949/10: Bundesgerichtshof: Die Linkhaftung von Heise.de im Spannungsfeld der Kopierschutzbeknackten!

Bundesgerichtshof

Man muss schon den Mut, die Eloquenz und das moderne Draufgängertum bewundern, das die Website gesichtspunkte.de im direkten, konfrontativen Angriff der Musikindustrie Deutschlands insgesamt an den Tag legt, wenn es in dem hier erschienenen Artikel mutig, aber dennoch beherzt einen Hyperlink ausbringt! (Fazit dieses Artikels)

Nein, die Begründung des Bundesgerichtshofs liegt schriftlich noch gar nicht vor, da meldet der Branchendienst heise.de schon die Essentials einer neuen Entscheidung der obersten Richter. Die Entscheidung betrifft, kurz gesagt, das weite Feld der äußerst dämlich gehandhabten Linkhaftung in Deutschland. An hilfreichen Hinweisen fehlt es ja nicht, und dennoch sind so gut wie fast sämtliche Websites mit einem Urschleim des Hamburger Landgerichts aus 1998 impressumstechnisch zugetextet, oft ohne Sinn und Verstand. Schon unken Websites wie bspw. sheng-fui.de und machen sich einen Spaß draus, den Betreibern von Websites hohlbirnenmäßige Impressi (oder ist der Plural dann: Impressarios? …ho ho…) anzubieten. Das Beste überhaupt: die werden tatsächlich benutzt.

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929/10: Politik Berlin: Ich war heute im Abgeordnetenhaus: zum StraßenreinigungsG Berlin tagte der Ausschuss!

Berliner Winter 2010 (Foto: Thomas Gotthal)

Berliner Winter 2010 (Foto: Thomas Gotthal)

Kinders, das war aber auch ein harter Winter, die vergangene „Schneeschüppsaison“ 2009/2010. Jeder erinnert sich noch dran. Wir auch. Anfang des Jahres 2010 hatten wir gut zu tun. Wir berichteten darüber. Es ging damals um „Schnee von gestern“. Den Berliner Abgeordneten haben wir heute bisschen was erzählt, vom Schnee von gestern und warum man deswegen auch an den Schnee von morgen denken müsse, und so weiter. Der Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hatte uns eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben, zu dem Entwurf eines neuen Berliner Straßenreinigungsgesetzes. Die Idee fanden wir prima und zogen mithin heute vor den Ausschuss. Schließlich hat kaum jemand die Möglichkeit, der Senatorin Frau Lompscher und nicht wenigen Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen mal was „Vernünftiges“ zu diesem Thema zu sagen, und vor allem: aus der Praxis.

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928/10: Neues aus Schilda: An Wasserläufen, Flüssen, Seen gilt…beachte die Schilda! Die wärn imma wilda!

Rechtliches

Der ordentliche Hausbewohner weiß zu unterscheiden zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Tun. Während die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe zuweilen Dinge in den Bereich der privaten Lebensgestaltung, der Entfaltung der Meinungsfreiheit oder in den Bereich informationelle Selbstbestimmung zuzuordnen weiß, sind wieder andere Dinge solche, die Vermieter ihren Mietern zu untersagen berechtigt sind. Ob das auch im vorliegenden, heutigen Fall so entschieden würde, darüber ist eine Prognose mitnichten möglich. Zu sehr hat die Rechtsprechung immer wieder ausgesprochenen Überraschungscharakter. Für alle Anrainer von Wasserläufen, Flüssen und Seen gilt bis zur obergerichtlichen Klärung: beachtet die Schilda…die wärn imma wilda!

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927/10: Berlin-Politik: Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz berät neues StraßenreinigungsG

 + ein bisschen

Skurril: Schneeketten & Spikes

Skurril: Schneeketten & Spikes

Wir sind nicht verpflichtet, Schnee zu beseitigen, wir bekämpfen den Schnee….“ (Klaus-Dieter Tschäpe, Geschäftsführer RUWE Winterdienst, am 10.02.2010 im Radioeins-Interview)

Und das soll jetzt eventuell vollkommen anders werden?

Ja, weitreichende Änderungen sollen beschlossen werden. Nach dem Katastrophenwinter 2009/2010 hat der Berliner Senat jetzt den Entwurf zu einem veränderten Straßenreinigungsgesetz vorliegen. Die Drucksache 16/3460 steht zur Behandlung an und dem Entwurf zufolge soll sie zweistufig eingeführt werden.

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922/10: Die Kleinanzeige des Tages: In Kreuzberg ist eine Zweizimmer-Wohnung zu vermieten! #Oasis

Eine fiktive Kleinanzeige, die Wohnung ist allerdings nicht frei, um das gleich klarzustellen:

Kreuzberg, Ecke Blücherstr., nette, sonnendurchflutete Zwei-Zimmer-Wohnung mit Balkon und verbautem Grünblick, lt. Bauaufsicht liegt die Wohnung direkt an einer „Oase der Beschaulichkeit“, die von Mietern sehr geschätzt wird, Warmmiete 150,- € jährlich.

Währenddessen begehrt der Vollstreckungsschuldner und Wohnungseigentümer Anton Tathorst (* Name geändert) Vollstreckungsschutz und hält das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zum Narren. Er will die WEG-Verwalterin nicht in die Wohnung lassen, die einen gerichtlichen Titel hat, das zu dürfen.  Bald muss Anton Tathorst zumindest vorübergehend an einen anderen Ort ziehen, eine weitere „Oase der Beschaulichkeit“, aber die liegt nicht in Kreuzberg! Merke: In Berlin gern anzutreffen: Oasen der Beschaulichkeit! Wer hat sich dieses Wortgerüst nur ausgedacht?

In der Hoffnung, dass das Konstrukt „Oase der Beschaulichkeit“ nun nicht in unseren festen Wortschatz integriert wird!

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910/2010: Alltag: CT-Befund der Patientin trifft ein, ein Rechtsanwalt lügt wie gedruckt, ein anderer taucht unter!

Bald ist September, Zeit für Disco!

Aushang Seventies

Aushang Seventies

  Bedeutet Musik aus den Seventies zu hören, einen schlechten Musikgeschmack? #Sinnfragen

Allerdings: Der Aushangschreiber hat keine Ahnung und outet sich als drömeliger Schlecht-Geschmäckler. Denn in Berlin ist längst unumstritten und stets ausgebucht, wenn die einzige funktionierende Disko-Lokomotive Disco Inferno Berlin im Quasimodo aufspielt. Dem Empfänger dieser unwillkommenen Nachricht können wir daher echte Lebenshilfe anbieten. Bitte diesen Link aufsuchen (gilt nur im September 2010), Karten besorgen für den 03. oder 04. September 2010  und die alte Bauernregel beherzigen: Buchen sollst du suchen! In diesem Falle Karten für zwei der besten Unterhaltungskonzerte im Monat September 2010 im Quasimodo. Zur Einstimmung auf den Diskoseptember auf Seite 2 der korrekte Kulturquerverweis via Youtube. Hoher Funfaktor!

Der Alltag hat uns wieder ein. Die Hausverwaltung bearbeitet ganz normale Sachen. Wie jeden Tag. Die Schulferien sind zu Ende. Viele sind wieder da.

Der Datenschutz

Auch Frau Dr. Zander (* Name geändert), die mit uns in keinerlei Beziehung steht. Sie ist Ärztin für Radiologie in Berlin. Heute erreicht uns der CT-Befund (Computertomographie) für Ilse Hochmayer, geboren am 17.12.1941. Sie hat eine „unklare Genese“, normal dimensionierte Herzhöhlen, aber keine größeren myokardialen Narben, die man abgrenzen könne. Sie sei ein „ausgeglichener Versorgungstyp“.

Wir fühlen uns als Hausverwaltung ein, so gut wir können. Nicht alles verstehen wir gleich richtig. Inzwischen ist sogar uns klar geworden, dass dieses Telefax ein Irrläufer an unsere Hausverwaltung ist, der unsere Kernkompetenzen, nicht die Kernspin-Tomographie („des Grauens“) bei weitem übersteigt. Und auch das Maß dessen, das uns etwas anginge. Der Datenschutz der Patientin ist verletzt. Ein Refax mit diesem Hinweis hat die Klinik nun, die solche Befunde per Fax absetzt, eine geläufige Praxis, haben wir schon häufiger gehabt.

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899/2010: Moderne Märchen: Es war einmal in Wohnungseigentümerland: Der Wohngeldschuldner

Es war einmal... (Moderne Märchen)

…., da lebte ein türkischer Wohnungseigentümer in beengten Wohnverhältnissen. Ja, liebe Kinder, er hatte die Wohnung, die er demnächst beziehen wollte, auf einer Zwangsversteigerung erworben. Und dann war er bei der alten Frau, die in seiner neuen Wohnung wohnte, unangemeldet aufgetaucht und forderte unter Zuhilfenahme seiner ganzen, vielköpfigen Familie an der Wohnungstür in dem alten Berliner Bezirk Schöneberg, dass die alte Mieterin nun jetzt erst einmal ausziehen müsse. Die alte Frau war schon über 80 und ihr Gang war müde vom vielen Leben und einem gerüttelt Maß an lebenslanger Arbeit. Und auch wenn sie krumm und schlurfend ging, eine Hexe war sie nicht! Wenn sie auch rauchte….

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861/10: Historie: Bürgerliches Gesetzbuch ist nun schon mehr als ein Jahrhundertwerk, rückschauend betrachtet!

Meyer´s Konversationslexikon 1897 (Foto)

Meyer´s Konversationslexikon 1897 (Foto)

Für uns Pastorensöhne bzw. -töchter stellt ein unverstellter Blick auf Meyers Konversationslexikon, Ausgabe 1897, eines klar: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann man nicht anders bezeichnen als ein Jahrhundertwerk. Vorläufer wie das allgemeine preußische Landrecht von 1794, das österreichische Allgemeine bürgerlich Gesetzbuch von 1811 oder der Code Napoléon von 1804 wurden ergänzt, ersetzt und „überführt“ als veraltet. Richtig so: einfach zu merken, es galt ab dem 01.01.1900.

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846/2010: Orgafragen: Im virtuellen Büro herrscht Ordnung bei den Eigentümerakten… #schwedische Gardinen!

Aspekt Ordnungshaft

 Ablageschemata: Die Terminsbestimmungen zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums in WEG-Sachen legt der ordentliche Verwalter stets nicht in Prozessakten, sondern in der Wohnungseigentümerakte ab.

Denn der Schuldner macht viele Verfahrensakten, eine Art Aktenmessie ist er. Aber Ordnung muss sein: Terminsbestimmungen zu Zwangsversteigerungen wie diesen schaffen „klare Faktenlagen“. Und der Schuldner wirkt regelmäßig nicht mit beim Versuch, die Welt wieder in Ordnung zu bringen. Parallel läuft ein Verhaftungsauftrag. Dann kann der Schuldner gar nicht mehr mitwirken. Er „brummt“. Die Botschaft von Schweden ist in Berlin in der Dreifaltigkeit beheimatet: die Botschaft der skandinavischen Länder. Die Schweden haben derzeit keine Gardinen. Ausgeliehen.

834/2010: BGH: Mieter muss Schönheitsreparaturen selber ausführen dürfen (Mietrecht)

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass der Mieter die Möglichkeit haben muss, die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung bzw. mit Verwandten und Bekannten vorzunehmen. Eine Klausel, die ihm dies verbietet bzw. vorschreibt, eine Fachfirma zu beauftragen („ausführen zu lassen“), sei deshalb unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige, befanden die Karlsruher Richter (Az. VIII ZR 294/09). Zwar sei es grundsätzlich zulässig, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Sie seien aber nur fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Dies setze nicht zwingend den Einsatz einer Fachfirma voraus. Folge der unwirksamen Klausel: Der Mieter musste im entschiedenen Fall daher überhaupt nicht renovieren.

Die Entscheidung ist taufrisch (heute) und im Wortlaut beim Bundesgerichtshof noch nicht erhältlich. Als kostenloser Service ist hier die Pressemitteilung des BGH abrufbar.

Weblotse

  Pressemitteilung des BGH vom heutigen Tage

(Danke, Jörg)