Dass ein Verwalter eine definierte Aktenmenge Vorverwaltungsakten von seinem Vorgänger übernimmt, gehört zu den Vorgängen im Leben, die ordentlich dokumentiert gehören. So ist es auch in der Kaiser-Friedrich-Str. in Berlin (Charlottenburg). Der Vorverwalter war wenig mehr als ein Kalenderjahr im Amt. Manches ist nicht von Dauer.
Da taucht jetzt die Frage auf, wieviele Akten hat der Vorverwalter vom Vorvorverwalter übernommen. Es taucht die Zahl „44“ für die insgesamt vorhandenen Akten auf, Ordner in großer Anzahl, vollgefüllt mit Papier. Darunter wohl auch diejenigen, die vom Vorvorverwalter übernommen wurden. Die Aktenübergabequittung sagt immer nur, welche Akten übergeben wurden. Sie sagt nicht aus, das Aktenstücke fehlen.
Akten, nach denen der Vorverwalter beim Vorvorverwalter gar nicht nachgefragt hat.
Zufällige Akten irgendwie.
Um Ordnung in diesen Wust von zuviel papierenen Akten hinein zu bekommen, werden diese jetzt fortlaufend nummeriert. Kategorisiert, benannt und in ein lfd. Nr.-Verfahren aufgenommen, anhand einer Übergabequittung, die vorbereitet ist.
Welche Akten der Vorverwalter vom Vorvorverwalter übernommen hat, lässt sich allein damit jedoch noch nicht sagen.
Es muss noch ermittelt werden. Der Vorverwalter macht keine Angaben dazu, auch auf wiederholtes Nachfragen.
Der Tag der Übergabe ist der Tag der Wahrheit.
Es sind 44 Klebchen vorbereitet. Klebchen, was für ein Wort.
Ein Fleißbienchen.