
Lieber Auftraggeber,
vereinbarungsgemäß berichte ich weiter bezgl. meines Auftrags auf Stalking und fortgesetzte Beobachtung unseres Zielobjekts und dessen gesamter Familie.
Unser Versuch, vermittels einer Videokameraeinrichtung das gesamte öffentliche Straßenland rund um die Uhr aufzuzeichnen und so ein gezieltes Bewegungsprofil unseres Zielobjekts zu erarbeiten, das lückenlos ist, kann als ‚zunehmend verwässert‘ und in Frage gestellt angesehen werden. Mit der Kamera bekomme ich oben aus dem Dachgeschoss leider nicht den richtigen Winkel eingestellt. Schon der Bürgersteig vor dem Haus lässt sich nicht aufzeichnen. Ich habe sicherheitshalber und wegen der vereinbarten Diskretion der gesamten Maßnahme keine Warnschilder vor dem Haus aufgestellt, mit dem vorbeilaufende Passanten auf eine ständige Videoüberwachung des Straßenlandes hingewiesen werden. Ich kann noch berichten, dass die Polizei schon mehrmals da war, weil ich das erfolgreich ausgelöst habe. Allerdings hat die Polizei, das haben meine Recherchen ergeben, eine Art dienstlichen Datenschutz zu beachten, den ich als positiv in unserem Auftragssinn an Sie weitergeben kann. Ohne richterliche Anordnung läuft da nichts. Gut für uns.

