Die Versicherung, der Maler, ein Kunde & die Liebhaberei – vom Emailen

Stimme der Kritik

Zitat Wasser ist nass, badubi dubi du….‘ (Alter Berliner Song)

Ich bin seit mehreren Jahren sehr daran interessiert , stärker zu filtern, wer es mit mir tun darf und wer nicht: Wer mit unserem Büro emailen will, muss einen Verhaltenskodex akzeptieren, den wir ausgearbeitet haben und den man hier externer hyperlink nachlesen und externer hyperlinkdownloaden kann. Wer diesen Kodex nicht akzeptiert, darf das auch , denn wir leben in einer freien Welt. Dafür gibt es den Anruf, das ist manchmal gar nicht so schlecht. Man kann dann -ersatzweise- etwas verabreden. Zuallererst, vor jedem anderweitigen Kontakt, muss ein Anlass stehen. Sodann muss eine Verabredung erfolgen. Denn Kommunikation muss verabredet werden, falsche Kommunikation verärgert und führt zu Zurückweisung. Zum Beispiel folgendes: Ich würde Dir ein gern ein Angebot unserer tollen ‚Handwerker-Muckibude‘ zusenden. Darum hat mich Deine Versicherung (‚Türöffner für neue Aufträge‘) herzlich gebeten. Außerdem bin ich ein toller Hecht in Sachen Digitalfotografie und schick Dir, vom Wasserschaden, gleich noch vier bis fünf aussagekräftige Fotos mit dem Angebot, das ganze sogar kostenlos. Die Fotos lasse ich unverkleinert großformatig, damit Du den Wert meiner Digitalaufnahmen erkennst. Das ist doch kein Problem, Du bekommst ein Angebot (Format pdf) und die Fotos (jpg) und Du kannst das Ganze dann ja, klar, ein Vorgang, nicht mehrere, digital in einer Bastelstunde zu einem Schriftstück (Format pdf) zusammenbasteln. So gut beherrsche ich Dokumentenmanagement nicht, ich bin Maler, aber nicht digitaler Büroprofi. Meine Reaktion: Ich bin davon total  genervt und ärgere mich über diese Email. Obwohl ich schon einmal, ein Angebot zuvor, eine andere Stelle des gleichen Schadenfalls betreffend, deutlich gesagt habe: Schickt mir keine Emails, ich habe mit Euch keinen Emailverkehr vereinbart. Ich überlege kurz, ob ich die ‚blacklist‘ scharf schalte und die Emailadresse damit technisch sperre. Ich entschließe mich für einen ‚weichen Weg‘. Ich schreibe eine Kritik (‚Stimme der Kritik‘) und versende den Link dazu an meine Korrespondenzpartner, damit sie mal von meinen „gesichtspunkten“, Emails betreffend, erfahren, und es sich (endlich) merken. Die Abwicklung eines Wasserschadens in einem Haus in Berlin-Wilmersdorf steht heute auf der Todo-Liste.

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Zur Schadenstatistik der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung versichert auch Leitungswasserschäden. In einer Wohnanlage (Baujahr 1976) steigen -für die Verwalterin bemerkbar- die Leitungswasserschäden spürbar an. Das gibt Anlass zu einer besorgten Meldung an die Wohnungseigentümer. Die Verwalterin findet es ‚fairnymphdich‘, den Wohnungseigentümern mitzuteilen:

 aus gegebenem Anlass möchte ich meinen Eindruck nicht unerwähnt lassen, dass sich die Anzahl der stets auftretenden Wasserschäden (Leitungswasser) stark steigert. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Beobachtung durch die Gebäudeversicherung haben. Erfahrungsgemäß verlangen diese irgendwann bei hoher Schadenstatistik sogenannte Eigenanteile bei weiteren Leitungswasserschäden. So weit ist es jetzt noch nicht. Aber das kann passieren. Wir machen die Versicherung nicht darauf aufmerksam. Möglicherweise muss man irgendwann über substanzielle Instandsetzungsmaßnahmen nachdenken? Dies nur als „Gesichtspunkt“ ordnungsgemäßer Verwaltung. Dann kommt einem das Thema zu gegebener Zeit nicht insgesamt unbekannt vor.“

Genau, es gehört sich, den Wohnungseigentümern derartige Gefährdungsumstände beizeiten mitzuteilen, denn wer hat einen besseren Überblick über die (von der Verwalterin geführte) Schadenstatistik der Wohnanlage?

(Dieser Beitrag erschien auch auf gotthal.de)