„Lieber Herr Gotthal, danke, ich weiß. Ich habe inzwischen prüfen lassen, ob der Berliner Landesgesetzgeber vom BGB abweichen darf, was ich zunächst bezweifelt hatte. Vorläufiges, wenn auch noch nicht abschließendes Ergebnis: Er darf, was uns zumindest in Berlin weiterhelfen dürfte. Ihnen sage ich: Gut gemacht und frohe und besinnliche Tage und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Dieter Blümmel Verleger“
Chefredakteur Dieter Blümmel (DAS GRUNDEIGENTUM) auf unsere Benachrichtigung per Email an ihn, dass das Berliner Abgeordnetenhaus gestern die Änderungsinitiative zum Berliner NachbarrechtsG mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen gebilligt hat. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung im Berliner Amtsblatt in Kraft. Dies wird noch ein paar Tage dauern, zu gegebener Zeit mehr.
Der Abgeordnete Daniel Buchholz (SPD) informierte uns, dass das von uns angeregte und initiierte Änderungsvorhaben zum Berliner NachbarrechtsG heute um 13:55 Uhr im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Den Parlamentariern der zustimmenden Fraktionen hiermit herzlichen Dank. Weitere Informationen dazu in Kürze.
Die Website gotthal.de meldet dies ebenfalls, wobei folgendes kurios ist und allein nur dem Wunsch von Websitegestaltern zu verdanken ist, so genannte sprechende URLs zu initiieren:
Aus dem Berliner NachbarrechtsG und der dazu ergangenen EILMELDUNG wird dort, ganz Internet, eine NachbarrechtsGeilmeldung. Wobei dies vorher niemand sexistisch meinte. Stimmt trotzdem, oder?
„Erhöhung der Instandsetzungsrücklage wäre o.k.“ (Aufschrift auf Bierzettel)
Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern zur Sicherstellung von Instandhaltungsvorhaben, die in der Zukunft liegen.
Instandsetzungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern für Instandsetzungsvorhaben infolge unterlassener Instandhaltung?
Bitte die beiden vorherigen Definitionen noch nicht als gottgegeben hinnehmen. Dazu ließe sich noch was ausführen. Ist aber gar nicht das Thema, nur weil es so auf einem Bierzettel stand.
Auf einer Versammlung in Berlin-Neukölln ist der Zeitdruck inzwischen groß geworden. Etliche Eigentümer sitzen schon etwas unruhiger auf ihren Stühlen. Wir sind in einer Stampe. Zur Begriffsklärung Stampe am Ende dieses Artikels.
Sie will jetzt gehen, denkt sie. Sie haben beide noch was vor, auch ihr Lebensgefährte hat schon ein paarmal was herüber gemurmelt. Sie fasst sich ein Herz und sie trifft eine Entscheidung. Time to say goodbye. Aber die Eigentümer sind nach jahrelangen pädagogischen Empfehlungen eines Versammlungsleiters auch ein bisschen geschult in Sachen wechselseitiger Rücksichtnahme. Es gehört zu den vornehmen Pflichten eines Eigentümers, einer Versammlung beizuwohnen. Und nur wenn man gar nicht anders kann, entscheiden allein die Füße – gehen! So weit ist es jetzt. Später steht noch der Wirtschaftsplan 2010 an.
Die Diskussion um dieses Gesetzesvorhaben, auf zum Nachbarn hinzeigenden Giebelwänden rechtssicher Wärmedämmvorhaben realisieren zu dürfen, ist in vollem Gange. Gestern schrieb uns dazu Dieter Blümmel, Chefredakteur der immobileren Fachzeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM, folgendes, wir dürfen zitieren:
Gratulation für Ihr Engagement. Die parlamentarischen Initiativen sind mir natürlich bekannt, den Weg über die Nachbarrechtsgesetze halte ich aber weder für gangbar noch für sinnvoll. Der sogenannte Überbau ist im BGB bundesgesetzlich und, wie ich meine, auch abschließend geregelt. Zum einen fehlt also dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz, zum anderen halte ich es für Unsinn, ein berechtigtes bundesrechtliches Anliegen in 16 Landgesetzes zu regeln, dann vielleicht auch noch unterschiedlich und – wegen Irreversibilität landesrechtlicher Regelungen – ohne Aussicht auf eine höchstrichterliche Klärung der dabei auftauchenden Rechtsprobleme.“
gesichtspunkte.de meint dazu: Womit er recht hat! Unsere ähnliche Rechtsmeinung haben wir vielfach geäußert, zuletzt in diesem Artikel. Divergierend ist nur der Ansatz der Regelung in § 912 BGB ff. mit dem Ansatz auf Entschädigungsfreiheit, wie er in dem jüngsten Vorhaben politisch gewünscht zum Ausdruck kommt. Wärmedämmung und ergo als Folge etwa die Bezahlung einer Geldrente (lfd. Kosten), das ist angesichts der drohenden Folgen unterlassener Wärmedämmung schlicht nicht mehr zeitgemäß. Aber richtig: Blümmel meint die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, falls sich daran etwas ändern soll (oder muss). Insoweit kein Dissens.
Es hatte rein praktische Erwägungen, den ablehnenden Deutschen Bundestag ernst zu nehmen und -der Einfachheit halber, hier und heute, hier und jetzt- die Berliner Parlamentarier ‚anzugreifen‘ mit derlei Begehrlichkeiten. Und es war dann ja wohl auch von Erfolg, jedenfalls bis hierher, und der Gesamterfolg, also ein parlamentarischer Beschluss, das bleibt natürlich noch abzuwarten.
Am Freitagabend treffen sich die Wohnungseigentümer einer Anlage aus Berlin-Neukölln in einer Neuköllner Kneipe in der Donaustr.. Die Tagesordnung ist recht umfassend angelegt. Sie wirkt so ein bisschen wie gewollt, aber die Frage ist, ob sie auch gekonnt ist? Das ist sie auf den ersten Blick schon. Denn eine umfassende Agenda zu behandelnder Gesprächspunkte (TOPe) lässt einen bemühten Eindruck der Verwalterin erahnen, umfassend zu verhandeln. Die Sachen, um die es geht, sind im Wesentlichen im TOP 04 (Instandhaltung und Instandsetzung) untergebracht, aber besonders dieser TOP ist sehr lang, er hat viele Unterpunkte. Die kosten alle Geld. So viel Geld wie benötigt wird, ist nicht da. Also ist die Frage, ob man Prioritäten setzen will und wenn ja, welche?
Schon unter TOP 01 (Formalia) müssen eine ganze Reihe von Ausnahmen besprochen werden. Es hat sich was bewegt, mehrere Wohnungseigentümer haben ihre Wohnungen verkauft. Es sind jede Menge neuer Wohnungseigentümer da. Von den insgesamt 47 Wohnungen wurden rund fünf seit der letzten Versammlung verkauft. ‚Zeit, dass sich was dreht‘, könnte man den ‚Kaufrausch‘ neuer Wohnungseigentümer zusammenfassen. Erleichterung für die Alteigentümer, die jetzt in die Jahre gekommen sind. Die Kinder sind flügge geworden, aus den einstmals angeschafften Wohnungen ausgezogen. Sie haben nun keine Verwendung mehr für die Wohnungen.
Anruf eines Tischlers. Er und ich, wir kennen uns nicht. Er sagt, er ruft für Herrn Prof. Z. (* Name geändert) aus Berlin-Zehlendorf an.
Hmmmh. Und? Die Sache mit den Außenbrettern. Ich erinnere das. Was kann ich für den Tischler tun? Ich kenne ihn nicht. Herr Prof. Z. ist mit meiner Antwort nicht einverstanden. Sagt dieser Tischler. Ich unterbreche ihn nach einer Weile. ‚Warum rufen sie mich an‘, frage ich noch einmal etwas deutlicher. Ja, er sei nicht zufrieden, der Prof., und er hat als Tischler einiges für ihn gemacht. Die Küche. Noch andere Dinge. Und? Die Außenbretter sind nicht von ihm gemacht worden. Die hat ein anderer Tischler (aus unserer Handwerkerdatenbank) gemacht. Sie sind irgendwie unterschiedlich, sagt der Tischler. Ich kläre ihn auf. ‚Rufen sie mich bitte nicht mehr an‘, sage ich, ‚lassen wir es dabei, wie es ist. Herr Prof. Z. kann mich gern anrufen, mir was sagen. Sie aber nicht. Ich kenne sie nicht. Ich kann nicht mit ihnen vertrauliche Dinge verhandeln, ohne sie zu kennen.‘
Nun wird er ganz kiebig. ‚Dann muss die Sache eben anders laufen, über Anwalt.‘ Häh? Tischler, bleib bei deinen Leisten. Und ruf bitte nicht mehr an. Danke dafür. Muss man unsere Einstellung dazu erklären? Ich finde nicht.
Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.
Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.
Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.
Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.
Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.
Das Fremdwort „Compliance“ hört sich erst einmal schick an. Doch es hat eine tiefgehende Bedeutung. Wikipedia erklärt uns das Wort in betriebswirtschaftlicher Hinsicht auszugsweise wie folgt:
In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance bzw. Komplianz verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes, in Unternehmen zu bezeichnen. Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Maßnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein. Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen kriminelle Handlungen (z. B. Betrug), Finanzsanktionen, Marktmissbrauch, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Geldwäsche oder zum Datenschutz eingehalten werden.“
Mitarbeiter von Hausverwaltungsgesellschaften haben mit diesem Begriff beruflich zu tun, oder mit anderen, früher verwendeten Begriffen, die auch bekannt sind: Es geht um Betrug, Bestechung, unredliches Geschäftsgebaren. Derartiges ist in vielerlei Hinsicht denkbar:
Terrazzo hat im Wandel der Zeiten viel durchgemacht. Es gibt sogar eine Stadt gleichen Namens in Italien (Venetien). Schon in der Antike wurden Terrazzoböden hergestellt. Terrazzo ist ein Belag, der vor Ort trocken gemischt und mit Wasser, hydraulischen Kalken oder Zement vermengt und dann auf dem Boden verteilt wird. Das Foto zeigt eine Treppenstufe, die mit Terrazzo belegt ist. Infolge von Korrosion an dem abgebildeten Geländerstützfuß eines Treppenhausgeländers hat sich der Umfang des Stahls vervielfacht und hat mittlerweile den Terrazzobelag und die Treppenstufe abgesprengt. Das wirft Fragen nach der Sanierbarkeit dessen auf.
Während Terrazzo lange Zeit regelrecht ‚out‘ war, wird er inzwischen wieder mehr von den Menschen eingebaut. Terrazzo ist gefühlt ausgesprochen „up to date“ und liegt im Trend. In Küchen, Treppenhäusern, Bereichen mit viel Fußverkehr drüber hinweg.
In dem hier im Foto abgebildeten Fall sind die Treppenhäuser eines Mehrfamilienhauses, das im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ca. 1959 errichtet wurde, zu sehen. Die erste Firma, die mit den Fakten dazu konfrontiert wird, schreibt schon eine Stunde nach Übersendung einer Angebotsanfrage zurück.
…ein Sanierungsangebot können wir Ihnen nicht unterbreiten. Die Treppenstufe ist dauerhaft desolat, sozusagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.“ (Zitat Handwerker)
Allerdings müssen weitere Anfragen abgewartet werden. Terrazzo ist ein Spezialgewerk und nach dem Eindruck des Berichterstatters tummeln sich nur einige wenige Firmen in Berlin und Umgebung in diesem Spezialgewerk herum. Von einer Firma können wir nachrecherchieren, dass der italienische Vater sich schon zur Ruhe gesetzt hat, während sein Sohn die Firma weiter führt. Aber auch der zweite Sohn hat sich auf Terrazzo spezialisiert und eine weitere Firma vergleichbaren Namens gegründet. Fragt der Berichterstatter beim Sohn des fortgeführten Vaterbetriebes nach: „Ist es eigentlich zulässig, Angebotsanfragen an alle Familienmitglieder zu versenden?“ Terrazzobearbeitung als spezielle Familiendynastie. Lachen. Na klar. Okay, machen wir. Der Vorgang steht weiter unter Beobachtung.
Im Bauen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin-Neukölln ein eigenes Ermessen an den Tag gelegt. Es ging um die Frage, wie man mit außenliegenden, ungeschützten Laubengängen umgeht, die das Wetter nicht abriegeln. Laubengänge sind so eine architektonische Erfindung der fünfziger, sechziger Jahre. Vorn und hinten dran gepappt , sind sie den Wohnungen vorgelagert, die sich an diesem „Außenflur“ entlang ergießen. 1999 hatte die Gemeinschaft die Laubengänge und vieles andere instandgesetzt. Damals gingen die Diskussionen, wie immer in solchen Fällen, in grundlegendere Richtungen. Was ist eigentlich ein Laubengang? Dazu an anderer Stelle mehr.
Ein in der Baubranche beruflich tätiger Miteigentümer hatte seinerzeit gebeten, auch zu prüfen, inwieweit man die Laubengänge einfach komplett verglast, damit das Wetter nicht mehr herein schlägt. Denn im Winter beispielsweise bildet sich dort schon mal Eis auf den Trittflächen. Das war damals abgelehnt worden, weil es viel zu kostspielig war. Die Gemeinschaft hatte andere Probleme. Eine äußerst marode Vorverwaltungssituation mit Pleite derselben war gerade abgewendet worden. Für die nun festgelegten, viel geringeren Arbeiten mussten nichtsdestotrotz empfindliche Sonderumlagen gezahlt werden. Und es kam noch ein Nachschlag: Die Metallstützen der Balkongeländer stellten sich als konstruktiv angegriffen heraus. Alles in allem wurden locker 250.000,- DEM (Deutsche Mark) „verballert“. Die Baufirma ging übrigens kurze Zeit später pleite.