Kurz gesagt: Die Erklärung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches erscheint zu kompliziert. Mieten ist sowas wie verleihen, sagt die Mutter, gegen Geld. – gesichtspunkte.de hält sich hier besser raus: Ohne Worte.
Ein Gedanke zu „734/2010: Kindermund: Ein Hinweisschild und Fragen dazu“
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