Ich habe gehört, die Mieter begehren auf, stimmt das? – Von x-beliebigen Anrufern & Plaudertaschen

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Zitat Du liebes Plappermäulchen, bedenk dich erst ein Weilchen. Und sprich nicht so geschwind. Du bist wie unsre Mühle mit ihrem Flügelspiele. Im frischen Sausewind.

So lang der Müller tätig und schüttet auf was nötig, geht alles richtig zu; Doch ist kein Korn darinnen, dann kommt das Werk von Sinnen und klappert so wie du.“

(Wilhelm Busch, Quelle: hier)

Manche Anrufer haben interessante Anliegen. Einer davon sagt heute Morgen sinngemäß folgendes:

Ich habe gehört, Sie sind Verwalter dieser Wohnanlage in Lichtenrade. (Das stimmt.) Ich interessiere mich für die Dachgeschosswohnung oben, die will ich kaufen. Ich habe gehört, die Mieter begehren dagegen auf, dass da der Spitzboden mit zur Wohnung gehört, stimmt das? – Meine Antwort ist kurz und präzise: ‚Ich kann ihnen dazu nichts sagen. Wir sind als Verwalterin der Wohnanlage nicht berechtigt, einem x-beliebigen Anrufer Details, Daten, Probleme der Wohnanlage mitzuteilen.‘ Ach so! Er sagt, das versteht er.

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Eine Sache zu bloggen, ist nicht verboten. Einen Punkt. – https://gesichtspunkte.de

Eine Sache zu bloggen...

Eine Sache zu bloggen...

Ohne Worte.

Wilder Westen: Von großen Finalen und vom Duellieren im Kellergeschoss

Sein Sohn sagt über ihn, er sei ‚der alte Haudegen‚. Heut will er wieder einer sein. Das Prozessthema ist ‚Spiel mir das Lied vom Tod.‘ Die Beklagten sollen heute hingerichtet werden. Jedenfalls hinsichtlich ihrer illegalen Büronutzung.

Die Sache war zunächst beim Amtsgericht, doch da ging der Schuss gleich nach hinten los. Der Amtsrichter fand den Stoff nicht schwierig und die Klage Unsinn. Er wies sie gleich ab. Eine absurde Klage. Sie sei eine Contrahage aus ganz anderen Gründen gewesen, berichtete gesichtspunkte.de im April 2009.  Der Fall ist nicht so schwierig. Dem Landgericht reicht es aus, wenn einer von drei Senatsrichtern den Fall allein löst. Er ist nicht weit ab angelegt vom wohnungseigentumsrechtlichen mainstream. Dass derartiges überhaupt eingeklagt wird, ist unter Fachleuten mit Begriffen wie ’sinnlos‘ besetzt, eine Art Rohrkrepierer.

Die Kellerräume, deren Nutzung die Beklagten zu unterlassen hätten, sind auch weiterhin nur in begrenzten Rahmen nutzbar, nicht dauernd, nicht rund um die Uhr. Das will auch niemand. Das reicht den Klägern jedoch nicht aus, sie wollen, was dort stattfindet, komplett aus dem Haus verbannen. Das Prozessziel der Kläger ist in hohem Maße emotional und kaum sachlich überprüfbar. Sie wollen jemanden bestrafen, der es ihnen nicht wert ist, den sie niemals ernstnehmen werden. Sie werden jetzt  einen Platzverweis gerichtlich durchsetzen, bzw. sie versuchen das. Raus aus dem Haus, fort, schließt die Pforten, beendet die Illegalität. Die Kläger bilden sich ein, sie könnten Gerichte und Behörden mit ihrer Auffassung beeindrucken. Die sind genervt.

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In der Kundenbeziehung eines WEG-Verwalters gilt das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Aus einer Email an verschiedene Wohnungseigentümer:

ZitatAnbei Rechnungsvorgang, bereits durch Architekt geprüft an sechs weitere Augen mit der Bitte um weitere Freigabe durch vier Augen….Danke. Frau Xy nimmt die Freigabe entgegen und weist dann den Rechnungsbetrag an.“

So oder so ähnlich laufen eine Vielzahl von Vorgängen in einer Art fast automatischem workflow.  Ein Architekt hat die Handwerkerrechnung geprüft. Er gibt sie in einer Weise frei, die Prüfvermerke enthält. Die dann übersendete Handwerkerrechnung (mit Prüfvermerk) gibt der Verwalter -sicherheitshalber- noch einmal an „dazu berufene Wohnungseigentümer“ (der Anlage in Zehlendorf) weiter. Denn mehrere Augen sehen mehr als nur zwei, die sich anschicken, Rechnungen zu bezahlen. Sicherheit durch Transparenz.

Diese Rechnung wird angewiesen aus innerlicher Akzeptanz, aus der Mitkenntnis (mehrerer) relevanter Miteigentümer und mit einem guten Gefühl, dass sie nun bezahlt wurde. Am Ende dürfte da auch ein Handwerker sein, der mit seiner Kundin und ihrer guten und gewissenhaft anmutenden Zahlungsmoral positiv angesehen wird. Alle sind zufrieden. Nichts lief versehentlich, nichts geschah ohne Mitwissen relevanter, freiwilliger Teamworker.  Ein ganz anderes Beispiel.

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Berlin hat gute Erfahrungen: Die Zuständigkeit der Abteilung 21 – doch Opfer melden Kritik an

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Screenshot parlamentsferien.de

Screenshot parlamentsferien.de

Zitat Die Verfahren werden in der Abteilung 21 der Amtsanwaltschaft geführt. Diese Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine besonders effektive und nachhaltige Verfolgung jener Verstöße. Die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Abteilung der Amtsanwaltschaft Berlin, dem Familiengericht und der Polizei gestaltet sich gut.“ (Quelle: Drucksache 6/12 132, Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), Antwort vom 05 Juni 2008, Justizsenatorin von der Aue, vollständiger Wortlaut der Anfrage hier)

Sven Kohlmeier (SPD) wollte vom Senat wissen, welche Erfahrungen das Land Berlin mit dem (2002 eingeführten) Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gemacht hat? Die seit 2002 bis 2007 geführten Verfahren gibt der Senat wie folgt an (auf Bild klicken) Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007  (Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

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Zitat des Tages: Wofür man wäre, wenn man dafür ist… Floskeln

Stilblüte Mehrdeutigkeit

Stilblüte Mehrdeutigkeit

Ein Verwaltungsbeiratsmitglied einer Wohnanlage in Berlin-Wedding schreibt per Email:

Zitat ich wäre nicht nur, sondern ich bin dafür (die Dämmung der Kellerleitungen vorzunehmen), und gehe – ohne Rückfrage genommen zu haben – davon aus, dass auch die übrigen VBR-Mitglieder dieser Meinung sind. Sollte dies nicht der Fall sein und es zwei Gegenstimmen geben, bin ich halt überstimmt….“

Womit er zweifelsohne recht hat. Allerdings beschließt ein Verwaltungsbeirat nicht, sondern er berät nur den Verwalter.  Und der hatte zuvor formuliert:

Zitat Die Verwalterin wäre dafür, die Arbeiten ausführen zu lassen. “

Richtiger aber ist: Die Verwalterin wäre nicht nur dafür, sie ist dafür…. ist nur ein kleines Ding, aber „der Nagel auf den Kopf“. Bessere Formulierung: Ich bin dafür. Die Verwalterin ist dafür. Sie wäre nicht dafür, sie ist…

An was man alles denken muss.

Tulpen aus Amsterdam: Wenn der Blumenbote kommt…

Virtueller Blumenstrauss

Virtueller Blumenstrauss

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

Berlin-Zehlendorf – 15:30 Uhr: Es klingelt an der Tür.

Ein Blumenbote möchte Blumen für die Nachbarin abgeben, die über dem Berichterstatter wohnt. Das ist unter normalen Umständen kein Problem. Aber die Nachbarn verstehen sich nicht gut. Und deswegen will der, der diesen Bericht der Redaktion von gesichtspunkte.de erstattet hat, diesen Blumenstrauß auf gar keinen Fall entgegen nehmen. Das ist verständlich, weil sich die Nachbarn nicht gut verstehen. Unter normalen Umständen kein Problem.

Der Blumenbote klingelt an einer anderen Tür. Auch dort wird ihm selbiges beschieden. Ein Blumenstrauß ist doch nur ein Blumenstrauß. Wo ist das Problem?

Das Problem, sagt die weitere Mitbewohnerin an der Tür, ist, dass sie das nicht will. Wer weiß, was dahinter steckt? Hinter jeder Blume steckt nachweislich ein ganzer Strauß bunter Möglichkeiten. Es kann der verschmähte Liebhaber gewesen sein, der seiner Vergeblichen Blumen sendet, mit Spuren von Gift. Ein Allergieschock kann ausgelöst werden. Oder der nochmalige Liebesbeweis einer Freundin, die auf diese Weise um Vergebung buhlt. Oder der Strauß wird absichtlich bei Nachbarn abgegeben, die einem nicht lieb sind und das giftige Pulver (siehe oben) bringt den Hund der Nachbarin um. Er ist doch erst zwölf Wochen alt.

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Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer

Fahrradständer, abgelaufenes Modell

In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:

Zitat Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof – dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken,
abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit
künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten
.

Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback,  bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?

Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige
Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.“ (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)

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Aus dem Polizeisprengel: Sehr besondere Fundsache in Wilhelmshavener Str. in Berlin-Tiergarten gefunden

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Eingabe: 06.10.2009 – 13:55 Uhr

Kornnatter (Quelle: wikipedia.de)

Kornnatter (Quelle: wikipedia.de)

Fundsache der besonderen Art

Mitte

# 2752

Beamte des Polizeiabschnitts 33 erwiesen sich heute Morgen in Moabit als Tierfreunde. Ein unbekannt gebliebener Anrufer meldete gegen 8 Uhr 30 beim Notruf der Polizei, dass er in der Wilhelmshavener Straße eine Schlange gesehen hatte. Die Besatzung einer Funkstreife entdeckte das beinlose Reptil in einem Lichtschachtgitter, in dem es sich verfangen hatte. Die beherzten Beamten befreiten das Tier und brachten die unverletzte Schlange zum Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Der diensthabende Arzt stellte fest, dass es sich bei dem Kriechtier um eine ungefährliche Kornnatter handeln könnte. Wem die Natter gehört und wie sie in ihre Misslage geraten war, ist nicht überliefert.

Quelle: hier

Weiterführende Links

Kornnatter

google erinnert seine Benutzer an die Erfindung des Strichcodes

Strichcode eines Mietvertrages

Strichcode eines Mietvertrages

Bis ins Jahr 1949 -vor nunmehr 60 Jahren- gehen die ersten Versuche von Joseph Norman Woodland und Bernard Silver zurück. Daran erinnert uns heute die Suchmaschine google. Keine schlechte Idee, finden wir.

Auch in der Haus- und Grundstücksverwaltung spielen Strichcodes eine Rolle. Wer beispielsweise Mietverträge benutzt, kann anhand des aufgebrachten Strichcodes Artikel-Nummer und EAN-Nummer des herausgebenden Verlags überprüfen. Die Überprüfung der Echtheit von Mietverträgen besitzt immer wieder große Relevanz, auch vor Gerichten. In einem Fall, der Jahre zurückliegt, konnte durch gewissenhafte Überprüfung eines Mietvertrages mit den Angaben des Beklagten dessen Echtheit verneint und demzufolge eine Fälschung -Prozessbetrug- nachgewiesen werden.

Wir sehen: Strichcodes können eine große Bedeutung haben. Denn wer Formulare verwendet, sollte deren Echtheit sicherstellen, damit wenigstens von dieser maßgeblichen Seite Einwände hiergegen unmöglich sind.

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