Ablageschemata: Die Terminsbestimmungen zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums in WEG-Sachen legt der ordentliche Verwalter stets nicht in Prozessakten, sondern in der Wohnungseigentümerakte ab.
Denn der Schuldner macht viele Verfahrensakten, eine Art Aktenmessie ist er. Aber Ordnung muss sein: Terminsbestimmungen zu Zwangsversteigerungen wie diesen schaffen „klare Faktenlagen“. Und der Schuldner wirkt regelmäßig nicht mit beim Versuch, die Welt wieder in Ordnung zu bringen. Parallel läuft ein Verhaftungsauftrag. Dann kann der Schuldner gar nicht mehr mitwirken. Er „brummt“. Die Botschaft von Schweden ist in Berlin in der Dreifaltigkeit beheimatet: die Botschaft der skandinavischen Länder. Die Schweden haben derzeit keine Gardinen. Ausgeliehen.