24h Berlin – Ein Fernsehexperiment ist geglückt. Was nicht gesendet wurde…

Der Kritiker - MRR

Der Kritiker - MRR

Die Sendung „24h Berlin“ wurde am vergangenen Samstag ausgestrahlt und umfasste 24h Reality TV, Eindrücke, Reportagen aus der bundesdeutschen Hauptstadt. Die Sendemacher haben sich derartige Erfolgsquoten(von bis zu 18% Zuschauer-Sendeanteil) nicht zu träumen gewagt.

Gesendet wurde

Eine der vielen Persönlichkeiten, deren Leben die Sendung eingefangen hat, ist eine alte Frau mit verbindlicher Krebsdiagnose. Sie wohnt in einem Hospiz und erwartet ihren sicheren Tod. In wenigen Wochen wird es so weit sein. Sie erzählt vor der Kamera, die fest auf sie gerichtet ist. Zwischenfragen stellen die Kameramänner nicht. Sie lassen die Frau erzählen. Sie erzählt von 1989, von der Wendezeit, und von ihren zwei Kindern, die nun erwachsen sind. Sie haben sie verlassen, genau in diesen Tagen, als die Mauer aufging und man durchschlüpfen konnte. Richtung Westen. Seit dem hat sie ihre zwei Kinder nicht mehr gesehen. Sie sind nie wieder zurückgekehrt. Sie haben sich auch nicht gemeldet. Sie sagt, die haben jetzt ihr eigenes Leben, und sie will auch nichts Schlechtes über sie sagen. Sie sind doch ihre Kinder. Auch wenn sie sich nicht mehr melden. Ihre Augen werden wässrig, stehen dann komplett unter Wasser, sie weint und sagt, sie hat doch nur noch kurze Zeit zu leben, und sie hat nur einen Wunsch: Wenn wenigstens einmal noch ihre Kinder kämen, damit sie sie noch einmal, nur einmal sehen kann. Schnitt.

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Die Versicherung, der Maler, ein Kunde & die Liebhaberei – vom Emailen

Stimme der Kritik

Zitat Wasser ist nass, badubi dubi du….‘ (Alter Berliner Song)

Ich bin seit mehreren Jahren sehr daran interessiert , stärker zu filtern, wer es mit mir tun darf und wer nicht: Wer mit unserem Büro emailen will, muss einen Verhaltenskodex akzeptieren, den wir ausgearbeitet haben und den man hier externer hyperlink nachlesen und externer hyperlinkdownloaden kann. Wer diesen Kodex nicht akzeptiert, darf das auch , denn wir leben in einer freien Welt. Dafür gibt es den Anruf, das ist manchmal gar nicht so schlecht. Man kann dann -ersatzweise- etwas verabreden. Zuallererst, vor jedem anderweitigen Kontakt, muss ein Anlass stehen. Sodann muss eine Verabredung erfolgen. Denn Kommunikation muss verabredet werden, falsche Kommunikation verärgert und führt zu Zurückweisung. Zum Beispiel folgendes: Ich würde Dir ein gern ein Angebot unserer tollen ‚Handwerker-Muckibude‘ zusenden. Darum hat mich Deine Versicherung (‚Türöffner für neue Aufträge‘) herzlich gebeten. Außerdem bin ich ein toller Hecht in Sachen Digitalfotografie und schick Dir, vom Wasserschaden, gleich noch vier bis fünf aussagekräftige Fotos mit dem Angebot, das ganze sogar kostenlos. Die Fotos lasse ich unverkleinert großformatig, damit Du den Wert meiner Digitalaufnahmen erkennst. Das ist doch kein Problem, Du bekommst ein Angebot (Format pdf) und die Fotos (jpg) und Du kannst das Ganze dann ja, klar, ein Vorgang, nicht mehrere, digital in einer Bastelstunde zu einem Schriftstück (Format pdf) zusammenbasteln. So gut beherrsche ich Dokumentenmanagement nicht, ich bin Maler, aber nicht digitaler Büroprofi. Meine Reaktion: Ich bin davon total  genervt und ärgere mich über diese Email. Obwohl ich schon einmal, ein Angebot zuvor, eine andere Stelle des gleichen Schadenfalls betreffend, deutlich gesagt habe: Schickt mir keine Emails, ich habe mit Euch keinen Emailverkehr vereinbart. Ich überlege kurz, ob ich die ‚blacklist‘ scharf schalte und die Emailadresse damit technisch sperre. Ich entschließe mich für einen ‚weichen Weg‘. Ich schreibe eine Kritik (‚Stimme der Kritik‘) und versende den Link dazu an meine Korrespondenzpartner, damit sie mal von meinen „gesichtspunkten“, Emails betreffend, erfahren, und es sich (endlich) merken. Die Abwicklung eines Wasserschadens in einem Haus in Berlin-Wilmersdorf steht heute auf der Todo-Liste.

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Stimme der Kritik: Bankenskandal anders herum: Banken verhindern Wärmedämmungen

Stimme der Kritik

Kein weiterer, unwichtiger Kommentar zur Bankenkrise an sich. Doch diejenigen, die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) verwalten, dürfen sich vor neue Probleme gestellt sehen. Es geht darum, dass wo ein (politischer) Wille ist, auch ein Weg sein muss. gesichtspunkte.de hat sich u.a. mit der Frage beschäftigt, warum die Politik einerseits eine Energie- und Einsparverordnung (EnEV) beschließt, andererseits aber vergisst zu regeln, dass das interner Link ‚Überbauen‘ eines nachbarschaftlichen Grundstücks durch Anbringung einer Vollwärmeschutzfassade von dessen Zustimmung weiterhin abhängt? Es gibt ein öffentlich begründbares Interesse, dies jedem Nachbarn entschädigungslos zu gestatten, damit dem Klimaschutz Rechnung getragen wird. Doch weit gefehlt. Zu viele Rücksichtnahmen auf persönliche Zivilrechtsfragen und die Heiligkeit des Eigentums Dritter steht hier dem öffentlichen Recht entgegen, möglichst viel CO2 einzusparen und dafür zu sorgen, dass die nachfolgenden Generationen besser leben können.

In eine ähnliche Richtung geht das Problem fehlender Beratungskompentenz der Geschäftsbanken bei der Unterstützung von öffentlichen Förderprogrammen, wie sie beispielsweise die externer hyperlinkKreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegt hat. Mit öffentlicher Förderung darf danach rechnen, wer nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanzen ganzer Mehrfamilienhäuser durchführen möchte. Zinsgünstige Kredite stehen zur Verfügung und teils auch Zuschüsse. Es gibt inzwischen für jedes Haus (hoffentlich) einen externer hyperlinkGebäudeenergieausweis, der die Eckwerte positiv, mittelmäßig oder schlecht bewertet. Ein übersichtlicher Verlaufsbalken zeigt uns an, ob unser Haus noch ‚im grünen Bereich‘ bewirtschaftet wird, oder ob längst ein ‚blutrot‘ ausgewiesen werden muss, letzterer Wert ein hundsmiserabler.

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Qualifizierung von WEG-Verwaltern: Dr. Deckert meint…

 Das neue RDG erwähnt auch erstmals in § 5 ausdrücklich den „Verwalter“, damit sicher unstreitig auch den WEG-Verwalter. Auch im Anschluss an die nach wie vor gültige BGH-Entscheidung von 1993 darf, kann und muss der Verwalter im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Berufspflichten a u ß e r g e r i c h t l i c h rechtsberatend für Eigentümer und Gemeinschaft sicher sehr weitgehend tätig werden.

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