundesgerichtshof

Baut ein Wohnungseigentümer von mehreren im Bereich seiner Einheiten Gemeinschaftseigentum um, ohne die dafür erforderliche Genehmigung der übrigen Eigentümer zu besitzen, so hat dies in der Regel mannigfaltige Gründe. Die spannungsgeladene Frage aber ist, wie gehen Menschen mit solchen (üblichen) häufig auftretenden Konflikten (konstruktiv) um? Hiervon erzählt der nachfolgende Artikel und berichtet über Spannungsfelder, die im Rahmen eines BGH-Beschlusses zur Abhandlung kamen.

Ohne allzu sehr in die Details eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Dresden einsteigen zu wollen, bildet der hier unter Berichterstattung gestellte Fall doch Parallelen zu „üblichen Zwistigkeiten“ im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentümern. Denn es geht oft in solchen Streitigkeiten nur noch wenig um die Sache selbst, sondern um Emotionen, Machtfragen und den Kampf um ein Obsiegen oder Unterliegen im gemeinsamen Hahnenkampf vor Gerichten. Insofern der dargestellte Fall weiteren Fällen nicht unähnlich, die hier in Berlin derzeit auf Durchführung drängen.  Deswegen wird die Bedeutung des Bundesgerichtshofs-Beschlusses als „grundlegend“ anerkannt und Züge von „kluger Vernunft“ lassen sich sehen.

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1496/121: News: Der Bundesgerichtshof verneint die Zulässigkeit der Abrechnung von Heizkosten nach „dem Abflussprinzip“

Bundesgerichtshof

In der Sache nicht überraschend, sondern erwartungsgemäß. Selbstverständlich und Usus fachlich gut ausgebildeter Haus- und Grundstücksverwalter. Die aktuelle BGH-Entscheidung überrascht uns nicht.

Und gerade weil es sogar „unter Kollegen“ fachlichen Dissens darüber gibt, was nun besser ist, ist doch der aktuelle Beschluss vom Bundesgerichtshof eine Art Wegweisung. Nämlich hinsichtlich der Frage, wie man gut und richtig abrechnet. Es spielt für uns auch deswegen eine Rolle, weil der BGH klargestellt hat, dass in der Frage verbrauchsabhängiger Kosten (hier: nur der Heizkosten) nicht richtig abgerechnet werden würde, wenn man lediglich nur die an den Wärmelieferanten bzw. Energielieferanten gezahlten „Vorschusszahlungen“ abrechnet, nicht aber den Verbrauch abgrenzt, misst und die tatsächlich verbrauchten Energiekosten zugrunde legt. Dass dies sogar auch für Wasser und Strom bzw. andere verbrauchsabhängige Kostenarten künftig gelten dürfte, ist aber leider nicht zu vermuten. Die Heizkosten sind nach wie vor eine Ausnahme. Hier hat nämlich der Bundesgesetzgeber die Sache rechtlich durch Verordnung geregelt. Unerfindlich ist, warum er dies in den weiteren Bereichen unterlassen hat. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs drucken wir hier -der Einfachheit halber- unverändert ab.

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1385/11: Wutbürger: Ich hasse es, …. #Kostenfolgen von Sonder- & Gemeinschaftseigentum

Wutbürger 02.2011 #Kostentragungspflichten

Aus McDo wird jetzt McWut: Der Wutburger ist vollvegetarisch, gesund, fördert den Stoffwechsel und lässt hitzige Emotionen fließen. – Ist die Terrassenentwässerung verstopft, weil sich niemand um ihre regelmäßige Reinigung gekümmert hat? Fängt an dem Fenster schon der Anstrich an abzublättern? – In welchen Fällen muss die Verwalterin etwas tun und kostet es die Gemeinschaft Geld? Und wann ist der Sondereigentümer selbst verantwortlich. Eigentum verpflichtet doch auch!

So manche Teilungserklärung wurde mit heißer Nadel gestrickt. Es ging allein darum, einen Verkauf von Einheiten „so schnell als möglich“ loszutreten. Geregelt wurde nur rudimentär. Den Rest regelt das WoEigG und im Übrigen sehr gern „die Rechtsprechung“. Schöne Vorbedingung dabei, Häuser erfolgreich zu verwalten, den Bestand von (meist zu geringen) Rücklagen zu schonen und kostenkritisch, vorsichtig und auf Bestandserhalt hin zu verwalten. Mit jeder Kleinigkeit kommen Wohnungseigentümer und es baut sich eine große Erwartungshaltung ggü. der Gemeinschaft auf. Sie soll möglichst vieles aus sich heraus veranlassen. Vertiefen wir bei Gelegenheit mehr. Heute kommt hier nur ein kleiner, giftiger Gartenzwerg zu Wort: der Wutbürger! Er isst oft einen Wutburger.

(EP)

1299/11: Berufsethik: Der Hausverwalter in Österreich war für mich jetzt der Größte gleich. #Rechtsprechungstendenzen

Das Leben der anderen...

screenshot "Hausverwalter sind auch Menschen!"

screenshot "Hausverwalter sind auch Menschen!"

Der Österreicher an sich ist im Herzen gesund und trägt auch sonst alle inneren Organe am rechten Fleck. Selten dräut ihm das Spital. Öfter als dort sieht man allerdings die Österreicher in Spittal an der Drau. Letztere dräut um Spittal herum mit einer virulenten Wasserhöhe auf Flussniveau und das ist ein offenes Geheimnis. Es gibt so Spitäler und Spittaler in Berlin, dort allerdings dräut gelegentlich Ärger. In Spitälern wegen der Abrechnung von kassenärztlichen Sonderleistungen und mit Spittalern bei Meinungsverschiedenheiten. Spittaler bitten Reinickendorfer um Feuer und Tierkadaverbeseitigung. Aber: Hausverwalter sind auch Menschen. Die wenigsten davon kommen aus Spittal.

In diesem Fall interessiert uns insbesondere die Überschrift, weil sie der geschundenen Seele des Verwalters (+ Berichterstatters) wohl tut.

Dass der österreichische Rechtsraum hingegen dem deutschen gleichgestellt sei, kann nur behaupten, wer es nicht genau weiß.  Wir meinen: Die Ösis haben eigene Gebiete und die sind bei weitem hügeliger als unsere. Dafür genießen sie etwas, was den Deutschen selbst bei im Watt umherwandernden Volljuristen manchmal fehlt: einen unverstellten Weitblick. Man muss schon dort wohnen, um derartiges nachgesagt zu bekommen. Weil alles andere hier unzulässige Verallgemeinerungen sind.

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1285/11: Video: Die Frage der Hausmusik-Ausübung ist inzwischen in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert

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Martin Grubinger TV-Dokumentation Part 1 / 6  (via Youtube) 

Ob bayerische Volksmusik, Smooth Jazz oder heavy metal: das Üben an den Musikinstrumenten bedarf einer gewissen Beharrlichkeit. Einzelübung oder gemeinschaftliche Hausmusik: grundsätzlich ist das erlaubt, allerdings ist Rücksichtnahme vonnöten…, allerdings hat auch kaum jemand hinter dem Haus eine Übungsraumscheune, wie bspw. der österreichische Multipercussionist Martin Grubinger, dessen Einzel- und Ensemblespiel nicht nur eine konsequente Lautstärke, direkt neben dem Schlafzimmer der Eltern erzeugte, sondern diese auch veranlaßte, sich hieran aus Gründen der elterlichen Liebe zu gewöhnen. Ein starkes Stück und nun allerdings eine Weltkarriere eines jungen Mannes, der seit frühester Kindheit täglich mehrere Stunden übte.

In „Frühstück bei Tiffanys“ besingt Audrey Hepburn auf Veranlassung des Filmkomponisten Henry Mancini den „Moon River“ und so, wie sie täglich Gitarre üben muss, um sehnsuchtsvoll diesen Evergreen dahinzuhauchen, so „barrierefrei“ tut sie es. Und anders als in der bundesdeutschen Wirklichkeit trifft sie damit auf keinerlei Widerstand. War es so, dass derartiges nur im Filmstudio -in der Traumfabrik Hollywood- erlaubt war? Mitnichten.

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1280/11: News: Die Haftung von Verwaltern nimmt streng genommen über die letzten Jahre drastisch zu

Die Abonnenten der Haufe-Verlagsgruppe und ihres elektronischen Kompendiums „Die Eigentumswohnung“ erhalten dieser Tage starke textliche Überarbeitungen, die das Segment „Haftung des Verwalters“ (in WEG-Sachen) betreffen. Von Bedeutung, finden wir, ist dieses Zitat:

Unter starkem Konkurrenz- und Leistungsdruck stehend bereinigt sich gerade aufgrund strenger Haftungsgrundsätze mehr und mehr der Verwaltermarkt selbst, ohne dass es für diesen Berufsstand bisher detaillierte gesetzliche oder berufs- und standesrechtliche Reglementierungen gibt. (HaufeIndex 171935, nicht verlinkt, da Abo-Exklusiv-Zugriff)

In ein ähnliches Horn stießen wir mit unserer Berichterstattung (hier) zum Gang der gewöhnlichen Rechtsprechungstendenzen in Berlin und auf weiter Flur. Nicht zuletzt spricht sich auch die Firmenhomepage des Büro Gotthal in Berlin für berufs- und standesrechtliche Reglementierungen aus (verlinkt unten). Aber halten wir fest: Mit dem Eingang dieser Auffassung in die Meinung des Haufe-Gesamtkompendiums (vergleiche Zitat) kann nur bestätigt werden: Es wird härter in Deutschland für jede Art von „laienhafter Verwaltung“ und ein Ausleseprozess wird bereits bemerkt, den nennt man „Marktbereinigung“. Mal sehen, wer die Guten sind?

Weblotse

1244/11: Bundesgerichtshof: Die Wohnfläche bei Vermietung, Nutzung und als Abrechnungsschlüssel #Recht

Rechtliches

Es spricht 2009 der Bundesgerichtshof (VIII. Senat, Mietrecht) folgenden Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 39/09 – LG Frankfurt/Main – AG Königstein

Und warum ist das jetzt interessant? Dem liegt -ganz gebietsübergreifend- folgender Fall aus einer Eigentumswohnanlage in Berlin-Spandau zugrunde:

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1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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1099/11: Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG

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Was bitte ist Wald- & Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der „alltäglichen“ Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. Wenn nicht, wär schlecht, nicht wahr?

Was Berlin-Zehlendorf mit einem Hauch einer Idee Lichterfelde anlangt, also stadtbezirksgrenzennahe, so geht die Mär davon, dass gerade diese Klientel besonders rau, etwa ökolog und selten dialog-, sondern monologbehaftet sein könne. Dies ist ein Vorurteil. Eine Vielzahl von Menschen, die dort (zufällig) leben, sind ganz anders. Ehrlich. Ich kenne jedenfalls viele, die so sind und die ich über die Jahre sehr schätzen gelernt habe. Und dann gibt es noch die Anderen.

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