Es ist Heizkosten- und Wasserkostenabrechnungszeit. Eben nicht mehr ganz Winter. Unsere Erfahrungen mit der abrechnenden Branche bilden so den Fokus unserer Erfahrungen in diesen Wochen. Gut und schlecht, Yin und Yang. Eben genau so wie das Leben.
Das waren noch Zeiten, früher. Früher war alles besser. Man wird einen Moment wankelmütig, vermißt seinen eigenen inneren Antrieb: So eine inneren Wankelmotor. Remember? Hach.
Aktuell erfahre ich, dass die Fa. BRUNATA in München (das liegt im „Berliner Speckgürtel“, aha!) so ca. 600 Mitarbeiter hat und die über das ganze Bundesgebiet verstreut sitzen. Die Kernkompetenzzentrale sitzt (oder liegt?) allerdings im schönen bajuwarischen München. Diese Stadt hat einen weit über München hinaus bekannten Oberbürgermeister, der schon seit vielen Jahren als wählbar gilt.
Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?
Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.
Der Sinn ist nicht ganz klar. Aber hübsch anzusehen. Verschlagwortet über „Alltag“ als Tag. Obwohl: Ist nicht ganz alltäglich, diese Art der Nutzung. Weiter arbeiten.
Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach…
Wir erhalten viel Post. Manchmal schreiben wir auch selbst welche. So wie diese Email heute, Zitat:
Hallo, lekker Energie!
Das fiel uns noch auf:
Es gefällt uns nicht, weil es uns nicht gefällt, wenn wir mit NUON in einer bestimmten Rechtsform einen Vertrag abschließen und dieser dann brokerartig von Unternehmen zu Unternehmen hüpft. Wir fragen uns inzwischen:
Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern….?
Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. – Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.
Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung „ungeeignete Kollegin“ als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben seit einiger Zeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei uns. In der Zwischenzeit kann sich bei Ihnen das eine oder andere geändert haben. Nach § 8 Ziff. I1 der Allg. Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) müssen Sie uns Veränderungen Ihrer Haftpflichtrisiken mitteilen.
Bitte beantworten Sie uns die nachstehendecn) Frage(n) und schicken Sie uns diesen Bogen bald zurück.
Falsches Denken.
Denn wenn sich etwas verändert, soll es mitgeteilt werden. Stattdessen wird aber anders herum organisiert und dann Schriftverkehr ohne Ende produziert. Hey, Versicherung: Wie wäre es mit einer Rückfallklausel: „Don´t write me, I write you, if sich was ändert.“ Großartiger Gedanke, weiter arbeiten…
Immer wenn die Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen, setzt ein ziemlich fürchterliches Gesamtszenario ein. Dass sich die Heizkostenableser „organisieren“, gut. Wie sie aber tun: oft nicht gut. Ganz schlecht: Die Hausverwaltung wird mit kryptischen Serienbriefen überschüttet, in denen inhaltsleere Verhinderungsgründe angegeben werden, warum eine Ablesung nicht erfolgen konnte. Darauf folgt eine gewisse Sorgfaltspflicht für die „zugeschalteten Hausverwalter“: Doch die könnten auch sagen, wir bezahlen das schließlich, also meldet mir nicht Eure Mißerfolge, sondern die Ablesezahlen. Es findet eine Kompetenzverlagerung statt: Anstatt für die gelungene oder mißlungene Mitarbeit von externen Subunternehmern gerade zu stehen, überbürden die Ableser deren suboptimale Arbeitsweise auf überforderte Hausverwalter. Deren einziges Interesse: rechtzeitig mit den Kunden abrechnen, wie es die HeizkostenVO vorschreibt. Dafür zahlen sie an Unternehmen, die die Verantwortlichkeit dafür wieder an ihre Auftraggeber zurückgeben, anstatt durch richtiges Management hohe Erfolgsquoten einzufahren. Und somit die Daseinsberechtigung jedes Jahr aufs Neue zu legitimieren.
Es wird bestimmt bald wärmer: Heute wurde schon der erste Kranich gesehen, der mit der Fluglinie „Ever come back-Airlines“ aus Afrika zurückgeflogen ist. Er hat sich nicht übergeben, sondern wartete am Feldesrand auf besseres Wetter. Kraniche haben das Wetter im Urin. Das läßt hoffen.
Nicht hoffen lassen einen die immer wieder gleichen Probleme, die man höchstpersönlich abarbeiten muss, ohne im Kern für sie verantwortlich zu sein. Andere machen ihre Arbeit nicht richtig, ist der Eindruck und oft, fast immer, ist an einer vorgebrachten Kritik ein wahrer Kern dessen. In diesem Fall, wir haben Heizkostenverteilerablesungszeit und hier und jetzt sind es nur noch die Nachwehen, die über Heizkostendeutschland wehen. Ärgerlich genug, es gibt wieder Anlass, große Beschwerdebriefe zu schreiben.
Mit der Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung wollte der Bundesgesetzgeber das Energiesparen attraktiv machen. Regelrechten Wildwuchs hat seit dem die Branche durchlitten. Kleinere wurden aufgekauft und vom Markt geschluckt. Jetzt sind die Global Player am Werk. ISTA, TECHEM, BRUNATA und „Konsorten“ schicken bundesweit um den 31.12. die Ableser an den Start, in die Wohnungen. Es heißt, Heizkostenverteiler abzulesen.
Dann kommt die Nachlese und abgerechnet wird zum Schluss. Was die Firma TECHEM derzeit so organisiert, stößt in der Hausverwaltung auf heftiges Missfallen, auf Kritik und ist nach hiesiger Ansicht komplett ungerecht, unfair und kostentreibend.
Rrringg…“Ja, hier ist Mutter. Ich komm hier gerade aus der Operation.“ „Ja, sie sind falsch verbunden. Rufen Sie bitte nochmal die richtige Nummer an.“ „Wat?“ „Sie sind falsch verbunden, ich bin nicht Ihr Sohn.“ „Na, iss jut.“ Krrrk.
Das gibt es in Deutschland gegen harte Währung. Für „die Löschung eines Rechts“ werden 170,- € fällig, zahlbar an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz. Ab dann gilt -nach fristgemäßer Zahlung- das Recht als erloschen. Man ist rechtlich rechtlos. Jedenfalls in Bezug auf das bis dahin eingetragene Recht.
Rechtlos, weil das Recht zur Löschung gebracht wird. Ganz einfach. Währenddessen verlangt ein Wohnungseigentümer ohne „Löschungsantrag“ wegen Staub in seiner Wohnung sein Recht vom Verwalter. Der es ihm allerdings nicht abspricht. Der zuhört. Unter ihm arbeiten im Erdgeschoss Handwerker und der Staub ist oben in der Wohnung äußerst ärgerlich. Die Handwerker arbeiten im Auftrag des Erdgeschoss-Eigentümers. Der Verwalter ist eigentlich nicht zu involvieren. Aber das Recht, sich diesbezüglich an den Verwalter zu wenden, wurde noch nicht zur Löschung gebracht. – In Berlin-Kreuzberg haben die Handwerker im Auftrag der Hausverwaltung Kellerleitungen saniert. Dabei wurde gesägt: Staub in den Einrichtungsgegenständen, die im Keller lagern. Es sind auch handbemalte Gläser darunter. Sehr ärgerlich. Yin und Yang des Verwalterlebens. Weiter arbeiten…
Nu machen´se ma hinne. Nur noch wenige Minuten ist „Rasch Aua“ im SM-Studio umme Ecke. Eingefleischte nennen das auch Happy Aua. Eine besonders günstige Gelegenheit, die man nicht verstreichen lassen darf. Also nicht „ungestraft“, wenn Ihr versteht. Ihr versteht schon. Diese Leser sind gebildet. Und auf noch eins weisen die Notizen des blaublütigen #Flurbereinigung hin: Auf einen begnadeten Fotografen.
Darauf -auf beides- weisen Notizen aus dem Notizblock von #Flurbereinigung uns hin. Also, rasch! Beides ist verlinkt als Linktipp. Beides ist vom Thema her nicht weit voneinander entfernt, Bernd. Bzw. Peter, Susi, Gabi, Constanze, Holger….