2004/14: Zitatfilter: „Hüte dich vor dem Mittelmaß!“ (Laabs Kowalski)

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Skurril: Eltern & Rosétrinker (Zitat des Tages)

Skurril: Eltern & Rosétrinker (Zitat des Tages)

„Indem der Autor ordnet, fügt er der ursprünglichen Schöpfung, die er für missraten hält, etwas, das wir im Leben und in der Natur vermissen, hinzu. Schreiben ist somit immer auch ein Protest gegen Gott.“

Laabs Kowalski

Der Geist sagt einem, man hüte sich vor (eigenem) Mittelmaß. Von Zeit zu Zeit macht der Geist „Aua“ und beschwört von dir das Quäntchen Bescheidenheit Dir selbst einzureden, Du seiest selbst nur Mittelmaß. Nichts Besonderes. Das muss so sein. Es ist die Vorstufe zum verrückt werden, sich für etwas ganz besonderes zu halten. Schwieriges Feld, auch eine ganze Lebensdoktrin: Nur ja nicht zu verblöden, nannte ich es immer. Ich wollte unbedingt weit über Mittelmaß hinaus. Bilanz gezogen wird ganz am Ende, mit etwas Pech von einem beauftragten, schlecht bezahlten Trauerredner. In der Trauerrede über dich. Einige wenige, die Allerliebsten, greinen wie Schlosshunde, alle anderen mussten aus Gründen der Gruppenbenimmse zu deiner Beerdigung, hatten eigentlich was besseres vor.

Der in Köln (im Berliner Speckgürtel) lebende Schriftsteller Korwa Kowalski sagt folgendes:

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1934/14: Positionen: Vom Kölner Landgerichts-GAU aller Zeiten (14 O 427/13), Rechtsprechungstendenzen & Warteschleifen

Rechtliches

Alle sagten, das geht nicht. Und dann kam einer, der hat´s einfach gemacht. #Credo – Und zu folgendem, berühmt gewordenen Disclaimer, u.a.: „Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“

Zu Landgericht Köln, Aktenzeichen: 14 O 427/13, im „Berliner Speckgürtel“

Der größte, anzunehmende Unsinn „GAU“ der ersten Jahre im deutschen Internetz war jene Landgerichtsentscheidung 1998 aus Hamburg. Sie zeigte einen falschen, absurden Weg, es sei richtig und geboten, sich vom Inhalt fremder Websites zu distanzieren.  Wozu? In der Folge dieser Entscheidung distanzierte sich Gott von der Welt und der Mob vom Inhalt derselben. Ein hanebüchener Unsinn, etwas nicht existentes Digitales erst aufzugreifen, es mittels Hyperlinks (Lesehilfen) zu verlinken, um so sodann zu ….. Lieber vorsichtig: Ich distanziere mich von vorigen Sätzen.

Eine weitere, richtungsweisende Sachentscheidung hat jetzt das Landgericht Köln (Zum Urteil selbst hier….) gefällt. Wie zu lesen ist, reiche es nicht (mehr) aus, das Copyright eines Fotos zu achten und hinreichend zu würdigen, indem in „den Kontext der Einbettung“ des Fotos mit einer  schriftlichen Copyright-Erklärung aufgenommen wird. Vielmehr sei es technisch möglich und komme vor, dass Menschen Fotos „extraordinär“ ansurfen und (bspw. „rechte Maustaste, speichern unter“) abspeichern: In diesem Fall aber trage dieses Foto keinen Copyright-Vermerk (mehr), denn es steht nun nackig da, bar jeder Vernunft sozusagen. Wie hundsgefährlich. Berliner verstehen das „Bar jeder Vernunft“.

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900/2010: Report: Instandhaltung: Die Rechnung ist detailliert und kann angewiesen werden #Kölner Kirchen

Banner Report: Instandhaltung

Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung ist die detaillierte, getrennte Ausweisung von Lohn- und Fahrtzeitanteilen und abzurechnender Materialien. (Zahlungsbedingungen für Handwerkerrechnungen analog § 35a EStG seit kürzerem) – Rechtsnormen im Spiegel der Zeiten

Zum 900.ten Jubiläum auf diesem Blog gesichtspunkte.de heute ein einfacher und kurz abzuhandelnder Bericht über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung im Auftrag unseres Herrn, unserer geschätzten Mandantschaft. Die Rechnung, mit der das Projekt abgeschlossen wurde 1941, war einige Zeit verschütt gegangen. Jetzt tauchte sie wieder auf: Der Pfarrer hatte sie mit in den Beichtstuhl genommen und sie dort hinter einem samtenen Brokatvorhang verlegt.

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