1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1196/11: Work in progress: Im Charlottenburger Quasimodo steigt am 12.05.11 ein Soulsause #Edo Zanki

Edo Zanki & Band

Edo Zanki & Band

Die Söhne und Töchter Berlin´s haben es nun wirklich nicht leicht, jammer jammer, aber wo hängt der Hammer? Leichter haben es die „Söhne Mannheims“, bzw. und Umgebung. Es gibt eine Popakademie, in Berlin gab es da nie. Und es gibt Edo Zanki, den „Paten“.

Leicht hat es die Stadt nicht, und speziell die Frage der „guten Livemusik„, aber leicht hat es einen.

In Berlin sterben die guten Clubs wie Tüten Mücken weg. Hintergrund ist eine momentan eine etwas wirr verlaufende Stadt- bzw. Regionalplanung der für lokale Entwicklung zuständigen Fachbeamten, die zu sehr versachlicht ist. Das Problem: Niemand scheint noch zusammenhängend zu denken, ganzheitlich. Dieser Puzzle-Planung, die man „Planung“ nicht nennen sollte, fiel unlängst der Knaak-Club, eine wichtige Berliner-Clubgröße zum Opfer.

Die Stadtplaner waren so genial, direkt daneben einen neuen Wohnkomplex zu genehmigen, dessen Betrieb nun die unmittelbar daneben liegende Spielstätte „seit gefühlten 100 Jahren“ nicht schallschutztechnisch berücksichtigte. Und dann ziehen die Neubewohner nebenan ein und führen erbitterte Nachbarschaftskriege über zu lauten Stadtbetrieb: Hätte man ihnen sagen müssen, sie hätten dies im Rahmen einer Duldungsklausel im Vorfeld akzeptieren müssen? Die Folge: Hohe, unerfüllbare Schallschutzanforderungen gegen die Clubbetreiber, aber die hatten doch immer nur gespielt, spielen lassen, auftreten lassen und, wirklich, das Publikum liebte das. Es war die Zeit, in der Livemusik noch erlaubt war, aber das ist Geschichte.

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1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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1186/11: Historie: Vor vielen, vielen Jahren war da ein Prozess in Gang gesetzt! Im Antiquariat wird man fündig.

Vor vielen, vielen Jahren -es war anno domini 2005-, da focht eine ältere Wohnungseigentümerin einen Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer an. Diese hatten den Verwalter neu bestellt. Die ältere Dame lebte noch viele Jahre dahin und wenn sie nicht gestorben ist, dann lebt sie auch noch heute. Die Dame war mit der Entscheidung der Anderen nicht einverstanden: denn diese hatten den Verwalter aus Gründen ihrer eigenen Zufriedenheit noch einmal als Verwalter bestellt. Denn er war der Verwalter schon seit noch viel mehr Jahren. Ja, wenn man heute zurückschaut, dann war er sogar „der dienstälteste Verwalter dieser WEG aller Zeiten“. Keiner hatte je länger dieses Amt ausgeübt.

Heute übrigens ist dieser Verwalter nicht mehr deren Verwalter. Er entschloß sich 2010, die im Dezember 2010 auslaufende Verwalterbestellung nicht zu erneuern, um ab 01.01.2011 erneut per mehrheitlichem Beschluss zum Verwalter bestellt zu werden. Dies hätte nach seiner Auffassung keinen Sinn.

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1158/11: Bauen: Nach fünf Jahren ist eine schriftl. Vereinbarung da, Eckehard, die Russen sind da! Was nun?

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Nun gut, das ist nun wirklich lange her. 1918 endete der 1. Weltkrieg und die Friedensschließenden machten einige Fehler, von denen wichtige Historiker hinterher behaupteten, sie erst hätten den Nährboden bereitet für den deutschen Nationalsozialismus. Andere widersprachen dieser Theorie bis auf´s Blut und da sieht man ja schon den Kern des Streits, des Pudels Kern, die Frage einer gewissen „deutschen Gretchen“, die Gretchenfrage. Was aber, wenn ein Hauseigentümer in Berlin-Wedding seinen Giebel sanieren will, wie es „Gretchen“ Angela Merkel, Kandisbunzlerin von Gesamtdeutschland gern wünscht. Sie sagt, das sei Chefsache, und bald, so befürchten jetzt auch Kenner, wird es den „Sanierungszwang“ doch noch geben: dann müssen Hauseigentümer, ob sie wollen oder nicht, gebäudeenergetisch sanieren, kurz: wärmdämmen. Wie „Labskaus auf lau gebräuntem Toast“ -igitt- nimmt sich die gegenwärtige Rechtslage aus und haben wir angesichts von Klimakatastrophe, atomaren Weltgefahren und Treibhauseffekt überhaupt noch Zeit für Großzügigkeit? Das Beispiel aus Berlin-Wedding belegt: Wir sind noch lange nicht bereit, in unsere Köpfen Ordnung zu schaffen.

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1146/11: Baum der Erkenntnis: Gib mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann…

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Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.

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1145/11: Kleines Verwalter-Latinum: Jetzt schnell die Unterschriften und zack, ist der Vertrag rechtsunwirksam

Rechtliches

In Berlin-Neukölln wird auf dem Grundstück die freistehende Altbau-Giebelwand zum Innenhof hin wärmegedämmt. 14 cm Wärmedämmverbundsystem werden „draufgeschraubt“, mit Wärmedämmplatten und Dübeln (8 Stück pro m²). Ob 12, 14 oder 18 cm entscheidet der Zeitgeist: momentan dürfen 14 cm als „befriedigend“ oder besser als „state of the art“ bezeichnet werden. Die Verhandlungen hangelten sich an einer Leistungsbeschreibung eines Architekten entlang.

Eine berufliche Kernerfahrung des Verwalters: Du kannst für alles Textbausteine entwerfen, doch die können auch zur Globalisierungsfalle werden. Sie treffen den Einzelfall dann nicht. Eher sind sie so eine Art Strickmuster, eine Art To-Do-Liste, was man in einem Vertrag besser regeln sollte. Auch wenn es fehlerhaft geregelt wird, wie falsch verwendete Textbausteine gerne bezeugen. Zu den Skurrilen gehört folgender Textbaustein (ein Textfragment).

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1136/11: Zitat des Tages: Stück für Stück, ja scheibchenweise, kommt man sich näher….

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig!

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig! (© RA Hoenig)

Knackis, Knacker und Kanoven: Dass Rechtsanwalt Hoenig ein vortreffliches Blog schreibt, sagten wir schon mal. Aber auch die Kommentare lesen sich sehr lustig, z.B. dieser hier:

Nachdem ich zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, musste ich beim Leiter der U-Haftanstalt antreten. Er teilte mir mit, aus Sicherheitsgründen werde man mir ein paar Tage lang einen zweiten Mann auf die Bude legen – bis dato hatte ich meine 8 Quadratmeter Wohnklo knapp 20 Monate lang für mich alleine gehabt.
Ich antwortete ihm, diese Maßnahme alleine sei schon ein Grund, um mich umgehend wegzuhängen. Er schaute wie ein Auto. Der Anstaltsarzt wurde dazu nicht befragt.Nach zwei Tagen hatte ich meinen Zwangsmitbewohner aber Gott sei dank wieder los. Offenbar hatte es gewirkt, dass ich zu den zuständigen Abteilungsbeamten sehr zeitnah gesagt hatte:“Noch eine Nacht mit diesem Penner – und ich reiche ihn euch morgen früh beim Wecken SCHEIBCHENWEISE durch die Kostklappe raus!” Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, mochte er mich danach seltsamerweise nicht mehr. (Kommentator Vollzugsteilnehmer, Kommentar vom 23.03.11, Link unten)

Rechtsanwalt Hoenig ist „Betroffenenanwalt“. Er handelt für Straftäter, nimmt deren Verteidigung wahr und arbeitet daher nicht „für die andere Seite“. Also auch nicht für Hausverwalter, die sich professionell mit dem „betreuten Wohnen“ in Mehrfamilienhäusern befassen. Auch wenn die Blickrichtung „betreutes Wohnen“ dem Leben im Knast und in Verwahrung zum Schutz vor der Öffentlichkeit oder zur Bestrafung dem ja teils gar nicht mal so unähnlich wäre. Wäre.  Dass sein Blog kurzweilig, spannend und zuweilen atemberaubend ist, sagten wir schon?

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1099/11: Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG

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Was bitte ist Wald- & Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der „alltäglichen“ Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. Wenn nicht, wär schlecht, nicht wahr?

Was Berlin-Zehlendorf mit einem Hauch einer Idee Lichterfelde anlangt, also stadtbezirksgrenzennahe, so geht die Mär davon, dass gerade diese Klientel besonders rau, etwa ökolog und selten dialog-, sondern monologbehaftet sein könne. Dies ist ein Vorurteil. Eine Vielzahl von Menschen, die dort (zufällig) leben, sind ganz anders. Ehrlich. Ich kenne jedenfalls viele, die so sind und die ich über die Jahre sehr schätzen gelernt habe. Und dann gibt es noch die Anderen.

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1095/11: Rechtsprechung: Die Trendwende in Sachen Satellitenschüsseln vermeldet der TAGESSPIEGEL!

„Ausländische Sender bekommt man heute auch über den Kabelanschluss.“ Außerdem gebe es IP-Fernsehen, Internet-TV und spezielle Receiver, die über das Internet 350 Programme aus aller Welt auf den heimischen Fernseher holten, ebenso wie Flachantennen, die fast unsichtbar anzubringen sind. Der Fortschritt der Technik hat auch die Rechtslage verändert – wer heute vor Gericht auf seiner Schüssel besteht, verliert. Das war jahrelang anders. Das Bundesverfassungsgericht attestierte sogar ein „Ausländerprivileg“ wegen des Rechts auf Informationsfreiheit.“ (Berliner TAGESSPIEGEL, Onlineausgabe vom 07.02.11, Link unten)

Ja, der Schüsselwald auf deutschen Dächern! Doch das soll sich jetzt ändern. Sagt zumindest der TAGESSPIEGEL und empfiehlt die Dienste von Rechtsanwalt Frank Auffermann. Der Artikel ist verlinkt, weil er sich mit dem Thema befasst, über dessen Handhabung wir immer wieder berichtet haben. Neu und daher erwähnenswert ist der dargestellte „Trend“, es gäbe nun gute Argumente für stets obsiegende,  aber inhaltlich wehrhafte Satellitenschüsselgegner unter Deutschlands Vermietern. Na egal, das werden wir einfach weiter beobachten. Bis dahin empfehlen wir, den angehängten Artikel auf der Website vom TAGESSPIEGEL aufzusuchen. Interessant.

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