Gewusst wie – gewusst warum…Rechtsanwälte tun dürfen, was sie lassen könnten

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gesichtspunkte.de hatte hier schon des Öfteren den Beruf Rechtsanwalt auf der Kimme. U.a. hatte sich die Redaktion einerseits mit dem juristischen Begriff der Rabulistik auseinandergesetzt. Und auch mit der Frage, ob Rechtsanwälte lügen dürfen? Auf dem interessant zu lesenden, kurzweiligen Blog des Berliner Strafverteidigers Carsten R. Hönig fanden wir eine Stellungnahme der Berliner Rechtsanwaltskammer, in der es auszugsweise wie folgt heißt:

Zitat Seit dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1987 (BVerfGE 76, 171) beschränken sich berufsrechtlich relevante Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot auf drei Fallgruppen (Eylmann in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., und zwar auf strafbare Beleidigungen, Verstöße gegen das Verbot der Lüge und herabsetzende Äußerungen ohne Anlass. Eine berufsrechtliche Ahndung wegen unsachlichen Verhaltens ist nur insoweit statthaft, als diese Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt, also zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet, erforderlich und für den Anwalt zumutbar ist (BVerfGE 61,291,312). (Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 02.09.09, kompletter Wortlaut hier)

Dies Zitat finden wir interessant. Denn ob ein Rechtsanwalt beispielsweise sogar gezielt lügt, um für einen Mandanten einen Verfahrensvorteil herauszuholen, beispielsweise im Zivilrecht,  gab schon häufig Anlass zur Erwähnung für uns. Interessant in diesem Zusammenhang war der Fall einer Vermietung aus Rache, eine permanente, terrorähnliche Anwesenheit auf dem kleinen, übersichtlichen Wohngrundstück in einem Außenbezirk. Dieses ist Gegenstand schriftsätzlicher Erörterungen beim Berliner Landgericht. Der Antragsgegner hat ausführlich vorgetragen, dass sich der Delinquent im Auftrag und mit ausdrücklicher Billigung des Antragstellers (und weiteren Wohnungseigentümer) -auch nächtelang- in einem Büro aufgehalten habe, das wohnungseigentumsrechtlich als ein Büro ‚für nichtstörendes Gewerbe‚ nach Maßgabe der Teilungserklärung definiert ist. Dass nun aber ‚Mieter aus Rache‘  ein äußerst störendes Gewerbe ist, ist keine Sache hochintelligenter Verfahrensdialektik.  Hieraufhin hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller dieses Verfahrens für seine Mandantschaft vorgetragen, der Herr Xy (Name unwichtig) wohne dort nicht und habe auch kein Interesse an der Familie Yz (Name unwichtig). Die vorgefundenen Tatsachen ergeben ein anderes Bild von der Realität. Aber lügt nun Herr Rechtsanwalt? Eins ist klar: Wer in einem solch brisanten Fall wie diesem lügt, ist als Verhandlungspartner für mögliche ausgleichende Lösungen, für Vergleiche und echte Konfliktlösungen ‚verbrannt‘. Disqualifiziert. Und dass dieser Aspekt auch zum gern vermittelten Berufsbild professioneller Rechtsanwälte gehört, sollte man hervorheben, weil es -in diesem Zusammenhang- in Vergessenheit gerät. Anwälte, die durch fiese Lügen vor Gericht zusätzlich Öl ins Feuer gießen und dramatische Lebenssituationen anderer ‚vorsorglich bestreiten‘, mit Nichtwissen, gehören aus dem Beruf entfernt. Damit ist nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen gemeint.

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Operation red scorpion: Der Begriff des Fremdschämens und die Benutzung von Überstücken

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

Zitat Hinter dem Phänomen »fremdschämen« steht ein Einfühlungsprozess, in dem eine Person A sich an Stelle einer anderen Person B schämt. Person B ist sich der schämenswerten Situation nicht bewusst, Person A aber durchaus. Aus dieser peinlichen Berührtheit für die Situation, in der Person B sich unwissend befindet, schämt sich Person A also stellvertretend für diese. Hierbei soll der Akt des Fremdschämens nicht als eine altruistische Leistung angesehen werden. Stattdessen fühlt sich Person A eher unfreiwillig beschämt, da solche Situationen meist aus dem sozialen Rahmen fallen und erst dadurch die Fremdscham ausgelöst wird. Wichtig ist, dass das Phänomen der Fremdscham kein (teil-)automatisierter Prozess ist, so wie es bei der klassischen empathischen Einfühlung ist. Bei letzter greifen verschiedene Bewusstseinsstufen ineinander: von der rein biologischen, unvermittelten, unbewussten Aktivierung einfühlender Spiegelneurone bis hin zum bewussten internen Nachspielen von gesehenen sozialen Situationen inklusive ihrer Bedeutungsdimension. Fremdscham ist genau so ein Nachagieren, ist also immer ein bewusster Prozess, in dem Brüche zum sozial Verhandelten, dem sozial »Normalen« und damit der Norm festgestellt und deren Konsequenzen prospektiv durchlebt werden.“ (Quelle: Nadia Zaboura, Kommunikationswissenschaftlerin, Buch „Das empathische Gehirn„)

So weit, so gut. Rechtsanwalt Hoenig berichtet hier sinngemäß von folgendem:

Beispiel 1 für Fremdschämen: Ein Staatsanwalt will -summa summarum- sieben Anklageschriften verlesen und findet sechs davon nicht. Er benötigt ‚Überstücke‘, das sind Kopien der Anklageschriften, die aus organisatorischen Gründen in der roten Strafakte ‚zur freien Verfügung‘ für schusselige Staatsanwälte liegen. Unterhaltungswert des Berichts ‚Hier herrscht Ordnung‚ sehr hoch.

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gesichtspunkte.de brachte in Erfahrung: Flashmobs stehen an

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Zitat Dönitz war voll von dieser Gefühlsduselei, er schwamm geradezu in einer Gefühls-Soße, und Tatsachen waren ziemlich uninteressant.“ (Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. S. 279)

Wie die Redaktion von gesichtspunkte.de aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfuhr, rotten sich derzeit einige Internetjunkies zusammen, um einen Flashmob zu organisieren. Ob es sich dabei um ein Flashmob handelt oder um ein Smart Mob, kann dahingestellt bleiben.

Unbestätigten Gerüchten zufolge soll der Flashmob in der Nähe des Thielparks in Berlin-Dahlem unmittelbar vor einem Grundstück stattfinden, das mit dem Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht, Großadmiral Dönitz (* 1891, + 1980) in Verbindung zu bringen sein soll? Diese Information ist jedoch gänzlich unbestätigt.  Inhaltlich soll es wohl darum gehen, dass der Oberbefehlshaber der Deutschen Wehrmacht  in unmittelbarer Wohnnähe zu einem anderen Oberbefehlshaber wohnte, der sich in bestimmten Zusammenhängen einen ähnlichen Rang erworben habe. Die Gerüchtelage ist hier ausgesprochen ’schwammig’….

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