3275/18: Positionen: Nirgends wird in so großem Stil gelogen, wie in AutoReply-Antworten – In ihrer Art kennzeichnen sie den Tod des Systems.

Der Kritiker – MRR

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Früher schon hatten wir Gewaltfantasien: Wir stellten uns vor, wir schrieben der Telekom in Form einer Rolle Küchenpapier. Mit Thermofaxgerät auf der Gegenseite. So nudelt sich die Faxrolle komplett ab und die Kommunikation bricht zusammen. Heute würde man dies mit Email-AutoReply-Pingpong machen. Eine Regel erstellen, mit der auf ein AutoReply ein AutoReply gesendet wird. Ping Pong. Nutzloser kann man seine Zeit nicht verbringen.

Oder? Man schreibe einen Brief an einen Vertragspartner. Nennen wir ihn GASAG: Vorratskündigung. Eine 24-monatige Vertragslaufzeit endet am 31.12.2020 und Gott will, dass wir uns einen anderen Gaslieferanten suchen im Jahre 2020, dann stellt es für uns keine gute Vertragsnorm dar, aus dem Vertrag nur rauszukommen, wenn man mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende (praktisch bis 30.09.2020, rechtzeitig) kündigt oder dann – Hallo? – zum 30.09.2021, damit das am 31.12.2021 erst gilt – Eine solche Kündigungsfrist ist unvorteilhaft. Für sie gibt es im Ermessenspielraum des eigenen Kopfs keinen vernünftigen Grund. Wenn ich weg will, will ich weg. Dann bin ich bereits unterwegs. Auch emotional.

Na klar, Wunschdenken derartiger Lieferanten. Kundenbindung funktioniert über Kundenzufriedenheit. Nicht über Tricks und Lederhosenklauseln. Wie werden wir derartig unvorteilhafte Vertragsklauseln los? Heute haben wir der Gasag den Zuschlag gegeben, das Mehrfamilienhäuschen mit 34 Einheiten zwei Jahre lang mit Erdgas zu versorgen. Das ist von der Größenordnung her ne halbe Industriekunden-Kondition, erfahre ich. Ab 500.000 kwH geben Gasag-Mitarbeiter besonders gute Konditionen.

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Max Liebermann - Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!

3108/16: Positionen: Vom Leben in Warteschleifen – „Lilly Was Here“

Positionen

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

In Berlin-Kreuzberg soll der alte Gasanbieter rausfliegen. Unsere Liebe ist in die Jahre gekommen, ein neuer Anbieter soll her. Der Preisvergleich ergibt: Es kann ordentlich eingespart werden. Könnte, wenn nicht die Umstände dagegen sprächen. Wie aber wird man ein guter Verwalter, der sich kümmert und seinen Hausbewohnern die Nebenkosten mit sorgfältigem Blick senkt.? Antwort: Es ist kompliziert. – Eine Praxisbeschreibung.

Manchmal fragen mich Menschen, wie ich es noch schuffte schaffte, auch noch ein Blog wie dies zu schreiben. Wie mit Zwiebeln häuten, dass die Tränen drüsen und mit Texten, die zwiebeln. Relefant: Toröooo! Benjamin Bloggwart lässt grüßen.

Manchmal antworte ich dann: Kein Problem. Ich wechsle den Strom- oder Gasanbieter und dann hat man Zeit. So wie bspw. eine Geschäftsanbahnung mit dem Strom- und Gaslieferanten „Stromio“, der sich auch als gas.de bezeichnet. Noch verwirrender ist der ganze Unternehmensauftritt: Es heißt Stromio für Strom, gas.de für Gas und nun kommt’s. Es heißt Grünwelt, aber es ist Stromio. Boah! Haste nicht gesehen. Nö, erstmal nicht. Es ist offenbar ein großes Marketinggebrüll. Hier nun die Verbraucherbrill.

Die Wechselformalitäten sind was für ausgekochte Logistikexperten. Der Wechsel erfolgt nicht einfach, sondern kompliziert, denn so ist ja auch das Leben. Dabei könnte alles so einfach sein.

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Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

3084/15: Positionen: Von der Entzweigung des vernetzten Denkens

Drehstrom-Wohnungszähler

Drehstrom-Wohnungszähler

Es ist ein ganz einfacher Fall: Der Netzbetreiber verwaltet die Stromzähleranlagen und Stände, die Nutzer zu verabredeten Stichtagen ablesen müssen. Die Nutzer sind Stromkunden, die ihre Zählerstände dem Netzbetreiber übermitteln müssen. Dieser macht in großem Stil „Filesharing“ und stellt die Zählerstände auch den jeweiligen Stromunternehmen zur Verfügung. Denn der Strommarkt sei nun frei und einzigartig, es heißt, Konkurrenz belebt das Geschäft. Allerdings: Den Netzbetreiber kann man sich nicht aussuchen.

Den auszuwechseln wäre auch nicht mal so schlecht. Denn im Webauftritt des hier gemeinten Stromnetzbetreibers im Bundesland Brandenburg geht es auch drunter, wenn es nicht gerade drüber geht. Beispiele:

Weil ein Stromunternehmen unfähig bleibt, zutreffend mit einem Kunden abzurechnen und auch mehrfach Gegenabrechnungsentwürfe nichts fruchten, kommt es zur Androhung von Stromzählersperrungen. Der Kunde wehrt sich mit einer fristlosen Kündigung im November 2014 hiergegen und bestellt zwei alternierende Stromanbieter zu Stromlieferanten für Tag- und Nachtstrom, gemessen an zwei Stromzählern. Alles wird schriftlich ordentlich abgewickelt.

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