1125/11: Neukölln: Wenn Häuser brennen wie die Sonnenallee 18, fragt man sich, was man besser machen kann!

Feuerlöscher

Am Tag nach dem verheerenden Wohnungsbrand im Hinterhaus an der Sonnenallee 18 in Neukölln ist sich die Polizei sicher, dass ein absichtlich angezündeter Kinderwagen die Katastrophe ausgelöst hat. Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, wollte aber zunächst keine weiteren Angaben über Motive und Hintergründe der Brandstiftung machen. (Berliner Morgenpost, online am 14.03.11, hier)

Im Haus Sonnenallee 18 in Berlin-Neukölln hat es gebrannt. Die Bilanz: 3 Tote und etliche Verletzte, die Medien berichteten darüber eingehend. Das Haus taucht in Webverzeichnissen artig fotografiert auf und macht „keinen schlechten Eindruck“, vor der Tat. 2009 sieht dort alles „frisch renoviert“ aus. Als sei das Haus eher eine Art Neuköllner Vorzeige-Prestigeobjekt. Im Haus selbst, so ist zu lesen, ist die „Mieterdurchmischung“ international. Verschiedene Nationalitäten: es sind etliche Bosnier und Türken darunter. Auch der Verband der Islamischen e.V. ist dort ansässig. Eine schöne 1-Zimmer-Wohnung bot ein Herr Bücking dort zur Vermietung an im Januar 2011. Nein, es sieht alles ganz normal dort aus – bis es brannte.

_seitentrenner Flugzeug

Ein Kinderwagen wurde wohl in Brand gesetzt.

In Berlin stehen von jeher Kinderwagen, Fahrräder und Einkaufstrolleys in Treppenhäusern herum. Auch Schuhe werden gern vor den Wohnungsabschlusstüren im gemeinschaftlichen Treppenhaus abgestellt, ganze Schuhregale stehen in manchen Treppenhäusern. Die Fachleute nennen es nicht „Kinderwagen, Fahrrad oder Einkaufstrolley, bzw. Schuhregal mit Schuhen“, sondern schlicht „Brandlasten“. Gegen das Abstellen von üblichen Gebrauchsgegenständen kann die Verwaltung versuchen vorzugehen. Hinsichtlich bestimmter Üblichkeiten  ist allerdings kaum etwas auszurichten. Die Berliner Amtsgerichte lassen beispielsweise das Abstellen von Kinderwagen  teils immer wieder „als berlinüblich“ durchgehen, sodass Vermieter hier kaum erfolgversprechend tätig werden können. Muss jetzt auch und insbesondere amtsgerichtlich als Tendenz begriffen werden, dass Kinderwagen angezündet werden können und dies berlinüblich ist?

Das Gegenteil ist richtig, bis es amtsgerichtlich als unzulässig verworfen werden wird! Die Rechtsprechung sollte man jetzt intensiver beobachten. Immer wieder ist in der jüngeren Vergangenheit was angezündet worden. Beknackte zünden Autos in Serie an oder als Einzelrache gegen missliebige Menschen, andere zündeln in Treppenhäusern und nehmen den Tod von Menschen in Kauf, mit denen sie im Streit sind. Es sind „Brandfaschisten“, eine Art selbsternannte  „Herrenklasse der Unvernunft“, die sich im Recht wähnt, Feuer zu legen, ja vielleicht sogar unter dem Aspekt, es einer vermeintlich herrschenden Klasse der Übrigen zu zeigen. Ob die Täter psychisch krank sind? Dafür spricht einiges. Die Motive sind noch nicht aufgeklärt. Im Fall Sonnenallee ermittelt jetzt die Mordkommission, da es drei Tote gegeben hat.

Nachts sind alle Katze grau, bis es brennt! #Credo des Brandfahnders, nicht amtlich bestätigt

Nachts sind die Feuerteufel unterwegs. In der Sonnenallee ging morgens um 05:30 Uhr der erste Notruf ein. In der Erlanger Str. brannte es jetzt ebenfalls.

 Flure freizuhalten ist kaum durchsetzbar, für Kontrollen fehlt das Personal. Deshalb wird nach den Brandstiftungen der vergangenen Tage erneut eine Rauchmelderpflicht für Berlin gefordert. (meldet der TAGESSPIEGEL am 18.03.11 hier)

Sonnenallee, Erlanger Str. in Neukölln und auch in der Quitzowstr. in Berlin-Moabit: Damit wurden insgesamt drei Feuer gelegt, immer in Kinderwagen. Man kann daraus vernünftig nur den Schluss ziehen, dass gegen das Parken von Kinderwagen stringent vorgegangen werden muss. Wir lassen jetzt als ad hoc-Maßnahme, auch wenn keine diesbezügliche Pflicht besteht, im „Krisengebiet“ Neukölln Brandmelder montieren. Der Befestigungspunkt muss sorgsam ausgesucht werden. In einem offenen Laubengang macht die Befestigung wenig Sinn. In geschlossenen Treppenhäusern etagenweise und in den „Hauskellergängen“ schon eher. Verkabelung wird nicht vorgesehen, das würde zu aufwändig. Die Brandmelder sind untereinander funkvernetzt. Ein Stück kostet rund 63,- €. In Baumärkten gibt es auch billigere, doch davon wird aus Gründen der erforderlichen, hohen Betriebszuverlässigkeit abgeraten. Man muss schon ein paar Euro investieren, will man funktionierende Systeme etablieren. Hinzu kommt ein gewisser Wartungsaufwand, die Batterien sollen jährlich kontrolliert und bei Bedarf gewechselt werden.

Zum vorbeugenden Brandschutz in Mehrfamilienhäusern gehört ein Konglomerat von Maßnahmen, das sich einerseits aus baulichen Überlegungen zusammensetzt und andererseits auch die Hausordnung bzw. das Bewohnerverhalten betrifft. Auszugsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind dies: das Verschließbar machen von Haus- und Hoftüren durch technische Umbauten an funktional eingeschränkten Zugangsbauteilen und bewohnerseitig das Akzeptieren einer Schließregelung (Tür ist zu, ab 20 Uhr abgeschlossen), der Einbau von Klingel-/Gegensprechanlagen mit Sprechfunktion und bewohnerseitig die Grundregel, nicht jedermann „blind“ nach Klingeln Einlass zu gewähren, sondern nachzufragen, in Ordnung ist nur der Einlass namentlich bekannter, berechtigter Personen. Die Frage, wer Werbung wie Handzettel, Prospekte und Flyer im Haus einstecken darf, hängt von der Zugänglichkeit der Briefkastenbereiche ab. Wenn die Verwalterin Papierkörbe hat anbringen lassen, ist deren regelmäßige Leerung vernünftig und zielführend. Quellen diese über, lässt sich schon prima zündeln. Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder und dergleichen gehören in separate, verschließbare Räume und nicht in die Flure in den Treppenhäusern. Ganz überwiegend sind derzeit Kinderwagen als Brandherde in Mode. Die Liste lässt sich noch um weitere Überlegungen ergänzen.

Die daher etwas teureren Geräte arbeiten nach unseren Erfahrungen weitgehend zuverlässig und störungsfrei. Sie sind allerdings auch anfällig für „Umweltkontaminationen“. Schon wenn die an den Brandmelder angrenzende Wohnung renoviert wird und Baustaub anfällt, können sie losgehen. Denn zu grobmotorisch sollen sie ja gerade nicht in die Luft fühlen. Sie sind mit fotoelektronischen Rauchsensoren ausgestattet. Eine LED-Anzeige zeigt die Betriebsbereitschaft an. Mit einer Prüftaste kann das Gerät getestet werden. Innerhalb der Funkreichweite ist die Vernetzbarkeit hinsichtlich der Stückzahlen nicht limitiert. Die Funkreichweite beträgt 100 m im Freien.

Im Alarmfall meldet der Rauchmelder das Vorhandensein von Rauch als erstes Indiz dafür, dass ein Feuer ausgebrochen sein kann. In erster Linie geht es dann darum, dass der Bewohner so früh als möglich durch den Alarmton darauf hingewiesen wird. Sodann muss sofort intensiv kontrolliert werden, ob es sich um einen Fehlalarm handelt oder ob zutreffend gemeldet wurde? Die Brandmelder dienen dazu, so schnell als möglich ausgebrochene Brandherde zu signalisieren, um den Hausbewohnern die Möglichkeit der Flucht durch die Fluchtwege zu ermöglichen, noch bevor die Brandherde und auch die Rauchentwicklungen intensive Verbreitung gefunden haben. Besonders Rauchvergiftungen sind eine äußerst häufige Todesursache. Natürlich empfiehlt es sich, das Handy mit auf die Straße zu nehmen und im Brandfall unverzüglich die Feuerwehr zu rufen, bzw. wo möglich Mitbewohner zu warnen.

Wichtig: Im Bestand der Mehrfamilienhäuser Berlins ist die nachträgliche Verlegung in kabelgebundener Anlagen aus Kostengründen aufwändiger. Da die Wartungsempfehlungen der Hersteller ohnehin die jährliche Wartung (dazu gehört: Kontrolle der Funktionsfähigkeit, Reinigung der optischen Rauchsensoren, Batterietausch) vorsehen, lassen sich auch batteriebetriebene Melder verwenden. Die Ausstattung von ganzen Wohnhäusern mit Feuermeldern ist ebenfalls derzeit noch nicht vorgeschrieben, kann aber in Erwägung gezogen werden. Dabei ist immer daran zu denken, dass auch dies jährliche oder zweijährige Wartungsintervalle (mit Prüfstempelpflicht) auslöst.

Die Versicherungswirtschaft hat den Bereich der Feuerversicherungen (Wohngebäudeversicherung) im Blick: Die Brandschäden führen letztlich nicht dazu, dass zivilrechtlich von Versicherungsnehmern „nachgefordert“ wird, bestehende Brandlasten zu minimieren. Gut brennbare Holztreppenhäuser müssen aussichtlich nicht in schlecht brennende Beton- und Stahltreppenkonstruktionen umgebaut werden, nur weil ein Feuerteufel zündelt, und das offenbar mit System. Bleibt nur, den Straftäter zu fassen! Viel Glück dabei!

Batterien müssen laufen! Das Duracell-Häschen in der Werbung! (via Youtube)

Weblotse

3 Gedanken zu „1125/11: Neukölln: Wenn Häuser brennen wie die Sonnenallee 18, fragt man sich, was man besser machen kann!

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