BGH: Der Beitritt der WEG zur Zwangsversteigerung erfordert einen Privilegierungsnachweis

Bundesadler

Bundesadler

Im Mai 2009 hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (nach neuem WEG-Recht, ab 01.07.2007) privilegierte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nur in Anspruch nehmen darf, wenn die WEG (der Verband) nachweisen kann, dass die zugrundeliegende Forderung 3% des Einheits- oder Verkehrswertes überschreitet.

(Normenkette: GKG §§ 15, Abs. 1 Satz 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs.3)

a) Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.

b) Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.

BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 – V ZB 142/08 –

LG Düsseldorf

AG Düsseldorf

Weiterlesen

Und noch einmal -aus gegebenem Anlass- Ein Laubfegeplan braucht nicht eingehalten zu werden

Herbstlaub (Quelle: wikipedia)

Herbstlaub (Quelle: wikipedia)

Wir hatten über Laub -Herbstlaub- hier berichtet.

Wie die Märkische Allgemeine Zeitung mitteilt, gilt hinsichtl. einer gemeinschaftlichen Verabredung von Wohnungseigentümern einer Gemeinschaft folgendes:

Zitat Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) – Ein Laubfegeplan, den eine Eigentümergemeinschaft gegen den Willen einer Minderheit aufstellt, gilt nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin (Az.: I-3 Wx 77/08).

Der zitierte Beitrag der Märkischen Allgemeinen wurde hier veröffentlicht und enthält zusätzliche Informationen.

Allerdings etwas laienhaft dürfte die dortige Interpretation ausfallen, wonach der Verwalter zum Laub fegen verpflichtet sei. Verwalter wechseln weder das Wischwasser, noch schrauben sie Glühbirnen ein. Für derartige ‚haushaltsnahe Dienstleistungen‘ (gem. § 35a EStG, n.F.) besorgen Hausverwalter in der Regel Erfüllungsgehilfen, die derartiges gegen Entgelt für die entsprechende Eigentümergemeinschaft veranlassen.

Bundesgerichtshof (BGH): Der Vermieter darf nicht fristlos kündigen, wenn Sozialamt verspätet zahlt!

Bundesadler

Bundesadler

Wenn das Sozialamt verspätet die Miete an den Vermieter zahlt, darf der Vermieter deswegen nicht fristlos kündigen

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht fristlos wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen, weil ein Sozialamt Mietzahlungen übernimmt und dann unpünktlich bezahlt. Dies hat  der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 64/09). Mieter müssen sich nicht das Verschulden des Sozialamts zurechnen lassen, das im vorliegenden Fall nicht bereit gewesen war, rechtzeitig zu bezahlen. Das Sozialamt sei nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, sondern erfülle hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Die Redaktion hat den Fall recherchiert. Bei unserem heutigen Redaktionsschluss lag die BGH-Entscheidung noch nicht gedruckt zur Veröffentlichung vor. gesichtspunkte.de veröffentlicht daher als kostenloser, nichtkommerzieller download die entsprechende Pressemitteilung Nr. 217/2009 des BGH an Stelle dessen.

(Danke, Jörg)

BGH Beschluss VIII ZR 346/08: Vermieter darf Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen

Bundesadler

Bundesadler

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, diesmal in FF/M, hörte unsere Redaktion folgendes:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die (allzu) strengen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung gelockert. Ein Vermieter darf nach dieser Entscheidung die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Betrag unter dem Begriff „Versicherung“ zusammenfassen (Az. VIII ZR 346/08). In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom 16. September 2009 erteilte der BGH der Ansicht der beklagten Mieter und auch den zuvor damit befassten Düsseldorfer Richtern eine Absage. Sie hatten gemeint, die Abrechnung sei ohne eine Aufschlüsselung in die verschiedenen Versicherungsarten formell unwirksam. Das hielt der BGH jedoch für überspannt, auch weil die Unterteilung des Vermieters dem im Mietvertrag vereinbarten Kostenartenkatalog entsprach. Gleich einem Urteil vom 15. Juli 2009 (Az. VIII ZR 340/08) befand der BGH bereits: Eng zusammenhängende Kosten dürfen in einer Summe dargestellt werden, die Abrechnung bleibt für den Mieter nachvollziehbar.

Weiterlesen

Der BGH entscheidet: Miete ist auch dann zu zahlen, wenn öffentlich-rechtliche Bauvorschriften die Wohnnutzung nicht zulassen

Bundesadler

Bundesadler

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009, Az VIII ZR 275/08:

ZitatMieter müssen für Teile der Wohnung, die laut Vertrag vermietet sind, auch dann Miete zahlen, wenn diese nach öffentlich- rechtlichen Bauvorschriften gar nicht für die Wohnnutzung zugelassen sind.“

Zwei vorherige Rechtszüge:
AG München – Urteil vom 12. März 2008 – 414 C 28869/07
LG München I – Urteil vom 8. Oktober 2008 – 14 S 5934/08

Im Mietvertrag war eine Wohnfläche von 129,40 m²  angegeben. Zu der angemieteten Wohnung gehörten unter anderem Räume im Dachgeschoss. Die Mieter waren der Meinung, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich- rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwenden Wohnflächenverordnung bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Die Wohnfläche betrage danach tatsächlich nur 108,60 qm. Daher verlangten die Mieter für die Jahre 2004 bis 2007 die Rückzahlung der wegen der geringeren Wohnfläche zu viel bezahlten Miete in Höhe von 3.537,96 €.

Weiterlesen

Bundesgerichtshof V ZR 158/07 vom 11. April 2008 bejaht Anspruch auf Anbringung Wärmedämmung

Rechtliches

Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.

Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.

Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.

Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.

Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.

Weiterlesen

Neues Recht zwingt Finanzämter zur Mitteilung des Einheitswerts von Wohnungen

Rechtliches

Wie die Website gotthal. de hier mitteilt, ist durch den Gesetzgeber eine Gesetzesänderung erfolgt, die eine vorhandene Rechtslücke nach der WEG-Rechtsnovelle wirksam schließt. Finanzämter beriefen sich bislang auf das Steuergeheimnis und weigerten sich (teilweise), Wohnungseigentümergemeinschaften als betreibenden Gläubigern, den Einheitswert einer zur Zwangsversteigerung stehenden Wohnung mitzuteilen. Welche genauen Nachteile dadurch hinderlich entgegen standen, erläutert der Beitrag auf vorstehender Website.

Wir meinen: Gut, wichtig, richtig, danke, Gesetzgeber.

Neue Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Rasern

Bundesadler

Bundesadler (Quelle: BverfG)

Das Leben der anderen...

Das Bundesverfassungsgericht hat eine äußerst bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die wir hier kurz unseren Lesern, und weitgehend unkommentiert zur Verfügung stellen möchte. Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 2 BvR 941/08 und ist datiert vom 11.08.09.

Den Wortlaut der Entscheidung kannst Du hier kostenlos downloaden.

gesichtspunkte.de meint, die Berichterstattung hierzu thematisch als grenzwertig für diese Website anzusehen, gleichwohl wird die Entscheidung als sensationell und in wirklichem Sinne „freiheitlich“ angesehen und daher hier veröffentlicht. Mit Dank an das Bundesverfassungsgericht dafür.

Weiterführende Links

Bundesverfassungsgericht – Startseite

Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

Weiterlesen

Eine interessante Frage: Sind Online-Rechnungen zulässig?

icon_linktipp

Ohne dass wir die Richtigkeit prüfen konnten, fanden wir jedoch externer hyperlinkdiese Website für die Leser von gesichtspunkte.de interessant. Denn das Versenden von Online-Rechnungen nimmt immer mehr zu und die Frage ist, ist das zulässig? Der Beitrag wirkt gutinformiert und -recherchiert. Für seine Richtigkeit verbürgt sich niemand anders als der Blogger selbst. Und das sind nicht wir! Externer Link, aber interessant.