Ich habe gehört, die Mieter begehren auf, stimmt das? – Von x-beliebigen Anrufern & Plaudertaschen

Positionen

Zitat Du liebes Plappermäulchen, bedenk dich erst ein Weilchen. Und sprich nicht so geschwind. Du bist wie unsre Mühle mit ihrem Flügelspiele. Im frischen Sausewind.

So lang der Müller tätig und schüttet auf was nötig, geht alles richtig zu; Doch ist kein Korn darinnen, dann kommt das Werk von Sinnen und klappert so wie du.“

(Wilhelm Busch, Quelle: hier)

Manche Anrufer haben interessante Anliegen. Einer davon sagt heute Morgen sinngemäß folgendes:

Ich habe gehört, Sie sind Verwalter dieser Wohnanlage in Lichtenrade. (Das stimmt.) Ich interessiere mich für die Dachgeschosswohnung oben, die will ich kaufen. Ich habe gehört, die Mieter begehren dagegen auf, dass da der Spitzboden mit zur Wohnung gehört, stimmt das? – Meine Antwort ist kurz und präzise: ‚Ich kann ihnen dazu nichts sagen. Wir sind als Verwalterin der Wohnanlage nicht berechtigt, einem x-beliebigen Anrufer Details, Daten, Probleme der Wohnanlage mitzuteilen.‘ Ach so! Er sagt, das versteht er.

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Verwalter sind keine Plaudertaschen, jedenfalls gute nicht. Sie haben einen intensiven Datenschutz zugunsten ihrer Mandantin zu wahren. Verschwiegen wie ein Grab, leise wie ein Pferdeflüsterer, sollen Verwalter sein. Und nicht laut, korrumpierend, Zwietracht säend. Was ist, wenn sich der Erwerbsinteressent von seinem Kaufinteresse zurückzieht, weil er negative Auskünfte von der Verwalterin erhalten hat? Ist dann die Verwalterin schadenersatzpflichtig? Sie sagt, sie hat doch nur gesagt: ‚Nö, also icke würde da nüscht koofen, die sind heillos zerstritten. Und der Müller, Whg 03, ist pleite wie nichts anderes.‘

Intern in der Wohnungseigentümergemeinschaft darf sich ein Verwalter aber schon mal wundern, wie es bei einem Verkaufsvorgang zugegangen sei? Dass da jemand eine Wohnung für lediglich 500,- EUR (angeblich schwammbefallen) an seinen besten Freund verkauft, um den miterbberechtigten Bruder finanziell auszuhungern. Dass derartiges üble Nachrede sei, wird vorsorglich mit Nichtwissen bestritten. Es gehört zu den Informationspflichten für gewissenhaft arbeitende Verwalter, den Wohnungseigentümern solche Umstände auch ggf. mit Ausrufezeichen zur Kenntnis zu bringen. Das nennt man nicht geschwätzig. Und auch sowas kommt tatsächlich vor.

Ein geschwätziger Verwalter ist ein bald gewesener…am besten. Weiter arbeiten.

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