Errare humanum est. Irren ist menschlich. #Alte Lateinweisheit, auch via Asterix
Das kann ja mal passieren. In Position 05 des Angebots auf fünf Positionen hat sich der Handwerker verrechnet. Er rechnet uns 205 m² Beschichtung von Laubengängen vor, der Preis pro m² beträgt als Einheitspreis 22,20 € und das ist ein guter Preis. Deswegen bekommt er den Zuschlag. Der Auftrag ist ein Abrechnungsauftrag. Abgerechnet wird also zum Nachweis der beschichteten m² Laubengangfläche. Ein Flüssig-Kunststoff wird aufgebracht. Allerdings war im Angebot der Preis aus den beiden Kalkulationsbestandteilen unrichtig mit 2.331,- € netto gebildet worden. Wie jeder nachrechnen könnte, beträgt der Preis aber -bei richtiger Rechnung- 4.551,- € netto, also plus Mehrwertsteuer.