899/2010: Moderne Märchen: Es war einmal in Wohnungseigentümerland: Der Wohngeldschuldner

Es war einmal... (Moderne Märchen)

…., da lebte ein türkischer Wohnungseigentümer in beengten Wohnverhältnissen. Ja, liebe Kinder, er hatte die Wohnung, die er demnächst beziehen wollte, auf einer Zwangsversteigerung erworben. Und dann war er bei der alten Frau, die in seiner neuen Wohnung wohnte, unangemeldet aufgetaucht und forderte unter Zuhilfenahme seiner ganzen, vielköpfigen Familie an der Wohnungstür in dem alten Berliner Bezirk Schöneberg, dass die alte Mieterin nun jetzt erst einmal ausziehen müsse. Die alte Frau war schon über 80 und ihr Gang war müde vom vielen Leben und einem gerüttelt Maß an lebenslanger Arbeit. Und auch wenn sie krumm und schlurfend ging, eine Hexe war sie nicht! Wenn sie auch rauchte….

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861/10: Historie: Bürgerliches Gesetzbuch ist nun schon mehr als ein Jahrhundertwerk, rückschauend betrachtet!

Meyer´s Konversationslexikon 1897 (Foto)

Meyer´s Konversationslexikon 1897 (Foto)

Für uns Pastorensöhne bzw. -töchter stellt ein unverstellter Blick auf Meyers Konversationslexikon, Ausgabe 1897, eines klar: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann man nicht anders bezeichnen als ein Jahrhundertwerk. Vorläufer wie das allgemeine preußische Landrecht von 1794, das österreichische Allgemeine bürgerlich Gesetzbuch von 1811 oder der Code Napoléon von 1804 wurden ergänzt, ersetzt und „überführt“ als veraltet. Richtig so: einfach zu merken, es galt ab dem 01.01.1900.

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846/2010: Orgafragen: Im virtuellen Büro herrscht Ordnung bei den Eigentümerakten… #schwedische Gardinen!

Aspekt Ordnungshaft

 Ablageschemata: Die Terminsbestimmungen zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums in WEG-Sachen legt der ordentliche Verwalter stets nicht in Prozessakten, sondern in der Wohnungseigentümerakte ab.

Denn der Schuldner macht viele Verfahrensakten, eine Art Aktenmessie ist er. Aber Ordnung muss sein: Terminsbestimmungen zu Zwangsversteigerungen wie diesen schaffen „klare Faktenlagen“. Und der Schuldner wirkt regelmäßig nicht mit beim Versuch, die Welt wieder in Ordnung zu bringen. Parallel läuft ein Verhaftungsauftrag. Dann kann der Schuldner gar nicht mehr mitwirken. Er „brummt“. Die Botschaft von Schweden ist in Berlin in der Dreifaltigkeit beheimatet: die Botschaft der skandinavischen Länder. Die Schweden haben derzeit keine Gardinen. Ausgeliehen.

834/2010: BGH: Mieter muss Schönheitsreparaturen selber ausführen dürfen (Mietrecht)

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass der Mieter die Möglichkeit haben muss, die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung bzw. mit Verwandten und Bekannten vorzunehmen. Eine Klausel, die ihm dies verbietet bzw. vorschreibt, eine Fachfirma zu beauftragen („ausführen zu lassen“), sei deshalb unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige, befanden die Karlsruher Richter (Az. VIII ZR 294/09). Zwar sei es grundsätzlich zulässig, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Sie seien aber nur fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Dies setze nicht zwingend den Einsatz einer Fachfirma voraus. Folge der unwirksamen Klausel: Der Mieter musste im entschiedenen Fall daher überhaupt nicht renovieren.

Die Entscheidung ist taufrisch (heute) und im Wortlaut beim Bundesgerichtshof noch nicht erhältlich. Als kostenloser Service ist hier die Pressemitteilung des BGH abrufbar.

Weblotse

  Pressemitteilung des BGH vom heutigen Tage

(Danke, Jörg)

800/2010: Lied des Tages: Die große Hilde singt von Sommersprossen und landet, wo’s jetzt vorbei ist damit

„Berlin, dein Gesicht hat Sommersprossen und dein Mund ist viel zu groß. Dein Silberblick ist unverdrossen doch nie sagst du: Was mach ich bloß?“ – Hildegard Knef

Ein wankelwehmütiger Blick aus dem Kabinenfenster, es ist Hildegard Knef, die große Knef, die Unvergessliche. Ihre Stimme geht unter die Haut und manchen „älteren Semestern“ eventuell die schwarz-weißen Bilder aus der VogelRosinenbomberperspektive. This is Berlin Control. Großer Vogel, flieg! Oh, Hildegard: Hier stellen wir dir heute aus vergleichsweise nichtigem Anlass noch einmal eine kleine Erinnerungskerze auf!

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787/2010: Sinnfragen: Davon, einen Sprung in der Schüssel zu haben…er habe einen!

Sprung in der Schüssel

Und dann war da noch der Wohnungseigentümer, von dem einige inzwischen behaupteten, er hätte ernstlich einen Sprung in der Schüssel. Andere wiederum behaupteten steif und fest zu wissen, dass das nichts mit Schüsseln und zerschlagenem Porzellan zu tun habe. Vielmehr müsse der Mann „einen an der Waffel“ haben.

Wieder andere meinten, das habe nichts mit Gebäck zu tun, der Mann sei von allen guten Geistern verlassen. Wie man sieht, ist die Lage im Detail zwar eindeutig, in der Bewertung der Menschen aber unterschiedlich angelegt.

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778/2010: Nachbarn: Von Psychologen, Rechtsanwälten und physikalischen Messgrößen, die umbenannt werden


Rechtliches

“Nach dem gelungenen Gig sitzt man ja meist noch ein wenig beisammen, feiert den eigenen Erfolg, fachsimpelt über Equipment und Musik und irgendwann kommt immer jemand mit der typischen Story daher: „Weißt du noch, damals bei der Show von diesem Gitarristen? Mensch war das peinlich, ich an seiner Stelle wäre im Bühnenboden versunken …“.” (Auszug aus dem Artikel: Die 11 Gebote gegen Fettnäpfchen on stage.“ (Sound-Check 06/08, download am Ende des Artikels)

Es ist Nachmittag in Berlin-Zehlendorf. Die Dipl.-Psychologin Kristin Blau (* Name geändert) erscheint bei ihrer italienischen Freundin Nicoletta della Caliente (* Name geändert) zum vorgezogenen Fünf-Uhr-Tee.  Kristin Blau ist mit Roscher Blau (* Name geändert) verheiratet, der als Rechtsanwalt auf einer Website kundtut, dass er Kisuaeli spricht, afrikanische Mundart eben diese afrikanische Sprache. Kein leichtes Unterfangen, dennoch: Kristin Blau und Nicoletta della Caliente parlieren über dies und das und als es an der Haustür schellt, fügt sich etwas zusammen, was wir unter funktionierender Nachbarschaft verbuchen könnten.

Kristin Blau möchte soll gelegentlich eines Familienfestes, dessen Details hier unwichtig sind, etwas gesanglich vortragen. Das ist einer der „Sinns“, weswegen sie sich mit der italienischen Nachbarin trifft. Es geht darum, Realbooks als Datei hin- und her zu schnipsen via Datenträgeraustausch. Das sind diese Bücher, die Jazzmusiker möglichst immer vollständig besitzen, um eins der unzähligen Jazzstandards parat zu haben, die man spielen kann, bzw. spielen sollte, wenn man darum gebeten wird, und ganz gleich, aus welchem Grund.

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774/2010: Abstimmprozesse: In Berlin-Kreuzberg will ein Gastronom eine Sitzlandschaft im Außenbereich errichten!

Kneipe - Stampe - Bierlokal

Das Zepter der gastronomischen Lücke, die die beiden Gastronomen füllen möchten, ist allerdings nicht das Flaschenbiergeschäft. Der Laden heißt anders und vor dem Haus hängt auch keine Biersonne, also ein rundes Schultheiß-Schild. Der Laden hat sich dem Cava verschrieben und schenkt diesen aus. Spanischer Sekt wird so genannt. Davon gibt es einige Sorten, von denen diese beiden Gastronomen behaupten, er munde vorzüglich und eigne sich sogar für das Kerngeschäft, dort in Berlin-Kreuzberg.

Das Begehren ist einfach: Im Sommer sollen die Gäste auch vor der Tür, auf dem öffentlichen Straßenland Sekt schlürfen dürfen. Dazu muss eine Art Sitzlandschaft entstehen, mit Möblierungsplan und -so ist es dort nun mal- Tischen und Stühlen vor dem unsererseits verwalteten Grundstück. Schanklärm in Berlin, das ist ein empfindliches Thema. Als die Verwalterin dies Ansinnen telefonisch mitgeteilt bekommt, muss sie erst einmal kurz überlegen.

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771/2010: Foto Podcast: Im Büro des Notars sitzt auf dem Tisch ein Iron Man!

Figur auf Besprechungstisch bei Notar, repräsentativ?

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766/2010: Nachgehakt: Bei BSR Rechtslücken in Leistungsbedingungen – vom Behälterinhaltsgewicht einer Tonne

gesichtspunkte.de hatte gestern auf als unnütz empfundene serienbriefmäßige Belehrungsbriefe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe hingewiesen. Da das Thema „als brennend“, weil irgendwie willkürlich empfunden wurde, hat die Redaktion heute nochmals genauer nachgehakt. Das Ergebnis: Derartige Schreiben „der Orange“ können durchaus mutwillig versendet werden und haben kaum nachvollziehbare und -vor allem- nicht nachprüfbare Grundlagen. Muss am Ende diese Fassung der aktuellen Leistungsbedingungen jetzt selbst in „die Tonne“?

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