Einige sagen über ihn, er habe seinen Verstand seit Jahren schon verloren. Er zahlt seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld und ist als Prozesshansel auf allen, rechtlich möglichen Gerichtsfluren der Welt zuhause, um nur ja den Beweis anzutreten, er sei im Recht. Wie viel das ganze schon gekostet hat? Und warum es überhaupt sein kann, dass einer wie er? Nun, das sind Fragen, die mit den Randbereichen rechtstaatlicher Ausfransungen zu tun haben. An angefransten Ecken des deutschen Rechts geht die Welt aufgrund ihrer überaus großen Fairness zugrunde. Auch ein Schuldner darf was sagen. Warum auch nicht? Aber was er mit System sagt und immer wieder, und auch über Jahre, das macht schließlich doch müde! Und es hat eine Art Eigendynamik. Der Schuldner trotzt und streitet wider seine Zahlungsbeitragspflicht, er konzentriert sich immer mehr auf sein rechtsstaatliches Tun, bis sein Tun schließlich zu einem wahnhaften Gerechtigkeitsdenken verbiegt, dass den eigenverantwortlich begangenen Fehlern vergangener Zeiten einfach nichts unrechtes mehr abgewinnen kann. Die anderen sind schuld, die Gläubiger. Sie haben ihn zu Unrecht verklagt auf Zahlung, und das fing schon im Jahre 2000 an. Und seit diesem Zeitpunkt hat der Schuldner sich immer für etwas ganz besonderes gehalten. Doch die Gemeinschaft hat sich das nicht gefallen lassen. Sie hat Gegenmaßnahmen ergriffen. Sie hat die Zwangsversteigerung der beiden Wohneinheiten beantragt und für die Zwischenzeit die Zwangsverwaltung.
Berlin & seine Bezirke
Die Ladung zum Antritt der Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist da! Haftantritt!
Der Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.
Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.
Netzfundstück: die ‚Internetpräsens ensteht‘ demnächst
gesichtspunkte.de muss zwangsläufig auch bei der geschätzten Kollegenschaft immer mal wieder ‚herum gucken‘, und so geschah es heute Morgen auch. Auf der Website des Kollegen aus der Kreuzberger Möckernstraße ‚entsteht demnächst eine Internetpräsens‘, wird gesagt, aber richtig ist: die Internetpräsens hat schon längst angefangen. Denn das Präsens bezeichnet eine grammatikalische Zeitform (lat. praesens – gegenwärtig).
Ist es aber ein ‚aktuelles Präsens‘, also ein einmaliges oder wiederkehrendes Ereignis der Gegenwart, was uns die genannte Homepage als Besucher anbietet?
Oder eher ein ‚resultatives Präsens‘, also ein in die Gegenwart hineinreichendes Ereignis der Vergangenheit, also in Wirklichkeit eine Art Karteileiche? Hat der im Aufbau befindliche Internetkollege am Ende nur kurz dran gearbeitet, um diesen -jetzigen- Zustand bereits seit längerem in die Gegenwart hineinreichen zu lassen? Könnte demzufolge auch von einer Art ‚historisches Präsens‘ auf dieser Website abgebildet sein, also in etwa: 14. Januar 1994: Das Internet wird eingeführt. 20. September 1998: Der Kollege beschließt, eine Website zu errichten. 24. Februar 2001: Der Kollege schreibt die historischen Feststellungen auf einer html-Seite nieder: ‚Hier entsteht demnächst eine Internetpräsens.‘ War es so?
Netzfundstück: Der Fernsehturm in Berlin kann mit dem in Toronto nicht mithalten!
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Sailor – Girls Girls Girls (1976)
Bei wichtigen Redaktions-Recherchen zu berlinspezifischen Top-Themen fand die Redaktion von gesichtspunkte.de folgenden interessanten Artikel über „architektonische Details des Fernsehturms in Toronto“. Das dazugehörige Foto haben wir auf Seite 2 des Beitrags eingestellt und dort mit dem Ursprungsbeitrag verlinkt. Der Blogger, der offenbar technisch profund berichtet, schrieb folgendes, Zitat:
Fernsehturm in Toronto
Hatte ich euch schon mein Foto vom Fernsehturm in Toronto gezeigt? Er ist 553 Meter hoch und wurde nach dreijähriger Bauzeit 1976 fertig gestellt und am 26. Juni für den Publikumsverkehr geöffnet.
Der Turmschaft besteht, anders als bei den meisten Fernsehtürmen, aus einer hexagonalen Röhre (Y-förmiger Querschnitt), die von drei “Rippen” gestützt wird. Dieser Querschnitt ist zwar architektonisch interessant, hat aber den Nachteil, dass die Konstruktion eine große Windwiderstandsfläche hat. Dies führt zu einer drei- bis viermal größeren Windlast als bei einem runden Schaft. Trotzdem bewegt sich die Antennenspitze bei Wind von 200 km/h nur 1,07 m aus der Senkrechten.“
Zitat des Tages: Kreuzberg, Tempelhof, Kacke, Schnecken
Der Unterschied zwischen Kreuzberg und Tempelhof: wenn man in Weiches tritt, ist es nicht Kacke, sondern Schnecke. Aber Kacke is das auch.“ (Tanja Häusler, spreeblick.com, auf twitter.com)
Tanja ist kürzlich umgezogen, worüber es ein Podcast von Spreeblick gibt, in dem Ehemann Johnny und Tanja darüber sinnieren, was mit dem Umzug von Kreuzberg nach Tempelhof verbunden ist. Eine ganz wesentliche Erkenntnis scheint die obige zu sein. Rubrik: wertvolle Bezirkskenntnisse.
Skandal in Spandauer Treppenhaus: Brutalo-Elektriker klemmt Mieter raus
Als Stilblüte bezeichnet man handgeschriebene, gedruckte, gelegentlich auch mündlich überlieferte Formulierungen, die durch einen Missgriff in der Wortwahl, Wortstellung oder durch Doppeldeutigkeit ungewollt komisch wirken. Viele angebliche Stilblüten sind Phantasieprodukte. Oder sie sind Berufsjargon. Um letzteren handelt es sich hier offenbar.
Als Hausverwaltung können wir den heutigen Servicebericht des Elektrikers nicht gutheißen, er schreibt uns über seinen Arbeitseinsatz in Berlin-Spandau:
in der Treitschkestr. 9 (* Straßenname geändert) ist folgendes von unserem Techniker festgestellt worden: Sprechanlage blockiert, durch Abklemmen von Anlagenteilen Fehler eingegrenzt, Fehler in Whg. Gülhan (* Name geändert) (nicht anwesend), Gülhan raus geklemmt, Anlage funktioniert.“
Auch Elektriker müssen mehr Feingefühl beweisen. Mieter raus klemmen, das geht gar nicht. Nicht vergessen: Vom Einsatz mancher Handwerker schließen Kunden von Hausverwaltern auf ihre Auftraggeber.
Hinweis für Seiten- und Späteinsteiger in die elektrischen Lehrberufe:
Seit 1968 ist die deutsche Musikerformation Guru Guru aktiv. Schon 1974 besang die Band um den Schlagzeuger Mani Neumeier in einem ihrer berühmtesten Songs ausgiebig den ‚Elektrolurch‘. Okay, hat jetzt nicht direkt was mit Verwalteralltag zu tun, dafür aber umso mehr mit ‚die Elektrikers‘. Attend: Ab 05:19 kommen die wesentlichen Lyrics, die allein zur Fortbildung der elektrotechnischen Berufe hier hineingestellt wurden. – Merke: Mieter niemals raus klemmen!
Ein starker Gegenwind zur richtigen Kostenverteilung in Spandau.
Die Versammlung in Berlin-Spandau ist sich fast einig. Die Jahresabrechnung datiert vom 30.04.09 und heute soll über ihre Genehmigung beschlossen werden. Herr Mupfinger (* Name geändert) ist extra aus Frankfurt/Main angereist, ICE, Bahnhof Spandau, ab zur Versammlung. Er ist pünktlich angekommen. Der Verwalter nicht. Die Straßen von Berlin sind entlang der Anreisetrasse verstopft gewesen. Doch nun ist -etwas verspätet, uhrzeittechnisch- die Jahresabrechnung 2008 auf der Agenda. Der Wohnungseigentümer Seins (*) meldet sich zu Wort und ‚ich habe da mal eine Frage.‘ Er fragt: ‚Ist der Verwaltung eigentlich bekannt, dass der Wohnungseigentümer Salli (*) seine Heizung aus dem vierten Obergeschoß in das fünfte (Dach-)Geschoss hinein verlängert hat. Die Heizkostenabrechnung sei daher falsch, denn die Heizfläche habe sich erhöht und auch die beiden neuen Heizkörper im Dachgeschoß seien sicherlich noch nicht mit Heizkostenverteilern ausgestattet. Die Verwalterin fragt noch einmal genauer nach: Es stellt sich heraus, es seien dort tatsächlich zwei neue Heizkörper installiert worden und die Heizfläche habe sich den physikalischen Gesetzen über Ausdehnung von Wärme entsprechend vergrößert. Das sei so Ende September passiert.
Die Verwalterin weist darauf hin, dass die Jahresabrechnung hierdurch nicht berührt sei. Denn die Änderung von Verteilungsschlüsseln sei ein Projekt Zukunft. Richtig. Man müsse sehr wohl dieses im Protokoll erfassen und bearbeiten. Es sei jetzt nachzuhaken. Dem Wortführer Herrn Seins gegenüber äußert die Verwalterin, er möge nun seinerseits den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren, denn das geforderte Aufmaß von fünf Dachgeschoßwohnungen, die seit ca. 1990 ausgebaut worden seien, liege nur seinerseits noch nicht vor, obwohl längst alle Fristen verstrichen seien. Die WEG genehmigt erst einmal die Jahresabrechnungen. Das Thema ‚Vermessung von Wohnungen zur Abänderung von Verteilungsschlüsseln‘ stehe etwas später, erst unter TOP 03 auf der Agenda der heutigen harmlosen Tagesordnungspunkte.
Schuldner ist selbst verantwortlich für den geschmälerten Verkehrswert seiner Wohnung
Zwangsvollstreckung ist eine schwierige Königsdisziplin, die vor allem Schuldner oft selbst nicht richtig beherrschen. Zu diesem Eindruck gelangt, wer sich einen Verkehrswertbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg sorgfältig durchliest. Ohne zu sehr in die Einzelheiten einzusteigen. Der Verkehrswert einer 100 m² großen Wohnung in Kreuzberg wurde vom Amtsgericht auf den Wert von 43.200,- EUR festgesetzt. Das klingt erst einmal recht wenig. Finden wir auch.
Die Begründung des Amtsgerichts lässt allerdings erkennen, dass dafür triftige Gründe ausschlaggebend sind, die der Schuldner selbst herbeigeführt haben soll. Gegen die durch den Sachverständigen getroffene Feststellung eines geringen Werts von 43.200,- EUR hatte sich der Schuldner mit zwei Beschwerdeschriften schriftlich eingelassen. Wohl in dem Glauben, er könne das Gericht von einem erheblich höheren Wert überzeugen. Das Gericht wies diese Gründe jedoch zurück. Im Einzelnen:
Der Verkehrswert einer Wohnung sei nicht zu errechnen, sondern könne nur geschätzt werden in freier Anlehnung an verschiedene Verfahrensarten und äußere Umstände, der Vorgang der Einschätzung sei subjektiv und dennoch käme es hier zu gerechtfertigten Abweichungen durch den Gutachter. Auf den ermittelten Verkehrswert ist ein Abschlag von 25% vorgenommen worden. Dieser begründe sich durch „eine unklare Vermietungssituation“ und „fiktiven Kosten für eine Wohnungsinstandsetzung“. Der Schuldner steht unter Zwangsverwaltung. Auch mit dem Zwangsverwalter befindet er sich im Rechtsstreit bezüglich der Zahlung von Mietrückständen und der Räumung der Wohnung. Das Ende dieses Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Der Schuldner selbst ist (noch) Geschäftsführer der Firma Xy GmbH (* Name geändert), gegen die der Rechtsstreit geführt wird. Der Schuldner, bzw. die von ihm selbst vertretene Mieterin ist somit wesentlich mitverantwortlich für die vorliegende, schwierige Mietsituation. Das Amtsgericht wörtlich: „Ein Mieter, der kein Nutzungsentgelt zahlt, gegen den ein unter Umständen langwieriges Räumungsverfahren betrieben werden muss, schmälert nach Auffassung des Gerichts den Wert einer Wohnung als Renditeobjekt.“
Der Süden West-Berlins ist mit Abstand das spießigste, was Deutschland zu bieten hat.
Auf dem Weblog spreeblick.com erschien unlängst ein Audio-Podcast mit wehmütigen Gedanken über den Umzug von Kreuzberg nach Tempelhof. Wir fanden den Beitrag interessant und haben ihn hier ebenfalls veröffentlicht, dort passte er hin. Spreeblick-Leser (+ Hörer) Benjamin sagt nun ganz klare Sachen. Diese wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Folgende Aussagen sind besonders interessant:
1.) ‚Ich glaube nicht an Tempelhof und werde es nie tun.‘
2.) ‚Tempelhof ist die trostloseste Gegend Berlins.‘
3.) Der Süden West-Berlins ist mit das Abstand das spießigste, was Deutschland (sic) zu bieten hat.‘
Wir halten fest, dass Kommentareschreiber Benjamin in Berlin-Kreuzberg lebt und drei Aussagen hat, die unser Bild von Berlin ins Wanken geraten lassen. Müssen wir diesen Gedanken Glauben schenken? Müssen wir aus dem Süden wegziehen, beispielsweise in den Norden? Fragen über Fragen…
Gute Kommunikation: Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht….
Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht, ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst.“ (Ideal, Telefon, Album „IDEAL“, 1980)
Sie ist Mitarbeiterin einer großen Insolvenzverwaltung in Berlin und befasst sich beruflich als Diplom-Finanzwirtin mit der Verwertung von Immobilien, die insolvente, stadt- und gerichtsbekannte Schuldner noch in verblassenden Firmenimperien herumliegen hatten. Darunter auch solche, die in Spandau liegen. Die Zwangsverwaltung dieser ‚Nissenhütten‘ erfolgt durch gerichtlich bestellte Zwangsverwalter, wenn mal eine vermietet werden kann, ist das eher Glück. Bei der, um die es geht, da konnte man von vermietbarem Zustand erst einmal kaum sprechen. Und doch hat es der Zwangsverwalter ein bisschen dahin gebogen, dass es dafür jetzt einen Mieter gibt, und es wird jetzt sogar Wohngeld gezahlt. Der Zustand davor, vor Einschaltung des Zwangsverwalters war grottenschlecht für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es kam gar kein Wohngeld und der ‚Spiritus rector‚, also derjenige, der sein Imperium mit einem Bauchladen vieler Firmen im Hintergrund als graue Eminenz leitete, steuerte zu allem Überfluss auch noch den einen seiner zwei Söhne fern und befahl, möglichst regelmäßig Beschlüsse der Wohnungseigentümer gerichtlich anzufechten. Für eine derartige ‚Prozessgeilheit‘ ist er -ohne jede Übertreibung- stadtbekannt und das Landgericht bekam aufgrund seiner Flut- und Klagewellen eine zweite Abteilung für WEG-Sachen. Doch weichen wir nicht zu sehr ab.








